DJ DGAP-HV: ATAI Life Sciences AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 21.08.2020 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
DGAP-News: ATAI Life Sciences AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung ATAI Life Sciences AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 21.08.2020 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2020-07-28 / 15:05 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. ATAI Life Sciences AG München ISIN: DE000A2LQ0G7 WKN: A2LQ0G Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Hiermit werden die Aktionäre der ATAI Life Sciences AG zu der am Freitag, den 21. August 2020, um 09:30 Uhr (MESZ), stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung eingeladen. Die Hauptversammlung findet in den Geschäftsräumen der Dentons Europe LLP, Markgrafenstraße 33, 10117 Berlin, 2. Stock, Konferenzetage, statt. Der Vorstand macht dabei von der Möglichkeit Gebrauch, die Hauptversammlung gemäß § 1 Abs. 3 des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie mit verkürzten Fristen einzuberufen. Tagesordnung 1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der ATAI Life Sciences AG zum 31. Dezember 2019 sowie des Berichtes des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2019* Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss der Gesellschaft zum 31. Dezember 2019 gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 Abs. 1 AktG festgestellt. Eine Beschlussfassung durch die Hauptversammlung findet daher nicht statt. Die nach § 175 AktG auslegungspflichtigen Unterlagen werden vom Tag der Einberufung der Hauptversammlung in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Barer Straße 7, 80333 München, zur Einsichtnahme durch die Aktionäre ausgelegt. Auf Verlangen wird ferner jedem Aktionär unverzüglich eine Abschrift erteilt. Auch in der Hauptversammlung werden diese Unterlagen zugänglich gemacht. 2. *Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2019* Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor: Dem Vorstand wird für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung erteilt. 3. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2019* Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor: Den Mitgliedern des Aufsichtsrates wird für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung erteilt. 4. *Beschlussfassung über Ergänzungswahlen zum Aufsichtsrat* Herr Gunter Greiner hat sein Aufsichtsratsmandat mit Wirkung zum Ablauf des 31. Januar 2020 niedergelegt. Auf Antrag des Vorstands, der verbliebenen Aufsichtsratsmitglieder und des Hauptaktionärs der Gesellschaft hat das Amtsgericht - Registergericht - München Herrn Jason Camm, West Hollywood, Kalifornien/USA, Managing Director von Thiel Capital LLC mit Sitz in West Hollywood, Kalifornien/USA 90069, bis zum Ablauf der nächsten ordentlichen Hauptversammlung zum Aufsichtsratsmitglied bestellt. Es ist deswegen eine Ergänzungswahl erforderlich. Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 95 Satz 1, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG i.V.m. § 8 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft aus drei von den Aktionären zu wählenden Mitgliedern zusammen. Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Jason Camm, West Hollywood, Kalifornien/USA, Managing Director von Thiel Capital LLC mit Sitz in West Hollywood, Kalifornien/USA 90069, mit Wirkung ab Beendigung dieser ordentlichen Hauptversammlung bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023 beschließt, in den Aufsichtsrat zu wählen. 5. *Beschlussfassung über die Zustimmung zur Einführung von Mitarbeiter-Beteiligungsprogrammen für ausgewählte Führungskräfte, Mitarbeiter und Berater der Gesellschaft (Zustimmung zu einer Geschäftsführungsmaßnahme gemäß § 119 Abs. 2 AktG)* Um verdiente Führungskräfte, Mitarbeiter und Berater langfristig an die Gesellschaft zu binden und diesen einen Anreiz zu bieten, ihr Engagement für das Unternehmen zu stärken sowie um kompetente und engagierte Personen anzuziehen und zu halten, beabsichtigt die Gesellschaft, Mitarbeiter-Beteiligungsprogramme für ausgewählte Führungskräfte, Mitarbeiter und Berater der Gesellschaft zu verabschieden. *Beteiligung über sogenanntes Hurdle Share Options Programm (HSOP)* Zum einen sollen ausgewählte Führungskräfte, Mitarbeiter und Berater mittelbar über eine noch zu gründende Gesellschaft bürgerlichen Rechts - die ATAI Life Sciences HSOP GbR - an der Gesellschaft beteiligt werden, um so von der weiteren Entwicklung des Werts der Gesellschaft mit zu profitieren. Dieses Programm richtet sich in erster Linie an in Deutschland ansässige Führungskräfte, Mitarbeiter und Berater der Gesellschaft. Die ATAI Life Sciences HSOP GbR, an der sich die ausgewählten Personen beteiligen können, soll hierzu neue Aktien der Gesellschaft in der Form sog. HSOP Aktien gegen Bareinlage erwerben. Zu diesem Zweck wird der Hauptversammlung unter dem nachfolgenden Tagesordnungspunkt 6 im ersten Schritt die Schaffung solcher HSOP Aktien sowie eine entsprechende Kapitalerhöhung um EUR 100.000,00 durch Ausgabe von 100.000 neuen Stück HSOP Aktien gegen Bareinlage unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre und Zulassung allein der ATAI Life Sciences HSOP GbR zur Zeichnung zur Beschlussfassung vorgeschlagen. Zudem wird der Hauptversammlung unter dem nachfolgenden Tagesordnungspunkt 7 vorgeschlagen, den Vorstand unter anderem zu ermächtigen, der ATAI Life Sciences HSOP GbR weitere Aktien unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre zu gewähren. Die im Zuge der Kapitalerhöhung sowie auf Grundlage der Ermächtigung des Vorstands auszugebenden HSOP Aktien sind dadurch gekennzeichnet, dass das bei einer Liquidation der Gesellschaft nach Befriedigung der Gläubiger verbleibende Vermögen bis zur Höhe eines sog. Strike Preises (wie nachfolgend definiert) je Aktie mit einem anteiligen Wert am Grundkapital der Gesellschaft von EUR 1,00 zunächst an die Inhaber aller Stammaktien verteilt wird; die Inhaber der HSOP Aktien sind bezüglich ebendieser HSOP Aktien insoweit ausgenommen. Diese Regelung findet entsprechende Anwendung auf Ausschüttungen der Gesellschaft sowie im Falle eines Verkaufs (jeweils in einer Transaktion oder einer Reihe von einer oder mehreren zusammenhängenden Transaktionen) von mehr als der Hälfte (entsprechend ihrem anteiligen Wert am Grundkapital) aller Aktien der Gesellschaft (wobei die Bezeichnung ,Verkauf' auch eine Veräußerung bzw. Übertragung von Aktien durch die Aktionäre der Gesellschaft aufgrund eines Tauschs, einer Einbringung oder einer Umwandlung an eine natürliche oder juristische Person umfassen soll, die zu diesem Zeitpunkt kein direkter oder indirekter Aktionär der Gesellschaft ist, es sei denn, der ,Verkauf' erfolgt aufgrund eines Tauschs, einer Einbringung oder einer Umwandlung (ggf. im Sinne des deutschen Umwandlungsgesetzes), wenn die unmittelbar vor einer solchen Transaktion existierenden Aktionäre der Gesellschaft mehr als die Hälfte der unmittelbar nach einer solchen Transaktion existierenden, ausstehenden Aktien und Stimmrechte halten). Im Falle eines ,Verkaufs' gemäß dem vorstehenden Satz werden die verkaufenden Aktionäre sicherstellen, dass (i) der entsprechende Verkauf zum Marktwert und zu im Übrigen marktüblichen Bedingungen erfolgt und dass (ii) die HSOP Aktien von den sie haltenden Aktionären mitverkauft werden können. Die Inhaber der HSOP Aktien werden ebendiese Aktien nur im Falle eines solchen ,Verkaufs' verkaufen bzw. übertragen. Der 'Strike Preis' der HSOP Aktien entspricht dem Wert einer Aktie an der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Beschlussfassung über die Ausgabe der HSOP Aktien abzüglich EUR 1,00. *Beteiligung über Aktienoptionen im Rahmen des Equity-Incentivierungs-Programms 2020* Daneben soll ein Equity-Incentivierungs-Programm 2020 für ausgewählte Führungskräfte, Mitarbeiter und Berater der Gesellschaft (nachfolgend auch das _Incentivierungs-Programm_) mit einem Aktienoptionsprogramm geschaffen werden, welches sich insbesondere für US-Mitarbeiter eignet. Das Aktienoptionsprogramm enthält die folgenden wesentlichen Eckpunkte: a) *Implementierung eines Incentivierungs-Programms: *Das Incentivierungs-Programm sieht die Ausgabe von Aktienoptionen zum Bezug von Aktien der Gesellschaft durch den Vorstand vor. Ferner ist die Ausgabe von Aktienoptionen vorgesehen, welche als Incentive-Aktienoption gemäß Abschnitt 422 des United States Internal Revenue Code zu qualifizieren sind (sogenannte Incentive Stock Options, nachfolgend _ISO_). Die Anzahl der Aktienoptionen, die gemäß dem Plan ausgegeben werden können, entspricht bis zu 1.000.000 Stammaktien abzüglich der Anzahl von HSOP Aktien, welche unter dem
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Hurdle Share Options Programm ausgegeben sind oder ausgegeben werden. b) *Bezugsberechtigte und Aufteilung: *Bezugsberechtigt sind ausgewählte Mitglieder des Vorstandes, ausgewählte Geschäftsleitungsorgane, ausgewählte Führungskräfte, ausgewählte Arbeitnehmer oder ausgewählte Berater der Gesellschaft und/oder von Unternehmen, die die Gesellschaft direkt oder indirekt kontrolliert, von denen sie kontrolliert wird oder die unter der gemeinsamen Kontrolle der Gesellschaft stehen. ISOs dürfen nur an Personen gewährt werden, die in den U.S.A steuerpflichtig sind. c) *Inhalt der Bezugsrechte, Ausübungspreis, Erfolgsziele:* Für Aktienoptionen, die ein Bezugsberechtigter ausübt, ist er unter den Voraussetzungen des Incentivierungs-Programms und der darauf basierenden Optionsvereinbarung berechtigt, Stammaktien der Gesellschaft oder den Wert der Aktien zu beziehen. Der Preis für die Ausübung einer Aktienoption wird in der Optionsvereinbarung durch die Gesellschaft festgelegt und muss mindestens dem Fair Market Value pro Stammaktie am Tag der Gewährung der Option entsprechen, mit der Maßgabe, dass der Ausübungspreis unter dem Fair Market Value liegen kann, wenn die Bedingungen einer solchen Option den Anforderungen von Abschnitt 409A des United States Internal Revenue Code entsprechen oder einem Berater, einer Führungskraft oder einem Mitarbeiter gewährt werden, auf den Abschnitt 409A des U.S. Code keine Anwendung findet. 'Fair Market Value' einer Stammaktie ist (i) der Schlusskurs oder, falls nicht zutreffend, der letzte Kurs der Stammaktie der Gesellschaft auf einem Meldesystem für den Handelstag am maßgeblichen Datum und, falls dieses Datum kein Handelstag ist, der letzte Börsenhandelstag vor diesem Datum, wenn die Stammaktien der Gesellschaft an einem nationalen oder internationalen Aktienmarkt oder einer Wertpapierbörse notiert sind oder im Freiverkehr gehandelt werden und die Verkaufspreise für die Stammaktie regelmäßig gemeldet werden, (ii) der Mittelwert zwischen dem Geld- und dem Briefkurs für die Stammaktie bei Handelsschluss im Freiverkehr für den letzten Handelstag, an dem die Stammaktie an dem maßgeblichen Datum gehandelt wurde, und wenn dieses Datum kein Handelstag ist, der letzte Markthandelstag vor diesem Datum, wenn die Stammaktien nicht an einem nationalen oder internationalen Aktienmarkt oder einer Wertpapierbörse, sondern im Freiverkehr gehandelt werden, wenn für die Stammaktie keine regelmäßigen Verkaufspreise für den unter (i) genannten Handelstag gemeldet werden und wenn Geld- und Briefkurse für die Stammaktie regelmäßig gemeldet werden, und (iii) wenn die Stammaktien der Gesellschaft weder an einer nationalen oder internationalen Börse notiert sind, noch an einer Wertpapierbörse oder im Freiverkehr gehandelt werden, der Wert, den die Gesellschaft nach Treu und Glauben in Übereinstimmung mit geltendem Recht bestimmt. Für den Fall, dass Aktienoptionen nach dem Incentivierungs-Programm dem Vorstand zugeteilt werden, werden in der Optionsvereinbarung Erfolgsziele festgesetzt, deren Erreichen Voraussetzung für die Ausübung der Option ist. Im Übrigen kann insbesondere in den jeweiligen Optionsvereinbarungen vorgesehen werden, dass die Optionsrechte bei Eintritt bestimmter Leistungsbedingungen oder bei Erreichen der angegebenen Ziele oder Ereignisse entstehen oder ausübbar werden. d) *Erwerbs- und Ausübungszeiträume:* In jeder Optionsvereinbarung wird durch die Gesellschaft das Datum oder die Daten festgesetzt, an dem eine Aktienoption erstmals ausübbar ist, sowie das Datum, nach dem die Option nicht mehr ausgeübt werden kann (Ausübungszeiträume). Die Optionsvereinbarung kann weiter vorsehen, dass die Optionsrechte in Raten über einen Zeitraum von Monaten oder Jahren entstehen oder ausübbar werden. Für kalifornische Teilnehmer darf der Ausübungszeitraum der Option, der in der Optionsvereinbarung festgelegt ist, unbeschadet sonstiger Begrenzungen, nicht mehr als 120 Monate ab dem Datum der Gewährung betragen. Bei der Zuteilung von Aktienoptionen an Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft muss die Optionsvereinbarung ferner zwingend bestimmte Erwerbszeiträume festlegen, sowie eine Wartezeit von mindestens vier Jahren für die erstmalige Ausübung einer Option, sofern keine Ausnahmen hiervon zulässigerweise vereinbart sind. e) *Übertragbarkeit und Verfall*: Unter dem Incentivierungs-Programm zugeteilte Aktienoptionen sind nicht übertragbar, es sei denn (i) aufgrund gewillkürter oder gesetzlicher Erbfolge oder (ii) nach Genehmigung durch die Gesellschaft, vorausgesetzt, dass kein Aktienbezugsrecht von einem Bezugsberechtigten wertmäßig übertragen werden kann. Bei Teilnehmern aus Kalifornien können Aktienrechte von Teilnehmern nur aufgrund gewillkürter oder gesetzlicher Erbfolge, auf einen widerruflichen Trust oder gemäß Regel 701 des United States Securities Act von 1933 übertragen werden. Ungeachtet dessen gilt eine ISO, die nicht aufgrund gewillkürter oder gesetzlicher Erbfolge übertragen wird, nicht mehr als ISO. Die Benennung eines Begünstigten eines Aktienbezugsrechts durch einen Teilnehmer mit vorheriger Genehmigung der Gesellschaft und in der von der Gesellschaft vorgeschriebenen Form gilt nicht als eine verbotene Übertragung. Mit Ausnahme der oben genannten Fälle darf ein Aktienbezugsrecht zu Lebzeiten des Teilnehmers nur von diesem Teilnehmer (oder seinem gesetzlichen Vertreter) ausgeübt oder an ihn (oder seinen gesetzlichen Vertreter) ausgegeben werden, darf nicht abgetreten oder verpfändet werden und darf nicht Gegenstand einer Zwangsvollstreckung, Pfändung oder eines ähnlichen Verfahrens sein. Unter dem Incentivierungs-Programm zugeteilte Aktienoptionen sollen nicht später als am 20. August 2025 verfallen, sofern nicht ein früherer Zeitpunkt in der Optionsvereinbarung vorgesehen ist. f) *(Weitere) Ausgestaltung: *Die Auswahl der Bezugsberechtigten im Einzelnen und der Umfang der ihnen jeweils zugeteilten Optionen, die Festsetzung des Ausübungspreises, etwaiger Erfolgsziele und weiterer Einzelheiten erfolgt grundsätzlich durch den Vorstand, der sich zuvor mit dem Aufsichtsrat zum Umfang der Gewährung abgestimmt hat. Das Incentivierungs-Programm enthält weitere Bestimmungen, insbesondere betreffend die Behandlung der Aktienoptionen und deren Umtauschverhältnis im Falle von Kapitalmaßnahmen sowie bei Verschmelzungen und ähnlichen Transaktionen der Gesellschaft (Verwässerungsschutz) und im Hinblick auf Verfall und Ausübungsfristen im Falle der Beendigung des Arbeits- bzw. Dienstverhältnisses des Bezugsberechtigten mit der Gesellschaft. Weiter enthält das Incentivierung-Programm besondere Bestimmungen für den Fall, dass sogenannte ISOs zugeteilt werden (insbesondere hinsichtlich des Ausübungspreises, der Ausübungszeiträume und des Verfalls), die im Wesentlichen auf Erfordernisse des U.S.-amerikanischen Steuerrechts zurückzuführen sind. Soweit nichts Abweichendes in dem Incentivierungs-Programm festgelegt ist, bestimmt im Übrigen der Vorstand, der sich zuvor mit dem Aufsichtsrat dazu abgestimmt hat, die weiteren Einzelheiten der Gewährung und Erfüllung von Aktienoptionen. Sämtliche Entscheidungen des Vorstands im Rahmen des Incentivierungs-Programms über den Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe bedürfen der Zustimmung des Aufsichtsrats. Soweit Aktienoptionen an den Vorstand ausgegeben werden, bedürfen sämtliche Maßgaben betreffend den Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe eines Beschlusses des Aufsichtsrats; die Gesellschaft wird in diesem Fall bei Abschluss der Optionsvereinbarung durch den Aufsichtsrat vertreten. Der genaue Wortlaut dieses Equity-Incentivierungs-Programms 2020 mit dem Aktienoptionsprogramm wird vom Tag der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der
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