DGAP-News: LANXESS Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
LANXESS Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung am 27.08.2020 in Köln mit dem Ziel der europaweiten
Verbreitung gemäß §121 AktG
2020-07-16 / 15:05
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
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Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
LANXESS Aktiengesellschaft Köln WKN 547040
ISIN DE0005470405
Wir berufen hiermit die ordentliche Hauptversammlung
der LANXESS Aktiengesellschaft mit Sitz in Köln ein auf
Donnerstag, den 27. August 2020, um 10:00 Uhr MESZ.
Die ordentliche Hauptversammlung findet mit Zustimmung
des Aufsichtsrats der Gesellschaft als virtuelle
Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre
oder ihrer Bevollmächtigten auf Grundlage des Gesetzes
zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im
Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht vom 27.
März 2020 (sog. Covid-19-Gesetz) statt.
Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes
sind die Geschäftsräume am Sitz der Gesellschaft,
Kennedyplatz 1, 50569 Köln. Für die Aktionäre und ihre
Bevollmächtigten (mit Ausnahme der von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertreter) besteht kein Recht und
keine Möglichkeit zur physischen Anwesenheit am Ort der
Hauptversammlung. Die gesamte Hauptversammlung wird für
die angemeldeten Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten
live in Bild und Ton im InvestorPortal auf der
Internetseite der Gesellschaft unter
_hv.lanxess.de_
übertragen. Die Stimmrechtsausübung der Aktionäre
erfolgt ausschließlich im Wege der Briefwahl oder
durch Vollmachtserteilung an die von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertreter. Die Aktionäre werden
gebeten, insbesondere den Abschnitt "Durchführung der
Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung" (siehe
Abschnitt II.1) zu beachten.
I. *Tagesordnung*
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses
und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31.
Dezember 2019 mit dem zusammengefassten
Lagebericht für die LANXESS Aktiengesellschaft
und für den Konzern, einschließlich des
erläuternden Berichts zu den Angaben nach §§
289a Absatz 1 sowie 315a Absatz 1 HGB, sowie
des Berichts des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2019*
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand
aufgestellten Jahresabschluss und den
Konzernabschluss gebilligt. Der Jahresabschluss
ist damit nach § 172 Satz 1 AktG festgestellt.
Eine Beschlussfassung durch die
Hauptversammlung entfällt daher.
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2019 in Höhe
von 279.358.454,56 EURO wie folgt zu verwenden:
- Ausschüttung 82.028.987,85
einer Dividende EURO
von 0,95 EURO je
dividendenberecht
igter
Stückaktie
- Gewinnvortrag 197.329.466,71
EURO
Bilanzgewinn insgesamt 279.358.454,56
EURO
Bei den angegebenen Beträgen für die
Gewinnausschüttung und den Gewinnvortrag wurden
die bei Fassung des Beschlussvorschlags von
Vorstand und Aufsichtsrat vorhandenen
dividendenberechtigten Stückaktien (86.346.303)
zugrunde gelegt. Die Gesellschaft hielt zu
diesem Zeitpunkt 1.101.549 eigene Aktien, die
nicht dividendenberechtigt sind. Die
Gesellschaft hat die eigenen Aktien in der Zeit
vom 12. März 2020 bis zum 6. April 2020 im
Rahmen des am 10. März 2020 beschlossenen
Aktienrückkaufprogramms erworben. Aufgrund der
Corona-Pandemie wurde das
Aktienrückkaufprogramm am 6. April 2020 mit
sofortiger Wirkung auf unbestimmte Zeit
ausgesetzt.
Sollte sich die Zahl der dividendenberechtigten
Stückaktien bis zum Tag der Hauptversammlung
verändern, wird der Hauptversammlung ein an
diese Änderung wie folgt angepasster
Beschlussvorschlag unterbreitet werden: Der
Dividendenbetrag je dividendenberechtigter
Stückaktie von 0,95 EURO bleibt unverändert.
Sofern sich die Anzahl der
dividendenberechtigten Stückaktien und damit
die Dividendensumme erhöht, vermindert sich der
Gewinnvortrag entsprechend. Sofern sich die
Anzahl der dividendenberechtigten Aktien und
damit die Dividendensumme vermindert, erhöht
sich der Gewinnvortrag entsprechend.
Gemäß § 58 Absatz 4 Satz 2 AktG ist der
Anspruch auf die Dividende am dritten auf den
Hauptversammlungsbeschluss folgenden
Geschäftstag, d.h. am Dienstag, den 1.
September 2020, fällig und wird dann
ausgezahlt.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im
Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern des
Vorstands für dieses Geschäftsjahr Entlastung
zu erteilen.
Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung über
die Entlastung der Mitglieder des Vorstands im
Wege der Einzelentlastung abstimmen zu lassen.
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im
Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern des
Aufsichtsrats für dieses Geschäftsjahr
Entlastung zu erteilen.
Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung über
die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
im Wege der Einzelentlastung abstimmen zu
lassen.
5. *Wahl zum Abschlussprüfer*
Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf die
Empfehlung des Prüfungsausschusses - vor, die
PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am
Main, zum Abschlussprüfer und
Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr
2020 zu wählen.
Der Prüfungsausschuss hat erklärt, dass seine
Empfehlung gemäß Art. 16 Absatz 2 und
Absatz 6 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des
Europäischen Parlaments und des Rates vom 16.
April 2014 frei von ungebührlicher
Einflussnahme Dritter ist und ihm insbesondere
keine Klausel auferlegt wurde, die seine
Auswahl auf bestimmte Abschlussprüfer begrenzt
hat.
6. *Wahlen zum Aufsichtsrat*
Mit Beendigung der ordentlichen
Hauptversammlung am Donnerstag, den 27. August
2020 endet die Amtszeit der folgenden von der
Hauptversammlung am 13. Mai 2015 gewählten
Mitglieder des Aufsichtsrats: Herr Dr. Matthias
L. Wolfgruber (Aufsichtsratsvorsitzender), Herr
Dr. Friedrich Janssen, Herr Lawrence A. Rosen
sowie Herr Theo H. Walthie. Herr Dr. Matthias
L. Wolfgruber und Herr Lawrence A. Rosen stehen
für eine Wiederwahl für vier Jahre zur
Verfügung. Herr Theo H. Walthie stellt sich, da
er dem Aufsichtsrat seit 2010 angehört, nur für
zwei weitere Jahre für eine Wiederwahl zur
Verfügung. Herr Dr. Friedrich Janssen
kandidiert nicht mehr.
Der Aufsichtsrat der LANXESS Aktiengesellschaft
setzt sich nach den §§ 96 Absatz 1 und 2, 101
Absatz 1 AktG, §§ 1 Absatz 1, 7 Absatz 1 Satz 1
Nr. 1, Absatz 2 Nr. 1 und Absatz 3
Mitbestimmungsgesetz und § 8 Absatz 1 der
Satzung aus sechs von den Aktionären und sechs
von den Arbeitnehmern zu wählenden Mitgliedern
und zu mindestens 30 Prozent aus Frauen und zu
mindestens 30 Prozent aus Männern zusammen. Die
zurzeit turnusgemäß stattfindende Wahl der
Vertreter der Arbeitnehmer zum Aufsichtsrat
wird voraussichtlich noch vor der
Hauptversammlung abgeschlossen sein.
Da der Gesamterfüllung im Jahr 2019 von Seiten
der Anteilseignervertreter im Vorfeld der
Arbeitnehmerwahlen zum Aufsichtsrat nach § 96
Absatz 2 Satz 3 AktG widersprochen wurde, ist
der Mindestanteil von der Seite der
Anteilseignervertreter und der Seite der
Arbeitnehmervertreter getrennt zu erfüllen. Von
den sechs Anteilseignervertretern im
Aufsichtsrat müssen daher mindestens zwei
Frauen und mindestens zwei Männer sein. Zum
Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
gehören dem Aufsichtsrat auf Seiten der
Anteilseignervertreter zwei Frauen an. Der
Mindestanteil der Getrennterfüllung im Sinne
von § 96 Absatz 2 Satz 3 AktG ist damit von der
Seite der Anteilseigner und der Seite der
Arbeitnehmer derzeit erfüllt. Aufgrund des
Mindestanteilsgebots sind bei den anstehenden
Wahlen der Anteilseignervertreter zum
Aufsichtsrat mindestens zwei Männer zu wählen.
Der Aufsichtsrat schlägt vor,
a) *Herrn Dr. Matthias L. Wolfgruber*,
Mühldorf a. Inn., Deutschland
Selbstständiger Berater
Vorsitzender des Aufsichtsrats der
LANXESS AG
b) *Herrn Lawrence A. Rosen*, Lighthouse
Point, Florida, Vereinigte Staaten von
Amerika
Aufsichtsratsmitglied in verschiedenen
Wirtschaftsunternehmen
Ehemaliges Mitglied des Vorstands der
Deutsche Post AG
c) *Herrn Hans Van Bylen*, Edegem, Belgien
Selbstständiger Berater
Ehemaliger Vorstandsvorsitzender der
Henkel AG & Co. KGaA
jeweils mit Wirkung ab Beendigung dieser
Hauptversammlung bis zur Beendigung der
Hauptversammlung, die über die Entlastung der
Aufsichtsratsmitglieder für das Geschäftsjahr
2023 beschließt, als Vertreter der
Anteilseigner in den Aufsichtsrat zu wählen.
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July 16, 2020 09:05 ET (13:05 GMT)
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