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(1)

DGAP-HV: ATAI Life Sciences AG: Bekanntmachung -5-

DJ DGAP-HV: ATAI Life Sciences AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 21.08.2020 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: ATAI Life Sciences AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
ATAI Life Sciences AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
am 21.08.2020 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß 
§121 AktG 
 
2020-07-28 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
ATAI Life Sciences AG München ISIN: DE000A2LQ0G7 
WKN: A2LQ0G Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 
Hiermit werden die Aktionäre der ATAI Life Sciences AG zu der 
am Freitag, den 21. August 2020, um 09:30 Uhr (MESZ), 
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung eingeladen. Die 
Hauptversammlung findet in den Geschäftsräumen der Dentons 
Europe LLP, 
Markgrafenstraße 33, 10117 Berlin, 
2. Stock, Konferenzetage, statt. 
 
Der Vorstand macht dabei von der Möglichkeit Gebrauch, die 
Hauptversammlung gemäß § 1 Abs. 3 des Gesetzes über 
Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, 
Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der 
Auswirkungen der COVID-19-Pandemie mit verkürzten Fristen 
einzuberufen. 
 
Tagesordnung 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der ATAI 
   Life Sciences AG zum 31. Dezember 2019 sowie des 
   Berichtes des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 
   2019* 
 
   Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten 
   Jahresabschluss der Gesellschaft zum 31. Dezember 2019 
   gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit gemäß § 
   172 Abs. 1 AktG festgestellt. Eine Beschlussfassung 
   durch die Hauptversammlung findet daher nicht statt. 
 
   Die nach § 175 AktG auslegungspflichtigen Unterlagen 
   werden vom Tag der Einberufung der Hauptversammlung in 
   den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Barer 
   Straße 7, 80333 München, zur Einsichtnahme durch 
   die Aktionäre ausgelegt. Auf Verlangen wird ferner 
   jedem Aktionär unverzüglich eine Abschrift erteilt. 
   Auch in der Hauptversammlung werden diese Unterlagen 
   zugänglich gemacht. 
2. *Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes 
   für das Geschäftsjahr 2019* 
 
   Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor: 
 
    Dem Vorstand wird für das Geschäftsjahr 
    2019 Entlastung erteilt. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder 
   des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2019* 
 
   Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor: 
 
    Den Mitgliedern des Aufsichtsrates wird für 
    das Geschäftsjahr 2019 Entlastung erteilt. 
4. *Beschlussfassung über Ergänzungswahlen zum 
   Aufsichtsrat* 
 
   Herr Gunter Greiner hat sein Aufsichtsratsmandat mit 
   Wirkung zum Ablauf des 31. Januar 2020 niedergelegt. 
   Auf Antrag des Vorstands, der verbliebenen 
   Aufsichtsratsmitglieder und des Hauptaktionärs der 
   Gesellschaft hat das Amtsgericht - Registergericht - 
   München Herrn Jason Camm, West Hollywood, 
   Kalifornien/USA, Managing Director von Thiel Capital 
   LLC mit Sitz in West Hollywood, Kalifornien/USA 90069, 
   bis zum Ablauf der nächsten ordentlichen 
   Hauptversammlung zum Aufsichtsratsmitglied bestellt. 
 
   Es ist deswegen eine Ergänzungswahl erforderlich. 
 
   Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 95 Satz 1, 
   96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG i.V.m. § 8 Abs. 1 der 
   Satzung der Gesellschaft aus drei von den Aktionären 
   zu wählenden Mitgliedern zusammen. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, 
 
   Herrn Jason Camm, West Hollywood, Kalifornien/USA, 
   Managing Director von Thiel Capital LLC mit Sitz in 
   West Hollywood, Kalifornien/USA 90069, 
 
   mit Wirkung ab Beendigung dieser ordentlichen 
   Hauptversammlung bis zur Beendigung der 
   Hauptversammlung, die über die Entlastung des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023 
   beschließt, in den Aufsichtsrat zu wählen. 
5. *Beschlussfassung über die Zustimmung zur Einführung 
   von Mitarbeiter-Beteiligungsprogrammen für ausgewählte 
   Führungskräfte, Mitarbeiter und Berater der 
   Gesellschaft (Zustimmung zu einer 
   Geschäftsführungsmaßnahme gemäß § 119 Abs. 2 
   AktG)* 
 
   Um verdiente Führungskräfte, Mitarbeiter und Berater 
   langfristig an die Gesellschaft zu binden und diesen 
   einen Anreiz zu bieten, ihr Engagement für das 
   Unternehmen zu stärken sowie um kompetente und 
   engagierte Personen anzuziehen und zu halten, 
   beabsichtigt die Gesellschaft, 
   Mitarbeiter-Beteiligungsprogramme für ausgewählte 
   Führungskräfte, Mitarbeiter und Berater der 
   Gesellschaft zu verabschieden. 
 
   *Beteiligung über sogenanntes Hurdle Share Options 
   Programm (HSOP)* 
 
   Zum einen sollen ausgewählte Führungskräfte, 
   Mitarbeiter und Berater mittelbar über eine noch zu 
   gründende Gesellschaft bürgerlichen Rechts - die ATAI 
   Life Sciences HSOP GbR - an der Gesellschaft beteiligt 
   werden, um so von der weiteren Entwicklung des Werts 
   der Gesellschaft mit zu profitieren. Dieses Programm 
   richtet sich in erster Linie an in Deutschland 
   ansässige Führungskräfte, Mitarbeiter und Berater der 
   Gesellschaft. Die ATAI Life Sciences HSOP GbR, an der 
   sich die ausgewählten Personen beteiligen können, soll 
   hierzu neue Aktien der Gesellschaft in der Form sog. 
   HSOP Aktien gegen Bareinlage erwerben. Zu diesem Zweck 
   wird der Hauptversammlung unter dem nachfolgenden 
   Tagesordnungspunkt 6 im ersten Schritt die Schaffung 
   solcher HSOP Aktien sowie eine entsprechende 
   Kapitalerhöhung um EUR 100.000,00 durch Ausgabe von 
   100.000 neuen Stück HSOP Aktien gegen Bareinlage unter 
   Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre und 
   Zulassung allein der ATAI Life Sciences HSOP GbR zur 
   Zeichnung zur Beschlussfassung vorgeschlagen. Zudem 
   wird der Hauptversammlung unter dem nachfolgenden 
   Tagesordnungspunkt 7 vorgeschlagen, den Vorstand unter 
   anderem zu ermächtigen, der ATAI Life Sciences HSOP 
   GbR weitere Aktien unter Ausschluss des Bezugsrechts 
   der Aktionäre zu gewähren. 
 
   Die im Zuge der Kapitalerhöhung sowie auf Grundlage 
   der Ermächtigung des Vorstands auszugebenden HSOP 
   Aktien sind dadurch gekennzeichnet, dass das bei einer 
   Liquidation der Gesellschaft nach Befriedigung der 
   Gläubiger verbleibende Vermögen bis zur Höhe eines 
   sog. Strike Preises (wie nachfolgend definiert) je 
   Aktie mit einem anteiligen Wert am Grundkapital der 
   Gesellschaft von EUR 1,00 zunächst an die Inhaber 
   aller Stammaktien verteilt wird; die Inhaber der HSOP 
   Aktien sind bezüglich ebendieser HSOP Aktien insoweit 
   ausgenommen. Diese Regelung findet entsprechende 
   Anwendung auf Ausschüttungen der Gesellschaft sowie im 
   Falle eines Verkaufs (jeweils in einer Transaktion 
   oder einer Reihe von einer oder mehreren 
   zusammenhängenden Transaktionen) von mehr als der 
   Hälfte (entsprechend ihrem anteiligen Wert am 
   Grundkapital) aller Aktien der Gesellschaft (wobei die 
   Bezeichnung ,Verkauf' auch eine Veräußerung bzw. 
   Übertragung von Aktien durch die Aktionäre der 
   Gesellschaft aufgrund eines Tauschs, einer Einbringung 
   oder einer Umwandlung an eine natürliche oder 
   juristische Person umfassen soll, die zu diesem 
   Zeitpunkt kein direkter oder indirekter Aktionär der 
   Gesellschaft ist, es sei denn, der ,Verkauf' erfolgt 
   aufgrund eines Tauschs, einer Einbringung oder einer 
   Umwandlung (ggf. im Sinne des deutschen 
   Umwandlungsgesetzes), wenn die unmittelbar vor einer 
   solchen Transaktion existierenden Aktionäre der 
   Gesellschaft mehr als die Hälfte der unmittelbar nach 
   einer solchen Transaktion existierenden, ausstehenden 
   Aktien und Stimmrechte halten). Im Falle eines 
   ,Verkaufs' gemäß dem vorstehenden Satz werden die 
   verkaufenden Aktionäre sicherstellen, dass (i) der 
   entsprechende Verkauf zum Marktwert und zu im 
   Übrigen marktüblichen Bedingungen erfolgt und 
   dass (ii) die HSOP Aktien von den sie haltenden 
   Aktionären mitverkauft werden können. Die Inhaber der 
   HSOP Aktien werden ebendiese Aktien nur im Falle eines 
   solchen ,Verkaufs' verkaufen bzw. übertragen. 
 
   Der 'Strike Preis' der HSOP Aktien entspricht dem Wert 
   einer Aktie an der Gesellschaft zum Zeitpunkt der 
   Beschlussfassung über die Ausgabe der HSOP Aktien 
   abzüglich EUR 1,00. 
 
   *Beteiligung über Aktienoptionen im Rahmen des 
   Equity-Incentivierungs-Programms 2020* 
 
   Daneben soll ein Equity-Incentivierungs-Programm 2020 
   für ausgewählte Führungskräfte, Mitarbeiter und 
   Berater der Gesellschaft (nachfolgend auch das 
   _Incentivierungs-Programm_) mit einem 
   Aktienoptionsprogramm geschaffen werden, welches sich 
   insbesondere für US-Mitarbeiter eignet. Das 
   Aktienoptionsprogramm enthält die folgenden 
   wesentlichen Eckpunkte: 
 
   a) *Implementierung eines 
      Incentivierungs-Programms: *Das 
      Incentivierungs-Programm sieht die 
      Ausgabe von Aktienoptionen zum Bezug von 
      Aktien der Gesellschaft durch den 
      Vorstand vor. Ferner ist die Ausgabe von 
      Aktienoptionen vorgesehen, welche als 
      Incentive-Aktienoption gemäß 
      Abschnitt 422 des United States Internal 
      Revenue Code zu qualifizieren sind 
      (sogenannte Incentive Stock Options, 
      nachfolgend _ISO_). Die Anzahl der 
      Aktienoptionen, die gemäß dem Plan 
      ausgegeben werden können, entspricht bis 
      zu 1.000.000 Stammaktien abzüglich der 
      Anzahl von HSOP Aktien, welche unter dem 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

July 28, 2020 09:05 ET (13:05 GMT)

DJ DGAP-HV: ATAI Life Sciences AG: Bekanntmachung -2-

Hurdle Share Options Programm ausgegeben 
      sind oder ausgegeben werden. 
   b) *Bezugsberechtigte und Aufteilung: 
      *Bezugsberechtigt sind ausgewählte 
      Mitglieder des Vorstandes, ausgewählte 
      Geschäftsleitungsorgane, ausgewählte 
      Führungskräfte, ausgewählte Arbeitnehmer 
      oder ausgewählte Berater der Gesellschaft 
      und/oder von Unternehmen, die die 
      Gesellschaft direkt oder indirekt 
      kontrolliert, von denen sie kontrolliert 
      wird oder die unter der gemeinsamen 
      Kontrolle der Gesellschaft stehen. ISOs 
      dürfen nur an Personen gewährt werden, 
      die in den U.S.A steuerpflichtig sind. 
   c) *Inhalt der Bezugsrechte, Ausübungspreis, 
      Erfolgsziele:* Für Aktienoptionen, die 
      ein Bezugsberechtigter ausübt, ist er 
      unter den Voraussetzungen des 
      Incentivierungs-Programms und der darauf 
      basierenden Optionsvereinbarung 
      berechtigt, Stammaktien der Gesellschaft 
      oder den Wert der Aktien zu beziehen. 
 
      Der Preis für die Ausübung einer 
      Aktienoption wird in der 
      Optionsvereinbarung durch die 
      Gesellschaft festgelegt und muss 
      mindestens dem Fair Market Value pro 
      Stammaktie am Tag der Gewährung der 
      Option entsprechen, mit der Maßgabe, 
      dass der Ausübungspreis unter dem Fair 
      Market Value liegen kann, wenn die 
      Bedingungen einer solchen Option den 
      Anforderungen von Abschnitt 409A des 
      United States Internal Revenue Code 
      entsprechen oder einem Berater, einer 
      Führungskraft oder einem Mitarbeiter 
      gewährt werden, auf den Abschnitt 409A 
      des U.S. Code keine Anwendung findet. 
      'Fair Market Value' einer Stammaktie ist 
 
      (i)   der Schlusskurs oder, falls nicht 
            zutreffend, der letzte Kurs der 
            Stammaktie der Gesellschaft auf 
            einem Meldesystem für den 
            Handelstag am maßgeblichen 
            Datum und, falls dieses Datum kein 
            Handelstag ist, der letzte 
            Börsenhandelstag vor diesem Datum, 
            wenn die Stammaktien der 
            Gesellschaft an einem nationalen 
            oder internationalen Aktienmarkt 
            oder einer Wertpapierbörse notiert 
            sind oder im Freiverkehr gehandelt 
            werden und die Verkaufspreise für 
            die Stammaktie regelmäßig 
            gemeldet werden, 
      (ii)  der Mittelwert zwischen dem Geld- 
            und dem Briefkurs für die 
            Stammaktie bei Handelsschluss im 
            Freiverkehr für den letzten 
            Handelstag, an dem die Stammaktie 
            an dem maßgeblichen Datum 
            gehandelt wurde, und wenn dieses 
            Datum kein Handelstag ist, der 
            letzte Markthandelstag vor diesem 
            Datum, wenn die Stammaktien nicht 
            an einem nationalen oder 
            internationalen Aktienmarkt oder 
            einer Wertpapierbörse, sondern im 
            Freiverkehr gehandelt werden, wenn 
            für die Stammaktie keine 
            regelmäßigen Verkaufspreise 
            für den unter (i) genannten 
            Handelstag gemeldet werden und 
            wenn Geld- und Briefkurse für die 
            Stammaktie regelmäßig 
            gemeldet werden, und 
      (iii) wenn die Stammaktien der 
            Gesellschaft weder an einer 
            nationalen oder internationalen 
            Börse notiert sind, noch an einer 
            Wertpapierbörse oder im 
            Freiverkehr gehandelt werden, der 
            Wert, den die Gesellschaft nach 
            Treu und Glauben in 
            Übereinstimmung mit geltendem 
            Recht bestimmt. 
 
      Für den Fall, dass Aktienoptionen nach 
      dem Incentivierungs-Programm dem Vorstand 
      zugeteilt werden, werden in der 
      Optionsvereinbarung Erfolgsziele 
      festgesetzt, deren Erreichen 
      Voraussetzung für die Ausübung der Option 
      ist. Im Übrigen kann insbesondere in 
      den jeweiligen Optionsvereinbarungen 
      vorgesehen werden, dass die Optionsrechte 
      bei Eintritt bestimmter 
      Leistungsbedingungen oder bei Erreichen 
      der angegebenen Ziele oder Ereignisse 
      entstehen oder ausübbar werden. 
   d) *Erwerbs- und Ausübungszeiträume:* In 
      jeder Optionsvereinbarung wird durch die 
      Gesellschaft das Datum oder die Daten 
      festgesetzt, an dem eine Aktienoption 
      erstmals ausübbar ist, sowie das Datum, 
      nach dem die Option nicht mehr ausgeübt 
      werden kann (Ausübungszeiträume). Die 
      Optionsvereinbarung kann weiter vorsehen, 
      dass die Optionsrechte in Raten über 
      einen Zeitraum von Monaten oder Jahren 
      entstehen oder ausübbar werden. Für 
      kalifornische Teilnehmer darf der 
      Ausübungszeitraum der Option, der in der 
      Optionsvereinbarung festgelegt ist, 
      unbeschadet sonstiger Begrenzungen, nicht 
      mehr als 120 Monate ab dem Datum der 
      Gewährung betragen. Bei der Zuteilung von 
      Aktienoptionen an Mitglieder des 
      Vorstands der Gesellschaft muss die 
      Optionsvereinbarung ferner zwingend 
      bestimmte Erwerbszeiträume festlegen, 
      sowie eine Wartezeit von mindestens vier 
      Jahren für die erstmalige Ausübung einer 
      Option, sofern keine Ausnahmen hiervon 
      zulässigerweise vereinbart sind. 
   e) *Übertragbarkeit und Verfall*: Unter 
      dem Incentivierungs-Programm zugeteilte 
      Aktienoptionen sind nicht übertragbar, es 
      sei denn (i) aufgrund gewillkürter oder 
      gesetzlicher Erbfolge oder (ii) nach 
      Genehmigung durch die Gesellschaft, 
      vorausgesetzt, dass kein 
      Aktienbezugsrecht von einem 
      Bezugsberechtigten wertmäßig 
      übertragen werden kann. Bei Teilnehmern 
      aus Kalifornien können Aktienrechte von 
      Teilnehmern nur aufgrund gewillkürter 
      oder gesetzlicher Erbfolge, auf einen 
      widerruflichen Trust oder gemäß 
      Regel 701 des United States Securities 
      Act von 1933 übertragen werden. 
      Ungeachtet dessen gilt eine ISO, die 
      nicht aufgrund gewillkürter oder 
      gesetzlicher Erbfolge übertragen wird, 
      nicht mehr als ISO. Die Benennung eines 
      Begünstigten eines Aktienbezugsrechts 
      durch einen Teilnehmer mit vorheriger 
      Genehmigung der Gesellschaft und in der 
      von der Gesellschaft vorgeschriebenen 
      Form gilt nicht als eine verbotene 
      Übertragung. 
 
      Mit Ausnahme der oben genannten Fälle 
      darf ein Aktienbezugsrecht zu Lebzeiten 
      des Teilnehmers nur von diesem Teilnehmer 
      (oder seinem gesetzlichen Vertreter) 
      ausgeübt oder an ihn (oder seinen 
      gesetzlichen Vertreter) ausgegeben 
      werden, darf nicht abgetreten oder 
      verpfändet werden und darf nicht 
      Gegenstand einer Zwangsvollstreckung, 
      Pfändung oder eines ähnlichen Verfahrens 
      sein. 
 
      Unter dem Incentivierungs-Programm 
      zugeteilte Aktienoptionen sollen nicht 
      später als am 20. August 2025 verfallen, 
      sofern nicht ein früherer Zeitpunkt in 
      der Optionsvereinbarung vorgesehen ist. 
   f) *(Weitere) Ausgestaltung: *Die Auswahl 
      der Bezugsberechtigten im Einzelnen und 
      der Umfang der ihnen jeweils zugeteilten 
      Optionen, die Festsetzung des 
      Ausübungspreises, etwaiger Erfolgsziele 
      und weiterer Einzelheiten erfolgt 
      grundsätzlich durch den Vorstand, der 
      sich zuvor mit dem Aufsichtsrat zum 
      Umfang der Gewährung abgestimmt hat. Das 
      Incentivierungs-Programm enthält weitere 
      Bestimmungen, insbesondere betreffend die 
      Behandlung der Aktienoptionen und deren 
      Umtauschverhältnis im Falle von 
      Kapitalmaßnahmen sowie bei 
      Verschmelzungen und ähnlichen 
      Transaktionen der Gesellschaft 
      (Verwässerungsschutz) und im Hinblick auf 
      Verfall und Ausübungsfristen im Falle der 
      Beendigung des Arbeits- bzw. 
      Dienstverhältnisses des 
      Bezugsberechtigten mit der Gesellschaft. 
      Weiter enthält das 
      Incentivierung-Programm besondere 
      Bestimmungen für den Fall, dass 
      sogenannte ISOs zugeteilt werden 
      (insbesondere hinsichtlich des 
      Ausübungspreises, der Ausübungszeiträume 
      und des Verfalls), die im Wesentlichen 
      auf Erfordernisse des U.S.-amerikanischen 
      Steuerrechts zurückzuführen sind. Soweit 
      nichts Abweichendes in dem 
      Incentivierungs-Programm festgelegt ist, 
      bestimmt im Übrigen der Vorstand, 
      der sich zuvor mit dem Aufsichtsrat dazu 
      abgestimmt hat, die weiteren Einzelheiten 
      der Gewährung und Erfüllung von 
      Aktienoptionen. 
 
      Sämtliche Entscheidungen des Vorstands im 
      Rahmen des Incentivierungs-Programms über 
      den Inhalt der Aktienrechte und die 
      Bedingungen der Aktienausgabe bedürfen 
      der Zustimmung des Aufsichtsrats. 
 
      Soweit Aktienoptionen an den Vorstand 
      ausgegeben werden, bedürfen sämtliche 
      Maßgaben betreffend den Inhalt der 
      Aktienrechte und die Bedingungen der 
      Aktienausgabe eines Beschlusses des 
      Aufsichtsrats; die Gesellschaft wird in 
      diesem Fall bei Abschluss der 
      Optionsvereinbarung durch den 
      Aufsichtsrat vertreten. 
 
   Der genaue Wortlaut dieses 
   Equity-Incentivierungs-Programms 2020 mit dem 
   Aktienoptionsprogramm wird vom Tag der Einberufung der 
   Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

July 28, 2020 09:05 ET (13:05 GMT)

DJ DGAP-HV: ATAI Life Sciences AG: Bekanntmachung -3-

Gesellschaft, Barer Straße 7, 80333 München, zur 
   Einsichtnahme durch die Aktionäre ausgelegt. Auf 
   Verlangen wird ferner jedem Aktionär eine Abschrift 
   erteilt. Auch in der Hauptversammlung wird diese 
   Unterlage zugänglich gemacht. Das unter dem heutigen 
   Tagesordnungspunkt 7 vorgeschlagene genehmigte Kapital 
   soll unter anderem zu Bedienung dieses 
   Aktienoptionsprogrammes geschaffen werden. 
 
   Unter diesem Tagesordnungspunkt 5 soll die Zustimmung 
   der Hauptversammlung zu der Einführung dieser beiden 
   Mitarbeiter-Beteiligungsprogramme eingeholt werden. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, 
 
   (i)  der Einführung des Programms einer 
        Beteiligung über HSOP Aktien über die 
        noch zu gründende ATAI Life Sciences 
        HSOP GbR (Hurdle Share Options 
        Programm) sowie 
   (ii) der Einführung des 
        Equity-Incentivierungs-Programms 2020 
        und der entsprechenden Ausgabe von 
        Aktienoptionen 
 
   zuzustimmen. 
6. *Beschlussfassung über die Schaffung einer neuen 
   Aktiengattung (HSOP Aktien) sowie über eine Erhöhung 
   des Grundkapitals gegen Bareinlagen unter Ausschluss 
   des Bezugsrechts und entsprechende Satzungsänderungen* 
 
   a) *Schaffung einer neuen Aktiengattung (HSOP 
      Aktien) und entsprechende Satzungsänderung* 
 
      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu 
      beschließen: 
 
      Nach § 4 Abs. 8 der Satzung wird ein neuer 
      Absatz 9 eingefügt: 
 
      '9. _HSOP Aktien werden bei der 
          Verteilung des bei einer Liquidation 
          der Gesellschaft nach Befriedigung 
          der Gläubiger verbleibenden 
          Vermögens ("Liquidationserlös") 
          sowie bei Ausschüttungen der 
          Gesellschaft nach Maßgabe der 
          Absätze 9.1 bis 9.4 nachrangig 
          berücksichtigt._ 
      9.1 _Der Liquidationserlös ist wie folgt 
          unter den Aktionären zu verteilen:_ 
 
          a) Der Liquidationserlös wird 
             zunächst bis zur Höhe des Strike 
             Preises (wie nachfolgend 
             definiert) je Aktie mit einem 
             anteiligen Wert am Grundkapital 
             der Gesellschaft von EUR 1 an die 
             Inhaber aller Stammaktien für jede 
             ebendieser Stammaktien verteilt; 
             die Inhaber der HSOP Aktien sind 
             bezüglich ebendieser HSOP Aktien 
             insoweit ausgenommen. 
             Reicht der Liquidationserlös nicht 
             aus, um die Zahlungen gemäß 
             dem vorstehenden Satz vollständig 
             zu erfüllen, so ist der zur 
             Verfügung stehende Betrag unter 
             den berechtigten Aktionären im 
             Verhältnis ihrer Berechtigungen 
             gemäß dem vorstehenden Satz 
             aufzuteilen. Der 'Strike Preis' 
             entspricht dem Wert einer Aktie 
             der Gesellschaft zum Zeitpunkt der 
             Beschlussfassung über die Ausgabe 
             der HSOP Aktien abzüglich EUR 
             1,00. Die HSOP Aktien bleiben für 
             Zwecke der Berechnung des Strike 
             Preises ohne Berücksichtigung. 
          b) _Nachdem die Zahlungen gemäß 
             vorstehender lit. a) in voller 
             Höhe erbracht wurden, ist ein 
             verbleibender Liquidationserlös 
             unter sämtlichen Aktionären 
             einschließlich der Inhaber 
             von HSOP Aktien bezüglich 
             ebendieser HSOP Aktien pro rata 
             nach ihrer Beteiligung am 
             Grundkapital der Gesellschaft zu 
             verteilen._ 
      9.2 _Die Bestimmungen von Absatz 9.1 finden 
          auf Ausschüttungen der Gesellschaft 
          entsprechende Anwendung._ 
      9.3 Die Bestimmungen von Absatz 9.1 finden 
          weiterhin entsprechende Anwendung im 
          Falle eines Verkaufs (jeweils in einer 
          Transaktion oder einer Reihe von einer 
          oder mehreren zusammenhängenden 
          Transaktionen) von mehr als der Hälfte 
          (entsprechend ihrem anteiligen Wert am 
          Grundkapital) aller Aktien der 
          Gesellschaft (wobei die Bezeichnung 
          ,Verkauf' auch eine Veräußerung 
          bzw. Übertragung von Aktien durch 
          die Aktionäre der Gesellschaft aufgrund 
          eines Tauschs, einer Einbringung oder 
          einer Umwandlung (ggf. im Sinne des 
          deutschen Umwandlungsgesetzes) an eine 
          natürliche oder juristische Person 
          umfassen soll, die zu diesem Zeitpunkt 
          kein (direkter oder indirekter) 
          Aktionär der Gesellschaft ist, es sei 
          denn, der ,Verkauf' erfolgt aufgrund 
          eines Tauschs, einer Einbringung oder 
          einer Umwandlung (ggf. im Sinne des 
          deutschen Umwandlungsgesetzes), wenn 
          die unmittelbar vor einer solchen 
          Transaktion existierenden Aktionäre der 
          Gesellschaft mehr als die Hälfte der 
          unmittelbar nach einer solchen 
          Transaktion existierenden, ausstehenden 
          Aktien und Stimmrechte halten). 
          Im Falle eines ,Verkaufs' gemäß 
          dem vorstehenden Satz werden die 
          verkaufenden Aktionäre sicherstellen, 
          dass (i) der entsprechende Verkauf zum 
          Marktwert und zu im Übrigen 
          marktüblichen Bedingungen erfolgt und 
          dass (ii) die HSOP Aktien von den sie 
          haltenden Aktionären mitverkauft werden 
          können. Die Inhaber der HSOP Aktien 
          werden ebendiese Aktien nur im Falle 
          eines solchen ,Verkaufs' verkaufen bzw. 
          übertragen. 
      9.4 _Vorzugsbeträge, die gemäß Absatz 
          9.1 bis 9.3 im Zusammenhang mit einem 
          der dort genannten Ereignisse gezahlt 
          wurden, werden bei erneuter Anwendung 
          der Absätze 9.1 bis 9.3 aufgrund des 
          Stattfindens eines der dort genannten 
          Ereignisse bei den jeweiligen Zahlungen 
          in Abzug gebracht (ggf. bei den 
          Rechtsnachfolgern in den jeweiligen 
          Aktien)._' 
   b) *Erhöhung des Grundkapitals durch Ausgabe von 
      HSOP Aktien gegen Bareinlagen unter 
      Ausschluss des Bezugsrechts und entsprechende 
      Satzungsänderung* 
 
      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu 
      beschließen*:* 
 
      1. Das Grundkapital der Gesellschaft wird 
         von EUR 5.669.332,00 (in Worten: Euro 
         fünf Millionen 
         sechshundertneunundsechzigtausend 
         dreihundertzweiunddreißig) um EUR 
         100.000,00 (in Worten: Euro 
         einhunderttausend) auf EUR 5.769.332,00 
         (in Worten: fünf Millionen 
         siebenhundertneunundsechzigtausend 
         dreihundertzweiunddreißig) durch 
         Ausgabe von 100.000 neuen auf den 
         Inhaber lautenden Stückaktien der 
         Gattung HSOP Aktien gemäß § 4 Abs. 
         9 der Satzung gegen Bareinlagen erhöht. 
         Die neuen Aktien sind von Beginn des 
         bei Eintragung der Kapitalerhöhung in 
         das Handelsregister laufenden 
         Geschäftsjahres an gewinnberechtigt. 
         Sie werden zum Betrag von je EUR 1,00 
         pro Aktie, mithin zu einem 
         Gesamtausgabebetrag von EUR 100.000,00 
         ausgegeben. Der Gesamtausgabebetrag ist 
         in voller Höhe in Geld auf ein Konto 
         der Gesellschaft einzuzahlen. 
      2. Das gesetzliche Bezugsrecht der 
         Aktionäre wird ausgeschlossen. Zur 
         Zeichnung der 100.000 neuen Aktien wird 
         die ATAI Life Sciences HSOP GbR mit 
         Sitz in Berlin zugelassen. 
      3. § 4 Abs. 1 der Satzung wird wie folgt 
         neu gefasst: 
 
         '1. _Das Grundkapital der 
             Gesellschaft beträgt EUR 
             5.769.332,00 (in Worten: Euro 
             fünf Millionen 
             siebenhundertneunundsechzigtausen 
             d 
             dreihundertzweiunddreißig). 
             Es ist eingeteilt in 5.669.332 
             Stammaktien und 100.000 HSOP 
             Aktien gemäß § 4 Absatz 9 
             der Satzung. Sämtliche Aktien 
             sind Stückaktien ohne Nennwert._' 
      4. Der Vorstand wird ermächtigt, mit 
         Zustimmung des Aufsichtsrats weitere 
         Einzelheiten der Kapitalerhöhung und 
         ihrer Durchführung festzusetzen. 
 
   *Bericht des Vorstands gemäß § 186 Abs. 4 S. 2 
   AktG zu Tagesordnungspunkt 6 über die Gründe für den 
   Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts* 
 
   Der Vorstand erstattet hiermit der Hauptversammlung 
   gemäß § 186 Abs. 4 S. 2 AktG folgenden Bericht 
   über den Grund für den Bezugsrechtsausschluss im 
   Rahmen der unter Tagesordnungspunkt 6 vorgeschlagenen 
   Kapitalerhöhung: 
 
   Die vorgeschlagene Kapitalerhöhung unter Ausschluss 
   des gesetzlichen Bezugsrechts der Aktionäre und 
   Zulassung allein der ATAI Life Sciences HSOP GbR zur 
   Zeichnung ist Teil der Umsetzung eines 
   Mitarbeiterbeteiligungsprogrammes (Beteiligung über 
   HSOP Aktien im Rahmen des Hurdle Share Options 
   Programms), dessen Einführung - neben einer 
   Mitarbeiterbeteiligung über Aktienoptionen im Rahmen 
   des Equity-Incentivierungs-Programms 2020 - der 
   Hauptversammlung vom 21. August 2020 unter 
   Tagesordnungspunkt 5 auf Vorlage des Vorstands zur 
   Zustimmung vorgeschlagen wird. 
 
   Im Rahmen dieses Programmes zur Beteiligung über sog. 
   HSOP Aktien sollen ausgewählte, in erster Linie in 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

July 28, 2020 09:05 ET (13:05 GMT)

DJ DGAP-HV: ATAI Life Sciences AG: Bekanntmachung -4-

Deutschland ansässige, Führungskräfte, Mitarbeiter und 
   Berater mittelbar über die ATAI Life Sciences HSOP GbR 
   an der Gesellschaft beteiligt werden. Zur Umsetzung 
   dieses Programms soll unter Tagesordnungspunkt 6 
   zunächst mit den HSOP Aktien eine neue Aktiengattung 
   geschaffen werden, welche nach Maßgabe der 
   Satzung bei der Verteilung des bei einer Liquidation 
   der Gesellschaft nach Befriedigung der Gläubiger 
   verbleibenden Vermögens ("Liquidationserlös") sowie 
   bei Ausschüttungen der Gesellschaft und im Falle eines 
   Verkaufs, nachrangig berücksichtigt werden. Diese, 
   sodann im Zuge der Kapitalerhöhung auszugebenden, HSOP 
   Aktien sind dadurch gekennzeichnet, dass der 
   Liquidationserlös bis zur Höhe eines sog. Strike 
   Preises je Aktie zunächst an die Inhaber aller 
   Stammaktien verteilt wird; die Inhaber der HSOP Aktien 
   sind bezüglich ebendieser HSOP Aktien insoweit 
   ausgenommen. Diese Regelung findet entsprechende 
   Anwendung auf (i) Ausschüttungen der Gesellschaft 
   sowie (ii) im Falle eines Verkaufs (jeweils in einer 
   Transaktion oder einer Reihe von einer oder mehreren 
   zusammenhängenden Transaktionen) von mehr als der 
   Hälfte (entsprechend ihrem anteiligen Wert am 
   Grundkapital) aller Aktien der Gesellschaft (wobei die 
   Bezeichnung ,Verkauf' auch eine Veräußerung bzw. 
   Übertragung von Aktien durch die Aktionäre der 
   Gesellschaft aufgrund eines Tauschs, einer Einbringung 
   oder einer Umwandlung an eine natürliche oder 
   juristische Person umfassen soll, die zu diesem 
   Zeitpunkt kein direkter oder indirekter Aktionär der 
   Gesellschaft ist, es sei denn, der ,Verkauf' erfolgt 
   aufgrund eines Tauschs, einer Einbringung oder einer 
   Umwandlung (ggf. im Sinne des deutschen 
   Umwandlungsgesetzes), wenn die unmittelbar vor einer 
   solchen Transaktion existierenden Aktionäre der 
   Gesellschaft mehr als die Hälfte der unmittelbar nach 
   einer solchen Transaktion existierenden, ausstehenden 
   Aktien und Stimmrechte halten). Im Falle eines 
   ,Verkaufs' gemäß dem vorstehenden Satz werden die 
   verkaufenden Aktionäre sicherstellen, dass (i) der 
   entsprechende Verkauf zum Marktwert und zu im 
   Übrigen marktüblichen Bedingungen erfolgt und 
   dass (ii) die HSOP Aktien von den sie haltenden 
   Aktionären mitverkauft werden können. Die Inhaber der 
   HSOP Aktien werden ebendiese Aktien nur im Falle eines 
   solchen ,Verkaufs' verkaufen bzw. übertragen. 
 
   Der 'Strike Preis' der HSOP Aktien entspricht dem Wert 
   einer Aktie an der Gesellschaft zum Zeitpunkt der 
   Beschlussfassung über die Ausgabe der HSOP Aktien 
   abzüglich EUR 1,00. 
 
   Die ATAI Life Sciences HSOP GbR, an der sich die 
   ausgewählten Personen beteiligen können, soll solche 
   HSOP Aktien der Gesellschaft gegen Bareinlage 
   erwerben. Zu diesem Zweck wird der Hauptversammlung 
   unter Tagesordnungspunkt 6 die Erhöhung des 
   Grundkapitals unter Ausschluss des Bezugsrechts der 
   Aktionäre und Zulassung allein der ATAI Life Sciences 
   HSOP GbR zur Zeichnung vorgeschlagen; zudem wird der 
   Hauptversammlung vom 21. August 2020 unter 
   Tagesordnungspunkt 7 vorgeschlagen, den Vorstand unter 
   anderem zu ermächtigen, der ATAI Life Sciences HSOP 
   GbR weitere Aktien unter Ausschluss des Bezugsrechts 
   der Aktionäre zu gewähren. Aufgrund dieser 
   Zweckbindung der neu auszugebenden HSOP Aktien steht 
   den Aktionären kein Bezugsrecht zu. Die unter 
   Tagesordnungspunkt 6 vorgeschlagene Erhöhung des 
   Grundkapitals um EUR 100.000,00 (in Worten: Euro 
   einhunderttausend) durch Ausgabe von 100.000 neuen 
   Stückaktien der Gattung HSOP Aktien entspricht unter 
   2% des derzeitigen Grundkapitals der Gesellschaft. Der 
   Ausgabebetrag beläuft sich dabei auf EUR 1,00 (in 
   Worten: Euro ein) je HSOP Aktie, was dem auf eine 
   Aktie entfallenden anteiligen Betrag des Grundkapitals 
   der Gesellschaft entspricht. Die Festsetzung dieses 
   Ausgabebetrags ist nach Überzeugung von Vorstand 
   und Aufsichtsrat - in Umsetzung der gesetzlichen 
   Vorgaben des § 9 Abs. 1 AktG - geboten und 
   zweckmäßig, da die ATAI Life Sciences HSOP GbR 
   die HSOP Aktien nicht in eigenem Interesse, sondern 
   letztlich im Interesse der Gesellschaft zwecks 
   Umsetzung des Mitarbeitsbeteiligungsprogramms erwerben 
   soll: Der Gesellschaft soll auf diese Weise - 
   entsprechend verbreiteter Praxis bei 
   Aktiengesellschaften in Deutschland - ermöglicht 
   werden, verdiente Führungskräfte, Mitarbeiter und 
   Berater (mittelbar) an der Gesellschaft zu beteiligen, 
   damit diese von der weiteren Entwicklung des Werts der 
   Gesellschaft mit profitieren. Nach Überzeugung 
   von Vorstand und Aufsichtsrat ist zu erwarten, dass 
   die hierdurch gesetzten Anreize der Gesellschaft zu 
   Gute kommen. 
 
   Eine entsprechende Mitarbeiterbeteiligung über die 
   HSOP Aktien liegt im Interesse unserer Gesellschaft, 
   da eine solche ein geeignetes Instrument darstellt, um 
   die ausgewählten Personen langfristig an die 
   Gesellschaft zu binden und diesen einen Anreiz zu 
   bieten, ihr Engagement für das Unternehmen zu stärken; 
   auch können dadurch kompetente und engagierte Personen 
   angezogen und gehalten werden. Gerade mit Blick auf 
   eine mögliche, zukünftige Börsennotierung kann zudem 
   durch die Eigenbeteiligung speziell von 
   Führungskräften am Kapital der Gesellschaft die 
   Glaubwürdigkeit der Gesellschaft an den Kapitalmärkten 
   gestärkt werden. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat sind überzeugt, dass die 
   vorgeschlagene Kapitalerhöhung unter 
   Bezugsrechtausschluss zur Umsetzung der Beteiligung 
   ausgewählter Führungskräfte, Mitarbeiter und Berater 
   über die HSOP Aktien in besonderem Maße geeignet 
   ist, einen nachhaltigen Leistungsanreiz für die 
   ausgewählten Personen zu bewirken und damit im 
   Interesse der Gesellschaft und ihrer Aktionäre zu 
   einer nachhaltigen Steigerung des Unternehmenswertes 
   beizutragen. 
7. *Beschlussfassung über die Schaffung eines genehmigten 
   Kapitals (2020/I) mit der Ermächtigung zum Ausschluss 
   des Bezugsrechts und entsprechende Satzungsänderung* 
 
   Wie unter Tagesordnungspunkt 5 erläutert, soll bei der 
   Gesellschaft ein Equity-Incentivierungs-Programm 2020 
   mit einem Aktienoptionsprogramm geschaffen werden, 
   welches die unter Tagesordnungspunkt 5 dargelegten 
   wesentlichen Eckpunkte enthält. Ferner soll ein 
   Programm einer Beteiligung über HSOP Aktien über die 
   ATAI Life Sciences HSOP GbR (Hurdle Share Options 
   Programm) geschaffen werden, zu dessen Bedienung der 
   Hauptversammlung zunächst unter Tagesordnungspunkt 6 
   die Schaffung von HSOP Aktien sowie eine 
   Kapitalerhöhung vorgeschlagen wird. Das Hurdle Share 
   Options Programm soll allerdings in seinem Umfang über 
   die unter Tagesordnungspunkt 6 vorgeschlagene 
   Kapitalerhöhung hinausgehen, wobei die Festlegung des 
   weiteren Programmumfangs einer flexiblen Handhabung 
   zugänglich sein soll. 
 
   Die Einführung des Hurdle Share Options Programms 
   sowie des Equity-Incentivierungs-Programm 2020 mit den 
   dargestellten Eckpunkten wird der Hauptversammlung 
   unter Tagesordnungspunkt 5 zur Zustimmung vorgelegt. 
   Der genaue Wortlaut des 
   Equity-Incentivierungs-Programm 2020 wird vom Tag der 
   Einberufung der Hauptversammlung an in den 
   Geschäftsräumen der Gesellschaft, Barer Straße 7, 
   80333 München, zur Einsichtnahme durch die Aktionäre 
   ausgelegt. Auf Verlangen wird ferner jedem Aktionär 
   eine Abschrift erteilt. Auch in der Hauptversammlung 
   wird diese Unterlage zugänglich gemacht. 
 
   Zur Bedienung der gemäß diesem 
   Equity-Incentivierungs-Programm 2020 auszugebenden 
   Aktienoptionen sowie zur weiteren Gewährung von Aktien 
   an die ATAI Life Sciences HSOP GbR im Rahmen des 
   Hurdle Share Options Programms soll ein genehmigtes 
   Kapital geschaffen werden. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor zu 
   beschließen: 
 
   1. Schaffung eines Genehmigten Kapitals 2020/I 
 
      Der Vorstand wird ermächtigt, das Grundkapital 
      der Gesellschaft mit Zustimmung des 
      Aufsichtsrats bis zum Ablauf des 20. August 2025 
      einmalig oder mehrmalig um insgesamt bis zu EUR 
      900.000,00 (in Worten: Euro neunhunderttausend) 
      gegen Bar- und/oder Sacheinlagen durch Ausgabe 
      von bis zu 900.000 neuen, auf den Inhaber 
      lautenden Stückaktien gleich welcher Gattung zu 
      erhöhen (Genehmigtes Kapital 2020/I). Die neuen 
      Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres 
      ihrer Ausgabe an am Gewinn teil. Soweit 
      rechtlich zulässig, kann der Vorstand mit 
      Zustimmung des Aufsichtsrats hiervon und von § 
      60 Abs. 2 AktG abweichend festlegen, dass die 
      neuen Aktien vom Beginn eines bereits 
      abgelaufenen Geschäftsjahres an, für das zum 
      Zeitpunkt ihrer Ausgabe noch kein Beschluss der 
      Hauptversammlung über die Verwendung des 
      Bilanzgewinns gefasst worden ist, am Gewinn 
      teilnehmen. 
 
      Den Aktionären ist dabei grundsätzlich ein 
      Bezugsrecht einzuräumen. Der Vorstand wird 
      jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des 
      Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre 
      auszuschließen, 
 
      - soweit es erforderlich ist, um 
        Spitzenbeträge auszugleichen; 
      - zur Gewährung von Aktien an die noch 
        zu gründende ATAI Life Sciences HSOP 
        GbR mit Sitz in Berlin im Rahmen des 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

July 28, 2020 09:05 ET (13:05 GMT)

Programms einer Beteiligung über HSOP 
        Aktien über die ATAI Life Sciences 
        HSOP GbR (Hurdle Share Options 
        Programm), über dessen Einführung die 
        Hauptversammlung vom 21. August 2020 
        unter Tagesordnungspunkt 5 Beschluss 
        gefasst hat; 
      - zur Gewährung von Aktien an 
        ausgewählte Mitglieder des Vorstandes, 
        ausgewählte Geschäftsleitungsorgane, 
        ausgewählte Führungskräfte, 
        ausgewählte Arbeitnehmer oder an 
        ausgewählte Berater der Gesellschaft 
        und/oder von Unternehmen, die die 
        Gesellschaft direkt oder indirekt 
        kontrolliert, von denen sie 
        kontrolliert wird oder die unter der 
        gemeinsamen Kontrolle der Gesellschaft 
        stehen, im Rahmen des 
        Equity-Incentivierungs-Programms 2020, 
        über dessen Einführung die 
        Hauptversammlung vom 21. August 2020 
        unter Tagesordnungspunkt 5 Beschluss 
        gefasst hat. 
 
      Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des 
      Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der 
      Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung, 
      insbesondere den Inhalt der Aktienrechte und die 
      Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen. Der 
      Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung der 
      Satzung nach vollständiger oder teilweiser 
      Durchführung der Erhöhung des Grundkapitals aus 
      dem Genehmigten Kapital 2020/I oder nach Ablauf 
      der Ermächtigungsfrist entsprechend dem Umfang 
      der Kapitalerhöhung aus dem Genehmigten Kapital 
      2020/I jeweils anzupassen. 
   2. Änderung der Satzung 
 
      § 4 der Satzung wird um einen neuen Absatz 10 
      mit folgendem Wortlaut ergänzt: 
 
      '10. Der Vorstand ist ermächtigt, das 
           Grundkapital der Gesellschaft mit 
           Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 
           Ablauf des 20. August 2025 einmalig oder 
           mehrmalig um insgesamt bis zu EUR 
           900.000,00 (in Worten: Euro 
           neunhunderttausend) gegen Bar- und/oder 
           Sacheinlagen durch Ausgabe von bis zu 
           900.000 neuen, auf den Inhaber lautenden 
           Stückaktien gleich welcher Gattung zu 
           erhöhen (Genehmigtes Kapital 2020/I). 
           Die neuen Aktien nehmen vom Beginn des 
           Geschäftsjahres ihrer Ausgabe an am 
           Gewinn teil. Soweit rechtlich zulässig, 
           kann der Vorstand mit Zustimmung des 
           Aufsichtsrats hiervon und von § 60 Abs. 
           2 AktG abweichend festlegen, dass die 
           neuen Aktien vom Beginn eines bereits 
           abgelaufenen Geschäftsjahres an, für das 
           zum Zeitpunkt ihrer Ausgabe noch kein 
           Beschluss der Hauptversammlung über die 
           Verwendung des Bilanzgewinns gefasst 
           worden ist, am Gewinn teilnehmen. 
 
           _Den Aktionären ist dabei grundsätzlich 
           ein Bezugsrecht einzuräumen. Der 
           Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit 
           Zustimmung des Aufsichtsrats das 
           Bezugsrecht der Aktionäre 
           auszuschließen,_ 
 
           - _soweit es erforderlich ist, um 
             Spitzenbeträge auszugleichen;_ 
           - zur Gewährung von Aktien an die 
             noch zu gründende ATAI Life 
             Sciences HSOP GbR mit Sitz in 
             Berlin im Rahmen des Programms 
             einer Beteiligung über HSOP Aktien 
             über die ATAI Life Sciences HSOP 
             GbR (Hurdle Share Options 
             Programm), über dessen Einführung 
             die Hauptversammlung vom 21. August 
             2020 unter Tagesordnungspunkt 5 
             Beschluss gefasst hat; 
           - zur Gewährung von Aktien an 
             ausgewählte Mitglieder des 
             Vorstandes, ausgewählte 
             Geschäftsleitungsorgane, 
             ausgewählte Führungskräfte, 
             ausgewählte Arbeitnehmer oder an 
             ausgewählte Berater der 
             Gesellschaft und/oder von 
             Unternehmen, die die Gesellschaft 
             direkt oder indirekt kontrolliert, 
             von denen sie kontrolliert wird 
             oder die unter der gemeinsamen 
             Kontrolle der Gesellschaft stehen, 
             im Rahmen des 
             Equity-Incentivierungs-Programms 
             2020, über dessen Einführung die 
             Hauptversammlung vom 21. August 
             2020 unter Tagesordnungspunkt 5 
             Beschluss gefasst hat. 
 
           Der Vorstand ist ermächtigt, mit 
           Zustimmung des Aufsichtsrats die 
           weiteren Einzelheiten der 
           Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung, 
           insbesondere den Inhalt der Aktienrechte 
           und die Bedingungen der Aktienausgabe 
           festzulegen. Der Aufsichtsrat ist 
           ermächtigt, die Fassung der Satzung nach 
           vollständiger oder teilweiser 
           Durchführung der Erhöhung des 
           Grundkapitals aus dem Genehmigten 
           Kapital 2020/I oder nach Ablauf der 
           Ermächtigungsfrist entsprechend dem 
           Umfang der Kapitalerhöhung aus dem 
           Genehmigten Kapital 2020/I jeweils 
           anzupassen.' 
 
   *Bericht des Vorstands gemäß §§ 203 Abs. 2 S. 2, 
   186 Abs. 4 S. 2 AktG zu Tagesordnungspunkt 7 über die 
   Gründe für den Ausschluss des gesetzlichen 
   Bezugsrechts* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der 
   Hauptversammlung unter Tagesordnungspunkt 7 die 
   Schaffung eines Genehmigten Kapitals 2020/I in Höhe 
   von insgesamt bis zu EUR 900.000,00 (in Worten: Euro 
   neunhunderttausend) - dies entspricht weniger als 16 % 
   des derzeitigen Grundkapitals - vor. Es soll für Bar- 
   und/oder Sachkapitalerhöhungen zur Verfügung stehen, 
   kann durch Ausgabe von Stammaktien und/oder HSOP 
   Aktien, über deren Schaffung die Hauptversammlung vom 
   21. August 2020 unter Tagesordnungspunkt 6 
   beschließt, und auch in Teilbeträgen ausgenutzt 
   werden, wobei der Gesamtbetrag nicht überschritten 
   werden darf. 
 
   Der Vorstand erstattet hiermit der Hauptversammlung 
   gemäß §§ 203 Abs. 2 S. 2, 186 Abs. 4 S. 2 AktG 
   folgenden Bericht über die Ermächtigung, hierbei das 
   Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen: 
 
   Bei der Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2020/I 
   haben die Aktionäre grundsätzlich ein Bezugsrecht. Der 
   Vorstand soll aber ermächtigt sein, das Bezugsrecht 
   mit Zustimmung des Aufsichtsrats in den in der 
   vorgeschlagenen Ermächtigung genannten Fällen 
   auszuschließen: 
 
   - Die Ermächtigung des Vorstands zur Ausgabe 
     neuer Aktien schließt die 
     Ermächtigung ein, mit Zustimmung des 
     Aufsichtsrats das Bezugsrecht der 
     Aktionäre auszuschließen zur 
     Gewährung von Aktien an die noch zu 
     gründende ATAI Life Sciences HSOP GbR mit 
     Sitz in Berlin im Rahmen des Programms 
     einer Beteiligung über HSOP Aktien über 
     die ATAI Life Sciences HSOP GbR (Hurdle 
     Share Options Programm), über dessen 
     Einführung die Hauptversammlung vom 21. 
     August 2020 unter Tagesordnungspunkt 5 
     Beschluss fasst. Im Rahmen dieses 
     Programmes sollen ausgewählte, in erster 
     Linie in Deutschland ansässige, 
     Führungskräfte, Mitarbeiter und Berater 
     mittelbar über die ATAI Life Sciences HSOP 
     GbR an der Gesellschaft beteiligt werden, 
     welche zu diesem Zweck Aktien der 
     Gesellschaft in der Form sog. HSOP Aktien 
     erwerben soll. Zur Einführung des 
     Programms soll die ATAI Life Sciences HSOP 
     GbR zunächst 100.000 Stück HSOP Aktien 
     unter Ausschluss des Bezugsrechts 
     erwerben; über die entsprechende Schaffung 
     von HSOP Aktien sowie die Erhöhung des 
     Grundkapitals beschließt die 
     Hauptversammlung vom 21. August 2020 unter 
     Tagesordnungspunkt 6. 
 
     Mit dem Ausschluss des Bezugsrechts unter 
     dem Genehmigten Kapital 2020/I soll die 
     Möglichkeit geschaffen werden, der ATAI 
     Life Sciences HSOP GbR über diese 100.000 
     Stück HSOP Aktien hinaus weitere HSOP 
     Aktien zu gewähren und auf diesem Wege die 
     mittelbare Mitarbeiterbeteiligung im 
     Rahmen des Beteiligungsprogramms über HSOP 
     Aktien auszubauen. Aufgrund dieser 
     Zweckbindung ist der 
     Bezugsrechtsausschluss bei Ausgabe neuer 
     HSOP-Aktien aus dem Genehmigten Kapital 
     2020/I notwendig. Wie der Vorstand auch in 
     seinem Bericht zu Tagesordnungspunkt 6 der 
     Hauptversammlung vom 21. August 2020 
     darlegt, liegt die Mitarbeiterbeteiligung 
     über die sog. HSOP Aktien dabei im 
     Interesse der Gesellschaft, da sie ein 
     geeignetes Instrument darstellt, um die 
     ausgewählten Personen langfristig an die 
     Gesellschaft zu binden und diesen einen 
     Anreiz zu bieten, ihr Engagement für das 
     Unternehmen zu stärken. Ferner besteht die 
     Möglichkeit, im Rahmen einer 
     Mitarbeiterbeteiligung kompetente und 
     engagierte Personen für die Gesellschaft 
     zu gewinnen oder bei ihr zu halten. Zudem 
     kann durch die Eigenbeteiligung speziell 
     von Führungskräften am Kapital der 
     Gesellschaft die Glaubwürdigkeit der 
     Gesellschaft an den Kapitalmärkten 
     gestärkt werden, was gerade mit Blick auf 
     eine mögliche, zukünftige Börsennotierung 
     von Bedeutung sein kann. 
 
     Eine Gewährung von Aktien an die ATAI Life 

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July 28, 2020 09:05 ET (13:05 GMT)

© 2020 Dow Jones News
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