LUXEMBURG (dpa-AFX) - Deutsche Staatsanwälte dürfen aus Sicht eines wichtigen Gutachters am Europäischen Gerichtshof bei Kollegen in anderen EU-Staaten Ermittlungen beantragen. Solche Anträge dürfen nicht systematisch abgewiesen werden, erklärte der zuständige EuGH-Generalanwalt Manuel Campos Sánchez-Bordona am Donnerstag.
Hintergrund sind rechtliche Bedenken, dass deutsche Staatsanwälte Weisungen der Exekutive unterliegen könnten, also zum Beispiel des Justizsenators. Das reicht aus Sicht des Generalanwalts aber nicht, um eine Europäische Ermittlungsanordnung abzulehnen. (Rechtssache C-584/19)
Die Staatsanwaltschaft Hamburg hatte gegen mutmaßliche Straftäter ermittelt und deshalb bei der Staatsanwaltschaft in Wien beantragt, Unterlagen österreichischer Konten zu übermitteln. Ein Gericht in Österreich prüfte das und kam zu dem Schluss: die deutsche Staatsanwaltschaft sei laut einem EuGH-Urteil aus dem vergangenen Jahr der Gefahr ausgesetzt, von der Exekutive Weisungen zu bekommen. Sie könne demnach keine europäischen Haftbefehle beantragen und deshalb auch keine europäische Ermittlungsanordnungen.
Dem widerspricht das Gutachten des Generalanwalts jedoch. Das Gutachten ist für die Richter nicht bindend. Häufig folgt der EuGH jedoch der Rechtsauffassung seiner Generalanwälte./jon/DP/eas
Hintergrund sind rechtliche Bedenken, dass deutsche Staatsanwälte Weisungen der Exekutive unterliegen könnten, also zum Beispiel des Justizsenators. Das reicht aus Sicht des Generalanwalts aber nicht, um eine Europäische Ermittlungsanordnung abzulehnen. (Rechtssache C-584/19)
Die Staatsanwaltschaft Hamburg hatte gegen mutmaßliche Straftäter ermittelt und deshalb bei der Staatsanwaltschaft in Wien beantragt, Unterlagen österreichischer Konten zu übermitteln. Ein Gericht in Österreich prüfte das und kam zu dem Schluss: die deutsche Staatsanwaltschaft sei laut einem EuGH-Urteil aus dem vergangenen Jahr der Gefahr ausgesetzt, von der Exekutive Weisungen zu bekommen. Sie könne demnach keine europäischen Haftbefehle beantragen und deshalb auch keine europäische Ermittlungsanordnungen.
Dem widerspricht das Gutachten des Generalanwalts jedoch. Das Gutachten ist für die Richter nicht bindend. Häufig folgt der EuGH jedoch der Rechtsauffassung seiner Generalanwälte./jon/DP/eas
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