Von Andrea Thomas
BERLIN (Dow Jones)--Das Bundeskabinett hat am Mittwoch schärfere Sanktionen bei Verstößen gegen den Arbeitsschutz beschlossen. Damit sollen die Arbeitsbedingungen in Schlachthöfen und bei Saisonkräften verbessert werden.
Auslöser für das sogenannte "Arbeitsschutzkontrollgesetz" von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil waren mehrere Corona-Ausbrüche in Schlachthöfen, wie etwa bei Tönnies, Westfleisch und Wiesenhof. Auch sind am Wochenende hohe Infektionszahlen in einem Gemüsehof in Bayern bekannt geworden.
Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass ab Januar das Schlachten und Verarbeiten von Fleisch nicht mehr von Leih- und Werkarbeitern, sondern nur noch von eigenen Mitarbeitern des Betriebs durchgeführt werde dürfen. Schlachthöfe müssen künftig die Behörden über die Art der Unterbringung und des Transports ihrer Arbeitnehmer informieren. Auch soll es eine verpflichtende digitale Erfassung von Arbeitszeiten geben, um Verstöße gegen den Mindestlohn zu verhindern. Die Verschärfungen gelten allerdings nicht für kleine Schlachtereien und Handwerksbetriebe auf dem Land.
Jenseits der Fleischbranche will das Arbeitsschutzkontrollgesetz auch bei Unterkünften Qualität sicherstellen und diese stärker kontrollieren. Ziel ist, die Situation bei Erntehelfern zu verbessern. So muss nach dem Willen der Bundesregierung die Unterbringung von Beschäftigten in Gemeinschaftsunterkünften auch außerhalb des Geländes eines Betriebs oder einer Baustelle branchenübergreifend Mindestanforderungen genügen.
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July 29, 2020 04:24 ET (08:24 GMT)
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