Anzeige
Mehr »
Login
Samstag, 11.05.2024 Börsentäglich über 12.000 News von 688 internationalen Medien
Innocan Pharma News: Unfassbare Studie - LPT-Therapie bewahrt Patient vor dem Tod!
Anzeige

Indizes

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Aktien

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Xetra-Orderbuch

Fonds

Kurs

%

Devisen

Kurs

%

Rohstoffe

Kurs

%

Themen

Kurs

%

Erweiterte Suche
Dow Jones News
781 Leser
Artikel bewerten:
(2)

DGAP-HV: aap Implantate AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 07.08.2020 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: aap Implantate AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
aap Implantate AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
07.08.2020 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß 
§121 AktG 
 
2020-07-16 / 15:06 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
aap Implantate AG Berlin - WKN 506 660 - 
- ISIN DE0005066609 - 
Wir laden unsere Aktionäre zu der am *Freitag, dem 7. 
August 2020, um 9:00 Uhr* in den Geschäftsräumen der 
Gesellschaft, 
Lorenzweg 5, 12099 Berlin, stattfindenden *ordentlichen 
(virtuellen) Hauptversammlung* ein. 
 
Die ordentliche Hauptversammlung findet als virtuelle 
Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre 
und ihrer Bevollmächtigten statt. Ort der 
Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes ist der 
Konferenzraum Asien 1.138 in den Geschäftsräumen der 
Gesellschaft, Lorenzweg 5, 12099 Berlin. Für die 
Aktionäre und deren Bevollmächtigte - mit Ausnahme des 
Stimmrechtsvertreters der Gesellschaft - besteht kein 
Recht und keine Möglichkeit zur Anwesenheit am Ort der 
Versammlung. 
 
Die gesamte Versammlung wird mit Zustimmung des 
Aufsichtsrats nach Maßgabe des Gesetzes über 
Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, 
Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur 
Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie (Art. 
2 des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der 
COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und 
Strafverfahrensrecht, BGBl. I 2020, S. 569) 
('COVID-19-Gesetz') für die ordnungsgemäß 
angemeldeten Aktionäre oder deren Bevollmächtigte im 
Internet unter der Internetadresse 
 
https://www.aap.de/investoren/hauptversammlung 
 
im passwortgeschützten Internetservice zur 
Hauptversammlung ('Online-Service der Gesellschaft') in 
Bild und Ton übertragen; diese Übertragung 
ermöglicht keine Teilnahme an der Hauptversammlung im 
Sinne von § 118 Abs. 1 Satz 2 AktG. Bitte beachten Sie 
auch die Hinweise am Ende dieser Einladung. 
 
I. Tagesordnung 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des 
   gebilligten Konzernabschlusses, des 
   zusammengefassten Lageberichts für den Einzel- und 
   Konzernabschluss, des Berichts des Aufsichtsrats 
   sowie des erläuternden Berichts zu den Angaben 
   nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB für das 
   Geschäftsjahr 2019* 
 
   Die vorstehend genannten Unterlagen sind von der 
   Einberufung an über die Internetseite der 
   Gesellschaft unter 
 
   https://www.aap.de/investoren/hauptversammlung 
 
   zugänglich. Die Unterlagen liegen auch in der 
   Hauptversammlung der Gesellschaft zur 
   Einsichtnahme aus. Sie werden in der 
   Hauptversammlung vom Vorstand und - was den 
   Bericht des Aufsichtsrats angeht - von der 
   Aufsichtsratsvorsitzenden erläutert. Entsprechend 
   den gesetzlichen Bestimmungen ist zu diesem 
   Tagesordnungspunkt keine Beschlussfassung 
   vorgesehen, weil der Aufsichtsrat den Jahres- und 
   den Konzernabschluss bereits gebilligt hat und der 
   Jahresabschluss damit festgestellt ist. 
2. *Beschlussfassung über die Entlastung des 
   Vorstands für das Geschäftsjahr 2019* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern des 
   Vorstands Entlastung für diesen Zeitraum zu 
   erteilen. Es ist vorgesehen, die Hauptversammlung 
   im Wege der Einzelabstimmung über die Entlastung 
   der Vorstandsmitglieder entscheiden zu lassen. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern des 
   Aufsichtsrats Entlastung für diesen Zeitraum zu 
   erteilen. Es ist vorgesehen, die Hauptversammlung 
   im Wege der Einzelabstimmung über die Entlastung 
   der Aufsichtsratsmitglieder entscheiden zu lassen. 
4. *Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
   2020* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die 
 
    Mazars GmbH & Co. KG 
    Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 
    Steuerberatungsgesellschaft, Hamburg, 
 
   zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für 
   das Geschäftsjahr 2020 zu wählen. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt zudem vor, die Mazars 
   GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 
   Steuerberatungsgesellschaft, Hamburg, zum Prüfer 
   für eine etwaige Durchsicht des Abschlusses und 
   des Zwischenlageberichts für das erste Halbjahr 
   des Geschäftsjahres 2020 sowie von sonstigen 
   unterjährigen (verkürzten) Abschlüssen und 
   Zwischenlageberichten für das Geschäftsjahr 2020 
   sowie des unterjährigen verkürzten Abschlusses und 
   Zwischenlageberichts für das erste Quartal 2021 zu 
   wählen, wenn und soweit diese einer derartigen 
   Durchsicht unterzogen werden. 
5. *Beschlussfassung über die Herabsetzung des 
   Grundkapitals durch Einziehung von sieben Aktien 
   durch die Gesellschaft im vereinfachten 
   Einziehungsverfahren (§ 237 Abs. 1 Satz 1, 2. 
   Alt., Abs. 3 Nr. 1, Abs. 4 und 5 AktG) sowie 
   Satzungsänderung* 
 
   Zur Deckung von Verlusten und zur Einstellung von 
   Beträgen in die Kapitalrücklage soll unter 
   Tagesordnungspunkt 6 eine Kapitalherabsetzung 
   durch Zusammenlegung von Aktien beschlossen 
   werden. Die unter diesem Tagesordnungspunkt 5 
   vorgeschlagene, vorgeschaltete Einziehung von 
   sieben Aktien der Gesellschaft, die ihr von einem 
   Aktionär unentgeltlich zur Verfügung gestellt 
   werden (§ 237 Abs. 1 Satz 1, 2. Alt., i.V.m. Abs. 
   3 Nr. 1 AktG), ist Voraussetzung, um die unter 
   Tagesordnungspunkt 6 vorgeschlagene 
   Kapitalherabsetzung durch Zusammenlegung von 
   Aktien in einem glatten Zusammenlegungsverhältnis 
   durchführen zu können. Nach Einziehung der 
   unentgeltlich zur Verfügung gestellten Aktien 
   besteht ein Grundkapital, das durch das 
   vorgesehene Zusammenlegungsverhältnis der 
   Kapitalherabsetzung teilbar ist, ohne dass 
   Bruchteile entstehen. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, 
   Folgendes zu beschließen: 
 
   a) Das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe 
      von EUR 32.067.377,00, eingeteilt in 
      32.067.377 auf den Inhaber lautende 
      Stückaktien mit einem anteiligen Betrag 
      des Grundkapitals von EUR 1,00 je 
      Stückaktie, wird im Wege der 
      vereinfachten Einziehung nach § 237 Abs. 
      1 Satz 1, 2. Alt., Abs. 3 Nr. 1, Abs. 4 
      und 5 AktG um EUR 7,00 auf EUR 
      32.067.370,00, eingeteilt in 32.067.370 
      Stückaktien, herabgesetzt. Die 
      Herabsetzung erfolgt durch Einziehung von 
      sieben Stückaktien, auf die der 
      Ausgabebetrag voll geleistet ist und die 
      der Gesellschaft von einem Aktionär 
      unentgeltlich zur Verfügung gestellt und 
      auf diese Weise von der Gesellschaft 
      erworben werden. Diese 
      Kapitalherabsetzung dient 
      ausschließlich dem Zweck, eine 
      Grundkapitalziffer zu schaffen, welche 
      bei der Durchführung der unter 
      Tagesordnungspunkt 6 vorgeschlagenen 
      Kapitalherabsetzung durch Zusammenlegung 
      von Aktien ein glattes 
      Zusammenlegungsverhältnis ermöglicht. Der 
      auf die eingezogenen Aktien entfallende 
      Betrag des Grundkapitals in Höhe von EUR 
      7,00 wird in die Kapitalrücklage der 
      Gesellschaft (§ 266 Abs. 3 A. II. HGB) 
      eingestellt. 
 
      Der Vorstand wird ermächtigt, über die 
      weiteren Einzelheiten der Durchführung 
      des Beschlusses mit Zustimmung des 
      Aufsichtsrats zu entscheiden. 
   b) § 5 Abs. 1 und 3 der Satzung 
      (Grundkapital) der Gesellschaft werden 
      mit dem Wirksamwerden der 
      Kapitalherabsetzung wie folgt neu 
      gefasst: 
 
      _»1. Das Grundkapital der Gesellschaft 
      beträgt EUR 32.067.370,00 (in Worten: 
      zweiunddreißig Millionen 
      siebenundsechzigtausenddreihundertsiebzig 
      Euro).«_ 
 
      _»3. Das Grundkapital ist eingeteilt in 
      32.067.370 Stückaktien.«_ 
   c) Der Vorstand wird angewiesen, die 
      Beschlüsse zu den Tagesordnungspunkten 5 
      lit. a und b (Herabsetzung des 
      Grundkapitals sowie Satzungsänderung) nur 
      dann zum Handelsregister anzumelden, wenn 
      die Hauptversammlung die Beschlüsse 
      gemäß Tagesordnungspunkt 6 gefasst 
      hat. 
6. *Beschlussfassung über die Herabsetzung des 
   Grundkapitals zum Zwecke der Deckung von Verlusten 
   und im Übrigen zur Einstellung von Beträgen 
   in die Kapitalrücklage nach den Vorschriften über 
   die ordentliche Kapitalherabsetzung nach §§ 222 
   ff. AktG durch Zusammenlegung der Aktien sowie 
   Satzungsänderung* 
 
   Im Falle der Beschlussfassung und des 
   Wirksamwerdens der Beschlüsse gemäß 
   Tagesordnungspunkt 5 beträgt das im Wege der 
   vereinfachten Einziehung von sieben Aktien 
   herabgesetzte Grundkapital EUR 32.067.370,00. Das 
   Grundkapital der Gesellschaft soll nach den §§ 222 
   ff. AktG im Wege einer ordentlichen 
   Kapitalherabsetzung herabgesetzt werden, um (i) 
   Verluste der Gesellschaft auszugleichen und (ii) 
   den die Verluste übersteigenden Teil des 
   Herabsetzungsbetrags in die Kapitalrücklage (§ 266 
   Abs. 3 A. II. HGB) einzustellen. Es erfolgen keine 
   Ausschüttungen an die Aktionäre. Das Grundkapital 
   der Gesellschaft soll durch Zusammenlegung von 
   Stückaktien im Verhältnis 10 zu 1 von EUR 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

July 16, 2020 09:06 ET (13:06 GMT)

Lithium vs. Palladium - Ist das die Chance des Jahrzehnts?
Sichern Sie sich den kostenlosen PDF-Report! So können Sie vom Boom der Rohstoffe profitieren.
Hier klicken
© 2020 Dow Jones News
Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.