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(1)

DGAP-HV: EASY SOFTWARE AG: Bekanntmachung der -4-

DJ DGAP-HV: EASY SOFTWARE AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 20.08.2020 in Mülheim an der Ruhr mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: EASY SOFTWARE AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
EASY SOFTWARE AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
20.08.2020 in Mülheim an der Ruhr mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung 
gemäß §121 AktG 
 
2020-07-14 / 15:07 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
EASY SOFTWARE AG Mülheim an der Ruhr ISIN DE000A2YN991 
WKN A2YN99 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 
am 20. August 2020 Wir laden die Aktionäre unserer 
Gesellschaft zu der am 20. August 2020, 10:00 Uhr, 
als virtuelle Hauptversammlung stattfindenden 
ordentlichen Hauptversammlung 
ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer 
Bevollmächtigten ein. 
 
Die gesamte Versammlung wird in Form einer virtuellen 
Hauptversammlung abgehalten und für Aktionäre und 
Aktionärsvertreter aus den Geschäftsräumen der 
Gesellschaft, Am Hauptbahnhof 4, 45468 Mülheim an der 
Ruhr, im Internet über den passwortgeschützten 
Internetservice der Gesellschaft zur Hauptversammlung 
unter der Internetadresse 
 
www.easy-software.com 
 
in der Rubrik 'EASY GRUPPE', dort 'INVESTOR RELATIONS' 
unter dem Abschnitt 'Hauptversammlung' in Bild und Ton 
live übertragen. Die Stimmrechtsausübung der Aktionäre 
und Aktionärsvertreter erfolgt ausschließlich im 
Wege der Briefwahl oder durch Vollmachtserteilung an 
den von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertreter. Bitte beachten Sie die näheren 
Hinweise zur Durchführung der virtuellen 
Hauptversammlung in Abschnitt III. dieser Einladung 
'_Weitere Informationen und Hinweise zur 
Hauptversammlung_'. 
 
I. TAGESORDNUNG 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   und des gebilligten Konzernabschlusses mit dem 
   zusammengefassten Lagebericht der EASY SOFTWARE 
   AG und des EASY-Konzerns für das Geschäftsjahr 
   2019 einschließlich der erläuternden 
   Berichte zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 
   315a Abs. 1 HGB sowie des Berichts des 
   Aufsichtsrats* 
 
   Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand 
   aufgestellten Jahresabschluss und den 
   Konzernabschluss am 28. April 2020 gebilligt. 
   Der Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 
   Satz 1 AktG festgestellt. Eine Beschlussfassung 
   durch die Hauptversammlung entfällt daher nach 
   den gesetzlichen Bestimmungen. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns* 
 
   Der Jahresabschluss der Gesellschaft weist 
   einen Bilanzgewinn in Höhe von EUR 7.301.935,41 
   aus. Um der Gesellschaft angesichts der 
   Unwägbarkeiten der wirtschaftlichen 
   Auswirkungen der COVID-19-Pandemie Handlungs- 
   und Finanzierungsoptionen offen zu halten, 
   einschließlich erforderlichenfalls der 
   Inanspruchnahme staatlicher Hilfen, welche nach 
   aktuellem Diskussionsstand im Falle von 
   Dividendenausschüttungen nicht zur Verfügung 
   stehen, halten Vorstand und Aufsichtsrat 
   derzeit eine Gewinneinbehaltung für geboten. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, 
 
    den im festgestellten Jahresabschluss zum 
    31. Dezember 2019 ausgewiesenen 
    Bilanzgewinn in Höhe von EUR 7.301.935,41 
    auf neue Rechnung vorzutragen. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 
   2019* 
 
   Der Aufsichtsrat hat Herrn Dieter Weißhaar 
   am 20. März 2020 als Mitglied und Vorsitzenden 
   des Vorstands der Gesellschaft mit sofortiger 
   Wirkung aus wichtigem Grund abberufen. Grund 
   dafür sind die Ergebnisse einer durch den 
   Aufsichtsrat durchgeführten Compliance-Prüfung 
   von Geschäftsführungsmaßnahmen des 
   Vorstandsmitglieds Dieter Weißhaar. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, 
 
    die Beschlussfassung über die Entlastung 
    des im Geschäftsjahr 2019 amtierenden 
    Mitglieds des Vorstands Dieter 
    Weißhaar für das Geschäftsjahr 2019 
    bis zur nächsten ordentlichen 
    Hauptversammlung zu vertagen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2019* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, 
 
   a) dem im Geschäftsjahr 2019 amtierenden 
      Aufsichtsratsmitglied Oliver Krautscheid 
      für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu 
      erteilen; 
   b) dem im Geschäftsjahr 2019 amtierenden 
      Aufsichtsratsmitglied Stefan ten 
      Doornkaat für das Geschäftsjahr 2019 
      Entlastung zu erteilen; 
   c) dem im Geschäftsjahr 2019 amtierenden 
      Aufsichtsratsmitglied Armin Steiner für 
      das Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu 
      erteilen; 
   d) dem im Geschäftsjahr 2019 amtierenden 
      Aufsichtsratsmitglied Thomas Mayerbacher 
      für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu 
      erteilen. 
5. *Wahl des Abschlussprüfers und des 
   Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
   2020 und des Prüfers für die etwaige 
   prüferische Durchsicht des verkürzten 
   Abschlusses und des Zwischenlageberichts für 
   das erste Halbjahr des Geschäftsjahres 2020* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, 
 
    die Ebner Stolz GmbH & Co. KG 
    Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 
    Steuerberatungsgesellschaft, Hannover, zum 
    Abschlussprüfer für den Jahresabschluss und 
    den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 
    2020 sowie zum Prüfer für eine etwaige 
    prüferische Durchsicht des verkürzten 
    Abschlusses und des Zwischenlageberichts 
    des ersten Halbjahres des Geschäftsjahres 
    2020 zu wählen. 
 
   Der Aufsichtsrat hat vor Unterbreitung des 
   Wahlvorschlags die vom Deutschen Corporate 
   Governance Kodex vorgesehene Erklärung der 
   Ebner Stolz GmbH & Co. KG 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 
   Steuerberatungsgesellschaft, Hannover, zu deren 
   Unabhängigkeit eingeholt. 
6. *Beschlussfassung über die Ermächtigung zur 
   Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen mit 
   oder ohne Wandlungs- oder Bezugsrechte(n) sowie 
   zum Ausschluss des Bezugsrechts* 
 
   Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 6. 
   August 2019 wurde der Vorstand ermächtigt, mit 
   Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 31. August 
   2020 einmalig oder mehrmals auf den Inhaber 
   oder auf den Namen lautende Options- und/oder 
   Wandelschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag 
   von bis zu EUR 20,0 Mio. mit einer Laufzeit von 
   mindestens drei Jahren auszugeben und den 
   Inhabern oder Gläubigern von Optionsanleihen 
   Optionsrechte oder -pflichten bzw. den Inhabern 
   oder Gläubigern von Wandelanleihen 
   Wandlungsrechte oder -pflichten für Stückaktien 
   der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag 
   des Grundkapitals von insgesamt bis zu EUR 
   2.000.000,00 nach näherer Maßgabe der 
   Bedingungen dieser Schuldverschreibungen zu 
   gewähren oder aufzuerlegen. Der Vorstand hat 
   von dieser Ermächtigung bislang keinen Gebrauch 
   gemacht. Da die Ermächtigung am 31. August 2020 
   ausläuft und um der Gesellschaft die benötigte 
   Flexibilität bei der Finanzierung zu geben, 
   soll die noch bestehende Ermächtigung 
   aufgehoben und durch eine neue Ermächtigung 
   ersetzt werden. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, 
   folgenden Beschluss zu fassen: 
 
   a) *Aufhebung der Ermächtigung vom 6. August 
      2019* 
 
      Die von der Hauptversammlung am 6. August 
      2019 zu Tagesordnungspunkt 9 beschlossene 
      Ermächtigung des Vorstands zur Ausgabe von 
      Options- und/oder 
      Wandelschuldverschreibungen im 
      Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 20,0 Mio. 
      mit Zustimmung des Aufsichtsrats wird 
      aufgehoben. 
   b) *Volumen* 
 
      Der Vorstand wird ermächtigt, mit 
      Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 19. 
      August 2025 einmalig oder mehrfach 
      Wandelschuldverschreibungen mit oder ohne 
      Wandlungs- oder Bezugsrechten (nachfolgend 
      auch '*Schuldverschreibungen*' genannt) im 
      Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 
      13.000.000,00, einer Laufzeit von fünf 
      Jahren bei einer Wandlungspflicht am Ende 
      der Laufzeit zu begeben. Den Inhabern der 
      im vorhergehenden Satz genannten 
      Schuldverschreibungen steht darüber hinaus 
      ein jederzeitiges Wandlungsrecht in Aktien 
      der Gesellschaft zu. Das bedeutet, den 
      Inhabern der genannten 
      Schuldverschreibungen können Wandlungs- 
      oder Bezugsrechte auf bis zu 1.300.000 auf 
      den Namen lautende Stückaktien der 
      Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag 
      am Grundkapital in Höhe von insgesamt bis 
      zu EUR 1.300.000,00 gewährt werden. Die 
      Wandlungs- und Bezugsrechte können aus 
      einem in dieser oder künftigen 
      Hauptversammlungen zu beschließenden 
      bedingten Kapital bedient werden. 
   c) *Gegenleistung* 
 
      Die Schuldverschreibungen können 
      ausschließlich in Euro gegen 
      Barleistungen begeben werden. 
   d) *Bezugsrecht* 
 
      Bei der Ausgabe der Schuldverschreibungen 
      steht den Aktionären ein gesetzliches 
      Bezugsrecht zu, sofern nicht das 
      Bezugsrecht gemäß den nachfolgenden 
      Regelungen ausgeschlossen wird. Die 
      Schuldverschreibungen können auch einem 
      Kreditinstitut oder einem sonstigen 
      Emissionsmittler mit der Verpflichtung 
      angeboten werden, sie den Aktionären im 
      Wege des mittelbaren Bezugsrechts zum 
      Bezug anzubieten. 
   e) *Bezugsrechtsausschluss / Überbezug* 
 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

July 14, 2020 09:07 ET (13:07 GMT)

DJ DGAP-HV: EASY SOFTWARE AG: Bekanntmachung der -2-

Der Vorstand wird ermächtigt, mit 
      Zustimmung des Aufsichtsrats 
      Spitzenbeträge, die sich aufgrund des 
      Bezugsverhältnisses ergeben, vom 
      Bezugsrecht der Aktionäre 
      auszuschließen. 
 
      In Bezug auf etwaige im Rahmen eines 
      Bezugsangebots nicht bezogene Aktien ist 
      den Aktionären der Gesellschaft die 
      Möglichkeit zur bevorrechtigten Zeichnung 
      (sogenannter Mehrbezug) anzubieten, sofern 
      sie von ihrem Bezugsrecht vollständig und 
      fristgerecht Gebrauch gemacht haben. Im 
      Rahmen des Mehrbezugs dürfen die 
      Aktionäre, die hiervon Gebrauch machen, 
      höchstens die gleiche Anzahl an 
      Schuldverschreibungen zeichnen wie sie aus 
      ihrem Bezugsrecht bezogen haben. Soweit es 
      wegen hoher Nachfrage im Rahmen eines 
      Mehrbezugs nicht möglich sein sollte, 
      allen Aktionären sämtliche von ihnen im 
      Mehrbezug gewünschten 
      Schuldverschreibungen zuzuteilen, hat der 
      Vorstand im Rahmen des Mehrbezugs 
      verhältnismäßig auf Basis der im 
      Mehrbezug gezeichneten 
      Schuldverschreibungen zuzuteilen. Falls 
      die Zuteilung aufgrund einer Ausübung des 
      Mehrbezugsrechts durch mehrere Aktionäre 
      zu Bruchteilen führen würde, sind die 
      rechnerischen Bruchteile abzurunden. Eine 
      Platzierung an Dritte hat zu unterbleiben. 
   f) *Bezugspreis, Verwässerungsschutz* 
 
      Bei Wandelschuldverschreibungen mit 
      Wandlungs- oder Bezugsrecht ist ein 
      Umtausch- oder Bezugsverhältnis 
      festzulegen. Das Umtauschverhältnis ergibt 
      sich aus der Division des Nennbetrags 
      einer einzelnen Schuldverschreibung durch 
      den festgesetzten Wandlungspreis für eine 
      Aktie. Das Umtauschverhältnis kann sich 
      auch durch Division des unter dem 
      Nennbetrag liegenden Ausgabepreises einer 
      Schuldverschreibung durch den 
      festgesetzten Wandlungspreis für eine 
      Aktie ergeben. Diese Regelungen gelten 
      entsprechend für das Bezugsverhältnis. Der 
      jeweils festzusetzende Wandlungs- oder 
      Bezugspreis für eine Aktie muss mindestens 
      80 % des durchschnittlichen Börsenkurses 
      der Aktie der Gesellschaft an den letzten 
      10 Börsenhandelstagen vor der 
      Beschlussfassung des Vorstandes über die 
      Ausgabe der Schuldverschreibungen in der 
      Eröffnungsauktion im XETRA(R)-Handel an 
      der Frankfurter Wertpapierbörse (oder 
      einem von der Deutschen Börse AG 
      bestimmten Nachfolgesystem) oder, sofern 
      ein XETRA(R)-Handel in Aktien der 
      Gesellschaft nicht stattfindet, derjenigen 
      Börse an der in diesen 10 
      Börsenhandelstagen die meisten Aktien 
      (Anzahl) der Gesellschaft in Summe 
      gehandelt wurden, betragen. 
 
      Für den Fall, dass die Gesellschaft 
      während der Laufzeit der nach dieser 
      Ermächtigung ausgegebenen 
      Schuldverschreibungen unter Einräumung 
      eines Bezugsrechts an ihre Aktionäre das 
      Grundkapital erhöht oder weitere 
      Schuldverschreibungen mit Umtausch- oder 
      Bezugsrechten auf Aktien der Gesellschaft 
      ausgibt, ohne dass zugleich auch den 
      Inhabern der nach diesem Beschluss 
      ausgegebenen und mit einem Umtausch- oder 
      Bezugsrecht versehenen 
      Schuldverschreibungen ein Bezugsrecht 
      eingeräumt wird, wie es ihnen nach 
      Ausübung ihres Umtausch- oder Bezugsrechts 
      zustehen würde, sind in den 
      Ausgabebedingungen der 
      Schuldverschreibungen insbesondere die 
      nachfolgenden Regelungen vorzusehen 
      (Verwässerungsschutzklausel): 
 
      (i)   *Kapitalerhöhung gegen Einlagen 
            und Gewährung von sonstigen 
            Bezugsrechten* 
 
            Im Falle einer Kapitalerhöhung 
            gegen Einlagen unter Gewährung von 
            Bezugsrechten oder der Gewährung 
            von sonstigen Bezugsrechten wird 
            der Wandlungspreis um den 
            Bezugsrechtswert ermäßigt. 
 
            Der 'Bezugsrechtswert' entspricht 
            dabei (i) dem durchschnittlichen 
            Börsenkurs des den Aktionären 
            zustehenden Bezugsrechts an den 
            letzten 10 Börsenhandelstagen der 
            Bezugsrechte in der 
            Eröffnungsauktion im 
            XETRA(R)-Handel (oder einem von 
            der Deutschen Börse AG bestimmten 
            Nachfolgesystem) oder, sofern ein 
            XETRA(R)-Handel in Aktien der 
            Gesellschaft nicht stattfindet, 
            eines solchen im Freiverkehr der 
            Frankfurter Wertpapierbörse, oder, 
            sofern weder ein XETRA(R)-Handel 
            in Aktien der Gesellschaft noch 
            ein Handel im Freiverkehr der 
            Frankfurter Wertpapierbörse 
            stattfindet, derjenigen Börse an 
            der in diesen 10 
            Börsenhandelstagen die meisten 
            Aktien (Anzahl) der Gesellschaft 
            in Summe gehandelt wurden oder, 
            soweit ein Handel mit 
            Bezugsrechten im XETRA(R)-Handel 
            oder im Freiverkehr der 
            Frankfurter Wertpapierbörse oder 
            einer anderen Börse nicht 
            stattfindet, (ii) dem von der in 
            den Ausgabebedingungen 
            festgesetzten Wandlungsstelle oder 
            Bezugsstelle nach 
            finanzmathematischen Methoden 
            ermittelten Wert des Bezugsrechts. 
      (ii)  *Kapitalerhöhung aus 
            Gesellschaftsmitteln* 
 
            Im Falle einer Kapitalerhöhung aus 
            Gesellschaftsmitteln erhöht sich 
            das zur Sicherung des 
            Wandlungsrechts bestehende 
            bedingte Kapital im gleichen 
            Verhältnis wie das Grundkapital (§ 
            218 AktG). Den Anleihegläubigern 
            werden bei Ausübung ihres 
            Wandlungsrechts so viele 
            zusätzliche Aktien zur Verfügung 
            gestellt, als hätten sie ihr 
            Wandlungsrecht zum Zeitpunkt der 
            Kapitalerhöhung aus 
            Gesellschaftsmitteln bereits 
            ausgeübt. Bruchteile von Aktien, 
            die in Folge einer Kapitalerhöhung 
            aus Gesellschaftsmitteln 
            entstehen, werden bei der Ausübung 
            des Wandlungsrechts nicht 
            ausgeglichen. 
      (iii) *Aktiensplit* 
 
            Falls sich die Anzahl der Aktien 
            verändert, ohne dass sich das 
            Grundkapital ändert (Neueinteilung 
            des Grundkapitals), gilt die in 
            vorstehend (ii) vorgesehene 
            Regelung sinngemäß. 
 
      In jedem Fall darf der anteilige Betrag am 
      Grundkapital der je Schuldverschreibung zu 
      beziehenden Aktien den Ausgabepreis der 
      Schuldverschreibung nicht übersteigen. 
   g) *Weitere Bedingungen der 
      Schuldverschreibungen* 
 
      Der Vorstand wird ermächtigt, mit 
      Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren 
      Einzelheiten der Ausgabe und Ausstattung 
      der Schuldverschreibungen, insbesondere 
      Laufzeit, Ausgabe- und Ausübungszeiträume 
      sowie Kündigung, Ausgabepreis der 
      Schuldverschreibungen, Stückelung, 
      Anpassung des Bezugspreises sowie einen 
      Zinssatz bis zu einer maximalen Höhe von 
      1,00 % p. a. festzusetzen. 
7. *Beschlussfassung über die Schaffung eines 
   Bedingten Kapitals 2020 und Satzungsänderung* 
 
   Gemäß § 7c der Satzung ist das 
   Grundkapital der Gesellschaft um bis zu EUR 
   2.000.000,00 durch Ausgabe von bis zu 2.000.000 
   neuen Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes 
   Kapital 2019). Die bedingte Kapitalerhöhung 
   dient zur Ausgabe neuer Aktien aus der Ausübung 
   von Options- bzw. Wandlungsrechten aus Options- 
   oder Wandelanleihen, die von der Gesellschaft 
   oder einem nachgeordneten Konzernunternehmen 
   der Gesellschaft aufgrund der Ermächtigung des 
   Vorstands durch Hauptversammlungsbeschluss vom 
   6. August 2019 (Tagesordnungspunkt 9) bis zum 
   31. August 2020 ausgegeben werden. Da die 
   Ermächtigung zur Ausgabe von Options- und 
   Wandlungsrechten gemäß Beschluss der 
   Hauptversammlung vom 6. August 2019 aufgehoben 
   und eine neue Ermächtigung erteilt werden soll, 
   soll entsprechend auch das Bedingte Kapital 
   2019 aufgehoben und durch ein neues bedingtes 
   Kapital ersetzt werden. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, 
   folgenden Beschluss zu fassen: 
 
   a) Das Bedingte Kapital 2019 gemäß § 7c 
      der Satzung der Gesellschaft wird 
      aufgehoben. 
   b) Das Grundkapital wird um bis zu EUR 
      1.300.000,00 durch Ausgabe von bis zu 
      1.300.000 neuen, auf den Namen lautenden 
      Stückaktien mit Gewinnberechtigung ab 
      Beginn des letzten Geschäftsjahrs, für 
      das noch kein Gewinnverwendungsbeschluss 
      gefasst wurde, bedingt erhöht (Bedingtes 
      Kapital 2020). Die bedingte 
      Kapitalerhöhung dient der Bedienung von 
      Schuldverschreibungen, die aufgrund des 
      Ermächtigungsbeschlusses der 
      Hauptversammlung vom 20. August 2020 
      unter Tagesordnungspunkt 6 ausgegeben 
      werden können. Dabei wird die bedingte 
      Kapitalerhöhung nur insoweit 
      durchgeführt, wie 
 
      (i)  die Inhaber von 
           Wandelschuldverschreibungen mit 
           Umtausch- oder Bezugsrechten, die 
           von der Gesellschaft oder ihr 
           nachgeordneten Konzernunternehmen 
           aufgrund des in der 
           Hauptversammlung vom 20. August 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

July 14, 2020 09:07 ET (13:07 GMT)

DJ DGAP-HV: EASY SOFTWARE AG: Bekanntmachung der -3-

2020 gefassten 
           Ermächtigungsbeschlusses bis zum 
           19. August 2025 ausgegeben wurden, 
           von ihrem Umtausch- oder 
           Bezugsrecht Gebrauch machen und die 
           Gesellschaft sich entschließt, 
           die Umtausch- bzw. Bezugsrechte aus 
           diesem Bedingten Kapital 2025 zu 
           bedienen, oder 
      (ii) die zur Wandlung verpflichteten 
           Inhaber von 
           Wandelschuldverschreibungen mit 
           Umtausch- oder Bezugsrechten, die 
           von der Gesellschaft oder ihren 
           nachgeordneten Konzernunternehmen 
           aufgrund des in der 
           Hauptversammlung vom 20. August 
           2020 gefassten 
           Ermächtigungsbeschlusses bis zum 
           19. August 2025 ausgegeben wurden, 
           ihre Pflicht zum Umtausch erfüllen 
           und die Gesellschaft sich 
           entschließt, die Umtausch- 
           bzw. Bezugsrechte aus diesem 
           Bedingten Kapital 2020 zu bedienen. 
 
      Die Ausgabe der Aktien erfolgt gemäß 
      den Vorgaben des Ermächtigungsbeschlusses 
      der Hauptversammlung vom 20. August 2020 
      unter Tagesordnungspunkt 6, d.h. 
      insbesondere zu mindestens 80 % des 
      durchschnittlichen Börsenkurses der Aktie 
      der Gesellschaft an den letzten 10 
      Börsenhandelstagen vor der 
      Beschlussfassung des Vorstandes über die 
      Ausgabe der Schuldverschreibungen in der 
      Eröffnungsauktion im XETRA(R)-Handel an 
      der Frankfurter Wertpapierbörse (oder 
      einem von der Deutschen Börse AG 
      bestimmten Nachfolgesystem) oder, sofern 
      ein XETRA(R)-Handel in Aktien der 
      Gesellschaft nicht stattfindet, 
      derjenigen Börse an der in diesen 10 
      Börsenhandelstagen die meisten Aktien 
      (Anzahl) der Gesellschaft in Summe 
      gehandelt wurden, vor der 
      Beschlussfassung des Vorstandes über die 
      Ausgabe der jeweiligen 
      Schuldverschreibungen unter 
      Berücksichtigung von Anpassungen 
      gemäß der im Beschluss der 
      vorgenannten Hauptversammlung unter 
      Tagesordnungspunkt 6 Buchst. f) 
      bestimmten Verwässerungsschutzregeln. 
 
      Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die 
      Fassung der Satzung entsprechend dem 
      jeweiligen Umfang der 
      Grundkapitalerhöhung aus dem Bedingten 
      Kapital 2020 abzuändern. 
   c) § 7c der Satzung wird wie folgt neu 
      gefasst: 
 
      'Das Grundkapital ist um bis zu EUR 
      1.300.000,00 durch Ausgabe von bis zu 
      1.300.000 neuen, auf den Namen lautenden 
      Stückaktien mit Gewinnberechtigung ab 
      Beginn des letzten Geschäftsjahrs, für 
      das noch kein Gewinnverwendungsbeschluss 
      gefasst wurde, bedingt erhöht (Bedingtes 
      Kapital 2020). Die bedingte 
      Kapitalerhöhung wird nur insoweit 
      durchgeführt, wie 
 
      (i)  die Inhaber von 
           Wandelschuldverschreibungen mit 
           Umtausch- oder Bezugsrechten, die 
           von der Gesellschaft oder ihr 
           nachgeordneten Konzernunternehmen 
           aufgrund des in der 
           Hauptversammlung vom 20. August 
           2020 gefassten 
           Ermächtigungsbeschlusses bis zum 
           19. August 2025 ausgegeben wurden, 
           von ihrem Umtausch- oder 
           Bezugsrecht Gebrauch machen und die 
           Gesellschaft sich entschließt, 
           die Umtausch- bzw. Bezugsrechte aus 
           diesem Bedingten Kapital 2020 zu 
           bedienen, oder 
      (ii) die zur Wandlung verpflichteten 
           Inhaber von 
           Wandelschuldverschreibungen mit 
           Umtausch- oder Bezugsrechten, die 
           von der Gesellschaft oder ihren 
           nachgeordneten Konzernunternehmen 
           aufgrund des in der 
           Hauptversammlung vom 20. August 
           2020 gefassten 
           Ermächtigungsbeschlusses bis zum 
           19. August 2025 ausgegeben wurden, 
           ihre Pflicht zum Umtausch erfüllen 
           und die Gesellschaft sich 
           entschließt, die Umtausch- 
           bzw. Bezugsrechte aus diesem 
           Bedingten Kapital 2020 zu bedienen. 
 
   Die Ausgabe der Aktien erfolgt gemäß den 
   Vorgaben des Ermächtigungsbeschlusses der 
   Hauptversammlung vom 20. August 2020 unter 
   Tagesordnungspunkt 6, d. h. insbesondere zu 
   mindestens 80 % des durchschnittlichen 
   Börsenkurses der Aktie der Gesellschaft an den 
   letzten 10 Börsenhandelstagen vor der 
   Beschlussfassung des Vorstandes über die 
   Ausgabe der Schuldverschreibungen in der 
   Eröffnungsauktion im XETRA(R)-Handel an der 
   Frankfurter Wertpapierbörse (oder einem von der 
   Deutschen Börse AG bestimmten Nachfolgesystem) 
   oder, sofern ein XETRA(R)-Handel in Aktien der 
   Gesellschaft nicht stattfindet, derjenigen 
   Börse an der in diesen 10 Börsenhandelstagen 
   die meisten Aktien (Anzahl) der Gesellschaft in 
   Summe gehandelt wurden, vor der 
   Beschlussfassung des Vorstandes über die 
   Ausgabe der jeweiligen Schuldverschreibungen 
   unter Berücksichtigung von Anpassungen 
   gemäß der im Beschluss der vorgenannten 
   Hauptversammlung unter Tagesordnungspunkt 6 
   Buchst. f) bestimmten 
   Verwässerungsschutzregeln. 
 
   Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung 
   der Satzung entsprechend dem jeweiligen Umfang 
   der Grundkapitalerhöhung aus dem Bedingten 
   Kapital 2020 abzuändern.' 
8. *Neuwahl der Mitglieder des Aufsichtsrates* 
 
   Der Aufsichtsrat der EASY SOFTWARE AG setzt 
   sich gemäß §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG 
   i. V. m. § 14 Abs. 1 der Satzung aus drei 
   Mitgliedern zusammen, die durch die 
   Hauptversammlung zu wählen sind. 
 
   Mit Ablauf der Hauptversammlung am 20. August 
   2020 endet die Amtszeit der amtierenden 
   Mitglieder des Aufsichtsrates Herrn Stefan ten 
   Doornkaat und Herrn Armin Steiner. 
 
   Durch Beschluss des Amtsgerichts Duisburg vom 
   17. März 2020 ist Herr Serkan Katilmis an 
   Stelle von Herrn Oliver Krautscheid, der sein 
   Amt mit Wirkung zum Ablauf des 10. Februar 2020 
   niedergelegt hatte und dessen reguläre Amtszeit 
   ebenfalls mit Ablauf der Hauptversammlung am 
   18. Juni 2020 geendet hätte, zum 
   Aufsichtsratsmitglied der Gesellschaft 
   gerichtlich bestellt worden. 
 
   Es sind daher alle Mitglieder des Aufsichtsrats 
   neu zu wählen. 
 
   Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge 
   nicht gebunden. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, 
 
   a) Herrn Stefan ten Doornkaat, Düsseldorf, 
      Rechtsanwalt und Vorstand der CD Deutsche 
      Eigenheim AG, Berlin, bis zur Beendigung 
      der Hauptversammlung, die über die 
      Entlastung für das Geschäftsjahr 2024 
      beschließt, zum 
      Aufsichtsratsmitglied der EASY SOFTWARE 
      AG zu wählen; 
   b) Herrn Armin Steiner, Hannover, Vorstand 
      der Beta Systems Software AG, Berlin, bis 
      zur Beendigung der Hauptversammlung, die 
      über die Entlastung für das Geschäftsjahr 
      2024 beschließt, zum 
      Aufsichtsratsmitglied der EASY SOFTWARE 
      AG zu wählen; 
   c) Herrn Serkan Katilmis, Köln, 
      Geschäftsführer der amplicade GmbH, Köln 
      und Geschäftsführer der Cash on Ledger 
      Technologies GmbH, Köln, bis zur 
      Beendigung der Hauptversammlung, die über 
      die Entlastung für das Geschäftsjahr 2024 
      beschließt, zum 
      Aufsichtsratsmitglied der EASY SOFTWARE 
      AG zu wählen. 
 
   Der Aufsichtsrat hat sich bei den zur Wahl 
   vorgeschlagenen Kandidaten vergewissert, dass 
   sie den zu erwartenden Zeitaufwand aufbringen 
   können. Die Wahlvorschläge berücksichtigen 
   zudem die vom Aufsichtsrat für seine 
   Zusammensetzung gemäß Empfehlung C.1 des 
   Deutschen Corporate Governance Kodex' 
   ('*DCGK*') beschlossenen Ziele und streben 
   gleichzeitig die Ausfüllung des 
   Kompetenzprofils für das Gesamtgremium an. 
 
   Nach Einschätzung des Aufsichtsrats sind die 
   vorgeschlagenen Kandidaten unabhängig im Sinne 
   der Empfehlungen C.6 und C.7 DCGK. Zwischen den 
   vorgeschlagenen Kandidaten und der EASY 
   SOFTWARE AG, deren Konzernunternehmen, den 
   Organen der EASY SOFTWARE AG oder einem 
   wesentlich an der EASY SOFTWARE AG beteiligten 
   Aktionär bestehen keine persönlichen oder 
   geschäftlichen Beziehungen im Sinne der 
   Empfehlung C.13 DCGK. 
 
   Alle vorgeschlagenen Kandidaten verfügen über 
   Sachverstand auf den Gebieten Rechnungslegung 
   und Abschlussprüfung im Sinne des § 100 Abs. 5 
   AktG. 
 
   Herr ten Doornkaat hat mitgeteilt, dass er im 
   Fall seiner Wahl erneut für das Amt des 
   Vorsitzenden des Aufsichtsrats zur Verfügung 
   steht. 
 
   *Angaben gemäß § 125 Absatz 1 Satz 5 AktG 
   und Empfehlung C.14 DCGK* 
 
   Nachfolgend sind die Lebensläufe der zur Wahl 
   in den Aufsichtsrat vorgeschlagenen Kandidaten 
   abgedruckt. Diese enthalten zugleich die 
   Angaben gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG 
   (Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden 
   inländischen Aufsichtsräten sowie in 
   vergleichbaren in- und ausländischen 
   Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen). 
 
   *Stefan ten Doornkaat* 
 
   _Persönliche Daten:_ 
 
   Wohnort: Düsseldorf 
   Geburtsjahr: 1964 
   Nationalität: deutsch 
 
   _Ausgeübter Beruf_: 
 
   Rechtsanwalt, Vorstand der CD Deutsche 
   Eigenheim AG, Berlin 
 
   _Beruflicher Werdegang:_ 
 
   Seit November 2019 Vorstand der CD Deutsche 
   Eigenheim AG, Berlin 
 
   Seit 2003 Sprecher der Schutzgemeinschaft 
             der Kapitalanleger e. V. 

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July 14, 2020 09:07 ET (13:07 GMT)

Seit 1995 Rechtsanwalt 
 
   _Ausbildung_: 
 
   Rechtsreferendariat beim Oberlandesgericht 
   Düsseldorf 
   Studium der Rechtswissenschaften an der 
   Universität Bayreuth 
 
   _Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu 
   bildenden Aufsichtsräten:_ 
 
   Stellvertretender Vorsitzender des 
   Aufsichtsrats der EPG (Engineered nanoProducts 
   Germany) AG, Griesheim 
   Vorsitzender des Aufsichtsrats der Global Oil & 
   Gas AG, Bad Vilbel 
   Mitglied des Aufsichtsrats der Mox Deals AG, 
   Ratingen 
 
   _Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und 
   ausländischen Kontrollgremien von 
   Wirtschaftsunternehmen:_ 
 
   Keine 
 
   *Armin Steiner* 
 
   _Persönliche Daten:_ 
 
   Wohnort: Hannover 
   Geburtsjahr: 1975 
   Nationalität: deutsch 
 
   _Ausgeübter Beruf: _ 
 
   Vorstand der Beta Systems Software AG, Berlin 
 
   _Beruflicher Werdegang:_ 
 
   Seit 2015   Vorstand der Beta Systems 
               Software AG, Berlin 
   2008 - 2014 Geschäftsführer der IN tIME 
               Express Logistik, Hannover 
   2003 - 2008 Manager und Prokurist der KPMG 
               AG, 
               Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
               Stuttgart 
 
   _Ausbildung_: 
 
   Betriebswirtschaftliches Studium an der 
   Universität Würzburg und University of Texas at 
   Austin 
 
   _Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu 
   bildenden Aufsichtsräten:_ 
 
   Keine 
 
   _Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und 
   ausländischen Kontrollgremien von 
   Wirtschaftsunternehmen:_ 
 
   Mitglied des Board of Directors of Beta Systems 
   Software of North America, Inc. 
 
   *Serkan Katilmis* 
 
   _Persönliche Daten:_ 
 
   Wohnort: Köln 
   Geburtsjahr: 1975 
   Nationalität: deutsch 
 
   _Ausgeübter Beruf_: 
 
   Geschäftsführer der amplicade GmbH, Köln; 
   Geschäftsführer der Cash on Ledger Technologies 
   GmbH, Köln 
 
   _Beruflicher Werdegang:_ 
 
   Seit 2020   Gründer und Geschäftsführer der 
               Cash on Ledger Technologies 
               GmbH, Köln 
   Seit 2014   Gründer und Geschäftsführer der 
               amplicade GmbH, Köln 
   2012 - 2014 Head of Portfolio and Program 
               Management Germany, Prokurist, 
               PricewaterhouseCoopers 
               Aktiengesellschaft 
               Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
               Düsseldorf 
   2001 - 2012 Senior Manager, Prokurist, 
               Accenture GmbH, Kronberg 
   2000 - 2001 Consultant, Arthur Andersen 
               Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
               Eschborn 
   1999 - 2000 Project Manager, Goldman Sachs 
               Bank Europe SE, Frankfurt am 
               Main 
 
   _Ausbildung_: 
 
   2007 - 2009 Masterstudium Business 
               Administration (MBA) in General 
               Management an der Duke 
               University - Fuqua School of 
               Business, North Carolina, USA 
   1996 - 2001 Studium der Informatik an der 
               Technischen Hochschule 
               Mittelhessen, Gießen 
 
   _Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu 
   bildenden Aufsichtsräten:_ 
 
   Mitglied des Aufsichtsrats der CD Deutsche 
   Eigenheim AG, Berlin 
 
   _Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und 
   ausländischen Kontrollgremien von 
   Wirtschaftsunternehmen:_ 
 
   Keine 
II. BERICHT DES VORSTANDS ZUR TAGESORDNUNG 
 
*Bericht des Vorstands zu Tagesordnungspunkt 6 
gemäß § 221 Abs. 4 Satz 2 AktG i. V. m. § 186 Abs. 
4 AktG über den Ausschluss des Bezugsrechts im Rahmen 
der Ermächtigung zur Ausgabe von 
Wandelschuldverschreibungen* 
 
Vorstand und Aufsichtsrat bitten die Aktionäre der 
Gesellschaft unter Tagesordnungspunkt 6 um die 
Ermächtigung zur Begebung von 
Wandelschuldverschreibungen. Diese 
Finanzierungsinstrumente werden jeweils mit 
Umtauschrechten auf Aktien der Gesellschaft versehen 
werden. Den Inhabern dieser Umtauschrechte wird dadurch 
die Möglichkeit eröffnet, Aktien der Gesellschaft zu 
erwerben, indem sie ihre bereits an die Gesellschaft 
erbrachten Leistungen in Eigenkapital umwandeln 
(Umtauschrecht). Die Gesellschaft soll bei einer 
Emission beschließen, dass die begebenen 
Schuldverschreibungen am Ende der Laufzeit von fünf 
Jahren in Aktien der Gesellschaft zu tauschen sind 
(Wandlungspflicht). Eine Lieferung der Aktien bei 
Ausübung der Umtauschrechte bzw. Erfüllung der 
Wandlungspflicht ist - ausschließlich - aus 
bedingtem Kapital vorgesehen. 
 
Die Ermächtigung in Tagesordnungspunkt 6 soll in erster 
Linie dazu dienen, die Kapitalausstattung der 
Gesellschaft bei Bedarf zügig und flexibel stärken zu 
können. 
 
Die zum gegenwärtigen Zeitpunkt teilweise offene 
Festlegung der Bedingungen für die Begebung der 
genannten Finanzierungsinstrumente ermöglicht es der 
Gesellschaft, auf die jeweils aktuellen 
Marktverhältnisse angemessen zu reagieren und neues 
Kapital zu möglichst geringen Kosten aufzunehmen. 
 
Bei der Begebung dieser Finanzierungsinstrumente haben 
die Aktionäre der Gesellschaft gemäß § 221 Abs. 4 
AktG grundsätzlich ein Bezugsrecht hierauf. 
 
Mit den unter Tagesordnungspunkt 6 erbetenen 
Ermächtigungen soll der Gesellschaft die Möglichkeit 
eröffnet werden, das Bezugsrecht für Spitzenbeträge 
auszuschließen. Dies kann erforderlich werden, 
wenn anders ein praktikables Bezugsverhältnis nicht zu 
erreichen ist. Die Gesellschaft wird sich bemühen, 
freie Spitzen im Interesse der Aktionäre bestmöglich zu 
verwerten. 
 
III. WEITERE INFORMATIONEN UND HINWEISE ZUR 
HAUPTVERSAMMLUNG 
1. *Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte* 
 
   Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt zum 
   Zeitpunkt der Bekanntmachung der Einberufung 
   der Hauptversammlung im Bundesanzeiger EUR 
   6.442.039,00. Es ist eingeteilt in 6.442.039 
   Stückaktien, die jeweils eine Stimme in der 
   Hauptversammlung gewähren. Die Gesellschaft 
   hält zum Zeitpunkt der Einberufung keine 
   eigenen Aktien. Die 6.442.039 Stückaktien 
   gewähren damit zum Zeitpunkt der Einberufung 
   der Hauptversammlung insgesamt 6.442.039 
   Stimmen. 
2. *Durchführung der Hauptversammlung in Form 
   einer virtuellen Hauptversammlung ohne 
   physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer 
   Bevollmächtigten; Übertragung der 
   Hauptversammlung im HV-Aktionärsportal* 
 
   Der Vorstand hat mit Zustimmung des 
   Aufsichtsrats beschlossen, dass die 
   diesjährige ordentliche Hauptversammlung der 
   Gesellschaft ohne physische Präsenz der 
   Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit 
   Ausnahme des von der Gesellschaft benannten 
   Stimmrechtsvertreters) ausschließlich 
   als virtuelle Hauptversammlung abgehalten 
   wird. Dieser Beschluss erfolgte gemäß § 
   1 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes über 
   Maßnahmen im Gesellschafts-, 
   Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und 
   Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der 
   Auswirkungen der COVID-19-Pandemie (im 
   Folgenden '*COVID-19-Gesetz*'). 
 
   Eine physische Teilnahme der Aktionäre oder 
   ihrer Aktionärsvertreter (mit Ausnahme des 
   von der Gesellschaft benannten 
   Stimmrechtsvertreters) an der 
   Hauptversammlung ist deshalb nicht möglich. 
 
   Die Durchführung der ordentlichen 
   Hauptversammlung 2020 als virtuelle 
   Hauptversammlung nach Maßgabe des 
   COVID-19-Gesetzes führt zu Modifikationen in 
   den Abläufen der Hauptversammlung sowie bei 
   den Rechten der Aktionäre. Die Aktionäre und 
   Aktionärsvertreter haben die nachfolgend 
   aufgezeigten Möglichkeiten zum Verfolgen der 
   gesamten Hauptversammlung in Bild und Ton im 
   Internet, zur Stimmrechtsausübung über 
   elektronische Kommunikation (Briefwahl) sowie 
   Vollmachtserteilung, zur Stellung von Fragen 
   im Wege der elektronischen Kommunikation und 
   zur Widerspruchserhebung gegen Beschlüsse der 
   Hauptversammlung über elektronische 
   Kommunikation. 
 
   Die gesamte in den Geschäftsräumem der 
   Gesellschaft, Mülheim an der Ruhr, Am 
   Hauptbahnof 4, stattfindende Hauptversammlung 
   wird zu diesem Zweck am 20. August 2020 ab 
   10:00 Uhr über das internetbasierte 
   Aktionärsportal der Gesellschaft 
   ('*HV-Aktionärsportal*') unter der 
   Internetadresse 
 
   www.easy-software.com 
 
   in der Rubrik 'EASY GRUPPE', dort 'INVESTOR 
   RELATIONS' unter dem Abschnitt 
   'Hauptversammlung' in Bild und Ton live 
   übertragen. 
 
   Die Aktionäre und Aktionärsvertreter der 
   Gesellschaft können die Bild- und 
   Tonübertragung der gesamten Hauptversammlung 
   über das HV-Aktionärsportal verfolgen. Nur 
   diejenigen Aktionäre, die sich wie 
   nachstehend in Ziffer 3. beschrieben, 
   ordnungsgemäß angemeldet haben, können 
   darüber hinaus persönlich oder durch 
   ordnungsgemäß Bevollmächtigte ihr 
   Stimmrecht per Briefwahl oder durch 
   Bevollmächtigung des von der Gesellschaft 
   benannten Stimmrechtsvertreters ausüben sowie 
   über das HV-Aktionärsportal der Gesellschaft 
   Fragen stellen und Widersprüche gegen 
   Beschlüsse der Hauptversammlung erklären. 
 
   Eine darüber hinausgehende Ausübung von 
   Aktionärsrechten ist in der virtuellen 
   Hauptversammlung nicht möglich. Insbesondere 
   ist eine Teilnahme der Aktionäre und ihrer 
   Bevollmächtigten, mit Ausnahme des von der 
   Gesellschaft benannten weisungsgebundenen 
   Stimmrechtsvertreters, vor Ort 
   ausgeschlossen. Die Liveübertragung der 
   Hauptversammlung in Bild und Ton ermöglicht 
   keine Teilnahme im Sinne des § 118 Abs. 1 

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July 14, 2020 09:07 ET (13:07 GMT)

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