DGAP-News: LANXESS Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung LANXESS Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 27.08.2020 in Köln mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2020-07-16 / 15:05 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. LANXESS Aktiengesellschaft Köln WKN 547040 ISIN DE0005470405 Wir berufen hiermit die ordentliche Hauptversammlung der LANXESS Aktiengesellschaft mit Sitz in Köln ein auf Donnerstag, den 27. August 2020, um 10:00 Uhr MESZ. Die ordentliche Hauptversammlung findet mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Gesellschaft als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten auf Grundlage des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht vom 27. März 2020 (sog. Covid-19-Gesetz) statt. Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes sind die Geschäftsräume am Sitz der Gesellschaft, Kennedyplatz 1, 50569 Köln. Für die Aktionäre und ihre Bevollmächtigten (mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter) besteht kein Recht und keine Möglichkeit zur physischen Anwesenheit am Ort der Hauptversammlung. Die gesamte Hauptversammlung wird für die angemeldeten Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten live in Bild und Ton im InvestorPortal auf der Internetseite der Gesellschaft unter _hv.lanxess.de_ übertragen. Die Stimmrechtsausübung der Aktionäre erfolgt ausschließlich im Wege der Briefwahl oder durch Vollmachtserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter. Die Aktionäre werden gebeten, insbesondere den Abschnitt "Durchführung der Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung" (siehe Abschnitt II.1) zu beachten. I. *Tagesordnung* 1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2019 mit dem zusammengefassten Lagebericht für die LANXESS Aktiengesellschaft und für den Konzern, einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach §§ 289a Absatz 1 sowie 315a Absatz 1 HGB, sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019* Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit nach § 172 Satz 1 AktG festgestellt. Eine Beschlussfassung durch die Hauptversammlung entfällt daher. 2. *Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2019 in Höhe von 279.358.454,56 EURO wie folgt zu verwenden: - Ausschüttung 82.028.987,85 einer Dividende EURO von 0,95 EURO je dividendenberecht igter Stückaktie - Gewinnvortrag 197.329.466,71 EURO Bilanzgewinn insgesamt 279.358.454,56 EURO Bei den angegebenen Beträgen für die Gewinnausschüttung und den Gewinnvortrag wurden die bei Fassung des Beschlussvorschlags von Vorstand und Aufsichtsrat vorhandenen dividendenberechtigten Stückaktien (86.346.303) zugrunde gelegt. Die Gesellschaft hielt zu diesem Zeitpunkt 1.101.549 eigene Aktien, die nicht dividendenberechtigt sind. Die Gesellschaft hat die eigenen Aktien in der Zeit vom 12. März 2020 bis zum 6. April 2020 im Rahmen des am 10. März 2020 beschlossenen Aktienrückkaufprogramms erworben. Aufgrund der Corona-Pandemie wurde das Aktienrückkaufprogramm am 6. April 2020 mit sofortiger Wirkung auf unbestimmte Zeit ausgesetzt. Sollte sich die Zahl der dividendenberechtigten Stückaktien bis zum Tag der Hauptversammlung verändern, wird der Hauptversammlung ein an diese Änderung wie folgt angepasster Beschlussvorschlag unterbreitet werden: Der Dividendenbetrag je dividendenberechtigter Stückaktie von 0,95 EURO bleibt unverändert. Sofern sich die Anzahl der dividendenberechtigten Stückaktien und damit die Dividendensumme erhöht, vermindert sich der Gewinnvortrag entsprechend. Sofern sich die Anzahl der dividendenberechtigten Aktien und damit die Dividendensumme vermindert, erhöht sich der Gewinnvortrag entsprechend. Gemäß § 58 Absatz 4 Satz 2 AktG ist der Anspruch auf die Dividende am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag, d.h. am Dienstag, den 1. September 2020, fällig und wird dann ausgezahlt. 3. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für dieses Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen. Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands im Wege der Einzelentlastung abstimmen zu lassen. 4. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für dieses Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen. Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats im Wege der Einzelentlastung abstimmen zu lassen. 5. *Wahl zum Abschlussprüfer* Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf die Empfehlung des Prüfungsausschusses - vor, die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2020 zu wählen. Der Prüfungsausschuss hat erklärt, dass seine Empfehlung gemäß Art. 16 Absatz 2 und Absatz 6 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 frei von ungebührlicher Einflussnahme Dritter ist und ihm insbesondere keine Klausel auferlegt wurde, die seine Auswahl auf bestimmte Abschlussprüfer begrenzt hat. 6. *Wahlen zum Aufsichtsrat* Mit Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung am Donnerstag, den 27. August 2020 endet die Amtszeit der folgenden von der Hauptversammlung am 13. Mai 2015 gewählten Mitglieder des Aufsichtsrats: Herr Dr. Matthias L. Wolfgruber (Aufsichtsratsvorsitzender), Herr Dr. Friedrich Janssen, Herr Lawrence A. Rosen sowie Herr Theo H. Walthie. Herr Dr. Matthias L. Wolfgruber und Herr Lawrence A. Rosen stehen für eine Wiederwahl für vier Jahre zur Verfügung. Herr Theo H. Walthie stellt sich, da er dem Aufsichtsrat seit 2010 angehört, nur für zwei weitere Jahre für eine Wiederwahl zur Verfügung. Herr Dr. Friedrich Janssen kandidiert nicht mehr. Der Aufsichtsrat der LANXESS Aktiengesellschaft setzt sich nach den §§ 96 Absatz 1 und 2, 101 Absatz 1 AktG, §§ 1 Absatz 1, 7 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1, Absatz 2 Nr. 1 und Absatz 3 Mitbestimmungsgesetz und § 8 Absatz 1 der Satzung aus sechs von den Aktionären und sechs von den Arbeitnehmern zu wählenden Mitgliedern und zu mindestens 30 Prozent aus Frauen und zu mindestens 30 Prozent aus Männern zusammen. Die zurzeit turnusgemäß stattfindende Wahl der Vertreter der Arbeitnehmer zum Aufsichtsrat wird voraussichtlich noch vor der Hauptversammlung abgeschlossen sein. Da der Gesamterfüllung im Jahr 2019 von Seiten der Anteilseignervertreter im Vorfeld der Arbeitnehmerwahlen zum Aufsichtsrat nach § 96 Absatz 2 Satz 3 AktG widersprochen wurde, ist der Mindestanteil von der Seite der Anteilseignervertreter und der Seite der Arbeitnehmervertreter getrennt zu erfüllen. Von den sechs Anteilseignervertretern im Aufsichtsrat müssen daher mindestens zwei Frauen und mindestens zwei Männer sein. Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung gehören dem Aufsichtsrat auf Seiten der Anteilseignervertreter zwei Frauen an. Der Mindestanteil der Getrennterfüllung im Sinne von § 96 Absatz 2 Satz 3 AktG ist damit von der Seite der Anteilseigner und der Seite der Arbeitnehmer derzeit erfüllt. Aufgrund des Mindestanteilsgebots sind bei den anstehenden Wahlen der Anteilseignervertreter zum Aufsichtsrat mindestens zwei Männer zu wählen. Der Aufsichtsrat schlägt vor, a) *Herrn Dr. Matthias L. Wolfgruber*, Mühldorf a. Inn., Deutschland Selbstständiger Berater Vorsitzender des Aufsichtsrats der LANXESS AG b) *Herrn Lawrence A. Rosen*, Lighthouse Point, Florida, Vereinigte Staaten von Amerika Aufsichtsratsmitglied in verschiedenen Wirtschaftsunternehmen Ehemaliges Mitglied des Vorstands der Deutsche Post AG c) *Herrn Hans Van Bylen*, Edegem, Belgien Selbstständiger Berater Ehemaliger Vorstandsvorsitzender der Henkel AG & Co. KGaA jeweils mit Wirkung ab Beendigung dieser Hauptversammlung bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder für das Geschäftsjahr 2023 beschließt, als Vertreter der Anteilseigner in den Aufsichtsrat zu wählen.
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July 16, 2020 09:05 ET (13:05 GMT)
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