Begründen Familienmitglieder gemeinschaftlich Eigentum an einem Grundstück, so wird im Notarvertrag die Möglichkeit zur Aufhebung dieser Gemeinschaft häufig ausgeschlossen. Geraten die Eigentümer später in Streit, so kann aus diesem Streit allein nicht das Recht abgeleitet werden, die Gemeinschaft zu ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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