DGAP-News: infas Holding Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung
zur Hauptversammlung
infas Holding Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung am 28.08.2020 in Bonn mit dem Ziel der europaweiten
Verbreitung gemäß §121 AktG
2020-07-15 / 15:05
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Bonn Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft
hiermit zu der am Freitag, dem 28. August 2020, um
11:00 Uhr stattfindenden *ordentlichen
Hauptversammlung* ein.
Die ordentliche Hauptversammlung wird aufgrund einer
vom Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats nach § 1
Abs. 1, Abs. 2 des Gesetzes über Maßnahmen im
Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs-
und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der
Auswirkungen der COVID-19-Pandemie (COVID-19-Gesetz)
getroffenen Entscheidung ohne physische Präsenz der
Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten als
virtuelle Hauptversammlung
abgehalten, wobei
1. die Bild- und Tonübertragung der gesamten
Versammlung erfolgt;
2. die Stimmrechtsausübung der Aktionäre (auch)
über elektronische Kommunikation (namentlich
per elektronischer Briefwahl) sowie
Vollmachtserteilung möglich ist;
3. den angemeldeten Aktionären eine
Fragemöglichkeit im Wege elektronischer
Kommunikation (bis zum Ablauf des zweiten
Tages vor der Versammlung) eingeräumt wird;
4. den Aktionären, die ihr Stimmrecht nach
Nummer 2 ausgeübt haben, in Abweichung von §
245 Nr. 1 des Aktiengesetzes unter Verzicht
auf das Erfordernis des Erscheinens in der
Hauptversammlung eine Möglichkeit zum
Widerspruch gegen einen Beschluss der
Hauptversammlung eingeräumt wird.
Einzelheiten und ergänzende Angaben hierzu finden sich
im Anschluss an die Tagesordnung, insbesondere unter
'Hinweise zur Teilnahme an der Hauptversammlung' und
'Stimmabgabe durch elektronische Briefwahl'.
Ort der Hauptversammlung, an dem sich der Vorsitzende
des Aufsichtsrats, der beurkundende Notar und der
Vorstand sowie der von der Gesellschaft benannte
Stimmrechtsvertreter befinden, ist das Maritim Hotel,
Godesberger Allee, 53175 Bonn.
Für die Aktionäre und deren Bevollmächtigte (mit
Ausnahme des von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreters) besteht kein Recht und keine
Möglichkeit zur Anwesenheit am Ort der
Hauptversammlung.
Für angemeldete Aktionäre wird die virtuelle
Hauptversammlung über das HV-Portal unter
www.infas-holding.de/hv2020
*live im Internet* übertragen.
*Tagesordnung*
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses
und des gebilligten Konzernabschlusses der
infas Holding Aktiengesellschaft zum 31.
Dezember 2019, des Lageberichts und des
Konzernlageberichts des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2019, des Berichts des
Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts
des Vorstands zu den Angaben nach § 289a
Absatz 1, § 315a Absatz 1 HGB*
Die vorgenannten Unterlagen sind von der
Einberufung der Hauptversammlung an auf der
Internetseite der Gesellschaft
www.infas-holding.de/hv2020
abrufbar.
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand
aufgestellten Jahresabschluss zum 31.
Dezember 2019 und den Konzernabschluss zum
31. Dezember 2019 gebilligt; der
Jahresabschluss ist damit gemäß § 172
AktG festgestellt. Einer Feststellung des
Jahresabschlusses sowie einer Billigung des
Konzernabschlusses durch die Hauptversammlung
gemäß § 173 AktG bedarf es daher nicht,
so dass zu Tagesordnungspunkt 1 keine
Beschlussfassung erfolgt.
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns aus dem Geschäftsjahr 2019*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
im festgestellten Jahresabschluss zum
31.?Dezember??2019 ausgewiesenen Bilanzgewinn
in Höhe von 3.711.009,10 EUR wie folgt zu
verwenden:
(1) Ausschüttung EUR 360.000,00
an die
Aktionäre
durch Zahlung
einer
Dividende von
0,04 EUR
je
dividendenbere
chtigter Aktie
(2) Gewinnvortrag EUR 3.351.009,1
0
*Bilanzgewinn* *EUR * *3.711.009,
10*
In Höhe eines Betrags von 624.666,00 EUR
unterliegt der Bilanzgewinn aufgrund der
gesetzlichen Regelung in § 253 Absatz 6 HGB
bezüglich der Bewertung von
Pensionsrückstellungen einer
Ausschüttungssperre.
Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG ist der
Anspruch auf die Dividende am dritten auf den
Hauptversammlungsbeschluss folgenden
Geschäftstag, das heißt am 02. September
2020, fällig.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung des
Vorstands für das Geschäftsjahr 2019*
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den
im Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern
des Vorstands, Herrn Dipl.-Soz. Menno Smid
und Herrn Dipl.-Kfm. Alexander Mauch für das
Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen.
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2019*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
im Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern
des Aufsichtsrats Herrn Dr. Oliver
Krauß, Herrn Dipl.-Kfm. Hans-Joachim
Riesenbeck und Frau Susanne Neuschäffer für
das Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu
erteilen.
5. *Beschlussfassung über die Änderung des
§ 16 Nr. 2 der Satzung (Recht zur Teilnahme
an der Hauptversammlung)*
§ 16 Nr. 2 der Satzung der Gesellschaft soll
zur Anpassung an die zukünftige Rechtslage
neu gefasst werden. Anlass hierfür ist das
Gesetz zur Umsetzung der zweiten
Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II). Das ARUG
II schafft geänderte Voraussetzungen für die
Teilnahme an der Hauptversammlung und die
Ausübung des Stimmrechts. Künftig soll
hierfür bei Inhaberaktien börsennotierter
Gesellschaften der Nachweis des
Letztintermediärs gemäß dem neu
eingefügten § 67c Abs. 3 AktG ausreichen.
Derzeit stellt § 16 Nr. 2 der Satzung davon
abweichende beziehungsweise weitergehende
Anforderungen.
Die genannten Änderungen des
Aktiengesetzes und der neue § 67c AktG finden
gemäß § 26j Abs. 4 EGAktG erst ab dem 3.
September 2020 und erstmals auf
Hauptversammlungen Anwendung, die nach dem 3.
September 2020 einberufen werden. Sie werden
damit bereits vor der ordentlichen
Hauptversammlung der Gesellschaft im Jahr
2021 anwendbar sein. Um ein Abweichen der
Regelungen zum Nachweis der Berechtigung für
die Teilnahme an der Hauptversammlung oder
zur Ausübung des Stimmrechts in Satzung und
Gesetz zu vermeiden, soll bereits jetzt die
Anpassung der Satzung beschlossen werden. Der
Vorstand soll durch entsprechende Anmeldung
zum Handelsregister sicherstellen, dass die
Satzungsänderung erst nach dem 3. September
2020 wirksam wird.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor,
§ 16 Nr. 2 der Satzung der Gesellschaft wie
folgt neu zu fassen:
'2. Die Berechtigung zur Teilnahme an der
Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts ist durch einen durch den
Letztintermediär in Textform ausgestellten
Nachweis über den Anteilsbesitz des
Aktionärs, der der Gesellschaft vom
Letztintermediär auch direkt übermittelt
werden kann, nachzuweisen. Der Nachweis muss
sich auf den Beginn des 21. Tages vor der
Hauptversammlung beziehen und der
Gesellschaft unter der in der Einberufung
hierfür mitgeteilten Adresse mindestens sechs
Tage vor der Versammlung zugehen. Der Tag des
Zugangs sowie der Tag der Hauptversammlung
sind nicht mitzurechnen.'
Der Vorstand wird angewiesen, die vorgenannte
Änderung der Satzung so zum
Handelsregister zur Eintragung anzumelden,
dass die Eintragung möglichst zeitnah nach
dem 3. September 2020 erfolgt.
6. *Wahl des Abschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2020*
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ebner Stolz
GmbH & Co. KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Joseph-Schumpeter-Allee 25, 53227 Bonn, zum
Abschlussprüfer für den Jahresabschluss sowie
den Konzernabschluss der Gesellschaft für das
am 31. Dezember 2020 endende Geschäftsjahr zu
wählen.
*Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte*
Im Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung
hat die infas Holding Aktiengesellschaft 9.000.000
Stück nennwertlose Inhaberaktien ausgegeben, die
9.000.000 Stimmen gewähren. Die Gesellschaft hält im
Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung keine
eigenen Aktien.
*Hinweise zur Teilnahme an der Hauptversammlung*
*Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre
und ihrer Bevollmächtigten*
Gemäß § 1 Abs. 1, Abs. 2 COVID-19-Gesetz hat der
Vorstand, mit Zustimmung des Aufsichtsrats,
entschieden, dass die Hauptversammlung ohne physische
Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten als
virtuelle Hauptversammlung abgehalten wird und die
Aktionäre ihre Stimmen in der virtuellen
Hauptversammlung insbesondere auch im Wege der
elektronischen Kommunikation (elektronische Briefwahl)
abgeben. Die virtuelle Hauptversammlung findet unter
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July 15, 2020 09:05 ET (13:05 GMT)
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