DGAP-News: Pittler Maschinenfabrik Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der
Einberufung zur Hauptversammlung
Pittler Maschinenfabrik Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung
zur Hauptversammlung am 07.09.2020 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
2020-07-27 / 15:05
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Pittler Maschinenfabrik Aktiengesellschaft Langen ISIN
DE0006925001
Wertpapierkennnummer 692500 Einladung zur ordentlichen
Hauptversammlung
Wir laden unsere Aktionäre zu der am *07. September
2020 um 11.00 Uhr MESZ* im Crowne Plaza Frankfurt -
Congress Hotel, Lyoner Straße 44-48, 60528
Frankfurt am Main, stattfindenden ordentlichen
Hauptversammlung der PITTLER Maschinenfabrik
Aktiengesellschaft ein.
Die Hauptversammlung findet auf Grundlage von Artikel 2
des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der
COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und
Strafverfahrensrecht vom 27. März 2020
('*COVID-19-Gesetz*') unter Abweichung von § 175 Abs. 1
S. 2 AktG nicht innerhalb der ersten acht Monate des
Geschäftsjahres, sondern innerhalb des Geschäftsjahres
der PITTLER Maschinenfabrik Aktiengesellschaft statt.
I. *Tagesordnung*
1. Vorlage des festgestellten und mit dem
uneingeschränkten Bestätigungsvermerk des
Abschlussprüfers versehenen Jahresabschlusses
für das Geschäftsjahr 2019, des gebilligten und
mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk
des Abschlussprüfers versehenen
Konzernabschlusses und des zusammengefassten
Lageberichts und Konzernlageberichts für das
Konzerngeschäftsjahr 2019 sowie des Berichts
des Aufsichtsrats
Die vorgenannten Unterlagen können im Internet
unter
www.pittler-maschinenfabrik.de
eingesehen werden. Ferner werden die Unterlagen
in der Hauptversammlung zugänglich gemacht und
erläutert.
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand
aufgestellten Jahresabschluss und den
Konzernabschluss am 23. April 2020 gebilligt.
Der Jahresabschluss ist damit festgestellt.
Dementsprechend ist zu diesem
Tagesordnungspunkt keine Beschlussfassung durch
die Hauptversammlung erforderlich.
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns 2019*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2019 in Höhe
von EUR 929.901,24 auf neue Rechnung
vorzutragen.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung des
Vorstands für das Geschäftsjahr 2019*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor,
folgenden Beschluss zu fassen:
Dem Vorstand wird für das Geschäftsjahr 2019
Entlastung erteilt.
4. *Beschlussfassung über die Entlastung des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor,
folgenden Beschluss zu fassen:
Den Mitgliedern des Aufsichtsrats wird für das
Geschäftsjahr 2019 Entlastung erteilt.
5. *Wahl des Abschlussprüfers*
Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgenden
Beschluss zu fassen:
Zum Abschluss- und Konzernabschlussprüfer für
das am 31. Dezember 2020 endende Geschäftsjahr
wird die RSM GmbH,
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft, Düsseldorf
gewählt. Dies umfasst auch die Wahl zum Prüfer
für eine prüferische Durchsicht von
Zwischenfinanzberichten, die vor der nächsten
ordentlichen Hauptversammlung aufgestellt
werden, soweit die prüferische Durchsicht
solcher Zwischenfinanzberichte beauftragt wird.
6. *Wahl des Aufsichtsrats*
Das Amt der Aufsichtsratsmitglieder Werner
Uhde, Günter Rothenberger, Marc Heylen und
Regina Libowski endet mit Beendigung der
Hauptversammlung, die über die Entlastung für
das Geschäftsjahr 2019 beschließt.
Der gemäß § 8 Abs. 1 der Satzung aus sechs
Aufsichtsratsmitgliedern bestehende
Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich
gemäß §§ 95 Satz 2, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1
AktG in Verbindung mit §§ 1 Nr. 1 Satz 2, 4
Abs. 1 DrittelbG und § 8 Abs. 1 der Satzung aus
vier von der Hauptversammlung und zwei von den
Arbeitnehmern zu wählenden
Aufsichtsratsmitgliedern zusammen. Die
Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht
gebunden.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, als von der
Hauptversammlung zu wählende Mitglieder die
bisherigen Mitglieder des Aufsichtsrats
a. *Herrn Günter Rothenberger*
Kaufmann, geschäftsführender
Gesellschafter der Günter Rothenberger
Industries GmbH, Dietzenbach,
geschäftsführender Gesellschafter der
Günter Rothenberger Beteiligungen GmbH,
Frankfurt am Main und Alleinvorstand der
Maschinenfabrik Heid AG, Stockerau bei
Wien (Österreich), wohnhaft in Bad
Homburg,
b. *Frau Regina Libowski*
Kauffrau, geschäftsführende
Gesellschafterin der RL Consult GmbH,
Dassendorf, Geschäftsführerin der
Carborundum Schleifmittelfabrik GmbH,
Düsseldorf, Geschäftsführerin der
Brigitte und Günter Rothenberger Enkel
GmbH, Bad Homburg und Geschäftsführerin
der Klopfer Grundbesitz Verwaltungs-GmbH,
Renningen, wohnhaft in Dassendorf,
sowie ferner
c. *Herrn Josef Preis*
Diplom-Ingenieur, Vorsitzender des
Vorstands der DVS TECHNOLOGY AG,
Dietzenbach, Geschäftsführer der Preis
Engineering GmbH, Amöneburg und
Geschäftsführer der Präwema
Antriebstechnik GmbH, Eschwege, wohnhaft
in Amöneburg-Mardorf, und
d. *Herrn Stefan Menz*
LL.M., CVA, Finanzvorstand der DVS
TECHNOLOGY AG, Dietzenbach,
Geschäftsführer der Pittler T&S GmbH,
Dietzenbach, Geschäftsführer der DISKUS
WERKE Schleiftechnik GmbH, Dietzenbach,
Geschäftsführer der DVS Universal
Grinding GmbH, Dietzenbach,
Geschäftsführer der Günter Rothenberger
Industries GmbH, Dietzenbach und
Geschäftsführer der DVS Technology GmbH,
Krauthausen, wohnhaft in Frankfurt am
Main,
für die Zeit bis zur Beendigung der
Hauptversammlung, die über die Entlastung für
das Geschäftsjahr 2024 beschließt, zu
wählen.
Sämtliche zur Wahl vorgeschlagenen Kandidaten
sind mit dem Sektor, in dem die Gesellschaft
tätig ist, vertraut.
Herr Stefan Menz verfügt über Sachverstand auf
dem Gebiet der Rechnungslegung und
Abschlussprüfung. Er erfüllt damit die
Voraussetzungen des § 100 Abs. 5 AktG.
Es ist beabsichtigt, die Wahlen zum
Aufsichtsrat im Wege der Einzelwahl
durchzuführen. Herr Stefan Menz beabsichtigt,
im Falle seiner Wahl in den Aufsichtsrat für
den Aufsichtsratsvorsitz zu kandidieren.
*Informationen gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5
AktG:*
Die zur Wahl als Mitglieder des Aufsichtsrats
vorgeschlagenen Personen besitzen folgende
Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu
bildenden Aufsichtsräten oder in vergleichbaren
in- und ausländischen Kontrollgremien von
Wirtschaftsunternehmen:
a. *Herr Günter Rothenberger*
- Mitglied des Aufsichtsrats der DVS
TECHNOLOGY AG, Dietzenbach
b. *Frau Regina Libowski*
- Keine
c. *Herr Josef Preis*
- Keine
d. *Herr Stefan Menz*
- Keine
II. *Weitere Angaben zur Einberufung*
1. *Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte*
Die Gesamtzahl der Aktien beträgt zum
Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung 2.452.130 Stück. Sämtliche
ausgegebenen Aktien gehören derselben
Aktiengattung an. Die Gesellschaft hält im
Zeitpunkt der Einberufung keine eigenen
Aktien. Daher beträgt die Gesamtzahl der
teilnahme- und stimmberechtigten Stückaktien
zum Zeitpunkt der Einberufung 2.452.130. Jede
Stückaktie gewährt eine Stimme.
2. *Voraussetzungen für die Teilnahme an der
Hauptversammlung und Ausübung des
Stimmrechts*
2.1 *Anmeldung und Nachweis*
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und
zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß
§ 14 der Satzung der PITTLER Maschinenfabrik
Aktiengesellschaft nur diejenigen Aktionäre
berechtigt, die sich rechtzeitig angemeldet
und ihre Berechtigung zur Teilnahme und zur
Ausübung des Stimmrechts nachgewiesen haben.
Die Anmeldung und einer der beiden
nachfolgend beschriebenen Nachweise der
Berechtigung müssen der Gesellschaft
spätestens bis zum Ablauf des 31. August
2020, 24:00 Uhr MESZ, unter der
nachstehenden Postanschrift, Faxnummer oder
E-Mail-Adresse zugehen:
PITTLER Maschinenfabrik Aktiengesellschaft
c/o Quirin Privatbank AG
Bürgermeister-Smidt-Str. 76
28195 Bremen
Fax-Nr.: +49 421 / 897604 - 44
E-Mail:
Hauptversammlungen@quirinprivatbank.de
Den Aktionären stehen nach § 14 Abs. 2 der
Satzung der Gesellschaft zwei alternative
Möglichkeiten offen, ihre Berechtigung zur
Teilnahme an der Hauptversammlung und zur
Ausübung des Stimmrechts nachzuweisen:
Der Nachweis kann durch einen in Textform
erstellten besonderen Nachweis des
Anteilsbesitzes durch das depotführende
Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut
erbracht werden. Der Nachweis des
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July 27, 2020 09:05 ET (13:05 GMT)
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