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DGAP-HV: Pittler Maschinenfabrik Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 07.09.2020 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: Pittler Maschinenfabrik Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der 
Einberufung zur Hauptversammlung 
Pittler Maschinenfabrik Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung 
zur Hauptversammlung am 07.09.2020 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der 
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2020-07-27 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
Pittler Maschinenfabrik Aktiengesellschaft Langen ISIN 
DE0006925001 
Wertpapierkennnummer 692500 Einladung zur ordentlichen 
Hauptversammlung 
 
Wir laden unsere Aktionäre zu der am *07. September 
2020 um 11.00 Uhr MESZ* im Crowne Plaza Frankfurt - 
Congress Hotel, Lyoner Straße 44-48, 60528 
Frankfurt am Main, stattfindenden ordentlichen 
Hauptversammlung der PITTLER Maschinenfabrik 
Aktiengesellschaft ein. 
 
Die Hauptversammlung findet auf Grundlage von Artikel 2 
des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der 
COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und 
Strafverfahrensrecht vom 27. März 2020 
('*COVID-19-Gesetz*') unter Abweichung von § 175 Abs. 1 
S. 2 AktG nicht innerhalb der ersten acht Monate des 
Geschäftsjahres, sondern innerhalb des Geschäftsjahres 
der PITTLER Maschinenfabrik Aktiengesellschaft statt. 
 
I. *Tagesordnung* 
1. Vorlage des festgestellten und mit dem 
   uneingeschränkten Bestätigungsvermerk des 
   Abschlussprüfers versehenen Jahresabschlusses 
   für das Geschäftsjahr 2019, des gebilligten und 
   mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk 
   des Abschlussprüfers versehenen 
   Konzernabschlusses und des zusammengefassten 
   Lageberichts und Konzernlageberichts für das 
   Konzerngeschäftsjahr 2019 sowie des Berichts 
   des Aufsichtsrats 
 
   Die vorgenannten Unterlagen können im Internet 
   unter 
 
   www.pittler-maschinenfabrik.de 
 
   eingesehen werden. Ferner werden die Unterlagen 
   in der Hauptversammlung zugänglich gemacht und 
   erläutert. 
 
   Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand 
   aufgestellten Jahresabschluss und den 
   Konzernabschluss am 23. April 2020 gebilligt. 
   Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. 
   Dementsprechend ist zu diesem 
   Tagesordnungspunkt keine Beschlussfassung durch 
   die Hauptversammlung erforderlich. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns 2019* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2019 in Höhe 
   von EUR 929.901,24 auf neue Rechnung 
   vorzutragen. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung des 
   Vorstands für das Geschäftsjahr 2019* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, 
   folgenden Beschluss zu fassen: 
 
   Dem Vorstand wird für das Geschäftsjahr 2019 
   Entlastung erteilt. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, 
   folgenden Beschluss zu fassen: 
 
   Den Mitgliedern des Aufsichtsrats wird für das 
   Geschäftsjahr 2019 Entlastung erteilt. 
5. *Wahl des Abschlussprüfers* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgenden 
   Beschluss zu fassen: 
 
   Zum Abschluss- und Konzernabschlussprüfer für 
   das am 31. Dezember 2020 endende Geschäftsjahr 
   wird die RSM GmbH, 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 
   Steuerberatungsgesellschaft, Düsseldorf 
   gewählt. Dies umfasst auch die Wahl zum Prüfer 
   für eine prüferische Durchsicht von 
   Zwischenfinanzberichten, die vor der nächsten 
   ordentlichen Hauptversammlung aufgestellt 
   werden, soweit die prüferische Durchsicht 
   solcher Zwischenfinanzberichte beauftragt wird. 
6. *Wahl des Aufsichtsrats* 
 
   Das Amt der Aufsichtsratsmitglieder Werner 
   Uhde, Günter Rothenberger, Marc Heylen und 
   Regina Libowski endet mit Beendigung der 
   Hauptversammlung, die über die Entlastung für 
   das Geschäftsjahr 2019 beschließt. 
 
   Der gemäß § 8 Abs. 1 der Satzung aus sechs 
   Aufsichtsratsmitgliedern bestehende 
   Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich 
   gemäß §§ 95 Satz 2, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 
   AktG in Verbindung mit §§ 1 Nr. 1 Satz 2, 4 
   Abs. 1 DrittelbG und § 8 Abs. 1 der Satzung aus 
   vier von der Hauptversammlung und zwei von den 
   Arbeitnehmern zu wählenden 
   Aufsichtsratsmitgliedern zusammen. Die 
   Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht 
   gebunden. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, als von der 
   Hauptversammlung zu wählende Mitglieder die 
   bisherigen Mitglieder des Aufsichtsrats 
 
   a. *Herrn Günter Rothenberger* 
 
      Kaufmann, geschäftsführender 
      Gesellschafter der Günter Rothenberger 
      Industries GmbH, Dietzenbach, 
      geschäftsführender Gesellschafter der 
      Günter Rothenberger Beteiligungen GmbH, 
      Frankfurt am Main und Alleinvorstand der 
      Maschinenfabrik Heid AG, Stockerau bei 
      Wien (Österreich), wohnhaft in Bad 
      Homburg, 
   b. *Frau Regina Libowski* 
 
      Kauffrau, geschäftsführende 
      Gesellschafterin der RL Consult GmbH, 
      Dassendorf, Geschäftsführerin der 
      Carborundum Schleifmittelfabrik GmbH, 
      Düsseldorf, Geschäftsführerin der 
      Brigitte und Günter Rothenberger Enkel 
      GmbH, Bad Homburg und Geschäftsführerin 
      der Klopfer Grundbesitz Verwaltungs-GmbH, 
      Renningen, wohnhaft in Dassendorf, 
 
   sowie ferner 
 
   c. *Herrn Josef Preis* 
 
      Diplom-Ingenieur, Vorsitzender des 
      Vorstands der DVS TECHNOLOGY AG, 
      Dietzenbach, Geschäftsführer der Preis 
      Engineering GmbH, Amöneburg und 
      Geschäftsführer der Präwema 
      Antriebstechnik GmbH, Eschwege, wohnhaft 
      in Amöneburg-Mardorf, und 
   d. *Herrn Stefan Menz* 
 
      LL.M., CVA, Finanzvorstand der DVS 
      TECHNOLOGY AG, Dietzenbach, 
      Geschäftsführer der Pittler T&S GmbH, 
      Dietzenbach, Geschäftsführer der DISKUS 
      WERKE Schleiftechnik GmbH, Dietzenbach, 
      Geschäftsführer der DVS Universal 
      Grinding GmbH, Dietzenbach, 
      Geschäftsführer der Günter Rothenberger 
      Industries GmbH, Dietzenbach und 
      Geschäftsführer der DVS Technology GmbH, 
      Krauthausen, wohnhaft in Frankfurt am 
      Main, 
 
   für die Zeit bis zur Beendigung der 
   Hauptversammlung, die über die Entlastung für 
   das Geschäftsjahr 2024 beschließt, zu 
   wählen. 
 
   Sämtliche zur Wahl vorgeschlagenen Kandidaten 
   sind mit dem Sektor, in dem die Gesellschaft 
   tätig ist, vertraut. 
 
   Herr Stefan Menz verfügt über Sachverstand auf 
   dem Gebiet der Rechnungslegung und 
   Abschlussprüfung. Er erfüllt damit die 
   Voraussetzungen des § 100 Abs. 5 AktG. 
 
   Es ist beabsichtigt, die Wahlen zum 
   Aufsichtsrat im Wege der Einzelwahl 
   durchzuführen. Herr Stefan Menz beabsichtigt, 
   im Falle seiner Wahl in den Aufsichtsrat für 
   den Aufsichtsratsvorsitz zu kandidieren. 
 
   *Informationen gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 
   AktG:* 
 
   Die zur Wahl als Mitglieder des Aufsichtsrats 
   vorgeschlagenen Personen besitzen folgende 
   Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu 
   bildenden Aufsichtsräten oder in vergleichbaren 
   in- und ausländischen Kontrollgremien von 
   Wirtschaftsunternehmen: 
 
   a. *Herr Günter Rothenberger* 
 
      - Mitglied des Aufsichtsrats der DVS 
      TECHNOLOGY AG, Dietzenbach 
   b. *Frau Regina Libowski* 
 
      - Keine 
   c. *Herr Josef Preis* 
 
      - Keine 
   d. *Herr Stefan Menz* 
 
      - Keine 
II. *Weitere Angaben zur Einberufung* 
1. *Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte* 
 
   Die Gesamtzahl der Aktien beträgt zum 
   Zeitpunkt der Einberufung der 
   Hauptversammlung 2.452.130 Stück. Sämtliche 
   ausgegebenen Aktien gehören derselben 
   Aktiengattung an. Die Gesellschaft hält im 
   Zeitpunkt der Einberufung keine eigenen 
   Aktien. Daher beträgt die Gesamtzahl der 
   teilnahme- und stimmberechtigten Stückaktien 
   zum Zeitpunkt der Einberufung 2.452.130. Jede 
   Stückaktie gewährt eine Stimme. 
2. *Voraussetzungen für die Teilnahme an der 
   Hauptversammlung und Ausübung des 
   Stimmrechts* 
2.1 *Anmeldung und Nachweis* 
 
    Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und 
    zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß 
    § 14 der Satzung der PITTLER Maschinenfabrik 
    Aktiengesellschaft nur diejenigen Aktionäre 
    berechtigt, die sich rechtzeitig angemeldet 
    und ihre Berechtigung zur Teilnahme und zur 
    Ausübung des Stimmrechts nachgewiesen haben. 
    Die Anmeldung und einer der beiden 
    nachfolgend beschriebenen Nachweise der 
    Berechtigung müssen der Gesellschaft 
    spätestens bis zum Ablauf des 31. August 
    2020, 24:00 Uhr MESZ, unter der 
    nachstehenden Postanschrift, Faxnummer oder 
    E-Mail-Adresse zugehen: 
 
     PITTLER Maschinenfabrik Aktiengesellschaft 
     c/o Quirin Privatbank AG 
     Bürgermeister-Smidt-Str. 76 
     28195 Bremen 
     Fax-Nr.: +49 421 / 897604 - 44 
     E-Mail: 
     Hauptversammlungen@quirinprivatbank.de 
 
    Den Aktionären stehen nach § 14 Abs. 2 der 
    Satzung der Gesellschaft zwei alternative 
    Möglichkeiten offen, ihre Berechtigung zur 
    Teilnahme an der Hauptversammlung und zur 
    Ausübung des Stimmrechts nachzuweisen: 
 
    Der Nachweis kann durch einen in Textform 
    erstellten besonderen Nachweis des 
    Anteilsbesitzes durch das depotführende 
    Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut 
    erbracht werden. Der Nachweis des 

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