DJ DGAP-HV: aap Implantate AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 07.08.2020 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
DGAP-News: aap Implantate AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
aap Implantate AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am
07.08.2020 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß
§121 AktG
2020-07-16 / 15:06
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
aap Implantate AG Berlin - WKN 506 660 -
- ISIN DE0005066609 -
Wir laden unsere Aktionäre zu der am *Freitag, dem 7.
August 2020, um 9:00 Uhr* in den Geschäftsräumen der
Gesellschaft,
Lorenzweg 5, 12099 Berlin, stattfindenden *ordentlichen
(virtuellen) Hauptversammlung* ein.
Die ordentliche Hauptversammlung findet als virtuelle
Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre
und ihrer Bevollmächtigten statt. Ort der
Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes ist der
Konferenzraum Asien 1.138 in den Geschäftsräumen der
Gesellschaft, Lorenzweg 5, 12099 Berlin. Für die
Aktionäre und deren Bevollmächtigte - mit Ausnahme des
Stimmrechtsvertreters der Gesellschaft - besteht kein
Recht und keine Möglichkeit zur Anwesenheit am Ort der
Versammlung.
Die gesamte Versammlung wird mit Zustimmung des
Aufsichtsrats nach Maßgabe des Gesetzes über
Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-,
Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur
Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie (Art.
2 des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der
COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und
Strafverfahrensrecht, BGBl. I 2020, S. 569)
('COVID-19-Gesetz') für die ordnungsgemäß
angemeldeten Aktionäre oder deren Bevollmächtigte im
Internet unter der Internetadresse
https://www.aap.de/investoren/hauptversammlung
im passwortgeschützten Internetservice zur
Hauptversammlung ('Online-Service der Gesellschaft') in
Bild und Ton übertragen; diese Übertragung
ermöglicht keine Teilnahme an der Hauptversammlung im
Sinne von § 118 Abs. 1 Satz 2 AktG. Bitte beachten Sie
auch die Hinweise am Ende dieser Einladung.
I. Tagesordnung
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des
gebilligten Konzernabschlusses, des
zusammengefassten Lageberichts für den Einzel- und
Konzernabschluss, des Berichts des Aufsichtsrats
sowie des erläuternden Berichts zu den Angaben
nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB für das
Geschäftsjahr 2019*
Die vorstehend genannten Unterlagen sind von der
Einberufung an über die Internetseite der
Gesellschaft unter
https://www.aap.de/investoren/hauptversammlung
zugänglich. Die Unterlagen liegen auch in der
Hauptversammlung der Gesellschaft zur
Einsichtnahme aus. Sie werden in der
Hauptversammlung vom Vorstand und - was den
Bericht des Aufsichtsrats angeht - von der
Aufsichtsratsvorsitzenden erläutert. Entsprechend
den gesetzlichen Bestimmungen ist zu diesem
Tagesordnungspunkt keine Beschlussfassung
vorgesehen, weil der Aufsichtsrat den Jahres- und
den Konzernabschluss bereits gebilligt hat und der
Jahresabschluss damit festgestellt ist.
2. *Beschlussfassung über die Entlastung des
Vorstands für das Geschäftsjahr 2019*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im
Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern des
Vorstands Entlastung für diesen Zeitraum zu
erteilen. Es ist vorgesehen, die Hauptversammlung
im Wege der Einzelabstimmung über die Entlastung
der Vorstandsmitglieder entscheiden zu lassen.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im
Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern des
Aufsichtsrats Entlastung für diesen Zeitraum zu
erteilen. Es ist vorgesehen, die Hauptversammlung
im Wege der Einzelabstimmung über die Entlastung
der Aufsichtsratsmitglieder entscheiden zu lassen.
4. *Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2020*
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die
Mazars GmbH & Co. KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft, Hamburg,
zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für
das Geschäftsjahr 2020 zu wählen.
Der Aufsichtsrat schlägt zudem vor, die Mazars
GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft, Hamburg, zum Prüfer
für eine etwaige Durchsicht des Abschlusses und
des Zwischenlageberichts für das erste Halbjahr
des Geschäftsjahres 2020 sowie von sonstigen
unterjährigen (verkürzten) Abschlüssen und
Zwischenlageberichten für das Geschäftsjahr 2020
sowie des unterjährigen verkürzten Abschlusses und
Zwischenlageberichts für das erste Quartal 2021 zu
wählen, wenn und soweit diese einer derartigen
Durchsicht unterzogen werden.
5. *Beschlussfassung über die Herabsetzung des
Grundkapitals durch Einziehung von sieben Aktien
durch die Gesellschaft im vereinfachten
Einziehungsverfahren (§ 237 Abs. 1 Satz 1, 2.
Alt., Abs. 3 Nr. 1, Abs. 4 und 5 AktG) sowie
Satzungsänderung*
Zur Deckung von Verlusten und zur Einstellung von
Beträgen in die Kapitalrücklage soll unter
Tagesordnungspunkt 6 eine Kapitalherabsetzung
durch Zusammenlegung von Aktien beschlossen
werden. Die unter diesem Tagesordnungspunkt 5
vorgeschlagene, vorgeschaltete Einziehung von
sieben Aktien der Gesellschaft, die ihr von einem
Aktionär unentgeltlich zur Verfügung gestellt
werden (§ 237 Abs. 1 Satz 1, 2. Alt., i.V.m. Abs.
3 Nr. 1 AktG), ist Voraussetzung, um die unter
Tagesordnungspunkt 6 vorgeschlagene
Kapitalherabsetzung durch Zusammenlegung von
Aktien in einem glatten Zusammenlegungsverhältnis
durchführen zu können. Nach Einziehung der
unentgeltlich zur Verfügung gestellten Aktien
besteht ein Grundkapital, das durch das
vorgesehene Zusammenlegungsverhältnis der
Kapitalherabsetzung teilbar ist, ohne dass
Bruchteile entstehen.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor,
Folgendes zu beschließen:
a) Das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe
von EUR 32.067.377,00, eingeteilt in
32.067.377 auf den Inhaber lautende
Stückaktien mit einem anteiligen Betrag
des Grundkapitals von EUR 1,00 je
Stückaktie, wird im Wege der
vereinfachten Einziehung nach § 237 Abs.
1 Satz 1, 2. Alt., Abs. 3 Nr. 1, Abs. 4
und 5 AktG um EUR 7,00 auf EUR
32.067.370,00, eingeteilt in 32.067.370
Stückaktien, herabgesetzt. Die
Herabsetzung erfolgt durch Einziehung von
sieben Stückaktien, auf die der
Ausgabebetrag voll geleistet ist und die
der Gesellschaft von einem Aktionär
unentgeltlich zur Verfügung gestellt und
auf diese Weise von der Gesellschaft
erworben werden. Diese
Kapitalherabsetzung dient
ausschließlich dem Zweck, eine
Grundkapitalziffer zu schaffen, welche
bei der Durchführung der unter
Tagesordnungspunkt 6 vorgeschlagenen
Kapitalherabsetzung durch Zusammenlegung
von Aktien ein glattes
Zusammenlegungsverhältnis ermöglicht. Der
auf die eingezogenen Aktien entfallende
Betrag des Grundkapitals in Höhe von EUR
7,00 wird in die Kapitalrücklage der
Gesellschaft (§ 266 Abs. 3 A. II. HGB)
eingestellt.
Der Vorstand wird ermächtigt, über die
weiteren Einzelheiten der Durchführung
des Beschlusses mit Zustimmung des
Aufsichtsrats zu entscheiden.
b) § 5 Abs. 1 und 3 der Satzung
(Grundkapital) der Gesellschaft werden
mit dem Wirksamwerden der
Kapitalherabsetzung wie folgt neu
gefasst:
_»1. Das Grundkapital der Gesellschaft
beträgt EUR 32.067.370,00 (in Worten:
zweiunddreißig Millionen
siebenundsechzigtausenddreihundertsiebzig
Euro).«_
_»3. Das Grundkapital ist eingeteilt in
32.067.370 Stückaktien.«_
c) Der Vorstand wird angewiesen, die
Beschlüsse zu den Tagesordnungspunkten 5
lit. a und b (Herabsetzung des
Grundkapitals sowie Satzungsänderung) nur
dann zum Handelsregister anzumelden, wenn
die Hauptversammlung die Beschlüsse
gemäß Tagesordnungspunkt 6 gefasst
hat.
6. *Beschlussfassung über die Herabsetzung des
Grundkapitals zum Zwecke der Deckung von Verlusten
und im Übrigen zur Einstellung von Beträgen
in die Kapitalrücklage nach den Vorschriften über
die ordentliche Kapitalherabsetzung nach §§ 222
ff. AktG durch Zusammenlegung der Aktien sowie
Satzungsänderung*
Im Falle der Beschlussfassung und des
Wirksamwerdens der Beschlüsse gemäß
Tagesordnungspunkt 5 beträgt das im Wege der
vereinfachten Einziehung von sieben Aktien
herabgesetzte Grundkapital EUR 32.067.370,00. Das
Grundkapital der Gesellschaft soll nach den §§ 222
ff. AktG im Wege einer ordentlichen
Kapitalherabsetzung herabgesetzt werden, um (i)
Verluste der Gesellschaft auszugleichen und (ii)
den die Verluste übersteigenden Teil des
Herabsetzungsbetrags in die Kapitalrücklage (§ 266
Abs. 3 A. II. HGB) einzustellen. Es erfolgen keine
Ausschüttungen an die Aktionäre. Das Grundkapital
der Gesellschaft soll durch Zusammenlegung von
Stückaktien im Verhältnis 10 zu 1 von EUR
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
July 16, 2020 09:06 ET (13:06 GMT)
DJ DGAP-HV: aap Implantate AG: Bekanntmachung der -2-
32.067.370,00 auf EUR 3.206.737,00 reduziert
werden. Die ordentliche Kapitalherabsetzung wird
also in der Weise durchgeführt, dass jeweils 10
auf den Inhaber lautende Stückaktien zu einer auf
den Inhaber lautenden Stückaktie zusammengelegt
werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor,
Folgendes zu beschließen:
a) Das Grundkapital der Gesellschaft von EUR
32.067.370,00, eingeteilt in 32.067.370
auf den Inhaber lautende Stückaktien,
wird nach den Vorschriften über die
ordentliche Kapitalherabsetzung (§§ 222
ff. AktG) zum Zwecke der Deckung von
Verlusten im Umfang von EUR 27.691.165,92
um EUR 28.860.633,00 auf EUR 3.206.737,00
herabgesetzt. Der die Verluste
übersteigende Teil des
Herabsetzungsbetrags wird in die
Kapitalrücklage (§ 266 Abs. 3 A. II. HGB)
der Gesellschaft eingestellt. Die
Kapitalherabsetzung wird in der Weise
durchgeführt, dass jeweils 10 Stückaktien
zu 1 Stückaktie mit einem rechnerischen
Anteil am Grundkapital von EUR 1,00
zusammengelegt werden.
Bezüglich Aktienspitzen, die sich dadurch
ergeben, dass ein Aktionär eine nicht
durch 10 teilbare Aktienanzahl hält,
sollen sich die Depotbanken durch Zu- und
Verkäufe von Teilrechten um einen
Spitzenausgleich bemühen. Verbleibende
Aktienspitzen sollen nach Zusammenlegung
der Teilrechte als Vollrechte für
Rechnung der jeweiligen Teilrechteinhaber
veräußert werden.
Der Vorstand wird ermächtigt, über die
weiteren Einzelheiten der Durchführung
des Beschlusses mit Zustimmung des
Aufsichtsrats zu entscheiden.
b) § 5 Abs. 1 und 3 der Satzung
(Grundkapital) der Gesellschaft werden
mit dem Wirksamwerden der
Kapitalherabsetzung wie folgt neu
gefasst:
_»1. Das Grundkapital der Gesellschaft
beträgt EUR 3.206.737,00 (in Worten: drei
Millionen
zweihundertsechstausendsiebenhundertsiebe
nunddreißig Euro).«_
_»3. Das Grundkapital ist eingeteilt in
3.206.737 Stückaktien.«_
c) Der Vorstand wird angewiesen, (i) die
Beschlüsse zu den Tagesordnungspunkten 6
lit. a und b (Herabsetzung des
Grundkapitals sowie Satzungsänderung) nur
dann zum Handelsregister anzumelden, wenn
die Hauptversammlung die Beschlüsse zu
Tagesordnungspunkt 5 gefasst hat und (ii)
Sorge zu tragen, dass die Eintragung
dieser ordentlichen Kapitalherabsetzung
zeitlich nach der Eintragung der
Kapitalherabsetzung gemäß
Tagesordnungspunkt 5 erfolgt.
7. *Beschlussfassung über die Anpassung der bedingten
Kapitalia der Gesellschaft sowie Satzungsänderung*
Die Gesellschaft verfügt über insgesamt sieben
bedingte Kapitalia. Das bedingte Kapital
gemäß Ziffer 5.5 der Satzung (Bedingtes
Kapital 2010/I) diente zur Ausgabe von
Bezugsaktien auf Aktienoptionen aus dem
Aktienoptionsprogramm 2010, wobei aus diesem
Programm keine Aktienoptionen mehr ausgegeben und
auch keine Aktienoptionen mehr ausgeübt werden
können. Vor diesem Hintergrund soll das Bedingtes
Kapital 2010/I aus der Satzung gestrichen werden.
Das bedingte Kapital gemäß Ziffer 5.6 der
Satzung (Bedingtes Kapital 2012/I), das bedingte
Kapital gemäß Ziffer 5.7 der Satzung
(Bedingtes Kapital 2013/I), das bedingte Kapital
gemäß Ziffer 5.8 der Satzung (Bedingtes
Kapital 2014/I), das bedingte Kapital gemäß
Ziffer 5.9 der Satzung (Bedingtes Kapital 2015/I)
sowie das bedingte Kapital gemäß Ziffer 5.10
der Satzung (Bedingtes Kapital 2017) dienen
jeweils zur Ausgabe von Bezugsaktien auf
Aktienoptionen aus den von der Gesellschaft
aufgelegten Aktienoptionsprogrammen. Die
Bedingungen der Aktienoptionsprogramme sehen
jeweils vor, dass sich im Falle der
Kapitalherabsetzung durch Zusammenlegung von
Aktien ohne Kapitalrückzahlung oder ohne
entgeltlichen Erwerb eigener Aktien die Anzahl der
Aktien, die für je eine Option erworben werden
kann, im Verhältnis der Kapitalherabsetzung
verringert. Nach Beschlussfassung zu
Tagesordnungspunkten 5 und 6 sollen die bedingten
Kapitalia entsprechend zum neuen Grundkapital
herabgesetzt werden.
Auch das bedingte Kapital gemäß Ziffer 5.11
der Satzung (Bedingtes Kapital 2019/I), welches
der Ausgabe von Bezugsaktien auf Wandel- oder
Optionsrechten bzw. -pflichten dient, soll an das
neue Grundkapital angepasst werden. Ebenso soll
die von der Hauptversammlung vom 21. Juni 2019 zu
Tagesordnungspunkt 6 erteilte Ermächtigung des
Vorstands im Umfang entsprechend des nach
Beschlussfassung zu Tagesordnungspunkten 5 und 6
herabgesetzten Grundkapitals beschränkt werden.
Bis zum Datum dieser Einberufung wurden keine
Instrumente unter der vorgenannten Ermächtigung
ausgegeben.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor,
Folgendes zu beschließen.
a) Das bedingte Kapital gemäß Ziffer 5.5
der Satzung (Bedingtes Kapital 2010/I) wird
gestrichen. § 5 Abs. 5 der Satzung wird wie
folgt neu gefasst:
'5. _Freibleibend_'
b) Bedingt auf die positive Beschlussfassung zu
Tagesordnungspunkt 6 wird das bedingte
Kapital gemäß Ziffer 5.6 der Satzung
(Bedingtes Kapital 2012/I) von derzeit bis zu
EUR 45.000 auf bis zu EUR 4.500,00
herabgesetzt und § 5 Abs. 6 Satz 1 der
Satzung wird wie folgt neu gefasst:
'6. _Das Grundkapital ist um bis zu EUR
4.500,00 durch Ausgabe von bis zu
4.500 Stück neuen auf den Inhaber
lautenden Stückaktien der
Gesellschaft bedingt erhöht
(Bedingtes Kapital 2012/I).'_
c) Bedingt auf die positive Beschlussfassung zu
Tagesordnungspunkt 6 wird das bedingte
Kapital gemäß Ziffer 5.7 der Satzung
(Bedingtes Kapital 2013/I) von derzeit bis zu
EUR 113.000 auf bis zu EUR 11.300,00
herabgesetzt und § 5 Abs. 7 Satz 1 der
Satzung wird wie folgt neu gefasst:
'7. _Das Grundkapital ist um bis zu EUR
11.300,00 durch Ausgabe von bis zu
11.300 Stück neuen auf den Inhaber
lautenden Stückaktien der
Gesellschaft bedingt erhöht
(Bedingtes Kapital 2013/I)._'
d) Bedingt auf die positive Beschlussfassung zu
Tagesordnungspunkt 6 wird das bedingte
Kapital gemäß Ziffer 5.8 der Satzung
(Bedingtes Kapital 2014/I) von derzeit bis zu
EUR 175.000 auf bis zu EUR 17.500,00
herabgesetzt und § 5 Abs. 8 Satz 1 der
Satzung wird wie folgt neu gefasst:
'8. _Das Grundkapital ist um bis zu EUR
17.500,00 durch Ausgabe von bis zu
17.500 Stück neuen auf den Inhaber
lautenden Stückaktien der
Gesellschaft bedingt erhöht
(Bedingtes Kapital 2014/I)._'
e) Bedingt auf die positive Beschlussfassung zu
Tagesordnungspunkt 6 wird das bedingte
Kapital gemäß Ziffer 5.9 der Satzung
(Bedingtes Kapital 2015/I) von derzeit bis zu
EUR 150.000 auf bis zu EUR 15.000,00
herabgesetzt und § 5 Abs. 9 Satz 1 der
Satzung wird wie folgt neu gefasst:
'9. _Das Grundkapital ist um bis zu EUR
15.000,00 durch Ausgabe von bis zu
15.000 Stück neuen auf den Inhaber
lautenden Stückaktien der
Gesellschaft bedingt erhöht
(Bedingtes Kapital 2015/I)._'
f) Bedingt auf die positive Beschlussfassung zu
Tagesordnungspunkt 6 wird das bedingte
Kapital gemäß Ziffer 5.10 der Satzung
(Bedingtes Kapital 2017) von derzeit bis zu
EUR 500.000 auf bis zu EUR 50.000,00
herabgesetzt und § 5 Abs. 10 Satz 1 der
Satzung wird wie folgt neu gefasst:
'10. _Das Grundkapital ist um bis zu EUR
50.000,00 durch Ausgabe von bis zu
50.000 Stück neuen auf den Inhaber
lautenden Stückaktien der
Gesellschaft bedingt erhöht
(Bedingtes Kapital 2017)._'
g) Bedingt auf die positive Beschlussfassung zu
Tagesordnungspunkt 6 wird:
(i) die von der Hauptversammlung der
Gesellschaft am 21. Juni 2019
beschlossene Ermächtigung des
Vorstands zur Ausgabe von
Wandelschuldverschreibungen,
Optionsschuldverschreibungen,
Genussrechten und/oder
Gewinnschuldverschreibungen (bzw.
Kombinationen dieser Instrumente) mit
der Möglichkeit zum Ausschluss des
Bezugsrechts zu Tagesordnungspunkt 6
in Buchstabe a) Unterbuchstabe aa)
dergestalt angepasst, dass Gläubigern
bzw. Inhabern von
Schuldverschreibungen Wandlungs- oder
Optionsrechte auf Aktien der
Gesellschaft mit einem anteiligen
Betrag des Grundkapitals von nur noch
bis zu EUR 1.475.468,00 nach näherer
Maßgabe der jeweiligen Options-
bzw. Wandelanleihebedingungen bzw.
Genussrechtsbedingungen oder
Gewinnschuldverschreibungsbedingungen
gewährt werden können. Im Übrigen
bleibt die Ermächtigung unverändert.
(ii) das bedingte Kapital gemäß Ziffer
5.11 der Satzung (Bedingtes Kapital
2019/I) von derzeit bis zu EUR
14.754.688,00 auf bis zu EUR
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
July 16, 2020 09:06 ET (13:06 GMT)
DJ DGAP-HV: aap Implantate AG: Bekanntmachung der -3-
1.475.468,00 herabgesetzt und § 5 Abs.
11 Satz 1 der Satzung wie folgt neu
gefasst:
'11. _Das Grundkapital ist um bis zu
EUR 1.475.468,00 durch Ausgabe
von bis zu 1.475.468 neuen, auf
den Inhaber lautenden
Stückaktien (Stammaktien)
bedingt erhöht (Bedingtes
Kapital 2019/I)._
8. *Beschlussfassung über die Anpassung des
genehmigten Kapitals der Gesellschaft an die
Kapitalherabsetzung sowie Satzungsänderung*
Die Gesellschaft verfügt gemäß Ziffer 5.4 der
Satzung über ein genehmigtes Kapital in Höhe von
EUR 16.033.688,00 (Genehmigtes Kapital 2019/I).
Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des
Aufsichtsrates bis zum 20. Juni 2024 das
Grundkapital der Gesellschaft einmalig oder
mehrfach um bis zu insgesamt EUR 16.033.688,00 zu
erhöhen. Dabei kann der Vorstand, mit Zustimmung
des Aufsichtsrates, das Bezugsrecht der Aktionäre
zu allen gesetzlich zulässigen Zwecken,
insbesondere in den in Ziffer 5.4 lit. a) - e) der
Satzung genannten Fällen, ausschließen. Das
Genehmigte Kapital 2019/I und die von der
Hauptversammlung vom 21. Juni 2019 zu
Tagesordnungspunkt 5 erteilte Ermächtigung des
Vorstands sollen nunmehr im Umfang entsprechend
des nach Beschlussfassung zu Tagesordnungspunkten
5 und 6 herabgesetzten Grundkapitals beschränkt
werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, wie
folgt zu beschließen.
a) Bedingt auf die positive Beschlussfassung
zu Tagesordnungspunkt 6 wird die von der
Hauptversammlung der Gesellschaft am 21.
Juni 2019 zu Tagesordnungspunkt 5
beschlossene Ermächtigung des Vorstands,
mit Zustimmung des Aufsichtsrats das
Grundkapital der Gesellschaft in der Zeit
bis zum 20. Juni 2024 um bis zu insgesamt
EUR 16.033.688,00 zu erhöhen (Genehmigtes
Kapital 2019/I), dahingehend beschränkt,
dass der Vorstand ermächtigt ist, das
Grundkapital bis zum 20. Juni 2024 mit
Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig
oder mehrfach um einen Betrag von nur
noch EUR 1.603.368,00 gegen Bar- oder
Sacheinlagen zu erhöhen. Im Übrigen
bleibt die Ermächtigung unverändert.
b) § 5 Abs. 4 Satz 1 der Satzung wird wie
folgt neu gefasst:
'4. _Der Vorstand ist ermächtigt, mit
Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum
20. Juni 2024 das Grundkapital der
Gesellschaft einmalig oder mehrfach
um bis zu insgesamt EUR 1.603.368,00
gegen Bar- oder Sacheinlagen zu
erhöhen (Genehmigtes Kapital 2019/I)
und dabei, mit Zustimmung des
Aufsichtsrats, die Bedingungen der
Aktienausgabe festzulegen._'
9. *Beschlussfassung über die Anpassungen der Satzung
betreffend den Nachweis gemäß § 123 Abs. 4
AktG*
Gemäß § 19 Abs. 1 Satz 1 der Satzung sind nur
diejenigen Aktionäre zur Teilnahme an der
Hauptversammlung oder zur Ausübung des Stimmrechts
berechtigt, die sich angemeldet und ihre
Berechtigung nachgewiesen haben. Für diesen
Nachweis reicht gemäß § 19 Abs. 2 Satz 1 der
Satzung ein Nachweis des Anteilsbesitzes durch das
depotführende Institut aus. Die dieser
Satzungsbestimmung zugrundeliegende Regelung des
Aktiengesetzes (§ 123 Abs. 4 AktG) wurde durch das
Gesetz zur Umsetzung der zweiten
EU-Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) für
Hauptversammlungen, die nach dem 3. September 2020
einberufen werden, teilweise geändert und verweist
nunmehr unter anderem auf den neu eingeführten §
67c Abs. 3 AktG. Dies hat zur Folge, dass der
Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der
Hauptversammlung oder zur Ausübung des Stimmrechts
nicht mehr durch das 'depotführende Institut',
sondern den sogenannten 'Letztintermediär' zu
erbringen ist. Die Satzung der Gesellschaft soll
nunmehr entsprechend angepasst werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, wie
folgt zu beschließen.
§ 19 Abs. 2 Satz 1 der Satzung wird wie folgt neu
gefasst:
'_Für den Nachweis der Berechtigung nach Absatz 1
reicht ein Nachweis gemäß § 67c Abs. 3 AktG
aus._'
Der Vorstand wird angewiesen, die zu diesem
Tagesordnungspunkt 9 beschlossene Satzungsänderung
erst ab dem 3. September 2020 zur Eintragung in
das Handelsregister anzumelden
II. WEITERE ANGABEN ZUR EINBERUFUNG
1. *Durchführung der Hauptversammlung als
virtuelle Hauptversammlung ohne physische
Präsenz der Aktionäre und ihrer
Bevollmächtigten; Online-Service*
Die ordentliche Hauptversammlung wird mit Zustimmung des
Aufsichtsrats der Gesellschaft als virtuelle
Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre
und ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme des von der
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreters) gemäß
§ 1 Abs. 1 und Abs. 2 COVID-19-G abgehalten. Die
gesamte, in dem Konferenzraum Asien 1.138 in den
Geschäftsräumen der Gesellschaft, Lorenzweg 5, 12099
Berlin (Ort der Hauptversammlung im Sinne des
Aktiengesetzes), stattfindende Hauptversammlung wird zu
diesem Zweck am 7. August 2020 ab 9.00 Uhr (MESZ) über
den Online-Service der Gesellschaft im Internet unter
https://www.aap.de/investoren/hauptversammlung
in Bild und Ton übertragen.
Es können nur diejenigen Aktionäre, die sich wie
nachstehend (siehe Ziff. 2 'Voraussetzungen für die
Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und die
Ausübung des Stimmrechts') beschrieben
ordnungsgemäß angemeldet haben, die Bild- und
Tonübertragung der gesamten Hauptversammlung über den
Online-Service der Gesellschaft verfolgen. Darüber
hinaus können Aktionäre persönlich oder durch
ordnungsgemäß Bevollmächtigte ihr Stimmrecht per
Briefwahl oder durch die Bevollmächtigung eines von der
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreters ausüben
sowie über den Online-Service der Gesellschaft Fragen
stellen und einen Widerspruch gegen Beschlüsse der
Hauptversammlung erklären.
Eine darüberhinausgehende Ausübung von Aktionärsrechten
ist in der virtuellen Hauptversammlung nicht möglich.
Insbesondere ist eine Teilnahme der Aktionäre und ihrer
Bevollmächtigten, mit Ausnahme des von der Gesellschaft
benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreters, vor
Ort ausgeschlossen. Die Übertragung der
Hauptversammlung in Bild und Ton sowie die Einräumung
des Stimmrechts sowie der Fragemöglichkeit und der
Möglichkeit zum Widerspruch berechtigen die Aktionäre
und Aktionärsvertreter auch nicht zur Teilnahme an der
Hauptversammlung im Wege elektronischer Kommunikation im
Sinne von § 118 Abs. 1 Satz 2 AktG (keine elektronische
Teilnahme).
Der Online-Service ist im Internet unter
https://www.aap.de/investoren/hauptversammlung
ab dem 26. Juli 2020, 0.00 Uhr (MESZ), für
ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre und ihre
Bevollmächtigten zugänglich. Um den Online-Service der
Gesellschaft nutzen zu können, müssen sie sich mit der
Zugangskartennummer und dem Zugangscode einloggen,
welche sie mit ihrer Zugangskarte für den Online-Service
der Gesellschaft erhalten. Die verschiedenen
Möglichkeiten zur Ausübung der Aktionärsrechte in Bezug
auf die virtuelle Hauptversammlung erscheinen dann auf
der Benutzeroberfläche im Online-Service der
Gesellschaft. Weitere Einzelheiten zur Nutzung des
Online-Services der Gesellschaft und den Anmelde- und
Nutzungsbedingungen können die Aktionäre dem dort
hinterlegten Informationsblatt entnehmen.
2. *Voraussetzungen für die Teilnahme an der
virtuellen Hauptversammlung und die Ausübung
des Stimmrechts*
Zur Ausübung der Aktionärsrechte in Bezug auf die
virtuelle Hauptversammlung, insbesondere des
Stimmrechts, sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt,
die sich zur Hauptversammlung anmelden und ihre
Berechtigung nachweisen. Die Anmeldung und der
Berechtigungsnachweis müssen in deutscher oder
englischer Sprache erfolgen. Die Anmeldung muss der
Gesellschaft bis spätestens zum *Ablauf (24:00 Uhr) des
31. Juli 2020* und der Nachweis der Berechtigung bis
spätestens zum *Ablauf (24:00 Uhr) des 3. August 2020*
unter einer der nachfolgend genannten Adressen zugehen:
*aap Implantate AG*
c/o C-HV AG
Gewerbepark 10
92289 Ursensollen
oder
Telefax: +49 9628 92 99-871
oder
E-Mail: anmeldestelle@c-hv.com.
Die Berechtigung zur Teilnahme und zur Ausübung des
Stimmrechts kann durch einen in Textform erstellten
Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende
Institut nachgewiesen werden. Der Nachweis des
Anteilsbesitzes muss sich auf den *Beginn (00:00 Uhr)
des 26. Juli 2020* (Nachweisstichtag) beziehen.
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an
der Versammlung und die Ausübung des Stimmrechts als
Aktionär nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes
erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme und der
Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei
ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs
zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht
keine Sperre für die Veräußerbarkeit des
Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen
oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes
nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den
Umfang des Stimmrechts ausschließlich der
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
July 16, 2020 09:06 ET (13:06 GMT)
DJ DGAP-HV: aap Implantate AG: Bekanntmachung der -4-
Anteilsbesitz des Aktionärs am Nachweisstichtag
maßgeblich, d. h. Veräußerungen von Aktien
nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf
die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des
Stimmrechts. Entsprechendes gilt für den Zuerwerb von
Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum
Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst
danach Aktionär werden, sind nicht teilnahme- und
stimmberechtigt.
Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises des
Anteilsbesitzes werden den Aktionären Zugangskarten für
den Online-Service der Gesellschaft übersandt, auf denen
die Zahl der dem Inhaber zustehenden Stimmen verzeichnet
ist. Um den rechtzeitigen Erhalt der Zugangskarten für
den Online-Service der Gesellschaft sicherzustellen,
bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die
Übersendung des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an
die zentrale Abwicklungsstelle Sorge zu tragen.
3.
Aktionäre können ihr Stimmrecht im Wege elektronischer
Kommunikation ausüben, ohne an der Hauptversammlung
teilzunehmen ('Briefwahl'). Hierzu ist eine
ordnungsgemäße Anmeldung erforderlich (siehe hierzu
Ziff. 2 'Voraussetzungen für die Teilnahme an der
virtuellen Hauptversammlung und die Ausübung des
Stimmrechts'). Die Stimmabgabe im Wege der Briefwahl
kann über den Online-Service der Gesellschaft im
Internet unter
https://www.aap.de/investoren/hauptversammlung
erfolgen. Die Stimmabgabe über den Online-Service der
Gesellschaft unter der Internetadresse
https://www.aap.de/investoren/hauptversammlung
ist ab dem 26. Juli 2020, 0.00 Uhr (MESZ), bis zum Ende
der Abstimmungen in der virtuellen Hauptversammlung am
7. August 2020 möglich.
Bis zum Ende der Abstimmungen in der virtuellen
Hauptversammlung am 7. August 2020 kann im
Online-Service der Gesellschaft eine über den
Online-Service vorgenommene Stimmabgabe auch geändert
oder widerrufen werden. Einzelheiten zur Stimmabgabe
über den Online-Service der Gesellschaft können die
Aktionäre dem dort hinterlegten Informationsblatt und
den Nutzungsbedingungen entnehmen.
Wird bei der Briefwahl zu einem Tagesordnungspunkt keine
ausdrückliche oder eindeutige Stimme abgegeben, so wird
dies für diesen Tagesordnungspunkt als Enthaltung
gewertet. Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine
Einzelabstimmung durchgeführt werden, ohne dass dies im
Vorfeld der Hauptversammlung mitgeteilt wurde, so gilt
eine Stimmabgabe zu diesem Tagesordnungspunkt insgesamt
auch als entsprechende Stimmabgabe für jeden Punkt der
Einzelabstimmung. Weitere Hinweise zur Briefwahl sind
auf der Zugangskarte für den Online-Service der
Gesellschaft, die den ordnungsgemäß angemeldeten
Aktionären übersandt wird, enthalten und zudem im
Internet unter
https://www.aap.de/investoren/hauptversammlung
einsehbar.
Auch bevollmächtigte Intermediäre,
Aktionärsvereinigungen und Stimmrechtsberater gemäß
§ 134a AktG sowie diesen gemäß § 135 Abs. 8 AktG
gleichgestellte Personen können sich der Briefwahl
bedienen.
4. *Verfahren für die Stimmabgabe durch einen
Bevollmächtigten*
Aktionäre können ihr Stimmrecht in Bezug auf die
virtuelle Hauptversammlung auch durch einen
Bevollmächtigten, z.B. durch einen Intermediär, eine
Aktionärsvereinigung, einen Stimmrechtsberater
gemäß § 134a AktG, eine andere in § 135 Abs. 8 AktG
gleichgestellte Person, oder eine andere Person ihrer
Wahl, ausüben lassen. Bevollmächtigt der Aktionär mehr
als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder
mehrere von diesen zurückweisen.
Wenn weder ein Intermediär, eine Aktionärsvereinigung,
ein Stimmrechtsberater gemäß § 134a AktG noch eine
diesen gemäß § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte
Person bevollmächtigt wird, bedürfen die Erteilung der
Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft der Textform
(§ 126b BGB) oder haben unter Verwendung der
Eingabemaske in dem Online-Service der Gesellschaft im
Internet unter
https://www.aap.de/investoren/hauptversammlung
zu erfolgen.
Für die Bevollmächtigung von Intermediären,
Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberatern gemäß §
134a AktG und diesen gemäß § 135 Abs. 8 AktG
gleichgestellten Personen enthält die Satzung der
Gesellschaft keine Vorgaben. Das Gesetz verlangt
lediglich, dass diese vorstehend genannten zu
Bevollmächtigenden die ihnen erteilte Vollmachten
nachprüfbar festhalten. Wenn ein Intermediär, eine
Aktionärsvereinigung, ein Stimmrechtsberater gemäß
§ 134a AktG oder eine andere in § 135 AktG genannte
Person bevollmächtigt werden soll, ist es möglich, dass
die zu bevollmächtigende Person eine besondere Form der
Vollmacht verlangt. Sollte ein Aktionär einen
Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, einen
Stimmrechtsberater gemäß § 134a AktG oder eine
andere der in § 135 AktG genannten Personen
bevollmächtigen wollen, so ist dringend anzuraten, sich
mit diesen Personen über eine mögliche Form der
Vollmacht abzustimmen.
Bevollmächtigte können ebenfalls weder physisch noch im
Wege elektronischer Kommunikation im Sinne von § 118
Abs. 1 Satz 2 AktG an der Hauptversammlung teilnehmen.
Sie können das Stimmrecht für von ihnen vertretene
Aktionäre lediglich im Wege der Briefwahl oder durch
Erteilung von (Unter-)Vollmacht an den von der
Gesellschaft benannten weisungsgebundenen
Stimmrechtsvertreter ausüben. Ein Formular für die
Erteilung einer Vollmacht ist auf der Zugangskarte für
den Online-Service der Gesellschaft, die den Aktionären
nach der oben beschriebenen form- und fristgerechten
Anmeldung übermittelt wird, abgedruckt. Das Formular für
die Erteilung einer Vollmacht steht außerdem im
Internet unter
https://www.aap.de/investoren/hauptversammlung
zum Download bereit.
Die Bevollmächtigung kann gegenüber dem Bevollmächtigten
erklärt oder gegenüber der Gesellschaft erklärt bzw.
nachgewiesen werden. Die Erteilung der Vollmacht, ihr
Widerruf und der Nachweis einer gegenüber einem
Bevollmächtigten erteilten Vollmacht oder ihres
Widerrufs gegenüber der Gesellschaft müssen auf einem
der folgenden Wege aus organisatorischen Gründen bis
spätestens zum Ablauf des 6. August 2020, 24.00 Uhr
(MESZ), der Gesellschaft unter einer der folgenden
Kontaktmöglichkeiten zugehen:
aap Implantate AG
c/o C-HV AG
Gewerbepark 10
92289 Ursensollen
oder
Telefax: +49 9628 92 99-871
oder
E-Mail: anmeldestelle@c-hv.com
Die Erteilung der Vollmacht und ihr Widerruf sind
darüber hinaus unter Verwendung der Eingabemaske über
den Online-Service der Gesellschaft im Internet unter
https://www.aap.de/investoren/hauptversammlung
bis zum Ende der Abstimmungen in der virtuellen
Hauptversammlung am 7. August 2020 möglich. Bis zum Ende
der Abstimmungen in der virtuellen Hauptversammlung am
7. August 2020 ist auch ein Widerruf oder eine
Änderung einer zuvor in Textform (§ 126b BGB)
übersandten oder über den Online-Service erteilten
Vollmacht möglich. Wird eine Vollmacht - jeweils
fristgemäß - sowohl in Textform (§ 126b BGB)
übersandt als auch über den Online-Service der
Gesellschaft erteilt, wird unabhängig von der zeitlichen
Reihenfolge ihres jeweiligen Eingangs bei der
Gesellschaft ausschließlich die über den
Online-Service abgegebene Vollmacht als verbindlich
behandelt. Einzelheiten zur Erteilung von Vollmachten
und zum Widerruf einer zuvor erteilten Vollmacht unter
Nutzung der Eingabemaske in dem Online-Service können
die Aktionäre dem dort hinterlegten Informationsblatt
und den Nutzungsbedingungen entnehmen.
Die Ausübung der Aktionärsrechte in Bezug auf die
virtuelle Hauptversammlung über den Online-Service der
Gesellschaft durch den Bevollmächtigten setzt voraus,
dass der Bevollmächtigte vom Aktionär
Zugangskartennummer und einen neuen Zugangscode erhält.
Die Nutzung der Zugangsdaten durch den Bevollmächtigten
gilt zugleich als Nachweis der Bevollmächtigung, ein
darüberhinausgehender Nachweis der Bevollmächtigung
gegenüber der Gesellschaft in Textform ist nicht
erforderlich. Auch im Fall einer Vollmachtserteilung
sind Anmeldung und Nachweis des Aktienbesitzes form- und
fristgerecht nach den vorstehenden Bestimmungen
erforderlich.
5. *Von der Gesellschaft benannter
Stimmrechtsvertreter*
Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären an, den von der
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter zu
bevollmächtigen. Der von der Gesellschaft benannte
Stimmrechtsvertreter wird aufgrund einer ihm erteilten
Vollmacht das Stimmrecht nur ausüben, soweit ihm eine
Weisung erteilt wurde; er ist verpflichtet,
weisungsgemäß abzustimmen. Aufträge zum Stellen von
Fragen, Anträgen oder Wahlvorschlägen, oder zur
Erklärung von Widersprüchen gegen
Hauptversammlungsbeschlüsse wird er nicht
entgegennehmen. Auch zur Vollmachts- und
Weisungserteilung an den von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter ist eine fristgerechte Anmeldung
erforderlich (siehe hierzu Ziff. 2 'Voraussetzungen für
die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und die
Ausübung des Stimmrechts').
Die Vollmacht an den von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter bedarf ebenso wie die Erteilung von
Weisungen der Textform (§ 126b BGB) oder hat unter
Verwendung der Eingabemaske über den Online-Service der
Gesellschaft im Internet unter
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
July 16, 2020 09:06 ET (13:06 GMT)
DJ DGAP-HV: aap Implantate AG: Bekanntmachung der -5-
https://www.aap.de/investoren/hauptversammlung
zu erfolgen.
Gleiches gilt für die Änderung oder den Widerruf
der Vollmacht oder der Weisungen. Das Vollmachts- und
Weisungsformular für den Stimmrechtsvertreter der
Gesellschaft mit den entsprechenden Erläuterungen ist
auf der Zugangskarte für den Online-Service der
Gesellschaft, die den Aktionären nach der oben
beschriebenen form- und fristgerechten Anmeldung
übermittelt wird, abgedruckt. Diese Unterlagen stehen
außerdem im Internet unter
https://www.aap.de/investoren/hauptversammlung
zum Download bereit.
Die Erteilung der Vollmacht an den von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertreter, die Erteilung von
Weisungen und ihr Widerruf müssen auf einem der
folgenden Wege aus organisatorischen Gründen spätestens
bis zum Ablauf des 6. August 2020, 24.00 Uhr (MESZ) an
die Gesellschaft übermittelt werden:
aap Implantate AG
c/o C-HV AG
Gewerbepark 10
92289 Ursensollen
oder
Telefax: +49 9628 92 99-871
oder
E-Mail: anmeldestelle@c-hv.com.
Die Erteilung der Vollmacht und ihr Widerruf sind
darüber hinaus unter Verwendung der Eingabemaske über
den Online-Service der Gesellschaft im Internet unter
https://www.aap.de/investoren/hauptversammlung
bis zum Ende der Abstimmungen in der virtuellen
Hauptversammlung am 7. August 2020 möglich. Hierfür ist
im Online-Service der Gesellschaft die Schaltfläche
'Vollmacht und Weisung an den Stimmrechtsvertreter
erteilen' vorgesehen. Bis zum Ende der Abstimmungen in
der virtuellen Hauptversammlung am 7. August 2020 ist
auch ein Widerruf oder eine Änderung einer zuvor in
Textform (§ 126b BGB) übersandten oder über den
Online-Service erteilten Vollmacht möglich.
Wird eine Vollmacht mit Weisungen an den
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft - jeweils
fristgemäß - sowohl in Textform (§ 126b BGB)
übersandt als auch über den Online-Service der
Gesellschaft erteilt, werden unabhängig von der
zeitlichen Reihenfolge ihres Eingangs bei der
Gesellschaft ausschließlich die über den
Online-Service der Gesellschaft abgegebenen Vollmachten
und Weisungen als verbindlich behandelt. Einzelheiten
zur Erteilung von Vollmachten mit Weisungen an den
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft und zum Widerruf
einer zuvor erteilten Vollmacht unter Nutzung der
Eingabemaske im Online-Service der Gesellschaft können
die Aktionäre dem dort hinterlegten Informationsblatt
und den Nutzungsbedingungen entnehmen.
Soweit der von der Gesellschaft benannte
weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt
wird, müssen diesem in jedem Fall Weisungen für die
Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Ohne diese
Weisungen ist die Vollmacht ungültig. Auch bei
Bevollmächtigung des von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreters sind Anmeldung und Nachweis des
Aktienbesitzes form- und fristgerecht nach den
vorstehenden Bestimmungen erforderlich.
6. *Tagesordnungsergänzungsverlangen gemäß
§ 122 Abs. 2 AktG*
Aktionäre, deren Anteile zusammen mindestens den
zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen
Betrag von 500.000 Euro des Grundkapitals erreichen,
können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung
gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen
Gegenstand muss eine Begründung oder eine
Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist
schriftlich an den Vorstand der aap Implantate AG zu
richten und muss der Gesellschaft spätestens am *23.
Juli 2020, 24:00 Uhr*, zugehen. Bitte richten Sie
entsprechende Verlangen an die nachfolgende Adresse:
*aap Implantate AG*
Vorstand
'Hauptversammlung'
Lorenzweg 5
D-12099 Berlin
Die betreffenden Aktionäre haben gemäß § 122 Abs. 2
i.V.m. Abs. 1 Satz 3 AktG nachzuweisen, dass sie seit
mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des
Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die
Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über das
Ergänzungsverlangen halten.
7. *Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß
§§ 126 Abs. 1, 127 AktG*
Die Rechte der Aktionäre, Anträge und Wahlvorschläge zu
Punkten der Tagesordnung sowie zur Geschäftsordnung zu
stellen, sind nach der gesetzlichen Konzeption des
COVID-19-Gesetzes ausgeschlossen. Gleichwohl wird den
Aktionären die Möglichkeit eingeräumt, in entsprechender
Anwendung der §§ 126, 127 AktG Gegenanträge sowie
Wahlvorschläge im Vorfeld der Hauptversammlung nach
Maßgabe der nachstehenden Ausführungen zu
übermitteln:
Die Gesellschaft wird entsprechende Gegenanträge und
Wahlvorschläge einschließlich des Namens des
Aktionärs, der Begründung, die allerdings für
Wahlvorschläge nicht erforderlich ist, und einer
etwaigen Stellungnahme der Verwaltung auf der Webseite
der Gesellschaft
https://www.aap.de/investoren/hauptversammlung
zugänglich machen, wenn sie der Aktionär mindestens 14
Tage vor der Versammlung, also bis 23. Juli 2020, 24:00
Uhr, der Gesellschaft an nachfolgend genannte Adresse
*aap Implantate AG*
Investor Relations
Lorenzweg 5
D-12099 Berlin
Telefax: +49 30 75 01 92 90
E-Mail: f.franke@aap.de
übermittelt und die übrigen Voraussetzungen für eine
Pflicht zur Zugänglichmachung gemäß § 126 AktG bzw.
§ 127 AktG erfüllt sind.
Entsprechende Gegenanträge und Wahlvorschläge werden in
der virtuellen Hauptversammlung so behandelt, als seien
sie in der Hauptversammlung gestellt worden, wenn sich
der Aktionär angemeldet hat.
8. *Fragemöglichkeit im Wege der elektronischen
Kommunikation*
Gemäß § 1 Abs. 1, Abs. 2 COVID-19-Gesetz wird den
Aktionären eine Fragemöglichkeit im Wege der
elektronischen Kommunikation eingeräumt. Der Vorstand
hat vorgegeben, dass Fragen bis spätestens zwei Tage vor
der Versammlung im Wege elektronischer Kommunikation
einzureichen sind. Der Vorstand wird entsprechend dem
COVID-19-Gesetz nach pflichtgemäßem, freiem
Ermessen entscheiden, welche Fragen er wie beantwortet.
Zur Hauptversammlung angemeldete Aktionäre können ihre
Fragen bis *5. August 2020, 24:00 Uh*r, über den
Online-Service der Gesellschaft übermitteln.
9. *Möglichkeit des Widerspruchs gegen
Beschlüsse der Hauptversammlung*
Unter Verzicht auf das Erfordernis des Erscheinens in
der Hauptversammlung wird ordnungsgemäß
angemeldeten Aktionären, die ihr Stimmrecht im Wege der
elektronischen Kommunikation (also per Briefwahl) oder
über Vollmachtserteilung ausgeübt haben, die Möglichkeit
eingeräumt, Widerspruch gegen Beschlüsse der
Hauptversammlung zu erklären. Entsprechende Erklärungen
sind ab dem Beginn der Hauptversammlung bis zu deren
Schließung durch den Versammlungsleiter möglich und
sind der Gesellschaft über den Online-Service der
Gesellschaft zu übermitteln.
10. *Informationen und Unterlagen zur
Hauptversammlung*
Die Informationen und Unterlagen nach § 124a AktG können
im Internet unter
https://www.aap.de/investoren/hauptversammlung
eingesehen und auf Wunsch heruntergeladen werden.
Vollmachtsformulare werden den Aktionären zusammen mit
der Zugangskarte für den Online-Service der Gesellschaft
direkt übermittelt; eine Verpflichtung zur Verwendung
dieser von der Gesellschaft angebotenen Formulare
besteht nicht. Sämtliche der Hauptversammlung gesetzlich
zugänglich zu machenden Unterlagen liegen in der
Hauptversammlung zur Einsichtnahme aus.
Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach §§ 122
Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 und 131 Abs. 1 AktG können
ebenfalls im Internet unter
https://www.aap.de/investoren/hauptversammlung
eingesehen werden.
11. *Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im
Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung*
Zum Zeitpunkt der Einberufung betragen die Gesamtzahl
der Aktien und die Gesamtzahl der Stimmrechte
32.067.377.
12. *Hinweise zum Datenschutz für Aktionäre*
Die Gesellschaft verarbeitet personenbezogene Daten
(Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Aktienanzahl,
Aktiengattung, Besitzart der Aktien und Nummer der
Zugangskarte für den Online-Service der Gesellschaft)
auf Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze, um den
Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der
Hauptversammlung zu ermöglichen. Die Verarbeitung der
personenbezogenen Daten ist für die Teilnahme an der
Hauptversammlung zwingend erforderlich. Für die
Verarbeitung ist die aap Implantate AG die
verantwortliche Stelle. Rechtsgrundlage für die
Verarbeitung ist Art. 6 (1) c)
Datenschutz-Grundverordnung.
Die Dienstleister der Gesellschaft, welche zum Zwecke
der Ausrichtung der Hauptversammlung beauftragt werden,
erhalten von der Gesellschaft nur solche
personenbezogenen Daten, welche für die Ausführung der
beauftragten Dienstleistung erforderlich sind und
verarbeiten die Daten ausschließlich nach Weisung
der Gesellschaft.
Aktionäre haben ein jederzeitiges Auskunfts-,
Berichtigungs-, Einschränkungs-, Widerspruchs- und
Löschungsrecht bezüglich der Verarbeitung Ihrer
personenbezogenen Daten sowie ein Recht auf
Datenübertragung nach Kapitel III der
Datenschutz-Grundverordnung. Diese Rechte können
Aktionäre gegenüber der aap Implantate AG unentgeltlich
über die E-Mail-Adresse:
datenschutz-aap@legitimis.com
oder über die folgenden Kontaktdaten geltend machen:
aap Implantate AG, Lorenzweg 5, 12099 Berlin
Sie erreichen den externen Datenschutzbeauftragten
unter:
Dipl. WJur. Sebastian Feik, legitimis GmbH, Dellbrücker
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
July 16, 2020 09:06 ET (13:06 GMT)
Straße 116, 51469 Bergisch Gladbach, Telefon:
02202/289410, E-Mail: datenschutz-aap@legitimis.com
Zudem steht Ihnen ein Beschwerderecht bei den
Datenschutz-Aufsichtsbehörden nach Art. 77
Datenschutz-Grundverordnung zu.
Weiterführende Informationen zum Datenschutz sind auf
der Internetseite der Gesellschaft unter
https://www.aap.de/datenschutz
zu finden.
Berlin, im Juli 2020
*aap Implantate AG*
_Der Vorstand_
2020-07-16 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de
Sprache: Deutsch
Unternehmen: aap Implantate AG
Lorenzweg 5
12099 Berlin
Deutschland
E-Mail: info@aap.de
Internet: https://www.aap.de/
ISIN: DE0005066609
WKN: 506 660
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
1095653 2020-07-16
(END) Dow Jones Newswires
July 16, 2020 09:06 ET (13:06 GMT)
