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(1)

DGAP-HV: LANXESS Aktiengesellschaft: -4-

DJ DGAP-HV: LANXESS Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 27.08.2020 in Köln mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: LANXESS Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
LANXESS Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 27.08.2020 in Köln mit dem Ziel der europaweiten 
Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2020-07-16 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
LANXESS Aktiengesellschaft Köln WKN 547040 
ISIN DE0005470405 
Wir berufen hiermit die ordentliche Hauptversammlung 
der LANXESS Aktiengesellschaft mit Sitz in Köln ein auf 
Donnerstag, den 27. August 2020, um 10:00 Uhr MESZ. 
 
Die ordentliche Hauptversammlung findet mit Zustimmung 
des Aufsichtsrats der Gesellschaft als virtuelle 
Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre 
oder ihrer Bevollmächtigten auf Grundlage des Gesetzes 
zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im 
Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht vom 27. 
März 2020 (sog. Covid-19-Gesetz) statt. 
 
Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes 
sind die Geschäftsräume am Sitz der Gesellschaft, 
Kennedyplatz 1, 50569 Köln. Für die Aktionäre und ihre 
Bevollmächtigten (mit Ausnahme der von der Gesellschaft 
benannten Stimmrechtsvertreter) besteht kein Recht und 
keine Möglichkeit zur physischen Anwesenheit am Ort der 
Hauptversammlung. Die gesamte Hauptversammlung wird für 
die angemeldeten Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten 
live in Bild und Ton im InvestorPortal auf der 
Internetseite der Gesellschaft unter 
 
_hv.lanxess.de_ 
 
übertragen. Die Stimmrechtsausübung der Aktionäre 
erfolgt ausschließlich im Wege der Briefwahl oder 
durch Vollmachtserteilung an die von der Gesellschaft 
benannten Stimmrechtsvertreter. Die Aktionäre werden 
gebeten, insbesondere den Abschnitt "Durchführung der 
Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung" (siehe 
Abschnitt II.1) zu beachten. 
 
I. *Tagesordnung* 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. 
   Dezember 2019 mit dem zusammengefassten 
   Lagebericht für die LANXESS Aktiengesellschaft 
   und für den Konzern, einschließlich des 
   erläuternden Berichts zu den Angaben nach §§ 
   289a Absatz 1 sowie 315a Absatz 1 HGB, sowie 
   des Berichts des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2019* 
 
   Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand 
   aufgestellten Jahresabschluss und den 
   Konzernabschluss gebilligt. Der Jahresabschluss 
   ist damit nach § 172 Satz 1 AktG festgestellt. 
   Eine Beschlussfassung durch die 
   Hauptversammlung entfällt daher. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2019 in Höhe 
   von 279.358.454,56 EURO wie folgt zu verwenden: 
 
   -         Ausschüttung      82.028.987,85 
             einer Dividende   EURO 
             von 0,95 EURO je 
             dividendenberecht 
             igter 
             Stückaktie 
   -         Gewinnvortrag     197.329.466,71 
                               EURO 
   Bilanzgewinn insgesamt      279.358.454,56 
                               EURO 
 
   Bei den angegebenen Beträgen für die 
   Gewinnausschüttung und den Gewinnvortrag wurden 
   die bei Fassung des Beschlussvorschlags von 
   Vorstand und Aufsichtsrat vorhandenen 
   dividendenberechtigten Stückaktien (86.346.303) 
   zugrunde gelegt. Die Gesellschaft hielt zu 
   diesem Zeitpunkt 1.101.549 eigene Aktien, die 
   nicht dividendenberechtigt sind. Die 
   Gesellschaft hat die eigenen Aktien in der Zeit 
   vom 12. März 2020 bis zum 6. April 2020 im 
   Rahmen des am 10. März 2020 beschlossenen 
   Aktienrückkaufprogramms erworben. Aufgrund der 
   Corona-Pandemie wurde das 
   Aktienrückkaufprogramm am 6. April 2020 mit 
   sofortiger Wirkung auf unbestimmte Zeit 
   ausgesetzt. 
 
   Sollte sich die Zahl der dividendenberechtigten 
   Stückaktien bis zum Tag der Hauptversammlung 
   verändern, wird der Hauptversammlung ein an 
   diese Änderung wie folgt angepasster 
   Beschlussvorschlag unterbreitet werden: Der 
   Dividendenbetrag je dividendenberechtigter 
   Stückaktie von 0,95 EURO bleibt unverändert. 
   Sofern sich die Anzahl der 
   dividendenberechtigten Stückaktien und damit 
   die Dividendensumme erhöht, vermindert sich der 
   Gewinnvortrag entsprechend. Sofern sich die 
   Anzahl der dividendenberechtigten Aktien und 
   damit die Dividendensumme vermindert, erhöht 
   sich der Gewinnvortrag entsprechend. 
 
   Gemäß § 58 Absatz 4 Satz 2 AktG ist der 
   Anspruch auf die Dividende am dritten auf den 
   Hauptversammlungsbeschluss folgenden 
   Geschäftstag, d.h. am Dienstag, den 1. 
   September 2020, fällig und wird dann 
   ausgezahlt. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Vorstands* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern des 
   Vorstands für dieses Geschäftsjahr Entlastung 
   zu erteilen. 
 
   Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung über 
   die Entlastung der Mitglieder des Vorstands im 
   Wege der Einzelentlastung abstimmen zu lassen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern des 
   Aufsichtsrats für dieses Geschäftsjahr 
   Entlastung zu erteilen. 
 
   Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung über 
   die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats 
   im Wege der Einzelentlastung abstimmen zu 
   lassen. 
5. *Wahl zum Abschlussprüfer* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf die 
   Empfehlung des Prüfungsausschusses - vor, die 
   PricewaterhouseCoopers GmbH 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am 
   Main, zum Abschlussprüfer und 
   Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 
   2020 zu wählen. 
 
   Der Prüfungsausschuss hat erklärt, dass seine 
   Empfehlung gemäß Art. 16 Absatz 2 und 
   Absatz 6 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des 
   Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. 
   April 2014 frei von ungebührlicher 
   Einflussnahme Dritter ist und ihm insbesondere 
   keine Klausel auferlegt wurde, die seine 
   Auswahl auf bestimmte Abschlussprüfer begrenzt 
   hat. 
6. *Wahlen zum Aufsichtsrat* 
 
   Mit Beendigung der ordentlichen 
   Hauptversammlung am Donnerstag, den 27. August 
   2020 endet die Amtszeit der folgenden von der 
   Hauptversammlung am 13. Mai 2015 gewählten 
   Mitglieder des Aufsichtsrats: Herr Dr. Matthias 
   L. Wolfgruber (Aufsichtsratsvorsitzender), Herr 
   Dr. Friedrich Janssen, Herr Lawrence A. Rosen 
   sowie Herr Theo H. Walthie. Herr Dr. Matthias 
   L. Wolfgruber und Herr Lawrence A. Rosen stehen 
   für eine Wiederwahl für vier Jahre zur 
   Verfügung. Herr Theo H. Walthie stellt sich, da 
   er dem Aufsichtsrat seit 2010 angehört, nur für 
   zwei weitere Jahre für eine Wiederwahl zur 
   Verfügung. Herr Dr. Friedrich Janssen 
   kandidiert nicht mehr. 
 
   Der Aufsichtsrat der LANXESS Aktiengesellschaft 
   setzt sich nach den §§ 96 Absatz 1 und 2, 101 
   Absatz 1 AktG, §§ 1 Absatz 1, 7 Absatz 1 Satz 1 
   Nr. 1, Absatz 2 Nr. 1 und Absatz 3 
   Mitbestimmungsgesetz und § 8 Absatz 1 der 
   Satzung aus sechs von den Aktionären und sechs 
   von den Arbeitnehmern zu wählenden Mitgliedern 
   und zu mindestens 30 Prozent aus Frauen und zu 
   mindestens 30 Prozent aus Männern zusammen. Die 
   zurzeit turnusgemäß stattfindende Wahl der 
   Vertreter der Arbeitnehmer zum Aufsichtsrat 
   wird voraussichtlich noch vor der 
   Hauptversammlung abgeschlossen sein. 
 
   Da der Gesamterfüllung im Jahr 2019 von Seiten 
   der Anteilseignervertreter im Vorfeld der 
   Arbeitnehmerwahlen zum Aufsichtsrat nach § 96 
   Absatz 2 Satz 3 AktG widersprochen wurde, ist 
   der Mindestanteil von der Seite der 
   Anteilseignervertreter und der Seite der 
   Arbeitnehmervertreter getrennt zu erfüllen. Von 
   den sechs Anteilseignervertretern im 
   Aufsichtsrat müssen daher mindestens zwei 
   Frauen und mindestens zwei Männer sein. Zum 
   Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 
   gehören dem Aufsichtsrat auf Seiten der 
   Anteilseignervertreter zwei Frauen an. Der 
   Mindestanteil der Getrennterfüllung im Sinne 
   von § 96 Absatz 2 Satz 3 AktG ist damit von der 
   Seite der Anteilseigner und der Seite der 
   Arbeitnehmer derzeit erfüllt. Aufgrund des 
   Mindestanteilsgebots sind bei den anstehenden 
   Wahlen der Anteilseignervertreter zum 
   Aufsichtsrat mindestens zwei Männer zu wählen. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, 
 
   a) *Herrn Dr. Matthias L. Wolfgruber*, 
      Mühldorf a. Inn., Deutschland 
      Selbstständiger Berater 
      Vorsitzender des Aufsichtsrats der 
      LANXESS AG 
   b) *Herrn Lawrence A. Rosen*, Lighthouse 
      Point, Florida, Vereinigte Staaten von 
      Amerika 
      Aufsichtsratsmitglied in verschiedenen 
      Wirtschaftsunternehmen 
      Ehemaliges Mitglied des Vorstands der 
      Deutsche Post AG 
   c) *Herrn Hans Van Bylen*, Edegem, Belgien 
      Selbstständiger Berater 
      Ehemaliger Vorstandsvorsitzender der 
      Henkel AG & Co. KGaA 
 
   jeweils mit Wirkung ab Beendigung dieser 
   Hauptversammlung bis zur Beendigung der 
   Hauptversammlung, die über die Entlastung der 
   Aufsichtsratsmitglieder für das Geschäftsjahr 
   2023 beschließt, als Vertreter der 
   Anteilseigner in den Aufsichtsrat zu wählen. 
 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

July 16, 2020 09:05 ET (13:05 GMT)

DJ DGAP-HV: LANXESS Aktiengesellschaft: -2-

Der Aufsichtsrat schlägt vor, 
 
    *Herrn Theo H. Walthie*, Pfäffikon, Schweiz 
    Selbstständiger Berater für die Branchen 
    Energie, Chemie und Biopharmazie 
 
   mit Wirkung ab Beendigung dieser 
   Hauptversammlung bis zur Beendigung der 
   Hauptversammlung, die über die Entlastung für 
   das Geschäftsjahr 2021 beschließt, als 
   Vertreter der Anteilseigner in den Aufsichtsrat 
   zu wählen. 
 
   Die Wahlvorschläge des Aufsichtsrats beruhen 
   jeweils auf den Empfehlungen des 
   Nominierungsausschusses des Aufsichtsrats. Es 
   ist beabsichtigt, die Wahlen zum Aufsichtsrat 
   als Einzelwahl durchzuführen. Es ist 
   vorgesehen, Herrn Dr. Matthias L. Wolfgruber im 
   Falle seiner Wiederwahl dem neuen Aufsichtsrat 
   als Kandidat für den Aufsichtsratsvorsitz 
   vorzuschlagen. 
 
   Die zur Wahl in den Aufsichtsrat 
   vorgeschlagenen Personen sind bei den 
   nachfolgend unter a) aufgeführten 
   Gesellschaften Mitglied eines anderen 
   gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrats sowie bei 
   den unter b) aufgeführten Gesellschaften 
   Mitglied eines vergleichbaren inländischen oder 
   ausländischen Kontrollgremiums von 
   Wirtschaftsunternehmen (Angaben nach § 125 
   AktG). 
 
   *Herr Dr. Matthias L. Wolfgruber* 
 
   a) LANXESS Deutschland GmbH, Köln 
      (Vorsitzender) 
      ALTANA AG, Wesel (Vorsitzender) 
      Grillo Werke AG, Duisburg 
   b) ARDEX GmbH, Witten (Vorsitzender des 
      Beirats) 
      Cabot Corporation, Boston, Massachusetts, 
      Vereinigte Staaten von Amerika 
      (börsennotiert) 
 
   *Herr Lawrence A. Rosen* 
 
   a) LANXESS Deutschland GmbH, Köln 
   b) Qiagen N.V., Venlo, Niederlande 
      (börsennotiert) 
 
   *Herr Hans Van Bylen* 
 
   a) keine 
   b) Ontex Group NV, Erembodegem (Aalst), 
      Belgien (Vorsitzender) (börsennotiert) 
      Etex NV, Luchthaven Brussel Nationaal, 
      Belgien, (börsennotiert) 
 
   *Herr Theo H. Walthie* 
 
   a) LANXESS Deutschland GmbH, Köln 
   b) keine 
 
   Der Aufsichtsrat hat sich bei den zur Wahl 
   vorgeschlagenen Kandidaten vergewissert, dass 
   sie jeweils den zu erwartenden Zeitaufwand 
   aufbringen können. Nach Einschätzung des 
   Aufsichtsrats sind nicht alle vorgenannten 
   Mandate von Herrn Dr. Wolfgruber mit der 
   Mitgliedschaft im Aufsichtsrat einer 
   konzernexternen börsennotierten Gesellschaft 
   vergleichbar. Herr Dr. Wolfgruber hat zudem 
   mitgeteilt, zwei seiner konzernexternen 
   vorgenannten Mandate spätestens in den nächsten 
   12 Monaten zu beenden. 
 
   Abgesehen davon, dass Herr Dr. Matthias L. 
   Wolfgruber, Herr Lawrence A. Rosen sowie Herr 
   Theo H. Walthie bereits Mitglieder des 
   Aufsichtsrats der Gesellschaft und des 
   Aufsichtsrats ihrer Tochtergesellschaft LANXESS 
   Deutschland GmbH sind, bestehen nach 
   Einschätzung des Aufsichtsrats zwischen den 
   vorgeschlagenen Kandidaten und der LANXESS 
   Aktiengesellschaft, deren Konzernunternehmen, 
   den Organen der LANXESS Aktiengesellschaft 
   sowie einem wesentlich an der LANXESS 
   Aktiengesellschaft beteiligten Aktionär keine 
   für die Wahlentscheidung der Hauptversammlung 
   maßgebenden persönlichen und 
   geschäftlichen Beziehungen im Sinne des 
   Deutschen Corporate Governance Kodex. 
 
   Nach Einschätzung des Aufsichtsrats sind die 
   zur Wahl zum Aufsichtsrat vorgeschlagenen 
   Kandidaten unabhängig im Sinne des Deutschen 
   Corporate Governance Kodex. Die jeweiligen 
   Lebensläufe der Kandidaten jeweils mit einer 
   Übersicht über deren wesentlichen 
   Tätigkeiten neben dem Aufsichtsratsmandat sind 
   im Anhang zu dieser Einladung abgedruckt. 
7. *Beschlussfassung über die Änderung von § 
   12 der Satzung (Vergütung des Aufsichtsrats)* 
 
   Die ordentliche Hauptversammlung hat am 23. Mai 
   2019 zur Umstellung der Aufsichtsratsvergütung 
   auf eine reine Festvergütung die Neufassung von 
   § 12 der Satzung beschlossen. Diese Neufassung 
   von § 12 der Satzung wurde entsprechend der 
   Anweisung der Hauptversammlung bislang noch 
   nicht im Handelsregister eingetragen und ist 
   damit noch nicht wirksam. Der zur Ermittlung 
   für die bislang in der Satzung vorgesehene 
   variable Vergütung des Aufsichtsrats 
   maßgebliche Betrachtungszeitraum endet 
   erst mit Ablauf der diesjährigen ordentlichen 
   Hauptversammlung. Die bisherigen Regelungen von 
   § 12 der Satzung, die eine feste und variable 
   Vergütung des Aufsichtsrats vorsehen, gelten 
   deshalb noch bis zum Tag der diesjährigen 
   ordentlichen Hauptversammlung. Die neuen 
   Regelungen der reinen Festvergütung gelten 
   gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 
   23. Mai 2019 für die Zeit ab dem Tag nach 
   Ablauf der diesjährigen ordentlichen 
   Hauptversammlung. 
 
   Um der gestiegenen Bedeutung des 
   Nominierungsausschusses und dem damit 
   verbundenen zeitlichen Aufwand angemessen 
   Rechnung zu tragen, soll zukünftig abweichend 
   von der im vergangenen Jahr durch die 
   Hauptversammlung beschlossenen Neufassung von § 
   12 der Satzung für die Mitgliedschaft im 
   Nominierungsausschuss eine Ausschussvergütung 
   in Höhe von jährlich 10.000 EURO gewährt und 
   ein Sitzungsgeld gezahlt werden. 
 
   Der von der ordentlichen Hauptversammlung am 
   23. Mai 2019 beschlossene § 12 der Satzung, der 
   folgenden Wortlaut hat 
 
   '§ 12 Vergütung des Aufsichtsrats 
 
   (1) Jedes Mitglied des Aufsichtsrats erhält 
       für seine Tätigkeit eine feste jährliche 
       Vergütung von jeweils 80.000 EURO 
       ('feste Vergütung'). Der Vorsitzende 
       erhält das Dreifache, sein 
       Stellvertreter das Eineinhalbfache der 
       festen Vergütung. 
   (2) Aufsichtsratsmitglieder, die einem 
       Ausschuss angehören, erhalten zusätzlich 
       ein Halb der festen Vergütung. Der 
       Vorsitzende des Prüfungsausschusses 
       erhält zusätzlich ein weiteres Halb der 
       festen Vergütung. 
       Aufsichtsratsmitglieder, die in einem 
       anderen Ausschuss als dem 
       Prüfungsausschuss den Vorsitz führen, 
       erhalten zusätzlich ein Viertel der 
       festen Vergütung. Der gem. § 27 Abs. 3 
       MitbestG zu bildende Ausschuss sowie der 
       Nominierungsausschuss gelten nicht als 
       Ausschuss im Sinne dieses Absatzes 2. 
       Insgesamt erhält ein Mitglied des 
       Aufsichtsrats im Rahmen der vorstehenden 
       Regelungen maximal das Dreifache der 
       festen Vergütung. 
   (3) Die feste Vergütung ist vier Wochen nach 
       Ende des Geschäftsjahres fällig. 
       Aufsichtsratsmitglieder, die nur während 
       eines Teils des Geschäftsjahres dem 
       Aufsichtsrat oder einem Ausschuss 
       angehören oder in einem Ausschuss den 
       Vorsitz geführt haben, erhalten eine im 
       Verhältnis der Zeit geringere feste 
       Vergütung. 
   (4) Jedes Mitglied des Aufsichtsrats und 
       seiner Ausschüsse erhält für jede 
       Aufsichtsratssitzung und 
       Ausschusssitzung, an der es teilnimmt, 
       ein Sitzungsgeld von 1.500 EURO. Der 
       gem. § 27 Abs. 3 MitbestG zu bildende 
       Ausschuss sowie der 
       Nominierungsausschuss gelten nicht als 
       Ausschuss im Sinne dieses Absatzes 4. 
       Die dem jeweiligen Aufsichtsratsmitglied 
       in einem Geschäftsjahr zustehenden 
       Sitzungsgelder sind zusammen mit der für 
       das Geschäftsjahr zu zahlenden festen 
       Vergütung fällig. 
   (5) Sämtliche Vergütungen im Sinne der 
       Absätze 1 bis 4 verstehen sich zuzüglich 
       Umsatzsteuer in der vom 
       Aufsichtsratsmitglied gesetzlich 
       geschuldeten Höhe. 
   (6) Die Gesellschaft erstattet den 
       Aufsichtsratsmitgliedern die durch die 
       Ausübung des Amts entstehenden Auslagen 
       einschließlich einer etwaigen auf 
       den Auslagenersatz entfallenden 
       Umsatzsteuer. 
   (7) Die Gesellschaft kann zu Gunsten der 
       Aufsichtsratsmitglieder eine 
       Haftpflichtversicherung 
       abschließen, welche die gesetzliche 
       Haftpflicht aus der 
       Aufsichtsratstätigkeit abdeckt.' 
 
   soll deshalb in den neuen Absätzen 2 und 4 
   entsprechend geändert werden. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, 
   zu beschließen: 
 
   Die Absätze 2 und 4 des § 12 der Satzung in der 
   von Hauptversammlung vom 23. Mai 2019 
   beschlossenen Fassung werden wie folgt neu 
   gefasst: 
 
   (2) Aufsichtsratsmitglieder, die einem 
       anderen Ausschuss als dem 
       Nominierungsausschuss angehören, 
       erhalten zusätzlich ein Halb der festen 
       Vergütung. Aufsichtsratsmitglieder, die 
       dem Nominierungsausschuss angehören, 
       erhalten zusätzlich ein Achtel der 
       festen Vergütung. Der Vorsitzende des 
       Prüfungsausschusses erhält zusätzlich 
       ein weiteres Halb der festen Vergütung. 
       Aufsichtsratsmitglieder, die in einem 
       anderen Ausschuss als dem 
       Prüfungsausschuss oder dem 
       Nominierungsausschuss den Vorsitz 
       führen, erhalten zusätzlich ein Viertel 
       der festen Vergütung. Für die 
       Mitgliedschaft in dem gem. § 27 Abs. 3 
       MitbestG zu bildenden Ausschuss und für 
       den Vorsitz im Nominierungsausschuss 
       wird keine zusätzliche Vergütung 
       gewährt. Insgesamt erhält ein Mitglied 
       des Aufsichtsrats im Rahmen der 
       vorstehenden Regelungen maximal das 
       Dreifache der festen Vergütung. 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

July 16, 2020 09:05 ET (13:05 GMT)

DJ DGAP-HV: LANXESS Aktiengesellschaft: -3-

(4) Jedes Mitglied des Aufsichtsrats und 
       seiner Ausschüsse erhält für jede 
       Aufsichtsratssitzung und 
       Ausschusssitzung, an der es teilnimmt, 
       ein Sitzungsgeld von 1.500 EURO. Der 
       gem. § 27 Abs. 3 MitbestG zu bildende 
       Ausschuss gilt nicht als Ausschuss im 
       Sinne dieses Absatzes 4. Die dem 
       jeweiligen Aufsichtsratsmitglied in 
       einem Geschäftsjahr zustehenden 
       Sitzungsgelder sind zusammen mit der für 
       das Geschäftsjahr zu zahlenden festen 
       Vergütung fällig. 
 
   Die vorstehenden Regelungen sind erstmals ab 
   dem Beginn des Geschäftsjahrs 2020 anwendbar. 
   Der Vorstand wird angewiesen, die Anmeldung der 
   Änderungen von § 12 Abs. 2 und 4 der 
   Satzung zur Eintragung im Handelsregister mit 
   der Maßgabe vorzunehmen, dass diese erst 
   eingetragen werden, nachdem zuvor die von der 
   Hauptversammlung am 23. Mai 2019 beschlossene 
   Neufassung von § 12 der Satzung im 
   Handelsregister eingetragen wurde. 
8. *Beschlussfassung über die Änderung von § 
   15 Absatz 2 der Satzung (Nachweis der 
   Teilnahmeberechtigung)* 
 
   Die Voraussetzungen für die Teilnahme an der 
   Hauptversammlung und die Ausübung des 
   Stimmrechts wurden durch das Gesetz zur 
   Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie 
   (ARUG II) geändert. Bei Inhaberaktien 
   börsennotierter Gesellschaften soll nach dem 
   geänderten § 123 Absatz 4 Satz 1 AktG zukünftig 
   für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder 
   die Ausübung des Stimmrechts der Nachweis des 
   Letztintermediärs gemäß dem neu 
   eingefügten § 67c Absatz 3 AktG ausreichen. 
   Nach § 15 Absatz 2 Satz 2 und Satz 3 der 
   Satzung der Gesellschaft ist entsprechend den 
   Vorgaben der derzeit geltenden Fassung des § 
   123 Absatz 4 Satz 1 AktG zur Teilnahme an der 
   Hauptversammlung und zur Ausübung des 
   Stimmrechts ein in Textform und in deutscher 
   oder englischer Sprache erstellter Nachweis des 
   Anteilsbesitzes durch das depotführende 
   Institut erforderlich. 
 
   Das ARUG II ist zum 1. Januar 2020 in Kraft 
   getreten. Die Änderungen des § 123 Absatz 
   4 Satz 1 AktG und der neue § 67c AktG finden 
   erst ab dem 3. September 2020 und erstmals auf 
   Hauptversammlungen Anwendung, die nach dem 3. 
   September 2020 einberufen werden. Sie werden 
   damit bereits vor der ordentlichen 
   Hauptversammlung der Gesellschaft im Jahr 2021 
   anwendbar sein. Um mögliche Widersprüche der 
   Regelungen zum Nachweis für die Teilnahme an 
   der Hauptversammlung der Gesellschaft oder der 
   Ausübung des Stimmrechts in Satzung und Gesetz 
   zu vermeiden, soll bereits jetzt die Anpassung 
   der Satzung beschlossen werden. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, 
   zu beschließen: 
 
   § 15 Absatz 2 Satzung, der zurzeit wie folgt 
   lautet, 
 
    'Darüber hinaus müssen die Aktionäre ihre 
    Berechtigung zur Teilnahme an der 
    Hauptversammlung und zur Ausübung des 
    Stimmrechts nachweisen. Dazu bedarf es 
    eines Nachweises ihres Anteilsbesitzes 
    durch das depotführende Kredit- oder 
    Finanzdienstleistungsinstitut, der sich auf 
    den Beginn des einundzwanzigsten Tages vor 
    der Versammlung zu beziehen hat. Der 
    Nachweis muss in Textform in deutscher oder 
    englischer Sprache erfolgen. Er muss der 
    Gesellschaft unter der in der Einberufung 
    hierfür mitgeteilten Adresse mindestens 
    sechs Tage vor der Hauptversammlung 
    zugehen, wobei der Tag des Zugangs nicht 
    mitzurechnen ist.' 
 
   wird wie folgt neugefasst: 
 
    'Darüber hinaus müssen die Aktionäre ihre 
    Berechtigung zur Teilnahme an der 
    Hauptversammlung und zur Ausübung des 
    Stimmrechts nachweisen. Dazu bedarf es 
    eines Nachweises ihres Anteilsbesitzes 
    durch den Letztintermediär in Textform in 
    deutscher oder englischer Sprache. Ein 
    Nachweis des Anteilsbesitzes durch den 
    Letztintermediär gemäß den 
    Anforderungen des § 67c Abs. 3 AktG reicht 
    aus. Der Nachweis hat sich auf den Beginn 
    des einundzwanzigsten Tages vor der 
    Versammlung zu beziehen. Er muss der 
    Gesellschaft unter der in der Einberufung 
    hierfür mitgeteilten Adresse mindestens 
    sechs Tage vor der Hauptversammlung 
    zugehen, wobei der Tag des Zugangs nicht 
    mitzurechnen ist.' 
II. *Weitere Informationen zur Einberufung und 
    Durchführung der Hauptversammlung* 
1.  *Durchführung der Hauptversammlung als 
    virtuelle Hauptversammlung* 
 
    Die Hauptversammlung wird mit Zustimmung des 
    Aufsichtsrats der Gesellschaft nach 
    Maßgabe des Covid-19-Gesetzes als 
    virtuelle Hauptversammlung ohne physische 
    Präsenz der Aktionäre oder ihrer 
    Bevollmächtigten abgehalten. 
 
    Ordnungsgemäß zur Hauptversammlung 
    angemeldete Aktionäre oder ihre 
    Bevollmächtigte haben die Möglichkeit, die 
    gesamte Hauptversammlung mittels 
    elektronischer Zuschaltung in Bild und Ton 
    live zu verfolgen. Die Stimmrechtsausübung 
    der angemeldeten Aktionäre erfolgt 
    ausschließlich im Wege der Briefwahl 
    oder durch Vollmachtserteilung an die von 
    der Gesellschaft benannten 
    Stimmrechtsvertreter. Den angemeldeten 
    Aktionären bzw. ihren Bevollmächtigten wird 
    eine Fragemöglichkeit im Wege der 
    elektronischen Kommunikation eingeräumt. Den 
    angemeldeten Aktionären bzw. ihren 
    Bevollmächtigten, die ihr Stimmrecht 
    ausgeübt haben, wird die Möglichkeit 
    eingeräumt, auf elektronischem Wege 
    Widerspruch gegen einen Beschluss der 
    Hauptversammlung zu erklären. Die weiteren 
    Einzelheiten hierzu werden im Folgenden 
    dargestellt. 
2.  *Voraussetzungen für die Teilnahme an der 
    virtuellen Hauptversammlung und Ausübung des 
    Stimmrechts* 
 
    Zur Teilnahme an der virtuellen 
    Hauptversammlung (d.h. Verfolgung der 
    Hauptversammlung im Wege elektronischer 
    Zuschaltung in Bild und Ton) und zur 
    Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen 
    Aktionäre - persönlich oder durch einen 
    Bevollmächtigten - berechtigt, die ihre 
    Berechtigung durch einen durch das 
    depotführende Institut in Textform 
    erstellten besonderen Nachweis des 
    Anteilsbesitzes nachgewiesen haben und sich 
    spätestens am Donnerstag, den 20. August 
    2020, 24:00 Uhr (MESZ), in Textform in 
    deutscher oder englischer Sprache bei der 
    Gesellschaft angemeldet haben. 
 
    Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich 
    auf den Beginn des 21. Tages vor der 
    Hauptversammlung, also Donnerstag, 6. August 
    2020, 00:00 Uhr (MESZ), beziehen 
    (Nachweisstichtag) und in deutscher oder 
    englischer Sprache erfolgen. Der Nachweis 
    des Anteilsbesitzes und die Anmeldung müssen 
    der Gesellschaft spätestens am Donnerstag, 
    den 20. August 2020, 24:00 Uhr (MESZ), unter 
    folgender Adresse zugehen: 
 
    LANXESS Aktiengesellschaft 
    c/o Deutsche Bank AG 
    Securities Production 
    General Meetings 
    Postfach 20 01 07 
    60605 Frankfurt am Main 
 
    E-Mail: wp.hv@db-is.com 
    Telefax: + 49 (0)69 12012-86045 
 
    Der Nachweisstichtag ist für die Teilnahme 
    und die Ausübung und den Umfang des 
    Stimmrechts in der virtuellen 
    Hauptversammlung maßgebend. Im 
    Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die 
    Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung 
    und die Ausübung des Stimmrechts als 
    Aktionär nur, wer den besonderen Nachweis 
    des Anteilsbesitzes zum Nachweisstichtag 
    erbracht hat. Veränderungen im Aktienbestand 
    nach dem Nachweisstichtag haben für das 
    Teilnahmerecht und den Umfang des 
    Stimmrechts keine Bedeutung. Personen, die 
    zum Nachweisstichtag noch keine Aktien 
    besessen und ihre Aktien erst nach dem 
    Nachweisstichtag erworben haben, sind somit 
    weder teilnahme- noch stimmberechtigt, 
    soweit sie sich nicht bevollmächtigen oder 
    zur Rechtsausübung ermächtigen lassen. 
    Aktionäre, die sich ordnungsgemäß 
    angemeldet und den besonderen Nachweis des 
    Anteilsbesitzes erbracht haben, bleiben auch 
    dann teilnahmeberechtigt und im Umfang des 
    nachgewiesenen Anteilsbesitzes 
    stimmberechtigt, wenn sie ihre Aktien nach 
    dem Nachweisstichtag ganz oder teilweise 
    veräußern. Für die 
    Dividendenberechtigung hat der 
    Nachweisstichtag keine Bedeutung. 
 
    Nach Zugang der Anmeldung und des Nachweises 
    des Anteilsbesitzes werden den 
    teilnahmeberechtigten Aktionären bzw. ihren 
    Bevollmächtigten die Anmeldebestätigungen 
    für die virtuelle Hauptversammlung 
    übersandt. Wir bitten die Aktionäre, 
    frühzeitig für die Anmeldung und die 
    Übersendung des Nachweises des 
    Anteilsbesitzes über ihr depotführendes 
    Institut Sorge zu tragen, um die 
    Organisation der virtuellen Hauptversammlung 
    zu erleichtern. 
3.  *Bild- und Tonübertragung der gesamten 
    Hauptversammlung* 
 
    Die gesamte Hauptversammlung wird am 
    Donnerstag, den 27. August 2020, ab 10:00 
    Uhr (MESZ) für die ordnungsgemäß 
    angemeldeten Aktionäre der Gesellschaft oder 
    ihre Bevollmächtigten live in Bild und Ton 
    im InvestorPortal auf der Internetseite der 
    Gesellschaft unter 
 
    _hv.lanxess.de_ 
 
    übertragen. Die dafür erforderlichen 
    Zugangsdaten erhalten die Aktionäre mit der 
    Anmeldebestätigung. 
 
    Die Rede des Vorstandsvorsitzenden kann auch 
    von sonstigen Interessenten live im Internet 
    unter 
 

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July 16, 2020 09:05 ET (13:05 GMT)

_hv.lanxess.de_ 
 
    verfolgt werden. 
4.  *Stimmabgabe durch Briefwahl* 
 
    Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten können 
    ihr Stimmrecht durch Briefwahl ausüben. 
 
    Zur Ausübung des Stimmrechts im Wege der 
    Briefwahl sind eine fristgerechte Anmeldung 
    und ein ordnungsgemäßer Nachweis des 
    Anteilsbesitzes (siehe Abschnitt II. 2) 
    erforderlich. 
 
    Briefwahlstimmen können schriftlich sowie in 
    Textform, per Telefax oder per E-Mail 
    spätestens bis Mittwoch, 26. August 2020, 
    24:00 Uhr (MESZ), (Eingang maßgeblich) 
    bei der Gesellschaft über folgende 
    Kontaktdaten 
 
    LANXESS Aktiengesellschaft 
    c/o Computershare Operations Center 
    80249 München 
 
    Telefax: +49 (0)89 309037-4675 
    E-Mail: anmeldestelle@computershare.de 
 
    abgegeben werden. Das Briefwahlformular, von 
    dem bei der Briefwahl Gebrauch gemacht 
    werden kann, ist auf der Anmeldebestätigung 
    abgedruckt und ist auch im Internet unter 
 
    _hv.lanxess.de_ 
 
    abrufbar. 
 
    Briefwahlstimmen können ferner elektronisch 
    im InvestorPortal der Gesellschaft über die 
    Internetseite der Gesellschaft unter 
 
    _hv.lanxess.de_ 
 
    abgegeben werden. Die Stimmabgabe durch 
    Briefwahl über das InvestorPortal ist auch 
    noch während der virtuellen Hauptversammlung 
    möglich, muss jedoch spätestens bis zu dem 
    vom Versammlungsleiter im Rahmen der 
    Abstimmungen festgelegten Zeitpunkt erfolgt 
    sein. 
 
    Für Widerruf oder Änderung der 
    abgegebenen Briefwahlstimmen sowie das 
    Verhältnis zwischen abgegebenen 
    Briefwahlstimmen und der Vollmachtserteilung 
    (mit Weisungen) an die Stimmrechtsvertreter 
    der Gesellschaft gelten die Regelungen in 
    Abschnitt II.7. Weitere Einzelheiten zur 
    Briefwahl können die Aktionäre den 
    Erläuterungen im Briefwahlformular bzw. der 
    Internetseite 
 
    _hv.lanxess.de_ 
 
    entnehmen. 
5.  *Verfahren für die Stimmabgabe durch von der 
    Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter* 
 
    Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten haben 
    die Möglichkeit, für die Ausübung des 
    Stimmrechts von der Gesellschaft benannte 
    Stimmrechtsvertreter zu bevollmächtigen. 
 
    Auch im Fall der Bevollmächtigung von 
    Stimmrechtsvertretern der Gesellschaft sind 
    eine fristgerechte Anmeldung und ein 
    ordnungsgemäßer Nachweis des 
    Anteilsbesitzes (siehe Abschnitt II.2) 
    erforderlich. 
 
    Die Stimmrechtsvertreter üben das Stimmrecht 
    im Falle ihrer Bevollmächtigung nur 
    weisungsgebunden aus. Den 
    Stimmrechtsvertretern müssen eine Vollmacht 
    und Weisungen für die Ausübung des 
    Stimmrechts zu jedem zur Abstimmung 
    stehenden Tagesordnungspunkt erteilt werden. 
    Soweit eine ausdrückliche und eindeutige 
    Weisung fehlt, werden sich die 
    Stimmrechtsvertreter der Stimme enthalten. 
    Die Ausübung bestimmter Teilnahmerechte (wie 
    beispielsweise das Stellen von Fragen oder 
    Anträgen, die Abgabe von Erklärungen sowie 
    die Erklärung von Widersprüchen gegen 
    Hauptversammlungsbeschlüsse) durch die 
    Stimmrechtsvertreter ist nicht möglich. 
 
    Die Vollmacht und Weisungen an die von der 
    Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter 
    können schriftlich, in Textform, per Telefax 
    oder per E-Mail spätestens bis Mittwoch, 26. 
    August 2020, 24:00 Uhr (MESZ), (Eingang 
    maßgeblich) bei der Gesellschaft über 
    folgende Kontaktdaten 
 
    LANXESS Aktiengesellschaft 
    c/o Computershare Operations Center 
    80249 München 
 
    Telefax: +49 (0)89 309037-4675 
    E-Mail: anmeldestelle@computershare.de 
 
    erteilt werden. Ein Formular, von dem bei 
    der Vollmachts- und Weisungserteilung 
    Gebrauch gemacht werden kann, ist auf der 
    Anmeldebestätigung abgedruckt und ist auch 
    im Internet unter 
 
    _hv.lanxess.de_ 
 
    abrufbar. 
 
    Vollmachten und Weisungen an die 
    Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft können 
    ferner elektronisch im InvestorPortal der 
    Gesellschaft über die Internetseite der 
    Gesellschaft unter 
 
    _hv.lanxess.de_ 
 
    erteilt werden. Die Vollmachts- und 
    Weisungserteilung über das InvestorPortal 
    ist auch noch während der virtuellen 
    Hauptversammlung möglich, muss jedoch 
    spätestens bis zu dem vom Versammlungsleiter 
    festgelegten Zeitpunkt im Rahmen der 
    Abstimmungen erfolgt sein. 
 
    Für Widerruf oder Änderung einer 
    erteilten Vollmacht (mit Weisungen) an die 
    Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft sowie 
    das Verhältnis zwischen der 
    Vollmachtserteilung (mit Weisungen) an die 
    Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft und 
    den abgegebenen Briefwahlstimmen gelten die 
    Regelungen in Abschnitt II.7. Weitere 
    Einzelheiten zur Vollmachtserteilung können 
    die Aktionäre den Erläuterungen im 
    Vollmachtsformular bzw. der Internetseite 
 
    _hv.lanxess.de_ 
 
    entnehmen. 
6.  *Ausübung der Aktionärsrechte durch einen 
    Bevollmächtigten, Verfahren für die 
    Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten* 
 
    Aktionäre können sich nach entsprechender 
    Vollmachtserteilung bei der Ausübung ihres 
    Stimmrechts und ihrer anderen Rechte durch 
    einen Bevollmächtigten - z.B. einen 
    Intermediär, einen Stimmrechtsberater, eine 
    Vereinigung von Aktionären oder einen 
    sonstigen Dritten - vertreten lassen. Auch 
    im Fall der Bevollmächtigung eines Dritten 
    sind eine fristgerechte Anmeldung und ein 
    ordnungsgemäßer Nachweis des 
    Anteilsbesitzes (siehe Abschnitt II.2) 
    erforderlich. 
 
    Bevollmächtigte können das Stimmrecht für 
    von ihnen vertretene Aktionäre lediglich im 
    Wege der Briefwahl oder durch Erteilung von 
    (Unter-)vollmacht an die 
    Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft 
    ausüben. Die Nutzung des InvestorPortals der 
    Gesellschaft durch den Bevollmächtigten 
    setzt voraus, dass der Bevollmächtigte vom 
    Vollmachtgeber die mit der 
    Anmeldebestätigung zur virtuellen 
    Hauptversammlung versandten Zugangsdaten 
    erhält, sofern die Zugangsdaten nicht direkt 
    an den Bevollmächtigten versandt wurden. 
 
    Die Vollmacht kann durch Erklärung gegenüber 
    dem Bevollmächtigten oder gegenüber der 
    Gesellschaft erteilt werden. 
 
    Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf 
    und der Nachweis der Bevollmächtigung 
    gegenüber der Gesellschaft bedürfen der 
    Textform, wenn keine Vollmacht nach § 135 
    AktG erteilt wird. Wenn eine Vollmacht nach 
    § 135 AktG (Vollmachtserteilung an 
    Intermediäre, Stimmrechtsberater, 
    Aktionärsvereinigungen oder 
    geschäftsmäßig Handelnde) erteilt wird, 
    besteht kein Textformerfordernis. Die 
    Vollmachtserklärung muss jedoch vom 
    Bevollmächtigten nachprüfbar festgehalten 
    werden. Die Vollmachtserklärung muss zudem 
    vollständig sein und darf nur mit der 
    Stimmrechtsausübung verbundene Erklärungen 
    enthalten. Aktionäre werden gebeten, sich in 
    diesen Fällen rechtzeitig mit dem zu 
    Bevollmächtigenden über die Form der 
    Vollmacht abzustimmen. 
 
    Die Vollmacht kann gegenüber der 
    Gesellschaft schriftlich, in Textform, per 
    Telefax oder per E-Mail spätestens bis 
    Mittwoch, 26. August 2020, 24:00 Uhr (MESZ), 
    (Eingang maßgeblich) bei der 
    Gesellschaft über folgende Kontaktdaten 
 
    LANXESS Aktiengesellschaft 
    c/o Computershare Operations Center 
    80249 München 
 
    Telefax: +49 (0)89 309037-4675 
    E-Mail: anmeldestelle@computershare.de 
 
    erteilt werden. Entsprechendes gilt für den 
    Nachweis einer gegenüber dem 
    Bevollmächtigten erteilten Vollmacht. Ein 
    Formular, von dem bei der 
    Vollmachtserteilung Gebrauch gemacht werden 
    kann, ist auf der Anmeldebestätigung 
    abgedruckt und ist auch im Internet unter 
 
    _hv.lanxess.de_ 
 
    abrufbar. 
 
    Die Erteilung der Vollmacht gegenüber der 
    Gesellschaft kann auch elektronisch im 
    InvestorPortal der Gesellschaft über die 
    Internetseite der Gesellschaft unter 
 
    _hv.lanxess.de_ 
 
    erteilt werden. Die Vollmachtserteilung über 
    das InvestorPortal ist auch noch während der 
    virtuellen Hauptversammlung möglich, muss 
    jedoch spätestens bis zum Beginn der 
    Abstimmungen erfolgt sein. Ein Nachweis 
    einer gegenüber dem Bevollmächtigten 
    erteilten Vollmacht über das Internet 
    (InvestorPortal) ist nicht möglich. 
 
    Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine 
    Person, so kann die Gesellschaft eine oder 
    mehrere von diesen zurückweisen. Weitere 
    Einzelheiten zur Vollmachtserteilung können 
    die Aktionäre den Erläuterungen im 
    Vollmachtsformular bzw. der Internetseite 
 
    _hv.lanxess.de_ 
 
    entnehmen. 
7.  *Änderung und Widerruf von 
    Briefwahlstimmen oder erteilten Vollmachten 
    und Weisungen, Verhältnis von 
    Briefwahlstimmen sowie weitere Informationen 
    zur Stimmrechtsausübung* 
 
    Ein Widerruf oder eine Änderung von 
    abgegebenen Briefwahlstimmen oder erteilten 
    Vollmachten und Weisungen kann schriftlich, 
    in Textform, per Telefax oder per E-Mail 
    spätestens bis Mittwoch, 26. August 2020, 
    24:00 Uhr (MESZ), (Eingang maßgeblich) 
    über folgende Kontaktdaten 
 
    LANXESS Aktiengesellschaft 
    c/o Computershare Operations Center 
    80249 München 
 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

July 16, 2020 09:05 ET (13:05 GMT)

© 2020 Dow Jones News
Tech-Aktien mit Crash-Tendenzen
Künstliche Intelligenz, Magnificent Seven, Tech-Euphorie – seit Monaten scheint an der Börse nur eine Richtung zu existieren: nach oben. Doch hinter den Rekordkursen lauert eine gefährliche Wahrheit. Die Bewertungen vieler Tech-Schwergewichte haben historische Extremniveaus erreicht. Shiller-KGV bei 39, Buffett-Indikator auf Allzeithoch – schon in der Dotcom-Ära war der Markt kaum teurer.

Hinzu kommen euphorische Anlegerstimmung, IPO-Hypes ohne Substanz, kreditfinanzierte Wertpapierkäufe in Rekordhöhe und charttechnische Warnsignale, die Erinnerungen an 2000 und 2021 wecken. Gleichzeitig drücken geopolitische Risiken, Trumps aggressive Zollpolitik und saisonale Börsenschwäche auf die Perspektiven.

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