BERLIN (Dow Jones)--Das Umweltbundesamt (UBA) fordert für das geplante Lieferketten-Gesetz eine Berücksichtigung von Umweltfaktoren. Im Nationalen Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) müsse daher auch der Klima- und Umweltschutz verankert werden, heißt es in einer Studie zur nachhaltigen Unternehmensführung, die die Dessauer Behörde in Auftrag gegeben hatte und die bereits am Montag veröffentlicht wurde. Das Kriterium müsse sowohl im NAP als auch im Berliner CSR-Konsens zur Unternehmensverantwortung in Liefer- und Wertschöpfungsketten (CSR-Konsenswerten) "als eigenständiger Teil der zu erfüllenden Sorgfaltspflichten" aufgeführt werden.
Für Unternehmen bedeute dies, dass Menschenrechte und Umweltschutz in der Lieferkette nicht in getrennten Abteilungen, sondern vorzugsweise gemeinsam betrachtet werden sollten. Würden zusätzlich bestehende Strukturen wie ein Umweltmanagementsystem zur Umsetzung der Sorgfaltspflichten genutzt, ließen sich auch Kosten und Aufwand sparen.
"Wir dürfen in Deutschland nicht weiter auf Kosten der Umwelt in anderen Ländern leben", erklärte UBA-Präsident Dirk Messner. Als Beispiel nannte er die Finanzwirtschaft, die Risiken in den Lieferketten zunehmend berücksichtige. "Insofern dürfte es auch im Interesse der Unternehmen liegen, wenn sie solche Risiken frühzeitig identifizieren, transparent machen und konsequent verringern", so Messner. Auch das Bundesumweltministerium von Svenja Schulze (SPD) schloss sich der Forderung an.
Eine vom Auswärtigen Amt dazu durchgeführte Studie hatte ergeben, dass deutlich weniger als die Hälfte der großen Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten die Mindestvorgaben einhalten. Zahlreiche Wirtschaftsverbände hatten teils scharfe Kritik an der Methodik geäußert und vor einem Lieferketten-Gesetz gewarnt. Dazu wollen Bundesentwicklungsminister Gerd Müller (CSU) und Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) im August erste Eckpunkte vorstellen.
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July 28, 2020 04:42 ET (08:42 GMT)
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