DGAP-News: EASY SOFTWARE AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
EASY SOFTWARE AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am
20.08.2020 in Mülheim an der Ruhr mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
gemäß §121 AktG
2020-07-14 / 15:07
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
EASY SOFTWARE AG Mülheim an der Ruhr ISIN DE000A2YN991
WKN A2YN99 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
am 20. August 2020 Wir laden die Aktionäre unserer
Gesellschaft zu der am 20. August 2020, 10:00 Uhr,
als virtuelle Hauptversammlung stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung
ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer
Bevollmächtigten ein.
Die gesamte Versammlung wird in Form einer virtuellen
Hauptversammlung abgehalten und für Aktionäre und
Aktionärsvertreter aus den Geschäftsräumen der
Gesellschaft, Am Hauptbahnhof 4, 45468 Mülheim an der
Ruhr, im Internet über den passwortgeschützten
Internetservice der Gesellschaft zur Hauptversammlung
unter der Internetadresse
www.easy-software.com
in der Rubrik 'EASY GRUPPE', dort 'INVESTOR RELATIONS'
unter dem Abschnitt 'Hauptversammlung' in Bild und Ton
live übertragen. Die Stimmrechtsausübung der Aktionäre
und Aktionärsvertreter erfolgt ausschließlich im
Wege der Briefwahl oder durch Vollmachtserteilung an
den von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter. Bitte beachten Sie die näheren
Hinweise zur Durchführung der virtuellen
Hauptversammlung in Abschnitt III. dieser Einladung
'_Weitere Informationen und Hinweise zur
Hauptversammlung_'.
I. TAGESORDNUNG
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses
und des gebilligten Konzernabschlusses mit dem
zusammengefassten Lagebericht der EASY SOFTWARE
AG und des EASY-Konzerns für das Geschäftsjahr
2019 einschließlich der erläuternden
Berichte zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1,
315a Abs. 1 HGB sowie des Berichts des
Aufsichtsrats*
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand
aufgestellten Jahresabschluss und den
Konzernabschluss am 28. April 2020 gebilligt.
Der Jahresabschluss ist damit gemäß § 172
Satz 1 AktG festgestellt. Eine Beschlussfassung
durch die Hauptversammlung entfällt daher nach
den gesetzlichen Bestimmungen.
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns*
Der Jahresabschluss der Gesellschaft weist
einen Bilanzgewinn in Höhe von EUR 7.301.935,41
aus. Um der Gesellschaft angesichts der
Unwägbarkeiten der wirtschaftlichen
Auswirkungen der COVID-19-Pandemie Handlungs-
und Finanzierungsoptionen offen zu halten,
einschließlich erforderlichenfalls der
Inanspruchnahme staatlicher Hilfen, welche nach
aktuellem Diskussionsstand im Falle von
Dividendenausschüttungen nicht zur Verfügung
stehen, halten Vorstand und Aufsichtsrat
derzeit eine Gewinneinbehaltung für geboten.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor,
den im festgestellten Jahresabschluss zum
31. Dezember 2019 ausgewiesenen
Bilanzgewinn in Höhe von EUR 7.301.935,41
auf neue Rechnung vorzutragen.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr
2019*
Der Aufsichtsrat hat Herrn Dieter Weißhaar
am 20. März 2020 als Mitglied und Vorsitzenden
des Vorstands der Gesellschaft mit sofortiger
Wirkung aus wichtigem Grund abberufen. Grund
dafür sind die Ergebnisse einer durch den
Aufsichtsrat durchgeführten Compliance-Prüfung
von Geschäftsführungsmaßnahmen des
Vorstandsmitglieds Dieter Weißhaar.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor,
die Beschlussfassung über die Entlastung
des im Geschäftsjahr 2019 amtierenden
Mitglieds des Vorstands Dieter
Weißhaar für das Geschäftsjahr 2019
bis zur nächsten ordentlichen
Hauptversammlung zu vertagen.
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2019*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor,
a) dem im Geschäftsjahr 2019 amtierenden
Aufsichtsratsmitglied Oliver Krautscheid
für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu
erteilen;
b) dem im Geschäftsjahr 2019 amtierenden
Aufsichtsratsmitglied Stefan ten
Doornkaat für das Geschäftsjahr 2019
Entlastung zu erteilen;
c) dem im Geschäftsjahr 2019 amtierenden
Aufsichtsratsmitglied Armin Steiner für
das Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu
erteilen;
d) dem im Geschäftsjahr 2019 amtierenden
Aufsichtsratsmitglied Thomas Mayerbacher
für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu
erteilen.
5. *Wahl des Abschlussprüfers und des
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2020 und des Prüfers für die etwaige
prüferische Durchsicht des verkürzten
Abschlusses und des Zwischenlageberichts für
das erste Halbjahr des Geschäftsjahres 2020*
Der Aufsichtsrat schlägt vor,
die Ebner Stolz GmbH & Co. KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft, Hannover, zum
Abschlussprüfer für den Jahresabschluss und
den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr
2020 sowie zum Prüfer für eine etwaige
prüferische Durchsicht des verkürzten
Abschlusses und des Zwischenlageberichts
des ersten Halbjahres des Geschäftsjahres
2020 zu wählen.
Der Aufsichtsrat hat vor Unterbreitung des
Wahlvorschlags die vom Deutschen Corporate
Governance Kodex vorgesehene Erklärung der
Ebner Stolz GmbH & Co. KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft, Hannover, zu deren
Unabhängigkeit eingeholt.
6. *Beschlussfassung über die Ermächtigung zur
Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen mit
oder ohne Wandlungs- oder Bezugsrechte(n) sowie
zum Ausschluss des Bezugsrechts*
Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 6.
August 2019 wurde der Vorstand ermächtigt, mit
Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 31. August
2020 einmalig oder mehrmals auf den Inhaber
oder auf den Namen lautende Options- und/oder
Wandelschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag
von bis zu EUR 20,0 Mio. mit einer Laufzeit von
mindestens drei Jahren auszugeben und den
Inhabern oder Gläubigern von Optionsanleihen
Optionsrechte oder -pflichten bzw. den Inhabern
oder Gläubigern von Wandelanleihen
Wandlungsrechte oder -pflichten für Stückaktien
der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag
des Grundkapitals von insgesamt bis zu EUR
2.000.000,00 nach näherer Maßgabe der
Bedingungen dieser Schuldverschreibungen zu
gewähren oder aufzuerlegen. Der Vorstand hat
von dieser Ermächtigung bislang keinen Gebrauch
gemacht. Da die Ermächtigung am 31. August 2020
ausläuft und um der Gesellschaft die benötigte
Flexibilität bei der Finanzierung zu geben,
soll die noch bestehende Ermächtigung
aufgehoben und durch eine neue Ermächtigung
ersetzt werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor,
folgenden Beschluss zu fassen:
a) *Aufhebung der Ermächtigung vom 6. August
2019*
Die von der Hauptversammlung am 6. August
2019 zu Tagesordnungspunkt 9 beschlossene
Ermächtigung des Vorstands zur Ausgabe von
Options- und/oder
Wandelschuldverschreibungen im
Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 20,0 Mio.
mit Zustimmung des Aufsichtsrats wird
aufgehoben.
b) *Volumen*
Der Vorstand wird ermächtigt, mit
Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 19.
August 2025 einmalig oder mehrfach
Wandelschuldverschreibungen mit oder ohne
Wandlungs- oder Bezugsrechten (nachfolgend
auch '*Schuldverschreibungen*' genannt) im
Gesamtnennbetrag von bis zu EUR
13.000.000,00, einer Laufzeit von fünf
Jahren bei einer Wandlungspflicht am Ende
der Laufzeit zu begeben. Den Inhabern der
im vorhergehenden Satz genannten
Schuldverschreibungen steht darüber hinaus
ein jederzeitiges Wandlungsrecht in Aktien
der Gesellschaft zu. Das bedeutet, den
Inhabern der genannten
Schuldverschreibungen können Wandlungs-
oder Bezugsrechte auf bis zu 1.300.000 auf
den Namen lautende Stückaktien der
Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag
am Grundkapital in Höhe von insgesamt bis
zu EUR 1.300.000,00 gewährt werden. Die
Wandlungs- und Bezugsrechte können aus
einem in dieser oder künftigen
Hauptversammlungen zu beschließenden
bedingten Kapital bedient werden.
c) *Gegenleistung*
Die Schuldverschreibungen können
ausschließlich in Euro gegen
Barleistungen begeben werden.
d) *Bezugsrecht*
Bei der Ausgabe der Schuldverschreibungen
steht den Aktionären ein gesetzliches
Bezugsrecht zu, sofern nicht das
Bezugsrecht gemäß den nachfolgenden
Regelungen ausgeschlossen wird. Die
Schuldverschreibungen können auch einem
Kreditinstitut oder einem sonstigen
Emissionsmittler mit der Verpflichtung
angeboten werden, sie den Aktionären im
Wege des mittelbaren Bezugsrechts zum
Bezug anzubieten.
e) *Bezugsrechtsausschluss / Überbezug*
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July 14, 2020 09:07 ET (13:07 GMT)
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