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DGAP-HV: MBB SE: Bekanntmachung der Einberufung -2-

DJ DGAP-HV: MBB SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 24.08.2020 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: MBB SE / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
MBB SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 24.08.2020 in 
Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2020-07-14 / 15:06 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
MBB SE Berlin Wertpapierkennnummer: A0ETBQ 
ISIN: DE000A0ETBQ4 Einladung zur ordentlichen 
Hauptversammlung 
am 24. August 2020 in Berlin 
 
Die MBB SE mit Sitz in Berlin lädt hiermit ihre 
Aktionäre zu der am Montag, den 24. August 2020 um 
10:00 Uhr im Sofitel Berlin Kurfürstendamm, Augsburger 
Straße 41, 10789 Berlin, stattfindenden 
ordentlichen Hauptversammlung ein. 
 
I. *Tagesordnung* 
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. 
   Dezember 2019, des zusammengefassten 
   Lageberichts für die MBB SE und den Konzern, 
   des Vorschlags des Verwaltungsrats für die 
   Verwendung des Bilanzgewinns sowie des 
   Berichts des Verwaltungsrats für das 
   Geschäftsjahr 2019 sowie des erläuternden 
   Berichts zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 
   315 Abs. 4 HGB 
 
   Der Verwaltungsrat hat den von den 
   Geschäftsführenden Direktoren aufgestellten 
   Jahres- und Konzernabschluss in seiner Sitzung 
   vom 1. April 2020 gebilligt; damit ist der 
   Jahresabschluss festgestellt. Die 
   Hauptversammlung hat zu diesem 
   Tagesordnungspunkt deshalb keinen Beschluss zu 
   fassen. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2019* 
 
   Der Verwaltungsrat schlägt vor, den zur 
   Verfügung stehenden Bilanzgewinn in Höhe von 
   EUR 188.334.804,66 wie folgt zu verwenden: 
 
   a) Ausschüttung einer Dividende von 
      *EUR 0,70* je dividendenberechtigter 
      Stückaktie 
      mit voller Gewinnanteilberechtigung für 
      das Geschäftsjahr 2019 
      *EUR 4.152.577,10*; 
   b) Vortrag auf neue Rechnung 
      *EUR 184.182.227,56*. 
 
   Die Dividende ist am 27. August 2020 fällig. 
 
   Sofern die Gesellschaft im Zeitpunkt der 
   Beschlussfassung durch die Hauptversammlung 
   eigene Aktien hält, sind diese nach dem 
   Aktiengesetz nicht dividendenberechtigt. Die 
   Gesellschaft hält aktuell 8.498 eigene Aktien. 
   Der Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt 
   daher 5.932.253 Stück im Zeitpunkt der 
   Bekanntmachung der Einberufung der 
   Hauptversammlung im Bundesanzeiger 
   dividendenberechtigte Stückaktien. Sollte sich 
   die Zahl der dividendenberechtigten 
   Stückaktien bis zur Hauptversammlung 
   verändern, wird in der Hauptversammlung ein 
   entsprechend angepasster Beschlussvorschlag 
   zur Abstimmung gestellt, der unverändert eine 
   Dividende von EUR 0,70 je 
   dividendenberechtigter Stückaktie sowie einen 
   entsprechend angepassten Gewinnvorschlag 
   vorsieht. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Geschäftsführenden Direktoren der MBB SE für 
   das Geschäftsjahr 2019* 
 
   Der Verwaltungsrat schlägt vor, die Entlastung 
   zu erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Verwaltungsrats der MBB SE für 
   das Geschäftsjahr 2019* 
 
   Der Verwaltungsrat schlägt vor, die Entlastung 
   zu erteilen. 
5. *Wahl des Abschluss- und 
   Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
   2020* 
 
   Der Verwaltungsrat schlägt vor, die RSM GmbH 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 
   Steuerberatungsgesellschaft mit Sitz in 
   Düsseldorf, Georg-Glock-Str. 4, 40474 
   Düsseldorf, zum Abschluss- und 
   Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 
   2020 zu bestellen. 
6. *Beschlussfassung über die Neuwahl von 
   Mitgliedern des Verwaltungsrats* 
 
   Mit dem Ablauf des 8. März 2021 - und damit 
   vor der Durchführung der nächsten ordentlichen 
   Hauptversammlung - endet die Amtszeit aller im 
   Rahmen des Umwandlungsbeschlusses vom 30. Juni 
   2014 bzw. von der Hauptversammlung am 28. Juni 
   2018 gewählten Mitglieder des Verwaltungsrats, 
   sodass eine Neuwahl erforderlich ist. 
 
   Die Zusammensetzung des Verwaltungsrats 
   bestimmt sich nach Art. 43 Abs. 3 der 
   Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 8. 
   Oktober 2001 über das Statut der Europäischen 
   Gesellschaft (SE) (SE-VO) i.V.m. § 23 Abs. 1 
   und 24 des Gesetzes zur Ausführung der SE-VO 
   (SEAG) sowie § 10 der Satzung der MBB SE. 
   Danach besteht der Verwaltungsrat aus vier 
   Mitgliedern, die von der Hauptversammlung 
   gewählt werden. Die Hauptversammlung ist an 
   Wahlvorschläge nicht gebunden. 
 
   Aktionäre, die zusammen etwa 65 Prozent der 
   Stimmrechte an der Gesellschaft halten, haben 
   vorgeschlagen, die nachstehenden Personen in 
   den Verwaltungsrat zu wählen. Der 
   Verwaltungsrat hat sich diesen 
   Aktionärswahlvorschlag zu eigen gemacht und 
   schlägt nachfolgend vor, die folgenden 
   Personen in den Verwaltungsrat zu wählen: 
 
   1. Herrn Anton Breitkopf, 
      Diplom-Betriebswirt, Mitglied des 
      Verwaltungsrats der MBB SE, geboren am 
      31. März 1962, Köln, 
   2. Herrn Gert-Maria Freimuth, 
      Diplom-Kaufmann, Vorsitzender des 
      Verwaltungsrats der MBB SE, geboren am 
      10. August 1965, Münster, 
   3. Herr Dr. Christof Nesemeier, 
      Diplom-Kaufmann, Mitglied des 
      Verwaltungsrats und Geschäftsführender 
      Direktor (CEO) der MBB SE, geboren am 16. 
      Dezember 1965, Berlin, 
   4. Herrn Dr. Peter Niggemann, Rechtsanwalt, 
      Stellvertretender Vorsitzender des 
      Verwaltungsrats der MBB SE, geboren am 4. 
      Februar 1965, Düsseldorf. 
 
   Die Bestellung erfolgt mit Wirkung ab 
   Beendigung dieser Hauptversammlung für die 
   Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, 
   die über die Entlastung des jeweiligen 
   Mitglieds des Verwaltungsrats für das 
   Geschäftsjahr 2025 beschließt, längstens 
   jedoch bis zum 23. August 2026. 
 
   In Bezug auf die zur Wahl vorgeschlagenen 
   Verwaltungsratsmitglieder werden gemäß § 
   125 Abs. 1 S. 5 AktG folgende Angaben gemacht: 
   Die unter diesem Tagesordnungspunkt zur Wahl 
   in den Verwaltungsrat vorgeschlagenen 
   Kandidaten sind bei den nachfolgende jeweils 
   unter a) aufgeführten Gesellschaften 
   Mitglieder in einem anderen gesetzlich zu 
   bildenden inländischen Aufsichtsrat bzw. in 
   den nachfolgend jeweils unter b) aufgeführten 
   Gesellschaften in vergleichbaren in- und 
   ausländischen Kontrollgremien von 
   Wirtschaftsunternehmen. 
 
   1. Anton Breitkopf 
 
      a) Stellvertretender 
         Aufsichtsratsvorsitzender der DTS IT 
         AG, Herford 
         Aufsichtsrat der Delignit AG, 
         Blomberg 
      b) keine 
   2. Gert-Maria Freimuth 
 
      a) Vorsitzender des Aufsichtsrats der 
         Aumann AG, Beelen 
         Vorsitzender des Aufsichtsrats der 
         DTS IT AG, Herford 
         Stellvertretender 
         Aufsichtsratsvorsitzender der 
         Delignit AG, Blomberg 
      b) Mitglied im Kuratorium der St. 
         Franziskus-Stiftung, Münster 
   3. Dr. Christof Nesemeier 
 
      a) Aufsichtsratsvorsitzender der 
         Delignit AG, Blomberg 
         Aufsichtsrat der Aumann AG, Beelen 
      b) keine 
   4. Dr. Peter Niggemann 
 
      a) keine 
      b) keine 
 
   Herr Breitkopf, Herr Freimuth sowie Herr Dr. 
   Nesemeier stehen aufgrund ihrer 
   Aufsichtsratstätigkeit in den vorgenannten 
   Gesellschaften in einer geschäftlichen 
   Beziehung zur MBB SE sowie der Aumann AG, der 
   DTS IT AG und der Delignit AG, drei 
   mittelbaren Tochtergesellschaften der MBB SE, 
   im Sinne der Empfehlung C.13 des Deutschen 
   Corporate Governance Kodex. 
 
   Der Verwaltungsrat hat Herrn Breitkopf und 
   Herrn Freimuth im Rahmen konkreter 
   Einzelprojekte mit Beratungsleistungen 
   beauftragt. Diese gehen über den Umfang 
   hinaus, der aufgrund der Organstellung ohnehin 
   geschuldet ist. Hierfür besteht für Herrn 
   Breitkopf ein Budgetrahmen von EUR 150.000 pro 
   zwölf Monate bei einem Tagessatz von EUR 1.500 
   und für Herrn Freimuth ein Budgetrahmen von 
   EUR 140.000 pro zwölf Monate bei einem 
   Tagessatz von EUR 2.000. Herr Dr. Nesemeier 
   erhält eine Vergütung als Chief Executive 
   Officer der Gesellschaft, auf die seine 
   Verwaltungsratsvergütung vollständig 
   angerechnet wird und die im Vergütungsbericht 
   im Anhang des Geschäftsberichts 2019 
   dargestellt ist. 
 
   Herr Breitkopf und Herr Dr. Nesemeier haben 
   zudem Ansprüche aus dem langfristigen 
   aktienkursbasierten Bonusprogramm erworben, 
   die auch zukünftig Bestand haben werden. 
   Weitere Details hierzu finden sich im 
   Vergütungsbericht im Anhang des 
   Geschäftsberichts 2019. 
 
   Die Lebensläufe von Herrn Breitkopf, Herrn 
   Freimuth, Herrn Dr. Nesemeier sowie Herrn Dr. 
   Niggemann finden Sie in der Anlage zu dieser 
   Einladung, auch zum Download auf der 
   Internetseite der Gesellschaft unter 
 
   www.mbb.com/hv 
7. *Beschlussfassung über die Ermächtigung zur 
   Ausgabe von Aktienoptionen 
   (Aktienoptionsprogramm 2020) und über die 
   Schaffung eines neuen Bedingten Kapitals 
   2020/I, die Anpassung des Bedingten Kapitals 
   2016/I und entsprechende Satzungsänderung* 
 
   Der Verwaltungsrat schlägt vor, im Rahmen 
   eines Aktienoptionsprogramms 
   ('*Aktienoptionsprogramm 2020*') 
   Geschäftsführenden Direktoren sowie weiteren 
   Führungskräften der MBB SE Optionsrechte auf 
   Aktien der Gesellschaft auszugeben. 
 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

July 14, 2020 09:06 ET (13:06 GMT)

Bisher besteht bei der Gesellschaft bereits 
   ein Bedingtes Kapital in Höhe von EUR 
   3.300.000 (Bedingtes Kapital 2016/I), welches 
   50 % des bei der Beschlussfassung im Jahr 2016 
   bestehenden Grundkapitals von EUR 6.600.000 
   entspricht. Da das aktuelle Grundkapital 
   geringer ist, und zudem EUR 240.000 für das 
   Aktienoptionsprogramm 2020 Verwendung finden 
   sollen, schlägt der Verwaltungsrat vor, 
   zugleich mit der Schaffung des Bedingten 
   Kapitals 2020 das Bedingte Kapital 2016/I auf 
   EUR 2.500.000 herabzusetzen. Damit beträgt die 
   Summe der Bedingten Kapitalia EUR 2.740.000 
   und liegt damit unter der gesetzlichen Grenze 
   von 50 % des aktuellen Grundkapitals. 
 
   Der Verwaltungsrat schlägt vor, zu 
   beschließen: 
 
   *a) Ermächtigung zur Gewährung von 
   Aktienoptionen (Aktienoptionsprogramm 2020)* 
 
   Der Verwaltungsrat wird ermächtigt, bis zum 
   30. Juni 2025 bis zu 240.000 Bezugsrechte auf 
   bis zu 240.000 auf den Inhaber lautende 
   Stückaktien der Gesellschaft an 
   Bezugsberechtigte im Sinne des § 192 Abs. 2 
   Nr. 3 AktG zu gewähren. 
 
   Die Ausgabe der Optionsrechte erfolgt nach 
   Maßgabe der folgenden Eckpunkte: 
 
   Kreis der Bezugsberechtigten 
 
   Der Kreis der Bezugsberechtigten umfasst die 
   Geschäftsführenden Direktoren und weitere 
   Führungskräfte der MBB SE. Dabei werden 
   200.000 Aktienoptionsrechte an 
   Geschäftsführende Direktoren der MBB SE 
   gewährt. 40.000 Aktienoptionsrechte werden an 
   weitere Führungskräfte der MBB SE gewährt. Die 
   Verteilung erfolgt jeweils durch Beschluss des 
   Verwaltungsrats. Die Geschäftsführenden 
   Direktoren haben bzgl. der Verteilung an die 
   Führungskräfte der MBB SE ein Vorschlagsrecht. 
   Den Aktionären der Gesellschaft steht kein 
   gesetzliches Bezugsrecht auf die 
   Aktienoptionen zu. 
 
   Einräumung der Optionen, Ausgabebetrag und 
   Inhalt des Optionsrechts, Erfolgsziel 
 
   Das Optionsprogramm basiert auf der 
   Kursentwicklung der MBB SE Aktie im 
   elektronischen Handelssystem XETRA der 
   Deutschen Börse AG in Frankfurt am Main (oder 
   einem das XETRA-System ersetzenden 
   vergleichbaren Nachfolgesystem) im Zeitraum 
   des Aktienoptionsprogramms. Die Höhe einer 
   Ausübbarkeit von ausgegebenen 
   Aktienoptionsrechten wird anhand eines 
   Kurs-Kriterien-Modells ermittelt. Dieses 
   Modell setzt sich aus einem Kriterium A 
   (Überschreitung von Kurs-Schwellen) und 
   einem Kriterium B (erreichter 
   Durchschnittskurs) zusammen. Jedes Kriterium 
   ermittelt eine prozentuale Ausübbarkeit 
   bezogen auf die ausgegebenen 
   Aktienoptionsrechte. 
 
   Das Kriterium A basiert auf dem Erreichen 
   eines Kurs-Schwellenwertes. Der jeweilige 
   Schwellenwert gilt als erfüllt, wenn dieser 
   Wert per 90 XETRA-Handelstagen (als gleitender 
   Durchschnitt auf Basis des jeweiligen 
   Tages-Schlusskurses) erreicht oder 
   überschritten und in diesem Zeitraum in Summe 
   mindestens 90.000 Aktien auf XETRA gehandelt 
   wurden. Es gelten folgende 
   Kurs-Schwellenwerte: 
 
   Kurs-Schwellenwert kumulierte prozentuale 
   Ausübbarkeit ausgegebener Aktienoptionsrechte 
 
   EUR 77,00  1,8 % 
   EUR 88,00  4,8 % 
   EUR 99,00  9 % 
   EUR 111,00 14,4 % 
   EUR 122,00 21 % 
   EUR 133,00 28,8 % 
   EUR 144,00 37,8 % 
   EUR 155,00 48 % 
   EUR 166,00 60 % 
 
   Das Kriterium A ermöglicht bei Erreichung des 
   Kurs-Schwellenwertes von EUR 166,00 je Aktie 
   maximal eine rechnerische prozentuale 
   Ausübbarkeit der ausgegebenen 
   Aktienoptionsrechte in Höhe von 60 %. Die 
   Feststellung des Erreichens eines 
   Schwellenwertes obliegt dem Verwaltungsrat der 
   MBB SE, der die Erreichung von 
   Kurs-Schwellenwerten während der Laufzeit des 
   Aktienoptionsprogramms fortlaufend ermittelt 
   und dokumentiert. Wurde ein Schwellenwert 
   erreicht, entfällt dieser Schwellenwert 
   ersatzlos. Schwellenwerte, die bis zur 
   Hauptversammlung 2020 erreicht worden sind, 
   entfallen ebenfalls ersatzlos und werden 
   darüber hinaus aus der kumulierten 
   Zielerreichung herausgerechnet. Es gilt dann 
   der nächstfolgende, höhere Schwellenwert als 
   neuer Ausgangswert. 
 
   Nach Ende des Aktienoptionsprogramms ermittelt 
   der Verwaltungsrat unverzüglich, welches 
   während der Laufzeit des 
   Aktienoptionsprogramms der höchste erreichte 
   Schwellenwert war. Es kommt hier also nicht 
   auf den Aktienkurs bei Ende des 
   Aktienoptionsprogramms an, sondern auf den - 
   nach Maßgabe der obigen Kriterien zu 
   berechnenden - Kurshöchststand während der 
   Laufzeit des Aktienoptionsprogramms. Ebenso 
   ermittelt der Verwaltungsrat nach Ende des 
   Aktienoptionsprogramms den rechnerischen 
   prozentualen Umfang der Ausübbarkeit der 
   ausgegebenen Aktienoptionen unter dem 
   Kriterium A. 
 
   Das Kriterium B bewertet am Ende des 
   Aktienoptionsprogramms den erreichten 
   Durchschnittskurs mit seiner Steigerung 
   gemessen an der Zielvorgabe. Die Zielvorgabe 
   ist ein Durchschnittskurs am Ende der 
   Wartezeit in Höhe von EUR 110,00, woraus sich 
   eine Kurssteigerung in Höhe von EUR 50,00 zum 
   Ausübungspreis in Höhe von EUR 60,00 als 
   weiterer Zielwert ergibt. 
 
   Der Durchschnittskurs wird ermittelt aus der 
   Summe der Tagesschlusskurse dividiert durch 
   die Summe der Handelstage. Es gilt der 
   Tagesschlusskurs im elektronischen 
   Handelssystem XETRA der Deutschen Börse AG in 
   Frankfurt (oder einem das XETRA-System 
   ersetzenden vergleichbaren Nachfolgesystem). 
   Der erste zu berücksichtigende 
   Tagesschlusskurs ist der Tagesschlusskurs 
   einen Handelstag vor dem Inkrafttreten des 
   Aktienoptionsprogrammes. Der letzte zu 
   berücksichtigende Tagesschlusskurs ist der 
   Tagesschlusskurs am letzten Handelstag der 
   Wartefrist. Die Zielvorgabe kann folglich mit 
   großer Wahrscheinlichkeit nur dann 
   erreicht werden, wenn der XETRA Aktienkurs der 
   MBB SE über längere Zeiten oberhalb von EUR 
   110,00 notiert. 
 
   Das Kriterium B wird wie folgt berechnet: Die 
   Differenz zwischen dem erreichten 
   Durchschnittskurs und dem Ausübungspreis wird 
   in das Verhältnis zum Zielwert von EUR 50,00 
   gesetzt. Der so ermittelte prozentuale Wert 
   kann größer als 100 %, kann aber auch 
   kleiner als 0 %, d.h. negativ sein. Der sich 
   ergebende prozentuale Wert wird 
   abschließend mit 60 % gewichtet 
   (Klarstellung: mit dem Faktor 0,6 
   multipliziert). Dieser gewichtete Wert gibt 
   die prozentuale Ausübbarkeit bezogen auf die 
   ausgegebenen Aktienoptionen an. Es kann auch 
   ein negativer Wert von ausübbaren 
   Aktienoptionsrechten entstehen. 
 
   Nach Ende des Aktienoptionsprogramms ermittelt 
   der Verwaltungsrat unverzüglich den 
   rechnerischen prozentualen Umfang der 
   Ausübbarkeit der ausgegebenen Aktienoptionen 
   unter dem Kriterium B. 
 
   Sodann addiert der Verwaltungsrat die 
   rechnerischen Ergebnisse der beiden Kriterien. 
   Im Zuge der Addition kann sich ein 
   rechnerischer Wert von mehr als 100 % ergeben. 
   Der tatsächliche prozentuale Umfang der 
   Ausübbarkeit der ausgegebenen Aktienoptionen 
   ist jedoch auf maximal 100 % begrenzt. Liegt 
   der Umfang der Ausübbarkeit der ausgegebenen 
   Aktienoptionen über 100 %, verfällt der über 
   100 % hinausgehende Anteil der ausgegebenen 
   Aktienoptionen mit Ablauf der Wartefrist 
   ersatz- und entschädigungslos. Liegt der 
   Umfang der Ausübbarkeit der ausgegebenen 
   Aktienoptionen unter 100 %, verfällt der nicht 
   ausübbar gewordene Anteil der ausgegebenen 
   Aktienoptionen mit Ablauf der Wartefrist 
   ersatz- und entschädigungslos. 
 
   Ausübungspreis 
 
   Der Ausübungspreis beträgt EUR 60,00 je Aktie. 
 
   Wartezeit und Ausübungszeiträume 
 
   Sofern die Voraussetzungen für die Ausübung 
   der Optionsrechte vorliegen, können diese 
   insbesondere nur dann ausgeübt werden, wenn 
   ein zwölfmonatiges, unterbrechungsfreies und 
   ungekündigtes Beschäftigungsverhältnis des 
   Bezugsberechtigten mit der MBB SE vorliegt und 
   die Wartefrist von vier Jahren zuzüglich eines 
   Werktages beginnend ab dem Tag der Ausgabe 
   abgelaufen ist. Ferner ist die Ausübung nur 
   dann möglich, wenn der Verwaltungsrat die 
   Ausübbarkeit, die Gesamthöhe der ausübbaren 
   Aktienoptionsrechte sowie den Ausübungspreis 
   durch Beschluss festgestellt hat. 
 
   Im Übrigen sind die Einschränkungen zu 
   beachten, die sich aus den allgemeinen 
   Rechtsvorschriften, insbesondere der 
   Marktmissbrauchsverordnung ergeben. 
 
   Der Tag der Ausgabe der Aktienoptionsrechte 
   gemäß diesem Aktienoptionsprogramm ist 
   der der Hauptversammlung folgende erste 
   Werktag. An diesem Tag tritt das 
   Aktienoptionsprogramm in Kraft. Das 
   Aktienoptionsprogramm endet beginnend ab dem 
   Tag der Ausgabe nach vier Jahren und einem 
   weiteren, folgenden Werktag. 
 
   Höchstbetrag 
 
   Der absolute Höchstbetrag je 
   Bezugsberechtigten für ausübbare 
   Aktienoptionsrechte beträgt EUR 199,00 
   abzüglich dem Ausübungspreis je Aktie, danach 
   multipliziert mit der Gesamtanzahl der jeweils 
   dem Bezugsberechtigten zugeteilten 
   Aktienoptionsrechten. Sofern bei Ausübung der 
   Gesamtwert aus festgestellten ausübbaren 
   Aktienoptionsrechten multipliziert mit dem 
   Saldo aus dem XETRA-Schlusskurs am Tag der 
   Beschlussfassung zur Ausübung abzüglich dem 
   Ausübungspreis je Aktie den Höchstbetrag 
   übersteigt, wird die Anzahl der ausübbaren 
   Aktienoptionsrechte so lange reduziert, bis 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

July 14, 2020 09:06 ET (13:06 GMT)

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