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DGAP-HV: LANXESS Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 27.08.2020 in Köln mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: LANXESS Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
LANXESS Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 27.08.2020 in Köln mit dem Ziel der europaweiten 
Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2020-07-16 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
LANXESS Aktiengesellschaft Köln WKN 547040 
ISIN DE0005470405 
Wir berufen hiermit die ordentliche Hauptversammlung 
der LANXESS Aktiengesellschaft mit Sitz in Köln ein auf 
Donnerstag, den 27. August 2020, um 10:00 Uhr MESZ. 
 
Die ordentliche Hauptversammlung findet mit Zustimmung 
des Aufsichtsrats der Gesellschaft als virtuelle 
Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre 
oder ihrer Bevollmächtigten auf Grundlage des Gesetzes 
zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im 
Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht vom 27. 
März 2020 (sog. Covid-19-Gesetz) statt. 
 
Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes 
sind die Geschäftsräume am Sitz der Gesellschaft, 
Kennedyplatz 1, 50569 Köln. Für die Aktionäre und ihre 
Bevollmächtigten (mit Ausnahme der von der Gesellschaft 
benannten Stimmrechtsvertreter) besteht kein Recht und 
keine Möglichkeit zur physischen Anwesenheit am Ort der 
Hauptversammlung. Die gesamte Hauptversammlung wird für 
die angemeldeten Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten 
live in Bild und Ton im InvestorPortal auf der 
Internetseite der Gesellschaft unter 
 
_hv.lanxess.de_ 
 
übertragen. Die Stimmrechtsausübung der Aktionäre 
erfolgt ausschließlich im Wege der Briefwahl oder 
durch Vollmachtserteilung an die von der Gesellschaft 
benannten Stimmrechtsvertreter. Die Aktionäre werden 
gebeten, insbesondere den Abschnitt "Durchführung der 
Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung" (siehe 
Abschnitt II.1) zu beachten. 
 
I. *Tagesordnung* 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. 
   Dezember 2019 mit dem zusammengefassten 
   Lagebericht für die LANXESS Aktiengesellschaft 
   und für den Konzern, einschließlich des 
   erläuternden Berichts zu den Angaben nach §§ 
   289a Absatz 1 sowie 315a Absatz 1 HGB, sowie 
   des Berichts des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2019* 
 
   Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand 
   aufgestellten Jahresabschluss und den 
   Konzernabschluss gebilligt. Der Jahresabschluss 
   ist damit nach § 172 Satz 1 AktG festgestellt. 
   Eine Beschlussfassung durch die 
   Hauptversammlung entfällt daher. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2019 in Höhe 
   von 279.358.454,56 EURO wie folgt zu verwenden: 
 
   -         Ausschüttung      82.028.987,85 
             einer Dividende   EURO 
             von 0,95 EURO je 
             dividendenberecht 
             igter 
             Stückaktie 
   -         Gewinnvortrag     197.329.466,71 
                               EURO 
   Bilanzgewinn insgesamt      279.358.454,56 
                               EURO 
 
   Bei den angegebenen Beträgen für die 
   Gewinnausschüttung und den Gewinnvortrag wurden 
   die bei Fassung des Beschlussvorschlags von 
   Vorstand und Aufsichtsrat vorhandenen 
   dividendenberechtigten Stückaktien (86.346.303) 
   zugrunde gelegt. Die Gesellschaft hielt zu 
   diesem Zeitpunkt 1.101.549 eigene Aktien, die 
   nicht dividendenberechtigt sind. Die 
   Gesellschaft hat die eigenen Aktien in der Zeit 
   vom 12. März 2020 bis zum 6. April 2020 im 
   Rahmen des am 10. März 2020 beschlossenen 
   Aktienrückkaufprogramms erworben. Aufgrund der 
   Corona-Pandemie wurde das 
   Aktienrückkaufprogramm am 6. April 2020 mit 
   sofortiger Wirkung auf unbestimmte Zeit 
   ausgesetzt. 
 
   Sollte sich die Zahl der dividendenberechtigten 
   Stückaktien bis zum Tag der Hauptversammlung 
   verändern, wird der Hauptversammlung ein an 
   diese Änderung wie folgt angepasster 
   Beschlussvorschlag unterbreitet werden: Der 
   Dividendenbetrag je dividendenberechtigter 
   Stückaktie von 0,95 EURO bleibt unverändert. 
   Sofern sich die Anzahl der 
   dividendenberechtigten Stückaktien und damit 
   die Dividendensumme erhöht, vermindert sich der 
   Gewinnvortrag entsprechend. Sofern sich die 
   Anzahl der dividendenberechtigten Aktien und 
   damit die Dividendensumme vermindert, erhöht 
   sich der Gewinnvortrag entsprechend. 
 
   Gemäß § 58 Absatz 4 Satz 2 AktG ist der 
   Anspruch auf die Dividende am dritten auf den 
   Hauptversammlungsbeschluss folgenden 
   Geschäftstag, d.h. am Dienstag, den 1. 
   September 2020, fällig und wird dann 
   ausgezahlt. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Vorstands* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern des 
   Vorstands für dieses Geschäftsjahr Entlastung 
   zu erteilen. 
 
   Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung über 
   die Entlastung der Mitglieder des Vorstands im 
   Wege der Einzelentlastung abstimmen zu lassen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern des 
   Aufsichtsrats für dieses Geschäftsjahr 
   Entlastung zu erteilen. 
 
   Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung über 
   die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats 
   im Wege der Einzelentlastung abstimmen zu 
   lassen. 
5. *Wahl zum Abschlussprüfer* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf die 
   Empfehlung des Prüfungsausschusses - vor, die 
   PricewaterhouseCoopers GmbH 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am 
   Main, zum Abschlussprüfer und 
   Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 
   2020 zu wählen. 
 
   Der Prüfungsausschuss hat erklärt, dass seine 
   Empfehlung gemäß Art. 16 Absatz 2 und 
   Absatz 6 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des 
   Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. 
   April 2014 frei von ungebührlicher 
   Einflussnahme Dritter ist und ihm insbesondere 
   keine Klausel auferlegt wurde, die seine 
   Auswahl auf bestimmte Abschlussprüfer begrenzt 
   hat. 
6. *Wahlen zum Aufsichtsrat* 
 
   Mit Beendigung der ordentlichen 
   Hauptversammlung am Donnerstag, den 27. August 
   2020 endet die Amtszeit der folgenden von der 
   Hauptversammlung am 13. Mai 2015 gewählten 
   Mitglieder des Aufsichtsrats: Herr Dr. Matthias 
   L. Wolfgruber (Aufsichtsratsvorsitzender), Herr 
   Dr. Friedrich Janssen, Herr Lawrence A. Rosen 
   sowie Herr Theo H. Walthie. Herr Dr. Matthias 
   L. Wolfgruber und Herr Lawrence A. Rosen stehen 
   für eine Wiederwahl für vier Jahre zur 
   Verfügung. Herr Theo H. Walthie stellt sich, da 
   er dem Aufsichtsrat seit 2010 angehört, nur für 
   zwei weitere Jahre für eine Wiederwahl zur 
   Verfügung. Herr Dr. Friedrich Janssen 
   kandidiert nicht mehr. 
 
   Der Aufsichtsrat der LANXESS Aktiengesellschaft 
   setzt sich nach den §§ 96 Absatz 1 und 2, 101 
   Absatz 1 AktG, §§ 1 Absatz 1, 7 Absatz 1 Satz 1 
   Nr. 1, Absatz 2 Nr. 1 und Absatz 3 
   Mitbestimmungsgesetz und § 8 Absatz 1 der 
   Satzung aus sechs von den Aktionären und sechs 
   von den Arbeitnehmern zu wählenden Mitgliedern 
   und zu mindestens 30 Prozent aus Frauen und zu 
   mindestens 30 Prozent aus Männern zusammen. Die 
   zurzeit turnusgemäß stattfindende Wahl der 
   Vertreter der Arbeitnehmer zum Aufsichtsrat 
   wird voraussichtlich noch vor der 
   Hauptversammlung abgeschlossen sein. 
 
   Da der Gesamterfüllung im Jahr 2019 von Seiten 
   der Anteilseignervertreter im Vorfeld der 
   Arbeitnehmerwahlen zum Aufsichtsrat nach § 96 
   Absatz 2 Satz 3 AktG widersprochen wurde, ist 
   der Mindestanteil von der Seite der 
   Anteilseignervertreter und der Seite der 
   Arbeitnehmervertreter getrennt zu erfüllen. Von 
   den sechs Anteilseignervertretern im 
   Aufsichtsrat müssen daher mindestens zwei 
   Frauen und mindestens zwei Männer sein. Zum 
   Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 
   gehören dem Aufsichtsrat auf Seiten der 
   Anteilseignervertreter zwei Frauen an. Der 
   Mindestanteil der Getrennterfüllung im Sinne 
   von § 96 Absatz 2 Satz 3 AktG ist damit von der 
   Seite der Anteilseigner und der Seite der 
   Arbeitnehmer derzeit erfüllt. Aufgrund des 
   Mindestanteilsgebots sind bei den anstehenden 
   Wahlen der Anteilseignervertreter zum 
   Aufsichtsrat mindestens zwei Männer zu wählen. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, 
 
   a) *Herrn Dr. Matthias L. Wolfgruber*, 
      Mühldorf a. Inn., Deutschland 
      Selbstständiger Berater 
      Vorsitzender des Aufsichtsrats der 
      LANXESS AG 
   b) *Herrn Lawrence A. Rosen*, Lighthouse 
      Point, Florida, Vereinigte Staaten von 
      Amerika 
      Aufsichtsratsmitglied in verschiedenen 
      Wirtschaftsunternehmen 
      Ehemaliges Mitglied des Vorstands der 
      Deutsche Post AG 
   c) *Herrn Hans Van Bylen*, Edegem, Belgien 
      Selbstständiger Berater 
      Ehemaliger Vorstandsvorsitzender der 
      Henkel AG & Co. KGaA 
 
   jeweils mit Wirkung ab Beendigung dieser 
   Hauptversammlung bis zur Beendigung der 
   Hauptversammlung, die über die Entlastung der 
   Aufsichtsratsmitglieder für das Geschäftsjahr 
   2023 beschließt, als Vertreter der 
   Anteilseigner in den Aufsichtsrat zu wählen. 
 

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