DGAP-News: Jungheinrich Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung
zur Hauptversammlung
Jungheinrich Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung am 27.08.2020 in virtuell mit dem Ziel der europaweiten
Verbreitung gemäß §121 AktG
2020-07-16 / 15:05
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Jungheinrich Aktiengesellschaft Hamburg ISIN
DE0006219900, DE0006219926 und DE0006219934
Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft zu
der
ordentlichen Hauptversammlung
am Donnerstag, den 27. August 2020, um 10:00 Uhr
ein, die ausschließlich als virtuelle
Hauptversammlung ohne die Möglichkeit der persönlichen
Teilnahme der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten
(mit Ausnahme des von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreters) abgehalten wird. Für
ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre und ihre
Bevollmächtigten wird eine Bild- und Tonübertragung der
gesamten Hauptversammlung live im passwortgeschützten
HV-Aktionärsportal der Gesellschaft erfolgen.
Die Stimmrechtsausübung der Stammaktionäre erfolgt
ausschließlich im Wege der Briefwahl oder durch
Vollmachterteilung an den von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertreter.
Bitte beachten Sie insbesondere die Regelungen zur
weiterhin erforderlichen Anmeldung zur
Hauptversammlung. Ort der Hauptversammlung im Sinne des
Aktiengesetzes ist der Sitz der Gesellschaft,
Friedrich-Ebert-Damm 129, 22047 Hamburg.
*I. Tagesordnung*
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses
und des vom Aufsichtsrat gebilligten
Konzernabschlusses sowie des Lageberichtes und
des Konzernlageberichtes für das Geschäftsjahr
2019 mit dem Bericht des Aufsichtsrates für
das Geschäftsjahr 2019*
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinnes für das Geschäftsjahr 2019*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
für das Geschäftsjahr 2019 ausgewiesenen
Bilanzgewinn in Höhe von EUR 47.880.000,00
vollständig an die Aktionäre wie folgt
auszuschütten:
Zahlung einer Dividende EUR 24.840.000,00
von EUR 0,46 je
Stammaktie
Zahlung einer Dividende EUR 23.040.000,00
von EUR 0,48 je
Vorzugsaktie
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstandes für das
Geschäftsjahr 2019*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im
Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern des
Vorstandes Entlastung zu erteilen.
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrates für das
Geschäftsjahr 2019*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im
Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern des
Aufsichtsrates Entlastung zu erteilen.
5. *Wahl des Abschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2020*
Gestützt auf die Empfehlung des Finanz- und
Prüfungsausschusses schlägt der Aufsichtsrat
vor, die
PricewaterhouseCoopers GmbH,
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg,
zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2020
zu wählen.
6. *Beschlussfassung über Satzungsänderungen
aufgrund des Gesetzes zur Umsetzung der
zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II)*
Zum 1. Januar 2020 ist das Gesetz zur
Umsetzung der zweiten
Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) in Kraft
getreten. Dieses enthält unter anderem neue
Regelungen bezüglich der Vorbereitung der
Hauptversammlung, die für Hauptversammlungen
zur Anwendung kommen, die nach dem 3.
September 2020 einberufen werden. Da die
nächstfolgende ordentliche Hauptversammlung
der Jungheinrich Aktiengesellschaft nach
Inkrafttreten dieser Regelungen stattfinden
wird, soll die Satzung der Jungheinrich
Aktiengesellschaft rechtzeitig an die künftige
Rechtslage angepasst werden.
Dies vorausgeschickt, schlagen Vorstand und
Aufsichtsrat vor, die Satzung an die neuen
gesetzlichen Vorgaben anzupassen und Folgendes
zu beschließen:
6.1. *Änderung von § 7 Absatz 1 der
Satzung (Namensaktien)*
§ 7 Absatz 1 der Satzung wird geändert und wie
folgt neu gefasst:
'(1) Die Namensaktionäre, die Inhaber der
Stammaktienurkunden mit der Nr. 1 und Nr. 2
sind, haben der Gesellschaft zur Eintragung
ins Aktienregister, soweit es sich um
natürliche Personen handelt, ihren Namen, ihre
Anschrift, ihr Geburtsdatum sowie eine
elektronische Adresse, soweit es sich um
juristische Personen handelt, ihre Firma, ihre
Geschäftsanschrift, ihren Sitz und eine
elektronische Adresse sowie in jedem Fall die
Zahl der von ihnen gehaltenen Aktien
anzugeben.'
Im Übrigen bleibt § 7 der Satzung
unverändert.
6.2. *Änderung von § 19 Absatz 5 der
Satzung (Ort und Einberufung der
Hauptversammlung)*
§ 19 Absatz 5 der Satzung wird geändert und
wie folgt neu gefasst:
'(5) Mitteilungen der Gesellschaft nach § 125
AktG werden gemäß den gesetzlichen
Bestimmungen übermittelt.'
§ 19 der Satzung bleibt im Übrigen,
vorbehaltlich der Beschlussfassung unter den
nachstehenden Tagesordnungspunkten 7 und 8,
unverändert.
6.3. *Änderung von § 20 Absätze 3 und 4
der Satzung (Teilnahme an der
Hauptversammlung)*
§ 20 Absätze 3 und 4 der Satzung werden
geändert und wie folgt neu gefasst:
'(3) Aktionäre von Inhaberaktien weisen ihre
Berechtigung zur Teilnahme an der
Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechtes durch einen gemäß § 67c
Absatz 3 AktG durch den Letztintermediär
ausgestellten Nachweis über den Anteilsbesitz
des Aktionärs, der der Gesellschaft auch
direkt durch den Letztintermediär übermittelt
werden kann, nach. Inhaber von Stammaktien,
die ihre Aktien nicht in einem von einem
Intermediär geführten Depot verwahren, weisen
ihre Berechtigung zur Teilnahme an der
Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechtes durch eine entsprechende
Bescheinigung ihres Anteilsbesitzes durch die
Gesellschaft, einen innerhalb der Europäischen
Union ansässigen Notar, eine
Wertpapiersammelbank oder einen Intermediär
nach.
(4) Der Nachweis des Anteilsbesitzes
gemäß § 67c Absatz 3 AktG beziehungsweise
gemäß § 20 Absatz 3 Satz 2 der Satzung
hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der
Hauptversammlung zu beziehen.'
Im Übrigen bleibt § 20 der Satzung
unverändert.
6.4. *Änderung von § 22 Absatz 3 der
Satzung (Beschlussfassung)*
§ 22 Absatz 3 der Satzung wird geändert und
wie folgt neu gefasst:
'(3) Bei der Ausübung des Stimmrechtes kann
sich der Aktionär durch Bevollmächtigte
vertreten lassen. Die Erteilung der Vollmacht,
ihr Widerruf und der Nachweis der
Bevollmächtigung der Gesellschaft gegenüber
bedürfen der Textform. Die Regelungen über die
Form von Vollmachten in diesem Absatz
erstrecken sich nicht auf die Form der
Erteilung von Vollmachten an Intermediäre,
Aktionärsvereinigungen oder andere von § 135
AktG erfasste Institutionen oder Personen. Des
Weiteren kann die Gesellschaft einen oder
mehrere Stimmrechtsvertreter zur Verfügung
stellen.'
Der Vorstand wird angewiesen, die
Änderungen der Satzung zu 6.1., 6.2. und
6.3. erst nach dem 3. September 2020 zur
Eintragung im Handelsregister anzumelden.
7. *Beschlussfassung über die Möglichkeit der
Aufzeichnung und Übertragung der
Hauptversammlung in Ton und Bild und
entsprechende Änderung der Satzung (neuer
§ 19 Absatz 6; Ort und Einberufung der
Hauptversammlung)*
Die Satzung der Gesellschaft enthält bislang
keine Möglichkeit, die Hauptversammlung zum
Beispiel in Ton und Bild in das Internet zu
übertragen. Um zukünftig unter anderem dieses
Medium nutzen zu können, soll der Vorstand
ermächtigt werden, in Abstimmung mit dem
Versammlungsleiter die auszugsweise oder
vollständige Bild- und Tonübertragung der
Hauptversammlung zuzulassen, und zwar auch in
der Weise, dass die Öffentlichkeit
uneingeschränkt Zugang hat.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor,
§ 19 der Satzung (Ort und Einberufung der
Hauptversammlung) um einen neuen Absatz 6 zu
ergänzen und folgenden Beschluss zu fassen:
§ 19 der Satzung wird um folgenden Absatz 6
ergänzt:
'(6) Der Vorstand ist ermächtigt, in
Abstimmung mit dem Versammlungsleiter, die
auszugsweise oder vollständige Aufzeichnung
und Übertragung der Hauptversammlung in
Ton und Bild zuzulassen. Die Übertragung
kann auch in einer Form erfolgen, zu der die
Öffentlichkeit uneingeschränkt Zugang
hat.'
8. Beschlussfassung über die Möglichkeit der
Abhaltung von Hauptversammlungen ohne
physische Präsenz der Mitglieder des
Aufsichtsrates sowie der Aktionäre oder ihrer
Bevollmächtigten sowie die Möglichkeit der
Stimmrechtsausübung der Stammaktionäre durch
Briefwahl und entsprechende Änderung der
Satzung (neuer § 19 Absätze 7 bis 10; Ort und
Einberufung der Hauptversammlung)
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July 16, 2020 09:05 ET (13:05 GMT)
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