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DGAP-HV: ATAI Life Sciences AG: Bekanntmachung -2-

DJ DGAP-HV: ATAI Life Sciences AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 21.08.2020 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: ATAI Life Sciences AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
ATAI Life Sciences AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
am 21.08.2020 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß 
§121 AktG 
 
2020-07-28 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
ATAI Life Sciences AG München ISIN: DE000A2LQ0G7 
WKN: A2LQ0G Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 
Hiermit werden die Aktionäre der ATAI Life Sciences AG zu der 
am Freitag, den 21. August 2020, um 09:30 Uhr (MESZ), 
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung eingeladen. Die 
Hauptversammlung findet in den Geschäftsräumen der Dentons 
Europe LLP, 
Markgrafenstraße 33, 10117 Berlin, 
2. Stock, Konferenzetage, statt. 
 
Der Vorstand macht dabei von der Möglichkeit Gebrauch, die 
Hauptversammlung gemäß § 1 Abs. 3 des Gesetzes über 
Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, 
Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der 
Auswirkungen der COVID-19-Pandemie mit verkürzten Fristen 
einzuberufen. 
 
Tagesordnung 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der ATAI 
   Life Sciences AG zum 31. Dezember 2019 sowie des 
   Berichtes des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 
   2019* 
 
   Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten 
   Jahresabschluss der Gesellschaft zum 31. Dezember 2019 
   gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit gemäß § 
   172 Abs. 1 AktG festgestellt. Eine Beschlussfassung 
   durch die Hauptversammlung findet daher nicht statt. 
 
   Die nach § 175 AktG auslegungspflichtigen Unterlagen 
   werden vom Tag der Einberufung der Hauptversammlung in 
   den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Barer 
   Straße 7, 80333 München, zur Einsichtnahme durch 
   die Aktionäre ausgelegt. Auf Verlangen wird ferner 
   jedem Aktionär unverzüglich eine Abschrift erteilt. 
   Auch in der Hauptversammlung werden diese Unterlagen 
   zugänglich gemacht. 
2. *Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes 
   für das Geschäftsjahr 2019* 
 
   Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor: 
 
    Dem Vorstand wird für das Geschäftsjahr 
    2019 Entlastung erteilt. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder 
   des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2019* 
 
   Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor: 
 
    Den Mitgliedern des Aufsichtsrates wird für 
    das Geschäftsjahr 2019 Entlastung erteilt. 
4. *Beschlussfassung über Ergänzungswahlen zum 
   Aufsichtsrat* 
 
   Herr Gunter Greiner hat sein Aufsichtsratsmandat mit 
   Wirkung zum Ablauf des 31. Januar 2020 niedergelegt. 
   Auf Antrag des Vorstands, der verbliebenen 
   Aufsichtsratsmitglieder und des Hauptaktionärs der 
   Gesellschaft hat das Amtsgericht - Registergericht - 
   München Herrn Jason Camm, West Hollywood, 
   Kalifornien/USA, Managing Director von Thiel Capital 
   LLC mit Sitz in West Hollywood, Kalifornien/USA 90069, 
   bis zum Ablauf der nächsten ordentlichen 
   Hauptversammlung zum Aufsichtsratsmitglied bestellt. 
 
   Es ist deswegen eine Ergänzungswahl erforderlich. 
 
   Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 95 Satz 1, 
   96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG i.V.m. § 8 Abs. 1 der 
   Satzung der Gesellschaft aus drei von den Aktionären 
   zu wählenden Mitgliedern zusammen. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, 
 
   Herrn Jason Camm, West Hollywood, Kalifornien/USA, 
   Managing Director von Thiel Capital LLC mit Sitz in 
   West Hollywood, Kalifornien/USA 90069, 
 
   mit Wirkung ab Beendigung dieser ordentlichen 
   Hauptversammlung bis zur Beendigung der 
   Hauptversammlung, die über die Entlastung des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023 
   beschließt, in den Aufsichtsrat zu wählen. 
5. *Beschlussfassung über die Zustimmung zur Einführung 
   von Mitarbeiter-Beteiligungsprogrammen für ausgewählte 
   Führungskräfte, Mitarbeiter und Berater der 
   Gesellschaft (Zustimmung zu einer 
   Geschäftsführungsmaßnahme gemäß § 119 Abs. 2 
   AktG)* 
 
   Um verdiente Führungskräfte, Mitarbeiter und Berater 
   langfristig an die Gesellschaft zu binden und diesen 
   einen Anreiz zu bieten, ihr Engagement für das 
   Unternehmen zu stärken sowie um kompetente und 
   engagierte Personen anzuziehen und zu halten, 
   beabsichtigt die Gesellschaft, 
   Mitarbeiter-Beteiligungsprogramme für ausgewählte 
   Führungskräfte, Mitarbeiter und Berater der 
   Gesellschaft zu verabschieden. 
 
   *Beteiligung über sogenanntes Hurdle Share Options 
   Programm (HSOP)* 
 
   Zum einen sollen ausgewählte Führungskräfte, 
   Mitarbeiter und Berater mittelbar über eine noch zu 
   gründende Gesellschaft bürgerlichen Rechts - die ATAI 
   Life Sciences HSOP GbR - an der Gesellschaft beteiligt 
   werden, um so von der weiteren Entwicklung des Werts 
   der Gesellschaft mit zu profitieren. Dieses Programm 
   richtet sich in erster Linie an in Deutschland 
   ansässige Führungskräfte, Mitarbeiter und Berater der 
   Gesellschaft. Die ATAI Life Sciences HSOP GbR, an der 
   sich die ausgewählten Personen beteiligen können, soll 
   hierzu neue Aktien der Gesellschaft in der Form sog. 
   HSOP Aktien gegen Bareinlage erwerben. Zu diesem Zweck 
   wird der Hauptversammlung unter dem nachfolgenden 
   Tagesordnungspunkt 6 im ersten Schritt die Schaffung 
   solcher HSOP Aktien sowie eine entsprechende 
   Kapitalerhöhung um EUR 100.000,00 durch Ausgabe von 
   100.000 neuen Stück HSOP Aktien gegen Bareinlage unter 
   Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre und 
   Zulassung allein der ATAI Life Sciences HSOP GbR zur 
   Zeichnung zur Beschlussfassung vorgeschlagen. Zudem 
   wird der Hauptversammlung unter dem nachfolgenden 
   Tagesordnungspunkt 7 vorgeschlagen, den Vorstand unter 
   anderem zu ermächtigen, der ATAI Life Sciences HSOP 
   GbR weitere Aktien unter Ausschluss des Bezugsrechts 
   der Aktionäre zu gewähren. 
 
   Die im Zuge der Kapitalerhöhung sowie auf Grundlage 
   der Ermächtigung des Vorstands auszugebenden HSOP 
   Aktien sind dadurch gekennzeichnet, dass das bei einer 
   Liquidation der Gesellschaft nach Befriedigung der 
   Gläubiger verbleibende Vermögen bis zur Höhe eines 
   sog. Strike Preises (wie nachfolgend definiert) je 
   Aktie mit einem anteiligen Wert am Grundkapital der 
   Gesellschaft von EUR 1,00 zunächst an die Inhaber 
   aller Stammaktien verteilt wird; die Inhaber der HSOP 
   Aktien sind bezüglich ebendieser HSOP Aktien insoweit 
   ausgenommen. Diese Regelung findet entsprechende 
   Anwendung auf Ausschüttungen der Gesellschaft sowie im 
   Falle eines Verkaufs (jeweils in einer Transaktion 
   oder einer Reihe von einer oder mehreren 
   zusammenhängenden Transaktionen) von mehr als der 
   Hälfte (entsprechend ihrem anteiligen Wert am 
   Grundkapital) aller Aktien der Gesellschaft (wobei die 
   Bezeichnung ,Verkauf' auch eine Veräußerung bzw. 
   Übertragung von Aktien durch die Aktionäre der 
   Gesellschaft aufgrund eines Tauschs, einer Einbringung 
   oder einer Umwandlung an eine natürliche oder 
   juristische Person umfassen soll, die zu diesem 
   Zeitpunkt kein direkter oder indirekter Aktionär der 
   Gesellschaft ist, es sei denn, der ,Verkauf' erfolgt 
   aufgrund eines Tauschs, einer Einbringung oder einer 
   Umwandlung (ggf. im Sinne des deutschen 
   Umwandlungsgesetzes), wenn die unmittelbar vor einer 
   solchen Transaktion existierenden Aktionäre der 
   Gesellschaft mehr als die Hälfte der unmittelbar nach 
   einer solchen Transaktion existierenden, ausstehenden 
   Aktien und Stimmrechte halten). Im Falle eines 
   ,Verkaufs' gemäß dem vorstehenden Satz werden die 
   verkaufenden Aktionäre sicherstellen, dass (i) der 
   entsprechende Verkauf zum Marktwert und zu im 
   Übrigen marktüblichen Bedingungen erfolgt und 
   dass (ii) die HSOP Aktien von den sie haltenden 
   Aktionären mitverkauft werden können. Die Inhaber der 
   HSOP Aktien werden ebendiese Aktien nur im Falle eines 
   solchen ,Verkaufs' verkaufen bzw. übertragen. 
 
   Der 'Strike Preis' der HSOP Aktien entspricht dem Wert 
   einer Aktie an der Gesellschaft zum Zeitpunkt der 
   Beschlussfassung über die Ausgabe der HSOP Aktien 
   abzüglich EUR 1,00. 
 
   *Beteiligung über Aktienoptionen im Rahmen des 
   Equity-Incentivierungs-Programms 2020* 
 
   Daneben soll ein Equity-Incentivierungs-Programm 2020 
   für ausgewählte Führungskräfte, Mitarbeiter und 
   Berater der Gesellschaft (nachfolgend auch das 
   _Incentivierungs-Programm_) mit einem 
   Aktienoptionsprogramm geschaffen werden, welches sich 
   insbesondere für US-Mitarbeiter eignet. Das 
   Aktienoptionsprogramm enthält die folgenden 
   wesentlichen Eckpunkte: 
 
   a) *Implementierung eines 
      Incentivierungs-Programms: *Das 
      Incentivierungs-Programm sieht die 
      Ausgabe von Aktienoptionen zum Bezug von 
      Aktien der Gesellschaft durch den 
      Vorstand vor. Ferner ist die Ausgabe von 
      Aktienoptionen vorgesehen, welche als 
      Incentive-Aktienoption gemäß 
      Abschnitt 422 des United States Internal 
      Revenue Code zu qualifizieren sind 
      (sogenannte Incentive Stock Options, 
      nachfolgend _ISO_). Die Anzahl der 
      Aktienoptionen, die gemäß dem Plan 
      ausgegeben werden können, entspricht bis 
      zu 1.000.000 Stammaktien abzüglich der 
      Anzahl von HSOP Aktien, welche unter dem 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

July 28, 2020 09:05 ET (13:05 GMT)

Hurdle Share Options Programm ausgegeben 
      sind oder ausgegeben werden. 
   b) *Bezugsberechtigte und Aufteilung: 
      *Bezugsberechtigt sind ausgewählte 
      Mitglieder des Vorstandes, ausgewählte 
      Geschäftsleitungsorgane, ausgewählte 
      Führungskräfte, ausgewählte Arbeitnehmer 
      oder ausgewählte Berater der Gesellschaft 
      und/oder von Unternehmen, die die 
      Gesellschaft direkt oder indirekt 
      kontrolliert, von denen sie kontrolliert 
      wird oder die unter der gemeinsamen 
      Kontrolle der Gesellschaft stehen. ISOs 
      dürfen nur an Personen gewährt werden, 
      die in den U.S.A steuerpflichtig sind. 
   c) *Inhalt der Bezugsrechte, Ausübungspreis, 
      Erfolgsziele:* Für Aktienoptionen, die 
      ein Bezugsberechtigter ausübt, ist er 
      unter den Voraussetzungen des 
      Incentivierungs-Programms und der darauf 
      basierenden Optionsvereinbarung 
      berechtigt, Stammaktien der Gesellschaft 
      oder den Wert der Aktien zu beziehen. 
 
      Der Preis für die Ausübung einer 
      Aktienoption wird in der 
      Optionsvereinbarung durch die 
      Gesellschaft festgelegt und muss 
      mindestens dem Fair Market Value pro 
      Stammaktie am Tag der Gewährung der 
      Option entsprechen, mit der Maßgabe, 
      dass der Ausübungspreis unter dem Fair 
      Market Value liegen kann, wenn die 
      Bedingungen einer solchen Option den 
      Anforderungen von Abschnitt 409A des 
      United States Internal Revenue Code 
      entsprechen oder einem Berater, einer 
      Führungskraft oder einem Mitarbeiter 
      gewährt werden, auf den Abschnitt 409A 
      des U.S. Code keine Anwendung findet. 
      'Fair Market Value' einer Stammaktie ist 
 
      (i)   der Schlusskurs oder, falls nicht 
            zutreffend, der letzte Kurs der 
            Stammaktie der Gesellschaft auf 
            einem Meldesystem für den 
            Handelstag am maßgeblichen 
            Datum und, falls dieses Datum kein 
            Handelstag ist, der letzte 
            Börsenhandelstag vor diesem Datum, 
            wenn die Stammaktien der 
            Gesellschaft an einem nationalen 
            oder internationalen Aktienmarkt 
            oder einer Wertpapierbörse notiert 
            sind oder im Freiverkehr gehandelt 
            werden und die Verkaufspreise für 
            die Stammaktie regelmäßig 
            gemeldet werden, 
      (ii)  der Mittelwert zwischen dem Geld- 
            und dem Briefkurs für die 
            Stammaktie bei Handelsschluss im 
            Freiverkehr für den letzten 
            Handelstag, an dem die Stammaktie 
            an dem maßgeblichen Datum 
            gehandelt wurde, und wenn dieses 
            Datum kein Handelstag ist, der 
            letzte Markthandelstag vor diesem 
            Datum, wenn die Stammaktien nicht 
            an einem nationalen oder 
            internationalen Aktienmarkt oder 
            einer Wertpapierbörse, sondern im 
            Freiverkehr gehandelt werden, wenn 
            für die Stammaktie keine 
            regelmäßigen Verkaufspreise 
            für den unter (i) genannten 
            Handelstag gemeldet werden und 
            wenn Geld- und Briefkurse für die 
            Stammaktie regelmäßig 
            gemeldet werden, und 
      (iii) wenn die Stammaktien der 
            Gesellschaft weder an einer 
            nationalen oder internationalen 
            Börse notiert sind, noch an einer 
            Wertpapierbörse oder im 
            Freiverkehr gehandelt werden, der 
            Wert, den die Gesellschaft nach 
            Treu und Glauben in 
            Übereinstimmung mit geltendem 
            Recht bestimmt. 
 
      Für den Fall, dass Aktienoptionen nach 
      dem Incentivierungs-Programm dem Vorstand 
      zugeteilt werden, werden in der 
      Optionsvereinbarung Erfolgsziele 
      festgesetzt, deren Erreichen 
      Voraussetzung für die Ausübung der Option 
      ist. Im Übrigen kann insbesondere in 
      den jeweiligen Optionsvereinbarungen 
      vorgesehen werden, dass die Optionsrechte 
      bei Eintritt bestimmter 
      Leistungsbedingungen oder bei Erreichen 
      der angegebenen Ziele oder Ereignisse 
      entstehen oder ausübbar werden. 
   d) *Erwerbs- und Ausübungszeiträume:* In 
      jeder Optionsvereinbarung wird durch die 
      Gesellschaft das Datum oder die Daten 
      festgesetzt, an dem eine Aktienoption 
      erstmals ausübbar ist, sowie das Datum, 
      nach dem die Option nicht mehr ausgeübt 
      werden kann (Ausübungszeiträume). Die 
      Optionsvereinbarung kann weiter vorsehen, 
      dass die Optionsrechte in Raten über 
      einen Zeitraum von Monaten oder Jahren 
      entstehen oder ausübbar werden. Für 
      kalifornische Teilnehmer darf der 
      Ausübungszeitraum der Option, der in der 
      Optionsvereinbarung festgelegt ist, 
      unbeschadet sonstiger Begrenzungen, nicht 
      mehr als 120 Monate ab dem Datum der 
      Gewährung betragen. Bei der Zuteilung von 
      Aktienoptionen an Mitglieder des 
      Vorstands der Gesellschaft muss die 
      Optionsvereinbarung ferner zwingend 
      bestimmte Erwerbszeiträume festlegen, 
      sowie eine Wartezeit von mindestens vier 
      Jahren für die erstmalige Ausübung einer 
      Option, sofern keine Ausnahmen hiervon 
      zulässigerweise vereinbart sind. 
   e) *Übertragbarkeit und Verfall*: Unter 
      dem Incentivierungs-Programm zugeteilte 
      Aktienoptionen sind nicht übertragbar, es 
      sei denn (i) aufgrund gewillkürter oder 
      gesetzlicher Erbfolge oder (ii) nach 
      Genehmigung durch die Gesellschaft, 
      vorausgesetzt, dass kein 
      Aktienbezugsrecht von einem 
      Bezugsberechtigten wertmäßig 
      übertragen werden kann. Bei Teilnehmern 
      aus Kalifornien können Aktienrechte von 
      Teilnehmern nur aufgrund gewillkürter 
      oder gesetzlicher Erbfolge, auf einen 
      widerruflichen Trust oder gemäß 
      Regel 701 des United States Securities 
      Act von 1933 übertragen werden. 
      Ungeachtet dessen gilt eine ISO, die 
      nicht aufgrund gewillkürter oder 
      gesetzlicher Erbfolge übertragen wird, 
      nicht mehr als ISO. Die Benennung eines 
      Begünstigten eines Aktienbezugsrechts 
      durch einen Teilnehmer mit vorheriger 
      Genehmigung der Gesellschaft und in der 
      von der Gesellschaft vorgeschriebenen 
      Form gilt nicht als eine verbotene 
      Übertragung. 
 
      Mit Ausnahme der oben genannten Fälle 
      darf ein Aktienbezugsrecht zu Lebzeiten 
      des Teilnehmers nur von diesem Teilnehmer 
      (oder seinem gesetzlichen Vertreter) 
      ausgeübt oder an ihn (oder seinen 
      gesetzlichen Vertreter) ausgegeben 
      werden, darf nicht abgetreten oder 
      verpfändet werden und darf nicht 
      Gegenstand einer Zwangsvollstreckung, 
      Pfändung oder eines ähnlichen Verfahrens 
      sein. 
 
      Unter dem Incentivierungs-Programm 
      zugeteilte Aktienoptionen sollen nicht 
      später als am 20. August 2025 verfallen, 
      sofern nicht ein früherer Zeitpunkt in 
      der Optionsvereinbarung vorgesehen ist. 
   f) *(Weitere) Ausgestaltung: *Die Auswahl 
      der Bezugsberechtigten im Einzelnen und 
      der Umfang der ihnen jeweils zugeteilten 
      Optionen, die Festsetzung des 
      Ausübungspreises, etwaiger Erfolgsziele 
      und weiterer Einzelheiten erfolgt 
      grundsätzlich durch den Vorstand, der 
      sich zuvor mit dem Aufsichtsrat zum 
      Umfang der Gewährung abgestimmt hat. Das 
      Incentivierungs-Programm enthält weitere 
      Bestimmungen, insbesondere betreffend die 
      Behandlung der Aktienoptionen und deren 
      Umtauschverhältnis im Falle von 
      Kapitalmaßnahmen sowie bei 
      Verschmelzungen und ähnlichen 
      Transaktionen der Gesellschaft 
      (Verwässerungsschutz) und im Hinblick auf 
      Verfall und Ausübungsfristen im Falle der 
      Beendigung des Arbeits- bzw. 
      Dienstverhältnisses des 
      Bezugsberechtigten mit der Gesellschaft. 
      Weiter enthält das 
      Incentivierung-Programm besondere 
      Bestimmungen für den Fall, dass 
      sogenannte ISOs zugeteilt werden 
      (insbesondere hinsichtlich des 
      Ausübungspreises, der Ausübungszeiträume 
      und des Verfalls), die im Wesentlichen 
      auf Erfordernisse des U.S.-amerikanischen 
      Steuerrechts zurückzuführen sind. Soweit 
      nichts Abweichendes in dem 
      Incentivierungs-Programm festgelegt ist, 
      bestimmt im Übrigen der Vorstand, 
      der sich zuvor mit dem Aufsichtsrat dazu 
      abgestimmt hat, die weiteren Einzelheiten 
      der Gewährung und Erfüllung von 
      Aktienoptionen. 
 
      Sämtliche Entscheidungen des Vorstands im 
      Rahmen des Incentivierungs-Programms über 
      den Inhalt der Aktienrechte und die 
      Bedingungen der Aktienausgabe bedürfen 
      der Zustimmung des Aufsichtsrats. 
 
      Soweit Aktienoptionen an den Vorstand 
      ausgegeben werden, bedürfen sämtliche 
      Maßgaben betreffend den Inhalt der 
      Aktienrechte und die Bedingungen der 
      Aktienausgabe eines Beschlusses des 
      Aufsichtsrats; die Gesellschaft wird in 
      diesem Fall bei Abschluss der 
      Optionsvereinbarung durch den 
      Aufsichtsrat vertreten. 
 
   Der genaue Wortlaut dieses 
   Equity-Incentivierungs-Programms 2020 mit dem 
   Aktienoptionsprogramm wird vom Tag der Einberufung der 
   Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

July 28, 2020 09:05 ET (13:05 GMT)

© 2020 Dow Jones News
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