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DGAP-HV: Aumann AG: Bekanntmachung der -2-

DJ DGAP-HV: Aumann AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 21.08.2020 in Bielefeld mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: Aumann AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
Aumann AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 21.08.2020 
in Bielefeld mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2020-07-15 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
Aumann AG Beelen Wertpapierkennnummer: A2DAM0 
ISIN: DE000A2DAM03 Einladung zur ordentlichen 
Hauptversammlung am 21. August 2020 in Bielefeld 
 
Die Aumann AG mit Sitz in Beelen lädt hiermit ihre 
Aktionäre zu der am Freitag, den 21. August 2020 um 
10:00 Uhr in der Ravensberger Spinnerei (Großer 
Saal), Ravensberger Park 1, 33607 Bielefeld, 
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein. 
 
I. *Tagesordnung* 
1 *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
  und des gebilligten Konzernabschlusses sowie 
  des zusammengefassten Lageberichts für die 
  Aumann AG und den Konzern zum 31. Dezember 
  2019, des Berichts des Aufsichtsrats für das 
  Geschäftsjahr 2019 sowie des erläuternden 
  Berichts zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 
  315 Abs. 4 HGB* 
 
  Da der Aufsichtsrat den vom Vorstand 
  aufgestellten Jahres- und Konzernabschluss 
  bereits in seiner Sitzung am 31. März 2020 
  gebilligt hat, ist entsprechend den 
  gesetzlichen Bestimmungen keine 
  Beschlussfassung durch die Hauptversammlung 
  vorgesehen. 
2 *Beschlussfassung über die Verwendung des 
  Bilanzgewinns* 
 
  Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
  festgestellten Jahresabschluss zum 31. 
  Dezember 2019 ausgewiesenen Bilanzgewinn in 
  Höhe von EUR 13.599.347,30 in voller Höhe 
  vorzutragen. 
3 *Beschlussfassung über die Entlastung der 
  Mitglieder des Vorstands* 
 
  Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
  Mitgliedern des Vorstands, die im 
  Geschäftsjahr 2019 amtiert haben, für diesen 
  Zeitraum Entlastung zu erteilen. 
4 *Beschlussfassung über die Entlastung der 
  Mitglieder des Aufsichtsrats* 
 
  Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
  Mitgliedern des Aufsichtsrats, die im 
  Geschäftsjahr 2019 amtiert haben, für diesen 
  Zeitraum Entlastung zu erteilen. 
5 *Beschlussfassung über die Wahl des 
  Abschlussprüfers und des 
  Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
  2020* 
 
  Der Aufsichtsrat schlägt vor, zum 
  Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für 
  das Geschäftsjahr 2020 die RSM GmbH 
  Wirtschaftsprüfgesellschaft 
  Steuerberatungsgesellschaft mit Sitz in 
  Düsseldorf, Georg-Glock-Str. 4, 40474 
  Düsseldorf, zu wählen. 
6 *Beschlussfassung über die Ermächtigung zur 
  Ausgabe von Aktienoptionen 
  (Aktienoptionsprogramm 2020) und über die 
  Schaffung eines neuen Bedingten Kapitals 
  2020/I und entsprechende Satzungsänderung* 
 
  Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, im 
  Rahmen eines Aktienoptionsprogramms 
  ('Aktienoptionsprogramm 2020') den Mitgliedern 
  des Vorstands sowie weiteren Führungskräften 
  der Aumann AG und ihrer unmittelbaren und 
  mittelbaren Tochtergesellschaften 
  Optionsrechte auf Aktien der Gesellschaft 
  auszugeben. 
 
  Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, 
  zu beschließen: 
 
  *a) Ermächtigung zur Gewährung von 
  Aktienoptionen (Aktienoptionsprogramm 2020)* 
 
  Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung 
  des Aufsichtsamts bis zum 30. Juni 2025 bis zu 
  300.000 Bezugsrechte auf bis zu 300.000 auf 
  den Inhaber lautende Stückaktien der 
  Gesellschaft an Bezugsberechtigte im Sinne des 
  § 192 Abs. 2 Nr. 3 AktG zu gewähren. 
 
  Die Ausgabe der Optionsrechte erfolgt nach 
  Maßgabe der folgenden Eckpunkte: 
 
  Kreis der Bezugsberechtigten 
 
  Der Kreis der Bezugsberechtigten umfasst 
  Mitglieder des Vorstands sowie weitere 
  Führungskräfte der Aumann AG und ihrer 
  unmittelbaren und mittelbaren 
  Tochtergesellschaften. Dabei werden 150.000 
  Aktienoptionsrechte an Mitglieder des 
  Vorstands gewährt. 150.000 Aktienoptionsrechte 
  werden an weitere Führungskräfte der Aumann AG 
  und ihrer unmittelbaren und mittelbaren 
  Tochtergesellschaften gewährt. Die Verteilung 
  erfolgt jeweils durch Beschluss des Vorstands 
  mit Zustimmung des Aufsichtsrats, bei 
  Gewährung an Mitglieder des Vorstands 
  ausschließlich durch den Aufsichtsrat. 
  Den Aktionären der Gesellschaft steht kein 
  gesetzliches Bezugsrecht auf die 
  Aktienoptionen zu. 
 
  Einräumung der Optionen, Ausgabebetrag und 
  Inhalt des Optionsrechts, Erfolgsziel 
 
  Das Optionsprogramm basiert auf der 
  Kursentwicklung der Aumann AG Aktie im 
  elektronischen Handelssystem XETRA der 
  Deutschen Börse AG in Frankfurt am Main (oder 
  einem das XETRA-System ersetzenden 
  vergleichbaren Nachfolgesystem) im Zeitraum 
  des Aktienoptionsprogramms. Die Höhe einer 
  Ausübbarkeit von ausgegebenen 
  Aktienoptionsrechten wird anhand eines 
  Kurs-Kriterien-Modells ermittelt. Dieses 
  Modell setzt sich aus einem Kriterium A 
  (Überschreitung von Kurs-Schwellen) und 
  einem Kriterium B (erreichter 
  Durchschnittskurs) zusammen. Jedes Kriterium 
  ermittelt eine prozentuale Ausübbarkeit 
  bezogen auf die ausgegebenen 
  Aktienoptionsrechte. 
 
  Das Kriterium A basiert auf dem Erreichen 
  eines Kurs-Schwellenwertes. Der jeweilige 
  Schwellenwert gilt als erfüllt, wenn dieser 
  Wert per 90 XETRA-Handelstagen (als gleitender 
  Durchschnitt auf Basis des jeweiligen 
  Tages-Schlusskurses) erreicht oder 
  überschritten und in diesem Zeitraum in Summe 
  mindestens 90.000 Aktien auf XETRA gehandelt 
  wurden. Es gelten folgende 
  Kurs-Schwellenwerte: 
 
  Kurs-Schwellenwert Kumulierte prozentuale 
                     Ausübbarkeit 
                     ausgegebener 
                     Aktienoptionsrechte 
  EUR 15,00          1,8 % 
  EUR 19,50          4,8 % 
  EUR 23,00          9,0 % 
  EUR 26,50          14,4 % 
  EUR 30,00          21,0 % 
  EUR 33,50          28,8 % 
  EUR 37,00          37,8 % 
  EUR 40,50          48,0 % 
  EUR 44,00          60,0 % 
 
  Das Kriterium A ermöglicht bei Erreichung des 
  Kurs-Schwellenwertes von EUR 44,00 je Aktie 
  maximal eine rechnerische prozentuale 
  Ausübbarkeit der ausgegebenen 
  Aktienoptionsrechte in Höhe von 60 %. Die 
  Feststellung des Erreichens eines 
  Schwellenwertes obliegt dem Vorstand mit 
  Zustimmung des Aufsichtsrats, der die 
  Erreichung von Kurs-Schwellenwerten während 
  der Laufzeit des Aktienoptionsprogramms 
  fortlaufend ermittelt und dokumentiert. Wurde 
  ein Schwellenwert erreicht, entfällt dieser 
  Schwellenwert ersatzlos. Schwellenwerte, die 
  bis zur Hauptversammlung 2020 erreicht worden 
  sind, entfallen ebenfalls ersatzlos und werden 
  darüber hinaus aus der kumulierten 
  Zielerreichung herausgerechnet. Es gilt dann 
  der nächstfolgende, höhere Schwellenwert als 
  neuer Ausgangswert. 
 
  Nach Ende des Aktienoptionsprogramms ermittelt 
  der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats 
  unverzüglich, welches während der Laufzeit des 
  Aktienoptionsprogramms der höchste erreichte 
  Schwellenwert war. Es kommt hier also nicht 
  auf den Aktienkurs bei Ende des 
  Aktienoptionsprogramms an, sondern auf den - 
  nach Maßgabe der obigen Kriterien zu 
  berechnenden - Kurshöchststand während der 
  Laufzeit des Aktienoptionsprogramms. Ebenso 
  ermittelt der Vorstand mit Zustimmung des 
  Aufsichtsrats nach Ende des 
  Aktienoptionsprogramms den rechnerischen 
  prozentualen Umfang der Ausübbarkeit der 
  ausgegebenen Aktienoptionen unter dem 
  Kriterium A. 
 
  Das Kriterium B bewertet am Ende des 
  Aktienoptionsprogramms den erreichten 
  Durchschnittskurs mit seiner Steigerung 
  gemessen an der Zielvorgabe. Die Zielvorgabe 
  ist ein Durchschnittskurs am Ende der 
  Wartezeit in Höhe von EUR 27,50, woraus sich 
  eine Kurssteigerung in Höhe von EUR 16,50 zum 
  Ausübungspreis in Höhe von EUR 11,00 als 
  weiterer Zielwert ergibt. 
 
  Der Durchschnittskurs wird ermittelt aus der 
  Summe der Tagesschlusskurse dividiert durch 
  die Summe der Handelstage. Es gilt der 
  Tagesschlusskurs im elektronischen 
  Handelssystem XETRA der Deutschen Börse AG in 
  Frankfurt (oder einem das XETRA-System 
  ersetzenden vergleichbaren Nachfolgesystem). 
  Der erste zu berücksichtigende 
  Tagesschlusskurs ist der Tagesschlusskurs 
  einen Handelstag vor dem Inkrafttreten des 
  Aktienoptionsprogrammes. Der letzte zu 
  berücksichtigende Tagesschlusskurs ist der 
  Tagesschlusskurs am letzten Handelstag der 
  Wartefrist. Die Zielvorgabe kann folglich mit 
  großer Wahrscheinlichkeit nur dann 
  erreicht werden, wenn der XETRA Aktienkurs der 
  Aumann AG über längere Zeiten oberhalb von EUR 
  27,50 notiert. 
 
  Das Kriterium B wird wie folgt berechnet: Die 
  Differenz zwischen dem erreichten 
  Durchschnittskurs und dem Ausübungspreis wird 
  in das Verhältnis zum Zielwert von EUR 16,50 
  gesetzt. Der so ermittelte prozentuale Wert 
  kann größer als 100 %, kann aber auch 
  kleiner als 0 %, d.h. negativ sein. Der sich 
  ergebende prozentuale Wert wird 
  abschließend mit 60 % gewichtet 
  (Klarstellung: mit dem Faktor 0,6 
  multipliziert). Dieser gewichtete Wert gibt 
  die prozentuale Ausübbarkeit bezogen auf die 
  ausgegebenen Aktienoptionen an. Es kann auch 
  ein negativer Wert von ausübbaren 
  Aktienoptionsrechten entstehen. 
 
  Nach Ende des Aktienoptionsprogramms ermittelt 
  der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats 
  unverzüglich den rechnerischen prozentualen 
  Umfang der Ausübbarkeit der ausgegebenen 
  Aktienoptionen unter dem Kriterium B. 
 
  Sodann addiert der Vorstand mit Zustimmung des 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

July 15, 2020 09:05 ET (13:05 GMT)

Aufsichtsrats die rechnerischen Ergebnisse der 
  beiden Kriterien. Im Zuge der Addition kann 
  sich ein rechnerischer Wert von mehr als 100 % 
  ergeben. Der tatsächliche prozentuale Umfang 
  der Ausübbarkeit der ausgegebenen 
  Aktienoptionen ist jedoch auf maximal 100 % 
  begrenzt. Liegt der Umfang der Ausübbarkeit 
  der ausgegebenen Aktienoptionen über 100 %, 
  verfällt der über 100 % hinausgehende Anteil 
  der ausgegebenen Aktienoptionen mit Ablauf der 
  Wartefrist ersatz- und entschädigungslos. 
  Liegt der Umfang der Ausübbarkeit der 
  ausgegebenen Aktienoptionen unter 100 %, 
  verfällt der nicht ausübbar gewordene Anteil 
  der ausgegebenen Aktienoptionen mit Ablauf der 
  Wartefrist ersatz- und entschädigungslos. 
 
  Ausübungspreis 
 
  Der Ausübungspreis beträgt EUR 11,00 je Aktie. 
 
  Wartezeit und Ausübungszeiträume 
 
  Sofern die Voraussetzungen für die Ausübung 
  der Optionsrechte vorliegen, können diese 
  insbesondere nur dann ausgeübt werden, wenn 
  ein zwölfmonatiges, unterbrechungsfreies und 
  ungekündigtes Beschäftigungsverhältnis des 
  Bezugsberechtigten mit der Aumann AG oder 
  einer ihrer unmittelbaren und mittelbaren 
  Tochtergesellschaften vorliegt und die 
  Wartefrist von vier Jahren zuzüglich eines 
  Werktages beginnend ab dem Tag der Ausgabe 
  abgelaufen ist. Ferner ist die Ausübung nur 
  dann möglich, wenn der Vorstand mit Zustimmung 
  des Aufsichtsrats die Ausübbarkeit, die 
  Gesamthöhe der ausübbaren Aktienoptionsrechte 
  sowie den Ausübungspreis durch Beschluss 
  festgestellt hat. 
 
  Im Übrigen sind die Einschränkungen zu 
  beachten, die sich aus den allgemeinen 
  Rechtsvorschriften, insbesondere der 
  Marktmissbrauchsverordnung ergeben. 
 
  Der Tag der Ausgabe der Aktienoptionsrechte 
  gemäß diesem Aktienoptionsprogramm ist 
  der der Hauptversammlung folgende erste 
  Werktag. An diesem Tag tritt das 
  Aktienoptionsprogramm in Kraft. Das 
  Aktienoptionsprogramm endet beginnend ab dem 
  Tag der Ausgabe nach vier Jahren und einem 
  weiteren, folgenden Werktag. 
 
  Höchstbetrag 
 
  Der absolute Höchstbetrag je 
  Bezugsberechtigten für ausübbare 
  Aktienoptionsrechte beträgt EUR 50,00 
  abzüglich dem Ausübungspreis je Aktie, danach 
  multipliziert mit der Gesamtanzahl der jeweils 
  dem Bezugsberechtigten zugeteilten 
  Aktienoptionsrechten. Sofern bei Ausübung der 
  Gesamtwert aus festgestellten ausübbaren 
  Aktienoptionsrechten multipliziert mit dem 
  Saldo aus dem XETRA-Schlusskurs am Tag der 
  Beschlussfassung zur Ausübung abzüglich dem 
  Ausübungspreis je Aktie den Höchstbetrag 
  übersteigt, wird die Anzahl der ausübbaren 
  Aktienoptionsrechte so lange reduziert, bis 
  der absolute Höchstbetrag erreicht wird. Die 
  so ermittelte Anzahl abgerundeter 
  Aktienoptionsrechte ist ausübbar, die nicht 
  berücksichtigte Anzahl von 
  Aktienoptionsrechten verfällt ersatz- und 
  entschädigungslos. 
 
  Versteuerung 
 
  Der geldwerte Vorteil der ausgeübten 
  Aktienoptionsrechte wird durch die Aumann AG 
  bzw. ihre jeweiligen betroffenen unmittelbaren 
  oder mittelbaren Tochtergesellschaften 
  versteuert. 
 
  Anpassung bei Kapitalmaßnahmen, 
  Verwässerungsschutz 
 
  Führt die Gesellschaft innerhalb der Laufzeit 
  des Aktienoptionsprogramms 
  Kapitalmaßnahmen durch, ist der Vorstand 
  ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats 
  die Bezugsberechtigten wirtschaftlich 
  gleichzustellen. Die wirtschaftliche 
  Gleichstellung kann z.B. durch die 
  Herabsetzung des Ausübungspreises oder durch 
  die Anpassung des Bezugsverhältnisses oder 
  durch eine Kombination von beidem erfolgen. 
  Eine Gleichstellung erfolgt jedoch nicht bei 
  Kapitalerhöhungen oder bei der Einziehung 
  eigener Aktien in Folge eines 
  Aktienrückkaufprogramms. 
 
  Nichtübertragbarkeit und Verfall von Optionen 
 
  Die Aktienoptionsrechte werden als nicht 
  übertragbare Bezugsrechte gewährt. Die 
  Aktienoptionsrechte sind mit Ausnahme des 
  Erbfalls weder übertragbar noch 
  veräußerbar, verpfändbar oder anderweitig 
  belastbar. 
 
  Die Optionsbedingungen können Sonderregeln für 
  den Fall von Pflichtverletzungen der 
  Bezugsberechtigten und die vorzeitige 
  Beendigung der Bestellung oder des 
  Beschäftigungsverhältnisses der Berechtigten 
  einschließlich eines ersatz- und 
  entschädigungslosen Verfalls von 
  Aktienoptionsrechten vorsehen. 
 
  Regelung weiterer Einzelheiten 
 
  Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung 
  des Aufsichtsrats die weiteren Bedingungen des 
  Aktienoptionsprogramms in den 
  Aktienoptionsbedingungen für die Berechtigten 
  festzulegen. Dies umfasst insbesondere den 
  Umfang der zu gewährenden Aktienoptionsrechte, 
  Laufzeit und Ende des Aktienoptionsprogramms, 
  weitere Einzelheiten über die Anpassung des 
  Ausübungspreises und/oder des 
  Bezugsverhältnisses bei Kapital- und 
  Strukturmaßnahmen zum Zwecke des 
  Verwässerungsschutzes, Bestimmungen über die 
  Aufteilung der Aktienoptionsrechte innerhalb 
  der Berechtigten, den Ausgabebetrag innerhalb 
  der vorgesehenen Zeiträume, das Verfahren für 
  die Zuteilung an die einzelnen berechtigten 
  Personen, das Verfahren zur Ausübung der 
  Aktienoptionsrechte, die Festlegung weiterer 
  Ausübungssperrfristen sowie weiterer 
  Verfahrensregelungen, insbesondere in Bezug 
  auf die technische Abwicklung der Ausgabe der 
  entsprechenden Aktien der Gesellschaft bzw. 
  der etwaigen Leistung einer Barzahlung nach 
  Optionsausübung bzw. der etwaigen Gewährung 
  eigener statt neuer Aktien der Gesellschaft. 
  Der Vorstand kann mit Zustimmung des 
  Aufsichtsrats - in Bezug auf den Vorstand kann 
  ausschließlich der Aufsichtsrat - im 
  Falle außerordentlicher Entwicklungen 
  nach seinem Ermessen dieses Programm anpassen. 
  Eine Anpassung kann auch dann erforderlich 
  sein, um die Angemessenheit der Vergütung im 
  Sinne von § 87 AktG sicherzustellen. 
 
  *b) Schaffung eines neuen bedingten Kapitals* 
 
  Das Grundkapital wird um bis zu EUR 300.000,00 
  bedingt erhöht durch Ausgabe von bis zu 
  300.000 neuen auf den Inhaber lautenden 
  Stückaktien (Bedingtes Kapital 2020/I). Die 
  bedingte Kapitalerhöhung dient 
  ausschließlich der Erfüllung von 
  Optionen, die aufgrund der unter a) 
  beschriebenen Ermächtigung der 
  Hauptversammlung vom 21. August 2020 bis zum 
  30. Juni 2025 gewährt werden. Die bedingte 
  Kapitalerhöhung ist nur soweit durchzuführen, 
  wie die Inhaber der ausgegebenen Optionen von 
  ihrem Recht zum Bezug auf Aktien der 
  Gesellschaft Gebrauch machen und die 
  Gesellschaft die Erfüllung der Optionen nicht 
  auf andere Weise gewährt. Die Ausgabe der 
  Aktien aus dem bedingten Kapital erfolgt zu 
  dem in der Ermächtigung bestimmten 
  Ausübungspreis als Ausgabebetrag. Die neuen 
  Aktien sind ab dem Beginn des Geschäftsjahres 
  gewinnbezugsberechtigt, in dem sie ausgegeben 
  werden. Der Vorstand ist ermächtigt, mit 
  Zustimmung des Aufsichtsrats die Einzelheiten 
  der Durchführung der jeweiligen bedingten 
  Kapitalerhöhung festzulegen. 
 
  *c) Satzungsänderung* 
 
  § 4 der Satzung wird um den folgenden neuen 
  Absatz 6 ergänzt: 
 
  '6. Das Grundkapital wird um bis zu EUR 
  300.000,00 durch Ausgabe von bis zu 300.000 
  auf den Inhaber lautende Stückaktien bedingt 
  erhöht (Bedingtes Kapital 2020/I). Die 
  bedingte Kapitalerhöhung dient 
  ausschließlich der Erfüllung von 
  Optionen, die aufgrund der Ermächtigung der 
  Hauptversammlung vom 21. August 2020 bis zum 
  30. Juni 2025 gewährt werden. Die bedingte 
  Kapitalerhöhung ist nur soweit durchzuführen, 
  wie die Inhaber der ausgegebenen Optionen von 
  ihrem Recht zum Bezug auf Aktien der 
  Gesellschaft Gebrauch machen und die 
  Gesellschaft die Erfüllung der Optionen nicht 
  auf andere Weise gewährt. Die Ausgabe der 
  Aktien aus dem bedingten Kapital erfolgt zu 
  dem in der Ermächtigung bestimmten 
  Ausübungspreis als Ausgabebetrag. Die neuen 
  Aktien sind ab dem Beginn des Geschäftsjahres 
  gewinnbezugsberechtigt, in dem sie ausgegeben 
  werden. Der Vorstand ist ermächtigt, mit 
  Zustimmung des Aufsichtsrats die Einzelheiten 
  der Durchführung der jeweiligen bedingten 
  Kapitalerhöhung festzulegen. 
 
  § 11 Absatz 2 der Satzung wird wie folgt 
  geändert: 
 
  '2. Der Aufsichtsrat ist zur Vornahme von 
  Satzungsänderungen berechtigt, die nur die 
  Fassung betreffen. Insbesondere ist der 
  Aufsichtsrat ermächtigt, die Fassung der 
  Satzung nach vollständiger oder teilweiser 
  Durchführung der Erhöhung des Grundkapitals 
  aus genehmigtem oder bedingtem Kapital oder 
  nach Ablauf der jeweiligen 
  Ermächtigungsfristen entsprechend dem Umfang 
  der Kapitalerhöhung aus genehmigtem oder 
  bedingtem Kapital anzupassen.' 
 
  *Bericht des Vorstands zu Tagesordnungspunkt 
  6* 
 
  Die Aumann AG will mit der Einführung des 
  Aktienoptionsprogramms den langfristigen 
  Investitions- und Anlagecharakter als 
  technologisch führende Unternehmensgruppe mit 
  Börsennotiz im Prime Standard der Frankfurter 
  Wertpapierbörse untermauern. Vorstand und 
  Aufsichtsrat sind davon überzeugt, dass der 
  Aktienkurs mittel- bis langfristig ein 
  geeignetes Instrument ist, um den Wertzuwachs 
  des Unternehmens zu bestimmen. Das 
  Geschäftsmodell der Aumann AG basiert dabei 
  auch auf dem Einsatz qualifizierter, 
  engagierter Führungskräfte, die mit diesem 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

July 15, 2020 09:05 ET (13:05 GMT)

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