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DGAP-HV: MBB SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 24.08.2020 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: MBB SE / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
MBB SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 24.08.2020 in 
Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2020-07-14 / 15:06 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
MBB SE Berlin Wertpapierkennnummer: A0ETBQ 
ISIN: DE000A0ETBQ4 Einladung zur ordentlichen 
Hauptversammlung 
am 24. August 2020 in Berlin 
 
Die MBB SE mit Sitz in Berlin lädt hiermit ihre 
Aktionäre zu der am Montag, den 24. August 2020 um 
10:00 Uhr im Sofitel Berlin Kurfürstendamm, Augsburger 
Straße 41, 10789 Berlin, stattfindenden 
ordentlichen Hauptversammlung ein. 
 
I. *Tagesordnung* 
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. 
   Dezember 2019, des zusammengefassten 
   Lageberichts für die MBB SE und den Konzern, 
   des Vorschlags des Verwaltungsrats für die 
   Verwendung des Bilanzgewinns sowie des 
   Berichts des Verwaltungsrats für das 
   Geschäftsjahr 2019 sowie des erläuternden 
   Berichts zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 
   315 Abs. 4 HGB 
 
   Der Verwaltungsrat hat den von den 
   Geschäftsführenden Direktoren aufgestellten 
   Jahres- und Konzernabschluss in seiner Sitzung 
   vom 1. April 2020 gebilligt; damit ist der 
   Jahresabschluss festgestellt. Die 
   Hauptversammlung hat zu diesem 
   Tagesordnungspunkt deshalb keinen Beschluss zu 
   fassen. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2019* 
 
   Der Verwaltungsrat schlägt vor, den zur 
   Verfügung stehenden Bilanzgewinn in Höhe von 
   EUR 188.334.804,66 wie folgt zu verwenden: 
 
   a) Ausschüttung einer Dividende von 
      *EUR 0,70* je dividendenberechtigter 
      Stückaktie 
      mit voller Gewinnanteilberechtigung für 
      das Geschäftsjahr 2019 
      *EUR 4.152.577,10*; 
   b) Vortrag auf neue Rechnung 
      *EUR 184.182.227,56*. 
 
   Die Dividende ist am 27. August 2020 fällig. 
 
   Sofern die Gesellschaft im Zeitpunkt der 
   Beschlussfassung durch die Hauptversammlung 
   eigene Aktien hält, sind diese nach dem 
   Aktiengesetz nicht dividendenberechtigt. Die 
   Gesellschaft hält aktuell 8.498 eigene Aktien. 
   Der Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt 
   daher 5.932.253 Stück im Zeitpunkt der 
   Bekanntmachung der Einberufung der 
   Hauptversammlung im Bundesanzeiger 
   dividendenberechtigte Stückaktien. Sollte sich 
   die Zahl der dividendenberechtigten 
   Stückaktien bis zur Hauptversammlung 
   verändern, wird in der Hauptversammlung ein 
   entsprechend angepasster Beschlussvorschlag 
   zur Abstimmung gestellt, der unverändert eine 
   Dividende von EUR 0,70 je 
   dividendenberechtigter Stückaktie sowie einen 
   entsprechend angepassten Gewinnvorschlag 
   vorsieht. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Geschäftsführenden Direktoren der MBB SE für 
   das Geschäftsjahr 2019* 
 
   Der Verwaltungsrat schlägt vor, die Entlastung 
   zu erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Verwaltungsrats der MBB SE für 
   das Geschäftsjahr 2019* 
 
   Der Verwaltungsrat schlägt vor, die Entlastung 
   zu erteilen. 
5. *Wahl des Abschluss- und 
   Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
   2020* 
 
   Der Verwaltungsrat schlägt vor, die RSM GmbH 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 
   Steuerberatungsgesellschaft mit Sitz in 
   Düsseldorf, Georg-Glock-Str. 4, 40474 
   Düsseldorf, zum Abschluss- und 
   Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 
   2020 zu bestellen. 
6. *Beschlussfassung über die Neuwahl von 
   Mitgliedern des Verwaltungsrats* 
 
   Mit dem Ablauf des 8. März 2021 - und damit 
   vor der Durchführung der nächsten ordentlichen 
   Hauptversammlung - endet die Amtszeit aller im 
   Rahmen des Umwandlungsbeschlusses vom 30. Juni 
   2014 bzw. von der Hauptversammlung am 28. Juni 
   2018 gewählten Mitglieder des Verwaltungsrats, 
   sodass eine Neuwahl erforderlich ist. 
 
   Die Zusammensetzung des Verwaltungsrats 
   bestimmt sich nach Art. 43 Abs. 3 der 
   Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 8. 
   Oktober 2001 über das Statut der Europäischen 
   Gesellschaft (SE) (SE-VO) i.V.m. § 23 Abs. 1 
   und 24 des Gesetzes zur Ausführung der SE-VO 
   (SEAG) sowie § 10 der Satzung der MBB SE. 
   Danach besteht der Verwaltungsrat aus vier 
   Mitgliedern, die von der Hauptversammlung 
   gewählt werden. Die Hauptversammlung ist an 
   Wahlvorschläge nicht gebunden. 
 
   Aktionäre, die zusammen etwa 65 Prozent der 
   Stimmrechte an der Gesellschaft halten, haben 
   vorgeschlagen, die nachstehenden Personen in 
   den Verwaltungsrat zu wählen. Der 
   Verwaltungsrat hat sich diesen 
   Aktionärswahlvorschlag zu eigen gemacht und 
   schlägt nachfolgend vor, die folgenden 
   Personen in den Verwaltungsrat zu wählen: 
 
   1. Herrn Anton Breitkopf, 
      Diplom-Betriebswirt, Mitglied des 
      Verwaltungsrats der MBB SE, geboren am 
      31. März 1962, Köln, 
   2. Herrn Gert-Maria Freimuth, 
      Diplom-Kaufmann, Vorsitzender des 
      Verwaltungsrats der MBB SE, geboren am 
      10. August 1965, Münster, 
   3. Herr Dr. Christof Nesemeier, 
      Diplom-Kaufmann, Mitglied des 
      Verwaltungsrats und Geschäftsführender 
      Direktor (CEO) der MBB SE, geboren am 16. 
      Dezember 1965, Berlin, 
   4. Herrn Dr. Peter Niggemann, Rechtsanwalt, 
      Stellvertretender Vorsitzender des 
      Verwaltungsrats der MBB SE, geboren am 4. 
      Februar 1965, Düsseldorf. 
 
   Die Bestellung erfolgt mit Wirkung ab 
   Beendigung dieser Hauptversammlung für die 
   Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, 
   die über die Entlastung des jeweiligen 
   Mitglieds des Verwaltungsrats für das 
   Geschäftsjahr 2025 beschließt, längstens 
   jedoch bis zum 23. August 2026. 
 
   In Bezug auf die zur Wahl vorgeschlagenen 
   Verwaltungsratsmitglieder werden gemäß § 
   125 Abs. 1 S. 5 AktG folgende Angaben gemacht: 
   Die unter diesem Tagesordnungspunkt zur Wahl 
   in den Verwaltungsrat vorgeschlagenen 
   Kandidaten sind bei den nachfolgende jeweils 
   unter a) aufgeführten Gesellschaften 
   Mitglieder in einem anderen gesetzlich zu 
   bildenden inländischen Aufsichtsrat bzw. in 
   den nachfolgend jeweils unter b) aufgeführten 
   Gesellschaften in vergleichbaren in- und 
   ausländischen Kontrollgremien von 
   Wirtschaftsunternehmen. 
 
   1. Anton Breitkopf 
 
      a) Stellvertretender 
         Aufsichtsratsvorsitzender der DTS IT 
         AG, Herford 
         Aufsichtsrat der Delignit AG, 
         Blomberg 
      b) keine 
   2. Gert-Maria Freimuth 
 
      a) Vorsitzender des Aufsichtsrats der 
         Aumann AG, Beelen 
         Vorsitzender des Aufsichtsrats der 
         DTS IT AG, Herford 
         Stellvertretender 
         Aufsichtsratsvorsitzender der 
         Delignit AG, Blomberg 
      b) Mitglied im Kuratorium der St. 
         Franziskus-Stiftung, Münster 
   3. Dr. Christof Nesemeier 
 
      a) Aufsichtsratsvorsitzender der 
         Delignit AG, Blomberg 
         Aufsichtsrat der Aumann AG, Beelen 
      b) keine 
   4. Dr. Peter Niggemann 
 
      a) keine 
      b) keine 
 
   Herr Breitkopf, Herr Freimuth sowie Herr Dr. 
   Nesemeier stehen aufgrund ihrer 
   Aufsichtsratstätigkeit in den vorgenannten 
   Gesellschaften in einer geschäftlichen 
   Beziehung zur MBB SE sowie der Aumann AG, der 
   DTS IT AG und der Delignit AG, drei 
   mittelbaren Tochtergesellschaften der MBB SE, 
   im Sinne der Empfehlung C.13 des Deutschen 
   Corporate Governance Kodex. 
 
   Der Verwaltungsrat hat Herrn Breitkopf und 
   Herrn Freimuth im Rahmen konkreter 
   Einzelprojekte mit Beratungsleistungen 
   beauftragt. Diese gehen über den Umfang 
   hinaus, der aufgrund der Organstellung ohnehin 
   geschuldet ist. Hierfür besteht für Herrn 
   Breitkopf ein Budgetrahmen von EUR 150.000 pro 
   zwölf Monate bei einem Tagessatz von EUR 1.500 
   und für Herrn Freimuth ein Budgetrahmen von 
   EUR 140.000 pro zwölf Monate bei einem 
   Tagessatz von EUR 2.000. Herr Dr. Nesemeier 
   erhält eine Vergütung als Chief Executive 
   Officer der Gesellschaft, auf die seine 
   Verwaltungsratsvergütung vollständig 
   angerechnet wird und die im Vergütungsbericht 
   im Anhang des Geschäftsberichts 2019 
   dargestellt ist. 
 
   Herr Breitkopf und Herr Dr. Nesemeier haben 
   zudem Ansprüche aus dem langfristigen 
   aktienkursbasierten Bonusprogramm erworben, 
   die auch zukünftig Bestand haben werden. 
   Weitere Details hierzu finden sich im 
   Vergütungsbericht im Anhang des 
   Geschäftsberichts 2019. 
 
   Die Lebensläufe von Herrn Breitkopf, Herrn 
   Freimuth, Herrn Dr. Nesemeier sowie Herrn Dr. 
   Niggemann finden Sie in der Anlage zu dieser 
   Einladung, auch zum Download auf der 
   Internetseite der Gesellschaft unter 
 
   www.mbb.com/hv 
7. *Beschlussfassung über die Ermächtigung zur 
   Ausgabe von Aktienoptionen 
   (Aktienoptionsprogramm 2020) und über die 
   Schaffung eines neuen Bedingten Kapitals 
   2020/I, die Anpassung des Bedingten Kapitals 
   2016/I und entsprechende Satzungsänderung* 
 
   Der Verwaltungsrat schlägt vor, im Rahmen 
   eines Aktienoptionsprogramms 
   ('*Aktienoptionsprogramm 2020*') 
   Geschäftsführenden Direktoren sowie weiteren 
   Führungskräften der MBB SE Optionsrechte auf 
   Aktien der Gesellschaft auszugeben. 
 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

July 14, 2020 09:06 ET (13:06 GMT)

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