DJ DGAP-HV: aap Implantate AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 07.08.2020 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
DGAP-News: aap Implantate AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung aap Implantate AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 07.08.2020 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2020-07-16 / 15:06 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. aap Implantate AG Berlin - WKN 506 660 - - ISIN DE0005066609 - Wir laden unsere Aktionäre zu der am *Freitag, dem 7. August 2020, um 9:00 Uhr* in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Lorenzweg 5, 12099 Berlin, stattfindenden *ordentlichen (virtuellen) Hauptversammlung* ein. Die ordentliche Hauptversammlung findet als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten statt. Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes ist der Konferenzraum Asien 1.138 in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Lorenzweg 5, 12099 Berlin. Für die Aktionäre und deren Bevollmächtigte - mit Ausnahme des Stimmrechtsvertreters der Gesellschaft - besteht kein Recht und keine Möglichkeit zur Anwesenheit am Ort der Versammlung. Die gesamte Versammlung wird mit Zustimmung des Aufsichtsrats nach Maßgabe des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie (Art. 2 des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht, BGBl. I 2020, S. 569) ('COVID-19-Gesetz') für die ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre oder deren Bevollmächtigte im Internet unter der Internetadresse https://www.aap.de/investoren/hauptversammlung im passwortgeschützten Internetservice zur Hauptversammlung ('Online-Service der Gesellschaft') in Bild und Ton übertragen; diese Übertragung ermöglicht keine Teilnahme an der Hauptversammlung im Sinne von § 118 Abs. 1 Satz 2 AktG. Bitte beachten Sie auch die Hinweise am Ende dieser Einladung. I. Tagesordnung 1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts für den Einzel- und Konzernabschluss, des Berichts des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB für das Geschäftsjahr 2019* Die vorstehend genannten Unterlagen sind von der Einberufung an über die Internetseite der Gesellschaft unter https://www.aap.de/investoren/hauptversammlung zugänglich. Die Unterlagen liegen auch in der Hauptversammlung der Gesellschaft zur Einsichtnahme aus. Sie werden in der Hauptversammlung vom Vorstand und - was den Bericht des Aufsichtsrats angeht - von der Aufsichtsratsvorsitzenden erläutert. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zu diesem Tagesordnungspunkt keine Beschlussfassung vorgesehen, weil der Aufsichtsrat den Jahres- und den Konzernabschluss bereits gebilligt hat und der Jahresabschluss damit festgestellt ist. 2. *Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern des Vorstands Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen. Es ist vorgesehen, die Hauptversammlung im Wege der Einzelabstimmung über die Entlastung der Vorstandsmitglieder entscheiden zu lassen. 3. *Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen. Es ist vorgesehen, die Hauptversammlung im Wege der Einzelabstimmung über die Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder entscheiden zu lassen. 4. *Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020* Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Mazars GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Hamburg, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2020 zu wählen. Der Aufsichtsrat schlägt zudem vor, die Mazars GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Hamburg, zum Prüfer für eine etwaige Durchsicht des Abschlusses und des Zwischenlageberichts für das erste Halbjahr des Geschäftsjahres 2020 sowie von sonstigen unterjährigen (verkürzten) Abschlüssen und Zwischenlageberichten für das Geschäftsjahr 2020 sowie des unterjährigen verkürzten Abschlusses und Zwischenlageberichts für das erste Quartal 2021 zu wählen, wenn und soweit diese einer derartigen Durchsicht unterzogen werden. 5. *Beschlussfassung über die Herabsetzung des Grundkapitals durch Einziehung von sieben Aktien durch die Gesellschaft im vereinfachten Einziehungsverfahren (§ 237 Abs. 1 Satz 1, 2. Alt., Abs. 3 Nr. 1, Abs. 4 und 5 AktG) sowie Satzungsänderung* Zur Deckung von Verlusten und zur Einstellung von Beträgen in die Kapitalrücklage soll unter Tagesordnungspunkt 6 eine Kapitalherabsetzung durch Zusammenlegung von Aktien beschlossen werden. Die unter diesem Tagesordnungspunkt 5 vorgeschlagene, vorgeschaltete Einziehung von sieben Aktien der Gesellschaft, die ihr von einem Aktionär unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden (§ 237 Abs. 1 Satz 1, 2. Alt., i.V.m. Abs. 3 Nr. 1 AktG), ist Voraussetzung, um die unter Tagesordnungspunkt 6 vorgeschlagene Kapitalherabsetzung durch Zusammenlegung von Aktien in einem glatten Zusammenlegungsverhältnis durchführen zu können. Nach Einziehung der unentgeltlich zur Verfügung gestellten Aktien besteht ein Grundkapital, das durch das vorgesehene Zusammenlegungsverhältnis der Kapitalherabsetzung teilbar ist, ohne dass Bruchteile entstehen. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, Folgendes zu beschließen: a) Das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 32.067.377,00, eingeteilt in 32.067.377 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von EUR 1,00 je Stückaktie, wird im Wege der vereinfachten Einziehung nach § 237 Abs. 1 Satz 1, 2. Alt., Abs. 3 Nr. 1, Abs. 4 und 5 AktG um EUR 7,00 auf EUR 32.067.370,00, eingeteilt in 32.067.370 Stückaktien, herabgesetzt. Die Herabsetzung erfolgt durch Einziehung von sieben Stückaktien, auf die der Ausgabebetrag voll geleistet ist und die der Gesellschaft von einem Aktionär unentgeltlich zur Verfügung gestellt und auf diese Weise von der Gesellschaft erworben werden. Diese Kapitalherabsetzung dient ausschließlich dem Zweck, eine Grundkapitalziffer zu schaffen, welche bei der Durchführung der unter Tagesordnungspunkt 6 vorgeschlagenen Kapitalherabsetzung durch Zusammenlegung von Aktien ein glattes Zusammenlegungsverhältnis ermöglicht. Der auf die eingezogenen Aktien entfallende Betrag des Grundkapitals in Höhe von EUR 7,00 wird in die Kapitalrücklage der Gesellschaft (§ 266 Abs. 3 A. II. HGB) eingestellt. Der Vorstand wird ermächtigt, über die weiteren Einzelheiten der Durchführung des Beschlusses mit Zustimmung des Aufsichtsrats zu entscheiden. b) § 5 Abs. 1 und 3 der Satzung (Grundkapital) der Gesellschaft werden mit dem Wirksamwerden der Kapitalherabsetzung wie folgt neu gefasst: _»1. Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 32.067.370,00 (in Worten: zweiunddreißig Millionen siebenundsechzigtausenddreihundertsiebzig Euro).«_ _»3. Das Grundkapital ist eingeteilt in 32.067.370 Stückaktien.«_ c) Der Vorstand wird angewiesen, die Beschlüsse zu den Tagesordnungspunkten 5 lit. a und b (Herabsetzung des Grundkapitals sowie Satzungsänderung) nur dann zum Handelsregister anzumelden, wenn die Hauptversammlung die Beschlüsse gemäß Tagesordnungspunkt 6 gefasst hat. 6. *Beschlussfassung über die Herabsetzung des Grundkapitals zum Zwecke der Deckung von Verlusten und im Übrigen zur Einstellung von Beträgen in die Kapitalrücklage nach den Vorschriften über die ordentliche Kapitalherabsetzung nach §§ 222 ff. AktG durch Zusammenlegung der Aktien sowie Satzungsänderung* Im Falle der Beschlussfassung und des Wirksamwerdens der Beschlüsse gemäß Tagesordnungspunkt 5 beträgt das im Wege der vereinfachten Einziehung von sieben Aktien herabgesetzte Grundkapital EUR 32.067.370,00. Das Grundkapital der Gesellschaft soll nach den §§ 222 ff. AktG im Wege einer ordentlichen Kapitalherabsetzung herabgesetzt werden, um (i) Verluste der Gesellschaft auszugleichen und (ii) den die Verluste übersteigenden Teil des Herabsetzungsbetrags in die Kapitalrücklage (§ 266 Abs. 3 A. II. HGB) einzustellen. Es erfolgen keine Ausschüttungen an die Aktionäre. Das Grundkapital der Gesellschaft soll durch Zusammenlegung von Stückaktien im Verhältnis 10 zu 1 von EUR
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July 16, 2020 09:06 ET (13:06 GMT)
32.067.370,00 auf EUR 3.206.737,00 reduziert werden. Die ordentliche Kapitalherabsetzung wird also in der Weise durchgeführt, dass jeweils 10 auf den Inhaber lautende Stückaktien zu einer auf den Inhaber lautenden Stückaktie zusammengelegt werden. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, Folgendes zu beschließen: a) Das Grundkapital der Gesellschaft von EUR 32.067.370,00, eingeteilt in 32.067.370 auf den Inhaber lautende Stückaktien, wird nach den Vorschriften über die ordentliche Kapitalherabsetzung (§§ 222 ff. AktG) zum Zwecke der Deckung von Verlusten im Umfang von EUR 27.691.165,92 um EUR 28.860.633,00 auf EUR 3.206.737,00 herabgesetzt. Der die Verluste übersteigende Teil des Herabsetzungsbetrags wird in die Kapitalrücklage (§ 266 Abs. 3 A. II. HGB) der Gesellschaft eingestellt. Die Kapitalherabsetzung wird in der Weise durchgeführt, dass jeweils 10 Stückaktien zu 1 Stückaktie mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 zusammengelegt werden. Bezüglich Aktienspitzen, die sich dadurch ergeben, dass ein Aktionär eine nicht durch 10 teilbare Aktienanzahl hält, sollen sich die Depotbanken durch Zu- und Verkäufe von Teilrechten um einen Spitzenausgleich bemühen. Verbleibende Aktienspitzen sollen nach Zusammenlegung der Teilrechte als Vollrechte für Rechnung der jeweiligen Teilrechteinhaber veräußert werden. Der Vorstand wird ermächtigt, über die weiteren Einzelheiten der Durchführung des Beschlusses mit Zustimmung des Aufsichtsrats zu entscheiden. b) § 5 Abs. 1 und 3 der Satzung (Grundkapital) der Gesellschaft werden mit dem Wirksamwerden der Kapitalherabsetzung wie folgt neu gefasst: _»1. Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 3.206.737,00 (in Worten: drei Millionen zweihundertsechstausendsiebenhundertsiebe nunddreißig Euro).«_ _»3. Das Grundkapital ist eingeteilt in 3.206.737 Stückaktien.«_ c) Der Vorstand wird angewiesen, (i) die Beschlüsse zu den Tagesordnungspunkten 6 lit. a und b (Herabsetzung des Grundkapitals sowie Satzungsänderung) nur dann zum Handelsregister anzumelden, wenn die Hauptversammlung die Beschlüsse zu Tagesordnungspunkt 5 gefasst hat und (ii) Sorge zu tragen, dass die Eintragung dieser ordentlichen Kapitalherabsetzung zeitlich nach der Eintragung der Kapitalherabsetzung gemäß Tagesordnungspunkt 5 erfolgt. 7. *Beschlussfassung über die Anpassung der bedingten Kapitalia der Gesellschaft sowie Satzungsänderung* Die Gesellschaft verfügt über insgesamt sieben bedingte Kapitalia. Das bedingte Kapital gemäß Ziffer 5.5 der Satzung (Bedingtes Kapital 2010/I) diente zur Ausgabe von Bezugsaktien auf Aktienoptionen aus dem Aktienoptionsprogramm 2010, wobei aus diesem Programm keine Aktienoptionen mehr ausgegeben und auch keine Aktienoptionen mehr ausgeübt werden können. Vor diesem Hintergrund soll das Bedingtes Kapital 2010/I aus der Satzung gestrichen werden. Das bedingte Kapital gemäß Ziffer 5.6 der Satzung (Bedingtes Kapital 2012/I), das bedingte Kapital gemäß Ziffer 5.7 der Satzung (Bedingtes Kapital 2013/I), das bedingte Kapital gemäß Ziffer 5.8 der Satzung (Bedingtes Kapital 2014/I), das bedingte Kapital gemäß Ziffer 5.9 der Satzung (Bedingtes Kapital 2015/I) sowie das bedingte Kapital gemäß Ziffer 5.10 der Satzung (Bedingtes Kapital 2017) dienen jeweils zur Ausgabe von Bezugsaktien auf Aktienoptionen aus den von der Gesellschaft aufgelegten Aktienoptionsprogrammen. Die Bedingungen der Aktienoptionsprogramme sehen jeweils vor, dass sich im Falle der Kapitalherabsetzung durch Zusammenlegung von Aktien ohne Kapitalrückzahlung oder ohne entgeltlichen Erwerb eigener Aktien die Anzahl der Aktien, die für je eine Option erworben werden kann, im Verhältnis der Kapitalherabsetzung verringert. Nach Beschlussfassung zu Tagesordnungspunkten 5 und 6 sollen die bedingten Kapitalia entsprechend zum neuen Grundkapital herabgesetzt werden. Auch das bedingte Kapital gemäß Ziffer 5.11 der Satzung (Bedingtes Kapital 2019/I), welches der Ausgabe von Bezugsaktien auf Wandel- oder Optionsrechten bzw. -pflichten dient, soll an das neue Grundkapital angepasst werden. Ebenso soll die von der Hauptversammlung vom 21. Juni 2019 zu Tagesordnungspunkt 6 erteilte Ermächtigung des Vorstands im Umfang entsprechend des nach Beschlussfassung zu Tagesordnungspunkten 5 und 6 herabgesetzten Grundkapitals beschränkt werden. Bis zum Datum dieser Einberufung wurden keine Instrumente unter der vorgenannten Ermächtigung ausgegeben. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, Folgendes zu beschließen. a) Das bedingte Kapital gemäß Ziffer 5.5 der Satzung (Bedingtes Kapital 2010/I) wird gestrichen. § 5 Abs. 5 der Satzung wird wie folgt neu gefasst: '5. _Freibleibend_' b) Bedingt auf die positive Beschlussfassung zu Tagesordnungspunkt 6 wird das bedingte Kapital gemäß Ziffer 5.6 der Satzung (Bedingtes Kapital 2012/I) von derzeit bis zu EUR 45.000 auf bis zu EUR 4.500,00 herabgesetzt und § 5 Abs. 6 Satz 1 der Satzung wird wie folgt neu gefasst: '6. _Das Grundkapital ist um bis zu EUR 4.500,00 durch Ausgabe von bis zu 4.500 Stück neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien der Gesellschaft bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2012/I).'_ c) Bedingt auf die positive Beschlussfassung zu Tagesordnungspunkt 6 wird das bedingte Kapital gemäß Ziffer 5.7 der Satzung (Bedingtes Kapital 2013/I) von derzeit bis zu EUR 113.000 auf bis zu EUR 11.300,00 herabgesetzt und § 5 Abs. 7 Satz 1 der Satzung wird wie folgt neu gefasst: '7. _Das Grundkapital ist um bis zu EUR 11.300,00 durch Ausgabe von bis zu 11.300 Stück neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien der Gesellschaft bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2013/I)._' d) Bedingt auf die positive Beschlussfassung zu Tagesordnungspunkt 6 wird das bedingte Kapital gemäß Ziffer 5.8 der Satzung (Bedingtes Kapital 2014/I) von derzeit bis zu EUR 175.000 auf bis zu EUR 17.500,00 herabgesetzt und § 5 Abs. 8 Satz 1 der Satzung wird wie folgt neu gefasst: '8. _Das Grundkapital ist um bis zu EUR 17.500,00 durch Ausgabe von bis zu 17.500 Stück neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien der Gesellschaft bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2014/I)._' e) Bedingt auf die positive Beschlussfassung zu Tagesordnungspunkt 6 wird das bedingte Kapital gemäß Ziffer 5.9 der Satzung (Bedingtes Kapital 2015/I) von derzeit bis zu EUR 150.000 auf bis zu EUR 15.000,00 herabgesetzt und § 5 Abs. 9 Satz 1 der Satzung wird wie folgt neu gefasst: '9. _Das Grundkapital ist um bis zu EUR 15.000,00 durch Ausgabe von bis zu 15.000 Stück neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien der Gesellschaft bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2015/I)._' f) Bedingt auf die positive Beschlussfassung zu Tagesordnungspunkt 6 wird das bedingte Kapital gemäß Ziffer 5.10 der Satzung (Bedingtes Kapital 2017) von derzeit bis zu EUR 500.000 auf bis zu EUR 50.000,00 herabgesetzt und § 5 Abs. 10 Satz 1 der Satzung wird wie folgt neu gefasst: '10. _Das Grundkapital ist um bis zu EUR 50.000,00 durch Ausgabe von bis zu 50.000 Stück neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien der Gesellschaft bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2017)._' g) Bedingt auf die positive Beschlussfassung zu Tagesordnungspunkt 6 wird: (i) die von der Hauptversammlung der Gesellschaft am 21. Juni 2019 beschlossene Ermächtigung des Vorstands zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen, Optionsschuldverschreibungen, Genussrechten und/oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts zu Tagesordnungspunkt 6 in Buchstabe a) Unterbuchstabe aa) dergestalt angepasst, dass Gläubigern bzw. Inhabern von Schuldverschreibungen Wandlungs- oder Optionsrechte auf Aktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von nur noch bis zu EUR 1.475.468,00 nach näherer Maßgabe der jeweiligen Options- bzw. Wandelanleihebedingungen bzw. Genussrechtsbedingungen oder Gewinnschuldverschreibungsbedingungen gewährt werden können. Im Übrigen bleibt die Ermächtigung unverändert. (ii) das bedingte Kapital gemäß Ziffer 5.11 der Satzung (Bedingtes Kapital 2019/I) von derzeit bis zu EUR 14.754.688,00 auf bis zu EUR
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