Bei Bayer (WKN: BAY001 / ISIN: DE000BAY0017) wurde am Dienstag eine Nachricht vermeldet, die sowohl negativ als auch positiv gewertet werden kann. Ein Berufungsgericht in San Francisco hält an dem Schuldspruch gegen den DAX-Konzern in einem Verfahren um angebliche Krebsrisiken des Unkrautvernichters Glyphosat weiter fest.
"Schritt in die richtige Richtung"
Diese Nachricht könnte eine Signalwirkung für andere Kläger haben. Auf der anderen Seite hat das Berufungsgericht die entsprechende Strafe deutlich gesenkt. Der Leverkusener Chemie- und Pharmakonzern begrüßte diese Entscheidung in einer Stellungnahme als "Schritt in die richtige Richtung". Bayer betonte aber erneut, dass es sich bei dem Unkrautvernichter um ein sicheres Produkt handelt und kündigte an, Rechtsmittel zu prüfen.
Gefahren verschwiegen?
Das US-Berufungsgericht hatte am Montag den Schaden- und Strafschadenersatz, den Bayer dem Krebs-Opfer Dewayne Johnson zahlen muss, von ursprünglich 289 Mio. auf nun nur noch knapp 21 Mio. US-Dollar gesenkt. Bei dem Kläger wurde 2014 Lymphdrüsenkrebs diagnostiziert. Johnson machte dafür den Unkrautvernichter Roundup des 2018 von Bayer übernommenen US-Saatguthersteller Monsanto verantwortlich. Johnson warf Bayer außerdem vor, die Gefahren des glyphosathaltigen Unkrautvernichters verschwiegen zu haben.
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