DJ DGAP-HV: MBB SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 24.08.2020 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
DGAP-News: MBB SE / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung MBB SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 24.08.2020 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2020-07-14 / 15:06 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. MBB SE Berlin Wertpapierkennnummer: A0ETBQ ISIN: DE000A0ETBQ4 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung am 24. August 2020 in Berlin Die MBB SE mit Sitz in Berlin lädt hiermit ihre Aktionäre zu der am Montag, den 24. August 2020 um 10:00 Uhr im Sofitel Berlin Kurfürstendamm, Augsburger Straße 41, 10789 Berlin, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein. I. *Tagesordnung* 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2019, des zusammengefassten Lageberichts für die MBB SE und den Konzern, des Vorschlags des Verwaltungsrats für die Verwendung des Bilanzgewinns sowie des Berichts des Verwaltungsrats für das Geschäftsjahr 2019 sowie des erläuternden Berichts zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB Der Verwaltungsrat hat den von den Geschäftsführenden Direktoren aufgestellten Jahres- und Konzernabschluss in seiner Sitzung vom 1. April 2020 gebilligt; damit ist der Jahresabschluss festgestellt. Die Hauptversammlung hat zu diesem Tagesordnungspunkt deshalb keinen Beschluss zu fassen. 2. *Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2019* Der Verwaltungsrat schlägt vor, den zur Verfügung stehenden Bilanzgewinn in Höhe von EUR 188.334.804,66 wie folgt zu verwenden: a) Ausschüttung einer Dividende von *EUR 0,70* je dividendenberechtigter Stückaktie mit voller Gewinnanteilberechtigung für das Geschäftsjahr 2019 *EUR 4.152.577,10*; b) Vortrag auf neue Rechnung *EUR 184.182.227,56*. Die Dividende ist am 27. August 2020 fällig. Sofern die Gesellschaft im Zeitpunkt der Beschlussfassung durch die Hauptversammlung eigene Aktien hält, sind diese nach dem Aktiengesetz nicht dividendenberechtigt. Die Gesellschaft hält aktuell 8.498 eigene Aktien. Der Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt daher 5.932.253 Stück im Zeitpunkt der Bekanntmachung der Einberufung der Hauptversammlung im Bundesanzeiger dividendenberechtigte Stückaktien. Sollte sich die Zahl der dividendenberechtigten Stückaktien bis zur Hauptversammlung verändern, wird in der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster Beschlussvorschlag zur Abstimmung gestellt, der unverändert eine Dividende von EUR 0,70 je dividendenberechtigter Stückaktie sowie einen entsprechend angepassten Gewinnvorschlag vorsieht. 3. *Beschlussfassung über die Entlastung der Geschäftsführenden Direktoren der MBB SE für das Geschäftsjahr 2019* Der Verwaltungsrat schlägt vor, die Entlastung zu erteilen. 4. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Verwaltungsrats der MBB SE für das Geschäftsjahr 2019* Der Verwaltungsrat schlägt vor, die Entlastung zu erteilen. 5. *Wahl des Abschluss- und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020* Der Verwaltungsrat schlägt vor, die RSM GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft mit Sitz in Düsseldorf, Georg-Glock-Str. 4, 40474 Düsseldorf, zum Abschluss- und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2020 zu bestellen. 6. *Beschlussfassung über die Neuwahl von Mitgliedern des Verwaltungsrats* Mit dem Ablauf des 8. März 2021 - und damit vor der Durchführung der nächsten ordentlichen Hauptversammlung - endet die Amtszeit aller im Rahmen des Umwandlungsbeschlusses vom 30. Juni 2014 bzw. von der Hauptversammlung am 28. Juni 2018 gewählten Mitglieder des Verwaltungsrats, sodass eine Neuwahl erforderlich ist. Die Zusammensetzung des Verwaltungsrats bestimmt sich nach Art. 43 Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE) (SE-VO) i.V.m. § 23 Abs. 1 und 24 des Gesetzes zur Ausführung der SE-VO (SEAG) sowie § 10 der Satzung der MBB SE. Danach besteht der Verwaltungsrat aus vier Mitgliedern, die von der Hauptversammlung gewählt werden. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. Aktionäre, die zusammen etwa 65 Prozent der Stimmrechte an der Gesellschaft halten, haben vorgeschlagen, die nachstehenden Personen in den Verwaltungsrat zu wählen. Der Verwaltungsrat hat sich diesen Aktionärswahlvorschlag zu eigen gemacht und schlägt nachfolgend vor, die folgenden Personen in den Verwaltungsrat zu wählen: 1. Herrn Anton Breitkopf, Diplom-Betriebswirt, Mitglied des Verwaltungsrats der MBB SE, geboren am 31. März 1962, Köln, 2. Herrn Gert-Maria Freimuth, Diplom-Kaufmann, Vorsitzender des Verwaltungsrats der MBB SE, geboren am 10. August 1965, Münster, 3. Herr Dr. Christof Nesemeier, Diplom-Kaufmann, Mitglied des Verwaltungsrats und Geschäftsführender Direktor (CEO) der MBB SE, geboren am 16. Dezember 1965, Berlin, 4. Herrn Dr. Peter Niggemann, Rechtsanwalt, Stellvertretender Vorsitzender des Verwaltungsrats der MBB SE, geboren am 4. Februar 1965, Düsseldorf. Die Bestellung erfolgt mit Wirkung ab Beendigung dieser Hauptversammlung für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des jeweiligen Mitglieds des Verwaltungsrats für das Geschäftsjahr 2025 beschließt, längstens jedoch bis zum 23. August 2026. In Bezug auf die zur Wahl vorgeschlagenen Verwaltungsratsmitglieder werden gemäß § 125 Abs. 1 S. 5 AktG folgende Angaben gemacht: Die unter diesem Tagesordnungspunkt zur Wahl in den Verwaltungsrat vorgeschlagenen Kandidaten sind bei den nachfolgende jeweils unter a) aufgeführten Gesellschaften Mitglieder in einem anderen gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsrat bzw. in den nachfolgend jeweils unter b) aufgeführten Gesellschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen. 1. Anton Breitkopf a) Stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender der DTS IT AG, Herford Aufsichtsrat der Delignit AG, Blomberg b) keine 2. Gert-Maria Freimuth a) Vorsitzender des Aufsichtsrats der Aumann AG, Beelen Vorsitzender des Aufsichtsrats der DTS IT AG, Herford Stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender der Delignit AG, Blomberg b) Mitglied im Kuratorium der St. Franziskus-Stiftung, Münster 3. Dr. Christof Nesemeier a) Aufsichtsratsvorsitzender der Delignit AG, Blomberg Aufsichtsrat der Aumann AG, Beelen b) keine 4. Dr. Peter Niggemann a) keine b) keine Herr Breitkopf, Herr Freimuth sowie Herr Dr. Nesemeier stehen aufgrund ihrer Aufsichtsratstätigkeit in den vorgenannten Gesellschaften in einer geschäftlichen Beziehung zur MBB SE sowie der Aumann AG, der DTS IT AG und der Delignit AG, drei mittelbaren Tochtergesellschaften der MBB SE, im Sinne der Empfehlung C.13 des Deutschen Corporate Governance Kodex. Der Verwaltungsrat hat Herrn Breitkopf und Herrn Freimuth im Rahmen konkreter Einzelprojekte mit Beratungsleistungen beauftragt. Diese gehen über den Umfang hinaus, der aufgrund der Organstellung ohnehin geschuldet ist. Hierfür besteht für Herrn Breitkopf ein Budgetrahmen von EUR 150.000 pro zwölf Monate bei einem Tagessatz von EUR 1.500 und für Herrn Freimuth ein Budgetrahmen von EUR 140.000 pro zwölf Monate bei einem Tagessatz von EUR 2.000. Herr Dr. Nesemeier erhält eine Vergütung als Chief Executive Officer der Gesellschaft, auf die seine Verwaltungsratsvergütung vollständig angerechnet wird und die im Vergütungsbericht im Anhang des Geschäftsberichts 2019 dargestellt ist. Herr Breitkopf und Herr Dr. Nesemeier haben zudem Ansprüche aus dem langfristigen aktienkursbasierten Bonusprogramm erworben, die auch zukünftig Bestand haben werden. Weitere Details hierzu finden sich im Vergütungsbericht im Anhang des Geschäftsberichts 2019. Die Lebensläufe von Herrn Breitkopf, Herrn Freimuth, Herrn Dr. Nesemeier sowie Herrn Dr. Niggemann finden Sie in der Anlage zu dieser Einladung, auch zum Download auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.mbb.com/hv 7. *Beschlussfassung über die Ermächtigung zur Ausgabe von Aktienoptionen (Aktienoptionsprogramm 2020) und über die Schaffung eines neuen Bedingten Kapitals 2020/I, die Anpassung des Bedingten Kapitals 2016/I und entsprechende Satzungsänderung* Der Verwaltungsrat schlägt vor, im Rahmen eines Aktienoptionsprogramms ('*Aktienoptionsprogramm 2020*') Geschäftsführenden Direktoren sowie weiteren Führungskräften der MBB SE Optionsrechte auf Aktien der Gesellschaft auszugeben.
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July 14, 2020 09:06 ET (13:06 GMT)
Bisher besteht bei der Gesellschaft bereits ein Bedingtes Kapital in Höhe von EUR 3.300.000 (Bedingtes Kapital 2016/I), welches 50 % des bei der Beschlussfassung im Jahr 2016 bestehenden Grundkapitals von EUR 6.600.000 entspricht. Da das aktuelle Grundkapital geringer ist, und zudem EUR 240.000 für das Aktienoptionsprogramm 2020 Verwendung finden sollen, schlägt der Verwaltungsrat vor, zugleich mit der Schaffung des Bedingten Kapitals 2020 das Bedingte Kapital 2016/I auf EUR 2.500.000 herabzusetzen. Damit beträgt die Summe der Bedingten Kapitalia EUR 2.740.000 und liegt damit unter der gesetzlichen Grenze von 50 % des aktuellen Grundkapitals. Der Verwaltungsrat schlägt vor, zu beschließen: *a) Ermächtigung zur Gewährung von Aktienoptionen (Aktienoptionsprogramm 2020)* Der Verwaltungsrat wird ermächtigt, bis zum 30. Juni 2025 bis zu 240.000 Bezugsrechte auf bis zu 240.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft an Bezugsberechtigte im Sinne des § 192 Abs. 2 Nr. 3 AktG zu gewähren. Die Ausgabe der Optionsrechte erfolgt nach Maßgabe der folgenden Eckpunkte: Kreis der Bezugsberechtigten Der Kreis der Bezugsberechtigten umfasst die Geschäftsführenden Direktoren und weitere Führungskräfte der MBB SE. Dabei werden 200.000 Aktienoptionsrechte an Geschäftsführende Direktoren der MBB SE gewährt. 40.000 Aktienoptionsrechte werden an weitere Führungskräfte der MBB SE gewährt. Die Verteilung erfolgt jeweils durch Beschluss des Verwaltungsrats. Die Geschäftsführenden Direktoren haben bzgl. der Verteilung an die Führungskräfte der MBB SE ein Vorschlagsrecht. Den Aktionären der Gesellschaft steht kein gesetzliches Bezugsrecht auf die Aktienoptionen zu. Einräumung der Optionen, Ausgabebetrag und Inhalt des Optionsrechts, Erfolgsziel Das Optionsprogramm basiert auf der Kursentwicklung der MBB SE Aktie im elektronischen Handelssystem XETRA der Deutschen Börse AG in Frankfurt am Main (oder einem das XETRA-System ersetzenden vergleichbaren Nachfolgesystem) im Zeitraum des Aktienoptionsprogramms. Die Höhe einer Ausübbarkeit von ausgegebenen Aktienoptionsrechten wird anhand eines Kurs-Kriterien-Modells ermittelt. Dieses Modell setzt sich aus einem Kriterium A (Überschreitung von Kurs-Schwellen) und einem Kriterium B (erreichter Durchschnittskurs) zusammen. Jedes Kriterium ermittelt eine prozentuale Ausübbarkeit bezogen auf die ausgegebenen Aktienoptionsrechte. Das Kriterium A basiert auf dem Erreichen eines Kurs-Schwellenwertes. Der jeweilige Schwellenwert gilt als erfüllt, wenn dieser Wert per 90 XETRA-Handelstagen (als gleitender Durchschnitt auf Basis des jeweiligen Tages-Schlusskurses) erreicht oder überschritten und in diesem Zeitraum in Summe mindestens 90.000 Aktien auf XETRA gehandelt wurden. Es gelten folgende Kurs-Schwellenwerte: Kurs-Schwellenwert kumulierte prozentuale Ausübbarkeit ausgegebener Aktienoptionsrechte EUR 77,00 1,8 % EUR 88,00 4,8 % EUR 99,00 9 % EUR 111,00 14,4 % EUR 122,00 21 % EUR 133,00 28,8 % EUR 144,00 37,8 % EUR 155,00 48 % EUR 166,00 60 % Das Kriterium A ermöglicht bei Erreichung des Kurs-Schwellenwertes von EUR 166,00 je Aktie maximal eine rechnerische prozentuale Ausübbarkeit der ausgegebenen Aktienoptionsrechte in Höhe von 60 %. Die Feststellung des Erreichens eines Schwellenwertes obliegt dem Verwaltungsrat der MBB SE, der die Erreichung von Kurs-Schwellenwerten während der Laufzeit des Aktienoptionsprogramms fortlaufend ermittelt und dokumentiert. Wurde ein Schwellenwert erreicht, entfällt dieser Schwellenwert ersatzlos. Schwellenwerte, die bis zur Hauptversammlung 2020 erreicht worden sind, entfallen ebenfalls ersatzlos und werden darüber hinaus aus der kumulierten Zielerreichung herausgerechnet. Es gilt dann der nächstfolgende, höhere Schwellenwert als neuer Ausgangswert. Nach Ende des Aktienoptionsprogramms ermittelt der Verwaltungsrat unverzüglich, welches während der Laufzeit des Aktienoptionsprogramms der höchste erreichte Schwellenwert war. Es kommt hier also nicht auf den Aktienkurs bei Ende des Aktienoptionsprogramms an, sondern auf den - nach Maßgabe der obigen Kriterien zu berechnenden - Kurshöchststand während der Laufzeit des Aktienoptionsprogramms. Ebenso ermittelt der Verwaltungsrat nach Ende des Aktienoptionsprogramms den rechnerischen prozentualen Umfang der Ausübbarkeit der ausgegebenen Aktienoptionen unter dem Kriterium A. Das Kriterium B bewertet am Ende des Aktienoptionsprogramms den erreichten Durchschnittskurs mit seiner Steigerung gemessen an der Zielvorgabe. Die Zielvorgabe ist ein Durchschnittskurs am Ende der Wartezeit in Höhe von EUR 110,00, woraus sich eine Kurssteigerung in Höhe von EUR 50,00 zum Ausübungspreis in Höhe von EUR 60,00 als weiterer Zielwert ergibt. Der Durchschnittskurs wird ermittelt aus der Summe der Tagesschlusskurse dividiert durch die Summe der Handelstage. Es gilt der Tagesschlusskurs im elektronischen Handelssystem XETRA der Deutschen Börse AG in Frankfurt (oder einem das XETRA-System ersetzenden vergleichbaren Nachfolgesystem). Der erste zu berücksichtigende Tagesschlusskurs ist der Tagesschlusskurs einen Handelstag vor dem Inkrafttreten des Aktienoptionsprogrammes. Der letzte zu berücksichtigende Tagesschlusskurs ist der Tagesschlusskurs am letzten Handelstag der Wartefrist. Die Zielvorgabe kann folglich mit großer Wahrscheinlichkeit nur dann erreicht werden, wenn der XETRA Aktienkurs der MBB SE über längere Zeiten oberhalb von EUR 110,00 notiert. Das Kriterium B wird wie folgt berechnet: Die Differenz zwischen dem erreichten Durchschnittskurs und dem Ausübungspreis wird in das Verhältnis zum Zielwert von EUR 50,00 gesetzt. Der so ermittelte prozentuale Wert kann größer als 100 %, kann aber auch kleiner als 0 %, d.h. negativ sein. Der sich ergebende prozentuale Wert wird abschließend mit 60 % gewichtet (Klarstellung: mit dem Faktor 0,6 multipliziert). Dieser gewichtete Wert gibt die prozentuale Ausübbarkeit bezogen auf die ausgegebenen Aktienoptionen an. Es kann auch ein negativer Wert von ausübbaren Aktienoptionsrechten entstehen. Nach Ende des Aktienoptionsprogramms ermittelt der Verwaltungsrat unverzüglich den rechnerischen prozentualen Umfang der Ausübbarkeit der ausgegebenen Aktienoptionen unter dem Kriterium B. Sodann addiert der Verwaltungsrat die rechnerischen Ergebnisse der beiden Kriterien. Im Zuge der Addition kann sich ein rechnerischer Wert von mehr als 100 % ergeben. Der tatsächliche prozentuale Umfang der Ausübbarkeit der ausgegebenen Aktienoptionen ist jedoch auf maximal 100 % begrenzt. Liegt der Umfang der Ausübbarkeit der ausgegebenen Aktienoptionen über 100 %, verfällt der über 100 % hinausgehende Anteil der ausgegebenen Aktienoptionen mit Ablauf der Wartefrist ersatz- und entschädigungslos. Liegt der Umfang der Ausübbarkeit der ausgegebenen Aktienoptionen unter 100 %, verfällt der nicht ausübbar gewordene Anteil der ausgegebenen Aktienoptionen mit Ablauf der Wartefrist ersatz- und entschädigungslos. Ausübungspreis Der Ausübungspreis beträgt EUR 60,00 je Aktie. Wartezeit und Ausübungszeiträume Sofern die Voraussetzungen für die Ausübung der Optionsrechte vorliegen, können diese insbesondere nur dann ausgeübt werden, wenn ein zwölfmonatiges, unterbrechungsfreies und ungekündigtes Beschäftigungsverhältnis des Bezugsberechtigten mit der MBB SE vorliegt und die Wartefrist von vier Jahren zuzüglich eines Werktages beginnend ab dem Tag der Ausgabe abgelaufen ist. Ferner ist die Ausübung nur dann möglich, wenn der Verwaltungsrat die Ausübbarkeit, die Gesamthöhe der ausübbaren Aktienoptionsrechte sowie den Ausübungspreis durch Beschluss festgestellt hat. Im Übrigen sind die Einschränkungen zu beachten, die sich aus den allgemeinen Rechtsvorschriften, insbesondere der Marktmissbrauchsverordnung ergeben. Der Tag der Ausgabe der Aktienoptionsrechte gemäß diesem Aktienoptionsprogramm ist der der Hauptversammlung folgende erste Werktag. An diesem Tag tritt das Aktienoptionsprogramm in Kraft. Das Aktienoptionsprogramm endet beginnend ab dem Tag der Ausgabe nach vier Jahren und einem weiteren, folgenden Werktag. Höchstbetrag Der absolute Höchstbetrag je Bezugsberechtigten für ausübbare Aktienoptionsrechte beträgt EUR 199,00 abzüglich dem Ausübungspreis je Aktie, danach multipliziert mit der Gesamtanzahl der jeweils dem Bezugsberechtigten zugeteilten Aktienoptionsrechten. Sofern bei Ausübung der Gesamtwert aus festgestellten ausübbaren Aktienoptionsrechten multipliziert mit dem Saldo aus dem XETRA-Schlusskurs am Tag der Beschlussfassung zur Ausübung abzüglich dem Ausübungspreis je Aktie den Höchstbetrag übersteigt, wird die Anzahl der ausübbaren Aktienoptionsrechte so lange reduziert, bis
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