Vor einigen Tagen hat das Bundesfinanzministerium den Referentenentwurf des Jahressteuergesetzes 2020 veröffentlicht. Mit dem Jahressteuergesetz 2020 soll dem "fachlich notwendigen Gesetzgebungsbedarf entsprochen werden', schreibt das Bundesfinanzministerium. Dazu gehören zum Beispiel die Umsetzung von EU-Richtlinien und -Verordnungen, aber auch Klarstellungen und die Übernahme von höchstrichterlicher Rechtsprechung.
Investoren mit Edelmetallpositionen dürften sich beim Lesen allerdings erstaunt die Augen reiben. Denn darin ist folgende Textpassage enthalten: Den vollständigen Artikel lesen ...
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