DGAP-News: Pittler Maschinenfabrik Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung Pittler Maschinenfabrik Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 07.09.2020 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2020-07-27 / 15:05 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. Pittler Maschinenfabrik Aktiengesellschaft Langen ISIN DE0006925001 Wertpapierkennnummer 692500 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Wir laden unsere Aktionäre zu der am *07. September 2020 um 11.00 Uhr MESZ* im Crowne Plaza Frankfurt - Congress Hotel, Lyoner Straße 44-48, 60528 Frankfurt am Main, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung der PITTLER Maschinenfabrik Aktiengesellschaft ein. Die Hauptversammlung findet auf Grundlage von Artikel 2 des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht vom 27. März 2020 ('*COVID-19-Gesetz*') unter Abweichung von § 175 Abs. 1 S. 2 AktG nicht innerhalb der ersten acht Monate des Geschäftsjahres, sondern innerhalb des Geschäftsjahres der PITTLER Maschinenfabrik Aktiengesellschaft statt. I. *Tagesordnung* 1. Vorlage des festgestellten und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers versehenen Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2019, des gebilligten und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers versehenen Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts und Konzernlageberichts für das Konzerngeschäftsjahr 2019 sowie des Berichts des Aufsichtsrats Die vorgenannten Unterlagen können im Internet unter www.pittler-maschinenfabrik.de eingesehen werden. Ferner werden die Unterlagen in der Hauptversammlung zugänglich gemacht und erläutert. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss am 23. April 2020 gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Dementsprechend ist zu diesem Tagesordnungspunkt keine Beschlussfassung durch die Hauptversammlung erforderlich. 2. *Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns 2019* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2019 in Höhe von EUR 929.901,24 auf neue Rechnung vorzutragen. 3. *Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen: Dem Vorstand wird für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung erteilt. 4. *Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen: Den Mitgliedern des Aufsichtsrats wird für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung erteilt. 5. *Wahl des Abschlussprüfers* Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen: Zum Abschluss- und Konzernabschlussprüfer für das am 31. Dezember 2020 endende Geschäftsjahr wird die RSM GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Düsseldorf gewählt. Dies umfasst auch die Wahl zum Prüfer für eine prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten, die vor der nächsten ordentlichen Hauptversammlung aufgestellt werden, soweit die prüferische Durchsicht solcher Zwischenfinanzberichte beauftragt wird. 6. *Wahl des Aufsichtsrats* Das Amt der Aufsichtsratsmitglieder Werner Uhde, Günter Rothenberger, Marc Heylen und Regina Libowski endet mit Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2019 beschließt. Der gemäß § 8 Abs. 1 der Satzung aus sechs Aufsichtsratsmitgliedern bestehende Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich gemäß §§ 95 Satz 2, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG in Verbindung mit §§ 1 Nr. 1 Satz 2, 4 Abs. 1 DrittelbG und § 8 Abs. 1 der Satzung aus vier von der Hauptversammlung und zwei von den Arbeitnehmern zu wählenden Aufsichtsratsmitgliedern zusammen. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. Der Aufsichtsrat schlägt vor, als von der Hauptversammlung zu wählende Mitglieder die bisherigen Mitglieder des Aufsichtsrats a. *Herrn Günter Rothenberger* Kaufmann, geschäftsführender Gesellschafter der Günter Rothenberger Industries GmbH, Dietzenbach, geschäftsführender Gesellschafter der Günter Rothenberger Beteiligungen GmbH, Frankfurt am Main und Alleinvorstand der Maschinenfabrik Heid AG, Stockerau bei Wien (Österreich), wohnhaft in Bad Homburg, b. *Frau Regina Libowski* Kauffrau, geschäftsführende Gesellschafterin der RL Consult GmbH, Dassendorf, Geschäftsführerin der Carborundum Schleifmittelfabrik GmbH, Düsseldorf, Geschäftsführerin der Brigitte und Günter Rothenberger Enkel GmbH, Bad Homburg und Geschäftsführerin der Klopfer Grundbesitz Verwaltungs-GmbH, Renningen, wohnhaft in Dassendorf, sowie ferner c. *Herrn Josef Preis* Diplom-Ingenieur, Vorsitzender des Vorstands der DVS TECHNOLOGY AG, Dietzenbach, Geschäftsführer der Preis Engineering GmbH, Amöneburg und Geschäftsführer der Präwema Antriebstechnik GmbH, Eschwege, wohnhaft in Amöneburg-Mardorf, und d. *Herrn Stefan Menz* LL.M., CVA, Finanzvorstand der DVS TECHNOLOGY AG, Dietzenbach, Geschäftsführer der Pittler T&S GmbH, Dietzenbach, Geschäftsführer der DISKUS WERKE Schleiftechnik GmbH, Dietzenbach, Geschäftsführer der DVS Universal Grinding GmbH, Dietzenbach, Geschäftsführer der Günter Rothenberger Industries GmbH, Dietzenbach und Geschäftsführer der DVS Technology GmbH, Krauthausen, wohnhaft in Frankfurt am Main, für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2024 beschließt, zu wählen. Sämtliche zur Wahl vorgeschlagenen Kandidaten sind mit dem Sektor, in dem die Gesellschaft tätig ist, vertraut. Herr Stefan Menz verfügt über Sachverstand auf dem Gebiet der Rechnungslegung und Abschlussprüfung. Er erfüllt damit die Voraussetzungen des § 100 Abs. 5 AktG. Es ist beabsichtigt, die Wahlen zum Aufsichtsrat im Wege der Einzelwahl durchzuführen. Herr Stefan Menz beabsichtigt, im Falle seiner Wahl in den Aufsichtsrat für den Aufsichtsratsvorsitz zu kandidieren. *Informationen gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG:* Die zur Wahl als Mitglieder des Aufsichtsrats vorgeschlagenen Personen besitzen folgende Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: a. *Herr Günter Rothenberger* - Mitglied des Aufsichtsrats der DVS TECHNOLOGY AG, Dietzenbach b. *Frau Regina Libowski* - Keine c. *Herr Josef Preis* - Keine d. *Herr Stefan Menz* - Keine II. *Weitere Angaben zur Einberufung* 1. *Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte* Die Gesamtzahl der Aktien beträgt zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 2.452.130 Stück. Sämtliche ausgegebenen Aktien gehören derselben Aktiengattung an. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung keine eigenen Aktien. Daher beträgt die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Stückaktien zum Zeitpunkt der Einberufung 2.452.130. Jede Stückaktie gewährt eine Stimme. 2. *Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts* 2.1 *Anmeldung und Nachweis* Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 14 der Satzung der PITTLER Maschinenfabrik Aktiengesellschaft nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig angemeldet und ihre Berechtigung zur Teilnahme und zur Ausübung des Stimmrechts nachgewiesen haben. Die Anmeldung und einer der beiden nachfolgend beschriebenen Nachweise der Berechtigung müssen der Gesellschaft spätestens bis zum Ablauf des 31. August 2020, 24:00 Uhr MESZ, unter der nachstehenden Postanschrift, Faxnummer oder E-Mail-Adresse zugehen: PITTLER Maschinenfabrik Aktiengesellschaft c/o Quirin Privatbank AG Bürgermeister-Smidt-Str. 76 28195 Bremen Fax-Nr.: +49 421 / 897604 - 44 E-Mail: Hauptversammlungen@quirinprivatbank.de Den Aktionären stehen nach § 14 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft zwei alternative Möglichkeiten offen, ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachzuweisen: Der Nachweis kann durch einen in Textform erstellten besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut erbracht werden. Der Nachweis des
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July 27, 2020 09:05 ET (13:05 GMT)