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DGAP-HV: Aumann AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 21.08.2020 in Bielefeld mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: Aumann AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
Aumann AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 21.08.2020 
in Bielefeld mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2020-07-15 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
Aumann AG Beelen Wertpapierkennnummer: A2DAM0 
ISIN: DE000A2DAM03 Einladung zur ordentlichen 
Hauptversammlung am 21. August 2020 in Bielefeld 
 
Die Aumann AG mit Sitz in Beelen lädt hiermit ihre 
Aktionäre zu der am Freitag, den 21. August 2020 um 
10:00 Uhr in der Ravensberger Spinnerei (Großer 
Saal), Ravensberger Park 1, 33607 Bielefeld, 
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein. 
 
I. *Tagesordnung* 
1 *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
  und des gebilligten Konzernabschlusses sowie 
  des zusammengefassten Lageberichts für die 
  Aumann AG und den Konzern zum 31. Dezember 
  2019, des Berichts des Aufsichtsrats für das 
  Geschäftsjahr 2019 sowie des erläuternden 
  Berichts zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 
  315 Abs. 4 HGB* 
 
  Da der Aufsichtsrat den vom Vorstand 
  aufgestellten Jahres- und Konzernabschluss 
  bereits in seiner Sitzung am 31. März 2020 
  gebilligt hat, ist entsprechend den 
  gesetzlichen Bestimmungen keine 
  Beschlussfassung durch die Hauptversammlung 
  vorgesehen. 
2 *Beschlussfassung über die Verwendung des 
  Bilanzgewinns* 
 
  Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
  festgestellten Jahresabschluss zum 31. 
  Dezember 2019 ausgewiesenen Bilanzgewinn in 
  Höhe von EUR 13.599.347,30 in voller Höhe 
  vorzutragen. 
3 *Beschlussfassung über die Entlastung der 
  Mitglieder des Vorstands* 
 
  Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
  Mitgliedern des Vorstands, die im 
  Geschäftsjahr 2019 amtiert haben, für diesen 
  Zeitraum Entlastung zu erteilen. 
4 *Beschlussfassung über die Entlastung der 
  Mitglieder des Aufsichtsrats* 
 
  Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
  Mitgliedern des Aufsichtsrats, die im 
  Geschäftsjahr 2019 amtiert haben, für diesen 
  Zeitraum Entlastung zu erteilen. 
5 *Beschlussfassung über die Wahl des 
  Abschlussprüfers und des 
  Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
  2020* 
 
  Der Aufsichtsrat schlägt vor, zum 
  Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für 
  das Geschäftsjahr 2020 die RSM GmbH 
  Wirtschaftsprüfgesellschaft 
  Steuerberatungsgesellschaft mit Sitz in 
  Düsseldorf, Georg-Glock-Str. 4, 40474 
  Düsseldorf, zu wählen. 
6 *Beschlussfassung über die Ermächtigung zur 
  Ausgabe von Aktienoptionen 
  (Aktienoptionsprogramm 2020) und über die 
  Schaffung eines neuen Bedingten Kapitals 
  2020/I und entsprechende Satzungsänderung* 
 
  Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, im 
  Rahmen eines Aktienoptionsprogramms 
  ('Aktienoptionsprogramm 2020') den Mitgliedern 
  des Vorstands sowie weiteren Führungskräften 
  der Aumann AG und ihrer unmittelbaren und 
  mittelbaren Tochtergesellschaften 
  Optionsrechte auf Aktien der Gesellschaft 
  auszugeben. 
 
  Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, 
  zu beschließen: 
 
  *a) Ermächtigung zur Gewährung von 
  Aktienoptionen (Aktienoptionsprogramm 2020)* 
 
  Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung 
  des Aufsichtsamts bis zum 30. Juni 2025 bis zu 
  300.000 Bezugsrechte auf bis zu 300.000 auf 
  den Inhaber lautende Stückaktien der 
  Gesellschaft an Bezugsberechtigte im Sinne des 
  § 192 Abs. 2 Nr. 3 AktG zu gewähren. 
 
  Die Ausgabe der Optionsrechte erfolgt nach 
  Maßgabe der folgenden Eckpunkte: 
 
  Kreis der Bezugsberechtigten 
 
  Der Kreis der Bezugsberechtigten umfasst 
  Mitglieder des Vorstands sowie weitere 
  Führungskräfte der Aumann AG und ihrer 
  unmittelbaren und mittelbaren 
  Tochtergesellschaften. Dabei werden 150.000 
  Aktienoptionsrechte an Mitglieder des 
  Vorstands gewährt. 150.000 Aktienoptionsrechte 
  werden an weitere Führungskräfte der Aumann AG 
  und ihrer unmittelbaren und mittelbaren 
  Tochtergesellschaften gewährt. Die Verteilung 
  erfolgt jeweils durch Beschluss des Vorstands 
  mit Zustimmung des Aufsichtsrats, bei 
  Gewährung an Mitglieder des Vorstands 
  ausschließlich durch den Aufsichtsrat. 
  Den Aktionären der Gesellschaft steht kein 
  gesetzliches Bezugsrecht auf die 
  Aktienoptionen zu. 
 
  Einräumung der Optionen, Ausgabebetrag und 
  Inhalt des Optionsrechts, Erfolgsziel 
 
  Das Optionsprogramm basiert auf der 
  Kursentwicklung der Aumann AG Aktie im 
  elektronischen Handelssystem XETRA der 
  Deutschen Börse AG in Frankfurt am Main (oder 
  einem das XETRA-System ersetzenden 
  vergleichbaren Nachfolgesystem) im Zeitraum 
  des Aktienoptionsprogramms. Die Höhe einer 
  Ausübbarkeit von ausgegebenen 
  Aktienoptionsrechten wird anhand eines 
  Kurs-Kriterien-Modells ermittelt. Dieses 
  Modell setzt sich aus einem Kriterium A 
  (Überschreitung von Kurs-Schwellen) und 
  einem Kriterium B (erreichter 
  Durchschnittskurs) zusammen. Jedes Kriterium 
  ermittelt eine prozentuale Ausübbarkeit 
  bezogen auf die ausgegebenen 
  Aktienoptionsrechte. 
 
  Das Kriterium A basiert auf dem Erreichen 
  eines Kurs-Schwellenwertes. Der jeweilige 
  Schwellenwert gilt als erfüllt, wenn dieser 
  Wert per 90 XETRA-Handelstagen (als gleitender 
  Durchschnitt auf Basis des jeweiligen 
  Tages-Schlusskurses) erreicht oder 
  überschritten und in diesem Zeitraum in Summe 
  mindestens 90.000 Aktien auf XETRA gehandelt 
  wurden. Es gelten folgende 
  Kurs-Schwellenwerte: 
 
  Kurs-Schwellenwert Kumulierte prozentuale 
                     Ausübbarkeit 
                     ausgegebener 
                     Aktienoptionsrechte 
  EUR 15,00          1,8 % 
  EUR 19,50          4,8 % 
  EUR 23,00          9,0 % 
  EUR 26,50          14,4 % 
  EUR 30,00          21,0 % 
  EUR 33,50          28,8 % 
  EUR 37,00          37,8 % 
  EUR 40,50          48,0 % 
  EUR 44,00          60,0 % 
 
  Das Kriterium A ermöglicht bei Erreichung des 
  Kurs-Schwellenwertes von EUR 44,00 je Aktie 
  maximal eine rechnerische prozentuale 
  Ausübbarkeit der ausgegebenen 
  Aktienoptionsrechte in Höhe von 60 %. Die 
  Feststellung des Erreichens eines 
  Schwellenwertes obliegt dem Vorstand mit 
  Zustimmung des Aufsichtsrats, der die 
  Erreichung von Kurs-Schwellenwerten während 
  der Laufzeit des Aktienoptionsprogramms 
  fortlaufend ermittelt und dokumentiert. Wurde 
  ein Schwellenwert erreicht, entfällt dieser 
  Schwellenwert ersatzlos. Schwellenwerte, die 
  bis zur Hauptversammlung 2020 erreicht worden 
  sind, entfallen ebenfalls ersatzlos und werden 
  darüber hinaus aus der kumulierten 
  Zielerreichung herausgerechnet. Es gilt dann 
  der nächstfolgende, höhere Schwellenwert als 
  neuer Ausgangswert. 
 
  Nach Ende des Aktienoptionsprogramms ermittelt 
  der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats 
  unverzüglich, welches während der Laufzeit des 
  Aktienoptionsprogramms der höchste erreichte 
  Schwellenwert war. Es kommt hier also nicht 
  auf den Aktienkurs bei Ende des 
  Aktienoptionsprogramms an, sondern auf den - 
  nach Maßgabe der obigen Kriterien zu 
  berechnenden - Kurshöchststand während der 
  Laufzeit des Aktienoptionsprogramms. Ebenso 
  ermittelt der Vorstand mit Zustimmung des 
  Aufsichtsrats nach Ende des 
  Aktienoptionsprogramms den rechnerischen 
  prozentualen Umfang der Ausübbarkeit der 
  ausgegebenen Aktienoptionen unter dem 
  Kriterium A. 
 
  Das Kriterium B bewertet am Ende des 
  Aktienoptionsprogramms den erreichten 
  Durchschnittskurs mit seiner Steigerung 
  gemessen an der Zielvorgabe. Die Zielvorgabe 
  ist ein Durchschnittskurs am Ende der 
  Wartezeit in Höhe von EUR 27,50, woraus sich 
  eine Kurssteigerung in Höhe von EUR 16,50 zum 
  Ausübungspreis in Höhe von EUR 11,00 als 
  weiterer Zielwert ergibt. 
 
  Der Durchschnittskurs wird ermittelt aus der 
  Summe der Tagesschlusskurse dividiert durch 
  die Summe der Handelstage. Es gilt der 
  Tagesschlusskurs im elektronischen 
  Handelssystem XETRA der Deutschen Börse AG in 
  Frankfurt (oder einem das XETRA-System 
  ersetzenden vergleichbaren Nachfolgesystem). 
  Der erste zu berücksichtigende 
  Tagesschlusskurs ist der Tagesschlusskurs 
  einen Handelstag vor dem Inkrafttreten des 
  Aktienoptionsprogrammes. Der letzte zu 
  berücksichtigende Tagesschlusskurs ist der 
  Tagesschlusskurs am letzten Handelstag der 
  Wartefrist. Die Zielvorgabe kann folglich mit 
  großer Wahrscheinlichkeit nur dann 
  erreicht werden, wenn der XETRA Aktienkurs der 
  Aumann AG über längere Zeiten oberhalb von EUR 
  27,50 notiert. 
 
  Das Kriterium B wird wie folgt berechnet: Die 
  Differenz zwischen dem erreichten 
  Durchschnittskurs und dem Ausübungspreis wird 
  in das Verhältnis zum Zielwert von EUR 16,50 
  gesetzt. Der so ermittelte prozentuale Wert 
  kann größer als 100 %, kann aber auch 
  kleiner als 0 %, d.h. negativ sein. Der sich 
  ergebende prozentuale Wert wird 
  abschließend mit 60 % gewichtet 
  (Klarstellung: mit dem Faktor 0,6 
  multipliziert). Dieser gewichtete Wert gibt 
  die prozentuale Ausübbarkeit bezogen auf die 
  ausgegebenen Aktienoptionen an. Es kann auch 
  ein negativer Wert von ausübbaren 
  Aktienoptionsrechten entstehen. 
 
  Nach Ende des Aktienoptionsprogramms ermittelt 
  der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats 
  unverzüglich den rechnerischen prozentualen 
  Umfang der Ausübbarkeit der ausgegebenen 
  Aktienoptionen unter dem Kriterium B. 
 
  Sodann addiert der Vorstand mit Zustimmung des 

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July 15, 2020 09:05 ET (13:05 GMT)

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