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DGAP-HV: Ringmetall Aktiengesellschaft: -4-

DJ DGAP-HV: Ringmetall Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 28.08.2020 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: Ringmetall Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung 
zur Hauptversammlung 
Ringmetall Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 28.08.2020 in München mit dem Ziel der europaweiten 
Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2020-07-31 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
Ringmetall Aktiengesellschaft München ISIN DE0006001902 
/ WKN 600 190 
 
Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft ein zur 
 
23. ordentlichen Hauptversammlung Freitag, den 28. 
August 2020, um 9:00 Uhr, 
 
die auf Grundlage von Artikel 2 des Gesetzes zur 
Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, 
Insolvenz- und Strafverfahrensrecht vom 27. März 2020 
(COVID-19-Gesetz) mit Zustimmung des Aufsichtsrats als 
 
*virtuelle Hauptversammlung * 
ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer 
Bevollmächtigten 
 
durchgeführt wird. Die gesamte Hauptversammlung wird 
für Aktionäre live in Ton- und Bild im Internet 
übertragen. Die Stimmrechtsausübung der Aktionäre oder 
ihrer Bevollmächtigten erfolgt ausschließlich im 
Wege der elektronischen Kommunikation (Briefwahl) oder 
durch Vollmachtserteilung an die von der Gesellschaft 
benannten Stimmrechtsvertreter. Weitere Bestimmungen 
und Erläuterungen zur Teilnahme der Aktionäre an der 
virtuellen Hauptversammlung und der Ausübung des 
Stimmrechts sind im Anschluss an die Tagesordnung 
abgedruckt. 
 
*I.* 
Tagesordnung und Beschlussvorschläge 
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   der Ringmetall Aktiengesellschaft zum 31. 
   Dezember 2019, des gebilligten 
   Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2019, des 
   Lageberichts für die Ringmetall 
   Aktiengesellschaft und des 
   Konzernlageberichts zum 31. Dezember 2019, 
   des Berichts des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2019 sowie des erläuternden 
   Berichts zu den Angaben nach § 289a Absatz 1 
   und § 315a Absatz 1 Handelsgesetzbuch in der 
   bis einschließlich 31.12.2019 geltenden 
   Fassung 
 
   Zu Tagesordnungspunkt 1 wird kein Beschluss 
   gefasst. Der Aufsichtsrat hat den vom 
   Vorstand aufgestellten Jahres- und 
   Konzernabschluss gebilligt; damit ist der 
   Jahresabschluss festgestellt. Somit entfällt 
   eine Feststellung durch die Hauptversammlung. 
   Die Hauptversammlung hat zu diesem 
   Tagesordnungspunkt deshalb keinen Beschluss 
   zu fassen. Jahresabschluss und Lagebericht, 
   Konzernabschluss und Konzernlagebericht, der 
   Bericht des Aufsichtsrats und der Bericht des 
   Vorstands zu den Angaben nach § 289a Absatz 1 
   und § 315a Absatz 1 Handelsgesetzbuch in der 
   bis einschließlich 31.12.2019 geltenden 
   Fassung sind der Hauptversammlung, ohne dass 
   es nach dem Aktiengesetz einer 
   Beschlussfassung bedarf, zugänglich zu 
   machen. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinnes aus dem Geschäftsjahr 2019* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der 
   Hauptversammlung vor, den für das 
   Geschäftsjahr 2019 ausgewiesenen Bilanzgewinn 
   der Ringmetall Aktiengesellschaft in Höhe von 
   EUR 13.567.546,91 wie folgt zu verwenden: 
 
   Ausschüttung einer Dividende von 6 Cent je 
   dividendenberechtigter Stückaktie 
 
   Gesamtausschüttung        EUR 1.744.142,40 
   Vortrag auf neue Rechnung EUR 11.823.404,51 
   *Bilanzgewinn *           EUR 13.567.546,91 
 
   Dieser Gewinnverwendungsvorschlag 
   berücksichtigt insgesamt derzeit 29.069.040 
   dividendenberechtigte Stückaktien. Bis zum 
   Tag der Hauptversammlung kann sich die Anzahl 
   der dividendenberechtigten Stückaktien 
   verändern. In diesem Fall wird der 
   Hauptversammlung bei unveränderter 
   Ausschüttung von 6 Cent je 
   dividendenberechtigter Stückaktie ein 
   entsprechend angepasster 
   Gewinnverwendungsvorschlag unterbreitet 
   werden. 
 
   Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 Aktiengesetz 
   ist der Anspruch auf die Dividende am dritten 
   auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden 
   Geschäftstag, das heißt am 2. September 
   2020, fällig. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Vorstands für das 
   Geschäftsjahr 2019* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der 
   Hauptversammlung vor, den Mitgliedern des 
   Vorstandes für das Geschäftsjahr 2019 
   Entlastung zu erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2019* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der 
   Hauptversammlung vor, den Mitgliedern des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 
   Entlastung zu erteilen. 
5. *Wahl des Abschluss- und 
   Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
   2020* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Baker Tilly 
   GmbH & Co. KG 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
   Zweigniederlassung Forchheimer Straße 2, 
   90425 Nürnberg, zum Abschluss- und 
   Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 
   2020 zu wählen. 
6. *Neufassung von § 14 Abs. 2 der Satzung 
   (Teilnahmeberechtigung)* 
 
   Die Voraussetzungen für die Teilnahme an der 
   Hauptversammlung und die Ausübung des 
   Stimmrechts wurden durch das Gesetz zur 
   Umsetzung der zweiten 
   Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) geändert. 
   Bei Inhaberaktien börsennotierter 
   Gesellschaften soll nach dem geänderten § 123 
   Abs. 4 S. 1 AktG zukünftig für die Teilnahme 
   an der Hauptversammlung oder die Ausübung des 
   Stimmrechts der Nachweis des 
   Letztintermediärs gemäß dem neu 
   eingefügten § 67c Abs. 3 AktG ausreichen. 
   Nach § 14 Abs. 2 S. 1 der Satzung der 
   Gesellschaft ist entsprechend den Vorgaben 
   der derzeit geltenden Fassung des § 123 Abs. 
   4 S. 1 AktG zur Teilnahme an der 
   Hauptversammlung und zur Ausübung des 
   Stimmrechts ein in Textform in deutscher oder 
   englischer Sprache erstellter Nachweis des 
   Anteilsbesitzes durch das depotführende 
   Institut erforderlich. 
 
   Das ARUG II ist zum 1. Januar 2020 in Kraft 
   getreten. Die Änderungen des § 123 Abs. 
   4 S. 1 AktG und der neu vorgesehene § 67c 
   AktG finden erst ab dem 3. September 2020 und 
   erstmals auf Hauptversammlungen Anwendung, 
   die nach dem 3. September 2020 einberufen 
   werden. Sie werden damit bereits vor der 
   ordentlichen Hauptversammlung der 
   Gesellschaft im Jahr 2021 anwendbar sein. 
 
   Um ein Abweichen der Regelungen zu diesem 
   Nachweis für die Teilnahme an der 
   Hauptversammlung der Gesellschaft oder der 
   Ausübung des Stimmrechts in Satzung und 
   Gesetz zu vermeiden, soll bereits jetzt die 
   Anpassung der Satzung beschlossen werden. Der 
   Vorstand soll durch entsprechende Anmeldung 
   zum Handelsregister sicherstellen, dass die 
   Satzungsänderung erst ab dem 3. September 
   2020 wirksam wird. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, 
   zu beschließen: 
 
   § 14 Abs. 2 der Satzung, der zur Zeit wie 
   folgt lautet, 
 
   '2. Als Berechtigungsnachweis gemäß 
   Ziffer 1 reicht ein in Textform (§ 126 b BGB) 
   in deutscher oder englischer Sprache 
   erstellter besonderer Nachweis des 
   Anteilsbesitzes durch ein Depot führendes 
   Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut. 
   Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich 
   auf den Beginn des 21. Tages vor der 
   Hauptversammlung beziehen und der 
   Gesellschaft unter der in der jeweiligen 
   Einberufung mitgeteilten Adresse spätestens 
   sechs Tage vor dem Beginn der 
   Hauptversammlung zugehen. Der Tag des 
   Zuganges und der Tag der Hauptversammlung 
   sind nicht mitzurechnen. 
 
   Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die 
   Teilnahme an der Hauptversammlung oder die 
   Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, 
   der sich gemäß Ziffer 1 angemeldet hat 
   und den Nachweis gemäß Abs. 1 erbracht 
   hat.' 
 
   wird wie folgt neu gefasst: 
 
   '2 Die Berechtigung zur Teilnahme an der 
   Hauptversammlung und zur Ausübung des 
   Stimmrechts ist nachzuweisen. Hierfür ist ein 
   Nachweis des Anteilsbesitzes in Textform 
   erforderlich. Als Nachweis reicht ein 
   Nachweis des Anteilsbesitzes durch den 
   Letztintermediär gemäß § 67c Abs. 3 AktG 
   aus. Der Nachweis des Anteilsbesitzes hat 
   sich auf den Beginn des 21. Tages vor der 
   Hauptversammlung zu beziehen und muss der 
   Gesellschaft unter der in der Einberufung 
   hierfür mitgeteilten Adresse mindestens sechs 
   Tage vor der Hauptversammlung zugehen, wobei 
   der Tag des Zugangs und der Tag der 
   Hauptversammlung nicht mitzurechnen sind. Im 
   Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die 
   Teilnahme an der Hauptversammlung oder für 
   die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär 
   nur, wer sich gemäß Ziffer 1 angemeldet 
   hat und den Nachweis erbracht hat.' 
 
Der Vorstand wird angewiesen, die vorstehenden 
Änderungen der Satzung erst nach dem 3 September 
2020 zur Eintragung zum Handelsregister anzumelden. 
 
7. *Beschlussfassung über weitere 
   Änderungen der Satzung der Ringmetall 
   Aktiengesellschaft* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu 
   beschließen: 
 
   a) § 14 der Satzung wird um folgenden Abs. 5 
   ergänzt: 
 
   '5. Der Vorstand ist ermächtigt vorzusehen, 
   dass die Aktionäre an der Hauptversammlung 
   auch ohne Anwesenheit an deren Ort und ohne 
   einen Bevollmächtigten teilnehmen und 
   sämtliche oder einzelne Rechte ganz oder 
   teilweise im Wege der elektronischen 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

July 31, 2020 09:05 ET (13:05 GMT)

DJ DGAP-HV: Ringmetall Aktiengesellschaft: -2-

Kommunikation ausüben können. Der Vorstand 
   ist zudem ermächtigt vorzusehen, dass 
   Aktionäre ihre Stimmen, auch ohne an der 
   Versammlung teilzunehmen, schriftlich oder im 
   Wege der elektronischen Kommunikation abgeben 
   dürfen (Briefwahl).' 
 
   b) § 16 der Satzung wird um folgenden Abs. 4 
   ergänzt: 
 
   '4. Die Hauptversammlung kann auszugsweise 
   oder vollständig in Bild- und Ton übertragen 
   werden. Die Übertragung kann auch in 
   einer Form erfolgen, zu der die 
   Öffentlichkeit uneingeschränkt Zugang 
   hat. Die Form der Übertragung ist in der 
   Einladung zur Hauptversammlung bekannt zu 
   machen.' 
II. 
Virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der 
Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten 
 
Vor dem Hintergrund der Ausbreitung des sogenannten 
COVID-19-Virus (COVID-19-Pandemie) hat der Vorstand der 
Ringmetall AG aus Gründen des vorbeugenden 
Gesundheitsschutzes und mit Rücksicht auf 
voraussichtlich fortdauernde behördliche Beschränkungen 
für die Durchführung von Präsenzveranstaltungen mit 
Zustimmung des Aufsichtsrats entschieden, die 
ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft auf 
Grundlage von Artikel 2 des Gesetzes zur Abmilderung 
der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- 
und Strafverfahrensrecht vom 27. März 2020 
(COVID-19-Gesetz) in diesem Jahr [ausnahmsweise] ohne 
physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer 
Bevollmächtigten als virtuelle Hauptversammlung 
abzuhalten. 
 
Die Hauptversammlung findet im Haus der Bayerischen 
Wirtschaft, Max-Joseph-Straße 5, 80333 München, 
als Ort der Hauptversammlung im Sinne des Gesetzes 
statt. 
 
_Eine physische Teilnahme der Aktionäre oder ihrer 
Bevollmächtigten an der Hauptversammlung ist jedoch - 
mit Ausnahme lediglich der von der Gesellschaft 
benannten Stimmrechtsvertreter - wegen der Abhaltung 
der Hauptversammlung als virtueller Hauptversammlung 
ausgeschlossen._ 
 
Entsprechend den Vorgaben des COVID-19-Gesetzes für 
eine virtuelle Hauptversammlung gilt stattdessen 
Folgendes: 
 
- Die Hauptversammlung wird für Aktionäre über 
  das HV-Portal auf der Internetseite der 
  Gesellschaft in voller Länge live in Ton und 
  Bild übertragen. 
- Aktionäre und ihre Bevollmächtigten können ihr 
  im Wege der elektronischen Kommunikation (per 
  Briefwahl) oder durch Bevollmächtigung der von 
  der Gesellschaft benannten 
  Stimmrechtsvertreter ausüben. Daneben wird die 
  Möglichkeit bestehen, Vollmacht auch auf 
  anderen Wegen zu erteilen, beispielsweise auf 
  dem Postweg. 
- Den Aktionären wird eine Fragemöglichkeit im 
  Wege der elektronischen Kommunikation 
  eingeräumt. 
- Aktionären, die ihr Stimmrecht ausgeübt haben, 
  wird in Abweichung von § 245 Nr. 1 AktG unter 
  Verzicht auf das Erfordernis des Erscheinens 
  in der Hauptversammlung eine Möglichkeit zum 
  Widerspruch gegen einen Beschluss der 
  Hauptversammlung im Wege der elektronischen 
  Kommunikation eingeräumt. 
 
Aktionäre, die an der virtuellen Hauptversammlung 
teilnehmen wollen, müssen sich zur Hauptversammlung 
(üblicherweise über ihre Depotbank) anmelden. Die zur 
Verfolgung der gesamten Hauptversammlung über das 
HV-Portal erforderlichen persönlichen Zugangsdaten 
erhalten fristgerecht angemeldete Aktionäre mit ihrer 
Stimmrechtskarte gemeinsam mit weiteren Informationen 
zur Nutzung des HV-Portals. Die Liveübertragung 
ermöglicht keine Teilnahme an der Hauptversammlung im 
Sinne des § 118 Abs. 1 Satz 2 AktG. 
 
Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten haben die 
Möglichkeit, ihr Stimmrecht durch Briefwahl 
(elektronisch) oder durch Bevollmächtigung der von der 
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter wie 
nachstehend näher bestimmt auszuüben. Fragen an den 
Vorstand können elektronisch wie nachfolgend näher 
beschrieben bis spätestens zum 26. August 2020, 24:00 
Uhr, an den Vorstand gerichtet werden. 
 
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf die 
nachstehenden Erläuterungen verwiesen. 
 
_Da die Durchführung der Hauptversammlung als virtuelle 
Hauptversammlung auf der Grundlage des 
COVID-19-Gesetzes zu Modifikationen beim Ablauf der 
Versammlung sowie der Ausübung der Aktionärsrechte 
führt, bitten wir die Aktionäre in diesem Jahr um 
besondere Beachtung der nachstehenden Hinweise zur 
Anmeldung zur Hauptversammlung, zur Ausübung des 
Stimmrechts sowie zu weiteren Aktionärsrechten._ 
 
III. 
Teilnahmeberechtigung 
1. Zur Ausübung des Fragerechts im Zusammenhang 
   mit der virtuellen Hauptversammlung, zur 
   Ausübung des Stimmrechts per Briefwahl sowie 
   zur Vollmachtserteilung sind nur diejenigen 
   Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig 
   angemeldet haben. 
 
   Die Anmeldung muss der Gesellschaft daher 
   spätestens am Freitag, den 21. August 2020, 
   24:00 Uhr, unter einer der nachstehenden 
   Adressen 
 
   *Ringmetall Aktiengesellschaft* 
   *c/o Link Market Services GmbH* 
   *Landshuter Allee 10* 
   *80637 München* 
   *E-Mail: 
   inhaberaktien@linkmarketservices.de* 
 
   zugegangen sein, und die Inhaberaktionäre 
   müssen der Gesellschaft gegenüber den 
   besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes 
   erbracht haben, dass sie zu Beginn des 12. 
   Tages vor der Hauptversammlung, also am 
   Sonntag, den 16. August 2020, 00:00 Uhr, 
   (Nachweisstichtag) Aktionär der Gesellschaft 
   waren. Für den Nachweis des Anteilsbesitzes 
   reicht ein durch das depotführende Institut 
   erstellter besonderer Nachweis des 
   Anteilsbesitzes aus. 
 
   Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss der 
   Gesellschaft unter der vorgenannten Adresse 
   spätestens am Montag, den 24. August 2020, 
   24:00 Uhr, zugehen. Die Anmeldung und der 
   Nachweis des Anteilsbesitzes bedürfen der 
   Textform (§ 126b des Bürgerlichen 
   Gesetzbuchs) und müssen in deutscher oder 
   englischer Sprache erfolgen. 
2. Die Berechtigung zur Teilnahme oder der 
   Umfang des Stimmrechts bemisst sich dabei 
   ausschließlich nach dem Anteilsbesitz 
   zum Nachweisstichtag. Veränderungen im 
   Aktienbestand nach dem Nachweisstichtag haben 
   hierfür keine Bedeutung. Aktionäre, die ihre 
   Aktien erst nach dem Nachweisstichtag 
   erworben haben, können somit nicht an der 
   virtuellen Hauptversammlung teilnehmen es sei 
   denn, er bzw. sie lässt sich bevollmächtigen 
   oder zur Rechtsausübung ermächtigen. 
   Aktionäre, die sich ordnungsgemäß 
   angemeldet und den Nachweis erbracht haben, 
   sind auch dann zur Teilnahme an der 
   virtuellen Hauptversammlung und zur Ausübung 
   des Stimmrechts berechtigt, wenn sie die 
   Aktien nach dem Nachweisstichtag 
   veräußern. Mit dem Nachweisstichtag geht 
   keine Sperre für die Veräußerbarkeit des 
   Anteilsbesitzes einher. Der Nachweisstichtag 
   ist kein relevantes Datum für die 
   Dividendenberechtigung. 
3. Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises 
   ihres Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft 
   werden den Aktionären Stimmrechtskarten für 
   die virtuelle Hauptversammlung übersandt. Die 
   Stimmrechtskarten enthalten die persönlichen 
   Zugangsdaten, die für die Nutzung des 
   passwortgeschützten Online-Services 
   (HV-Portal) für die Hauptversammlung benötigt 
   werden. 
4. Die Anmeldung kann auch in der Weise 
   erfolgen, dass der Aktionär das ihm über das 
   depotführende Kreditinstitut zugesandte 
   Formular zur Eintrittskartenbestellung 
   ausfüllt und an das depotführende 
   Kreditinstitut zurückschickt. Die 
   erforderliche Anmeldung und die 
   Übersendung des Nachweises des 
   maßgeblichen Anteilsbesitzes werden in 
   diesen Fällen durch das depotführende 
   Institut vorgenommen. 
5. Die Gesellschaft ist berechtigt, bei Zweifeln 
   an der Richtigkeit oder Echtheit des 
   Berechtigungsnachweises gemäß Nr. 2 
   einen geeigneten weiteren Nachweis zu 
   verlangen. Bestehen auch an diesem Zweifel, 
   so kann die Gesellschaft die Berechtigung des 
   Aktionärs zur Teilnahme an der 
   Hauptversammlung und der Ausübung des 
   Stimmrechtes zurückweisen. 
IV. 
Stimmabgabe durch Briefwahl 
 
Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten können ihre 
Stimmen per Briefwahl im Wege elektronischer 
Kommunikation abgeben, ohne an der Hauptversammlung 
teilzunehmen (Briefwahl). Auch in diesem Fall müssen 
die oben genannten Voraussetzungen für die Teilnahme an 
der virtuellen Hauptversammlung und die Ausübung des 
Stimmrechts erfüllt werden. 
 
Zu diesem Zweck steht den Aktionären im Internet unter 
 
http://www.ringmetall.de 
 
im Bereich 'Investor Relations/Hauptversammlung' das 
passwortgeschützte HV-Portal zur Verfügung. 
 
Bis spätestens zum Beginn der Abstimmung in der 
virtuellen Hauptversammlung können Briefwahlstimmen 
abgegeben, eine bereits abgegebene Stimme noch geändert 
oder widerrufen werden. Die notwendigen Zugangsdaten 
für das HV-Portal erhalten fristgerecht angemeldete 
Aktionäre mit ihrer Stimmrechtskarte übersandt. 
 
Auch bevollmächtigte Intermediäre, 
Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberater, diesen 
gemäß § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Personen 
sowie sonstige Bevollmächtigte können sich der 
Briefwahl über das HV-Portal bedienen. 
 
Bitte beachten Sie, dass andere Kommunikationswege für 
die Briefwahl nicht zur Verfügung stehen, insbesondere 
keine Übersendung der Briefwahlstimme per Post. 
 
V. 
Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte 
 
Aktionäre, die nicht an der Hauptversammlung 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

July 31, 2020 09:05 ET (13:05 GMT)

DJ DGAP-HV: Ringmetall Aktiengesellschaft: -3-

teilnehmen, können ihr Stimmrecht unter entsprechender 
Vollmachtserteilung durch einen Bevollmächtigten - zum 
Beispiel einen Intermediär, einen Stimmrechtsberater, 
eine Aktionärsvereinigung oder einen sonstigen Dritten 
- ausüben lassen. Auch in diesem Fall muss die 
Anmeldung unter Vorlage des Nachweises des 
Anteilsbesitzes rechtzeitig erfolgen. Bevollmächtigt 
ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die 
Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. 
 
Auch Bevollmächtigte können nicht physisch an der 
virtuellen Hauptversammlung teilnehmen. Sie können das 
Stimmrecht für die von ihnen vertretenen Aktionäre 
lediglich im Rahmen ihrer jeweiligen Vollmacht im Wege 
der Briefwahl (siehe oben) oder durch 
(Unter-)Bevollmächtigung der weisungsgebundenen 
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ausüben. Die 
Nutzung des passwortgeschützten HV-Portals durch den 
Bevollmächtigten setzt voraus, dass der Bevollmächtigte 
die entsprechenden Zugangsdaten vom Vollmachtgeber 
erhält. 
 
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der 
Nachweis der Bevollmächtigung bedürfen der Textform, 
wenn weder ein Intermediär, noch ein 
Stimmrechtsberater, eine Aktionärsvereinigung oder eine 
andere der in § 135 Aktiengesetz gleichgestellten 
Institutionen oder Personen zur Ausübung des 
Stimmrechts bevollmächtigt wird. Werden Vollmachten zur 
Stimmrechtsausübung an Intermediäre, 
Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberater oder 
Personen im Sinne § 135 Abs. 8 Aktiengesetz erteilt, 
besteht kein Textformerfordernis, jedoch ist die 
Vollmachtserteilung vom Bevollmächtigten nachprüfbar 
festzuhalten; sie muss zudem vollständig sein und darf 
nur mit der Stimmrechtsausübung verbundene Erklärungen 
enthalten. Wir bitten daher die Aktionäre, sich in 
diesem Fall mit dem zu Bevollmächtigenden über die Form 
der Vollmacht abzustimmen. 
 
Der Nachweis der Bevollmächtigung kann an die 
Gesellschaft spätestens bis zum *27. August 2020*, 
18:00 Uhr (eingehend), unter der folgenden 
Postanschrift oder E-Mail-Adresse 
 
Ringmetall AG 
c/o Link Market Services GmbH 
Landshuter Allee 10 
80637 München 
E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de 
 
oder unter Nutzung des passwortgeschützten HV-Portals 
auf der Internetseite der Gesellschaft unter 
 
http://www.ringmetall.de 
 
im Bereich 'Investor Relations/Hauptversammlung' 
übermittelt, geändert oder widerrufen werden. 
Entscheidend ist der Zeitpunkt des Zugangs bei der 
Gesellschaft. 
 
Am Tag der virtuellen Hauptversammlung können 
Vollmachten ausschließlich unter Nutzung des auf 
der Internetseite der Gesellschaft unter 
 
http://www.ringmetall.de 
 
im Bereich 'Investor Relations/Hauptversammlung' 
zugänglichen passwortgeschützten HV-Portals bis zum 
Beginn der Abstimmungen abgegeben, geändert oder 
widerrufen werden. 
 
Vorstehende Übermittlungswege stehen jeweils bis 
zu den vorstehend genannten Zeitpunkten auch zur 
Verfügung, wenn die Erteilung der Vollmacht durch 
Erklärung gegenüber der Gesellschaft erfolgen soll; ein 
gesonderter Nachweis über die Erteilung der 
Bevollmächtigung erübrigt sich in diesem Fall. Der 
Widerruf oder die Änderung einer bereits erteilten 
Vollmacht kann ebenfalls auf den vorgenannten 
Übermittlungswegen jeweils bis zu den vorstehend 
genannten Zeitpunkten unmittelbar gegenüber der 
Gesellschaft erklärt werden. 
 
Aktionäre, die eine andere Person bevollmächtigen 
möchten, können für die Erteilung einer Vollmacht das 
Formular verwenden, welches nach ordnungsgemäßer 
Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes zugeschickt 
wird. Ein entsprechendes Formular steht auch auf der 
Internetseite der Gesellschaft unter 
 
http://www.ringmetall.de 
 
im Bereich 'Investor Relations/Hauptversammlung' zum 
Download zur Verfügung. 
 
VI. 
Verfahren für die Stimmabgabe durch von der 
Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter 
 
Zur Ausübung des Stimmrechts im Rahmen der virtuellen 
Hauptversammlung bietet die Gesellschaft ihren 
Aktionären und ihren Bevollmächtigten ferner die 
Möglichkeit, von der Gesellschaft benannte, 
weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter zu 
bevollmächtigen. Auch in diesem Fall müssen von den 
Aktionären die weiter oben genannten Voraussetzungen 
für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung 
und die Ausübung des Stimmrechts erfüllt werden. 
 
Den von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertretern müssen in der Vollmacht 
verbindliche Weisungen für die Stimmrechtsausübung 
erteilt werden; sie sind verpflichtet, gemäß den 
ihnen erteilten Weisungen abzustimmen. Die Vertretung 
durch von der Gesellschaft benannte 
Stimmrechtsvertreter ist auf die weisungsgebundene 
Ausübung des Stimmrechts bei der Abstimmung über die 
Beschlussvorschläge der Verwaltung zu den Punkten der 
Tagesordnung beschränkt; Weisungen zur Ausübung 
sonstiger Aktionärsrechte, insbesondere zur Stellung 
von Anträgen oder Fragen sowie zum Einreichen von 
Stellungnahmen, nehmen die von der Gesellschaft 
benannten Stimmrechtsvertreter nicht entgegen. Die 
Vollmachts- und Weisungserteilung an die von der 
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bedarf der 
Textform. 
 
Vollmacht und Weisungen an die von der Gesellschaft 
benannten Stimmrechtsvertreter (sowie ggf. eine 
Änderung und der Widerruf erteilter Vollmachten 
und Weisungen) müssen der Gesellschaft wie folgt 
zugehen: 
 
- entweder, bis spätestens Donnerstag, den 27. 
  August 2020, 18:00 Uhr, unter folgender 
  Adresse, an welche insbesondere auch eine 
  elektronische Übermittlung per E-Mail 
  erfolgen kann: 
 
   Ringmetall AG 
   c/o Link Market Services GmbH 
   Landshuter Allee 10 
   80637 München 
   E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de 
- oder, bis spätestens zum Beginn der Abstimmung 
  in der virtuellen Hauptversammlung am Freitag, 
  den 28. August 2020, über das im Internet 
  unter 
 
  http://www.ringmetall.de 
 
  im Bereich 'Investor 
  Relations/Hauptversammlung' zugängliche 
  passwortgeschützte HV-Portal. 
 
Ein Formular zur Vollmachts- und Weisungserteilung an 
die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter 
sowie die für das passwortgeschützte HV-Portal 
erforderlichen Zugangsdaten wird den ordnungsgemäß 
angemeldeten Aktionären zusammen mit ihrer 
Stimmrechtskarte unaufgefordert übersandt. 
 
In allen diesen Fällen ist der Zugang der Vollmacht 
bzw. der Weisung, der Änderung oder des Widerrufs 
bei der Gesellschaft entscheidend. 
 
Sollte zu einem Tagesordnungspunkt statt einer Sammel- 
eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, so gilt die 
Weisung an die Stimmrechtsvertreter zu diesem 
Tagesordnungspunkt entsprechend für jeden Punkt der 
Einzelabstimmung. 
 
Wenn auf unterschiedlichen Übermittlungswegen 
voneinander abweichende Erklärungen eingehen und nicht 
erkennbar ist, welche zuletzt abgegeben wurde, werden 
diese in folgender Reihenfolge berücksichtigt: 1. über 
das HV-Portal, 2. per E-Mail, 3. in Papierform. Wenn 
Briefwahlstimmen und Vollmacht/Weisungen an 
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft eingehen, werden 
stets Briefwahlstimmen als vorrangig betrachtet. 
 
VII. 
Einsehbare Unterlagen und Informationen auf der 
Internetseite der Gesellschaft 
 
Der Jahresabschluss, der Konzernabschluss, der 
Lagebericht, der Konzernlagebericht, der Bericht des 
Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2019, der 
erläuternde Bericht zu den Angaben nach § 289a Absatz 1 
und § 315a Absatz 1 Handelsgesetzbuch in der bis 
einschließlich 31.12.2019 geltenden Fassung und 
der Vorschlag des Vorstands über die Verwendung des 
Bilanzgewinns können im Internet unter 
 
http://www.ringmetall.de 
 
im Bereich 'Investor Relations/Hauptversammlung' 
eingesehen werden. Die Unterlagen liegen auch vom Tage 
der Einberufung der Hauptversammlung an in den 
Geschäftsräumen der Gesellschaft zur Einsichtnahme 
durch die Aktionäre aus. Die Unterlagen werden auch in 
der Hauptversammlung ausgelegt. 
 
Die Einberufung der Hauptversammlung mit den gesetzlich 
geforderten Angaben und Erläuterungen ist über die 
Internetseite der Gesellschaft 
 
http://www.ringmetall.de 
 
im Bereich 'Investor Relations/Hauptversammlung' 
zugänglich. Gleiches gilt auch für die weiteren 
Informationen nach § 124a Aktiengesetz, die ebenfalls 
über die Internetseite der Gesellschaft 
 
http://www.ringmetall.de 
 
im Bereich 'Investor Relations/Hauptversammlung' 
zugänglich sind. 
 
VIII. 
Anfragen, Anträge, Wahlvorschläge, Auskunftsverlangen 
(Angaben zu den Rechten der Aktionäre nach § 122 Abs. 
2, § 126 Abs. 1, § 127, § 131 Aktiengesetz) 
 
*Tagesordnungsergänzungsverlangen gemäß § 122 Abs. 
2 Aktiengesetz* 
 
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil 
des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR  
500.000,00 erreichen (dies entspricht 500.000 Aktien), 
können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung 
gesetzt oder bekanntgemacht werden. Jedem neuen 
Gegenstand muss eine Begründung oder eine 
Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist 
schriftlich (§ 126 Bürgerliches Gesetzbuch) oder in der 
elektronischen Form des § 126 a Bürgerliches Gesetzbuch 
(d.h. mit qualifizierter elektronischer Signatur) an 
den Vorstand der Ringmetall Aktiengesellschaft zu 
richten und muss der Gesellschaft spätestens bis zum 
*13. August 2020* bis 24:00 Uhr zugehen. 
 
Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit 
mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des 
Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

July 31, 2020 09:05 ET (13:05 GMT)

Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den 
Antrag halten. 
 
Etwaige Ergänzungsverlangen sind an folgende Anschrift 
zu richten: 
 
Vorstand der Ringmetall Aktiengesellschaft 
Innere Wiener Str. 9 
81667 München 
E-Mail (mit qualifizierter elektronischer Signatur): 
antraege@linkmarketservices.de 
 
Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden 
unverzüglich nach Zugang des Verlangens im 
Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen Medien zur 
Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon 
ausgegangen werden kann, dass sie die Information in 
der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden 
außerdem im Internet unter 
 
http://www.ringmetall.de 
 
im Bereich 'Investor Relations/Hauptversammlung' 
bekannt gemacht und den Aktionären mitgeteilt. 
 
*Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß § 126 Abs. 
1, § 127 Aktiengesetz* 
 
Darüber hinaus können Aktionäre der Gesellschaft 
Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand und/oder 
Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der Tagesordnung 
sowie Wahlvorschläge übersenden. Gegenanträge, 
Wahlvorschläge und sonstige Anfragen von Aktionären zur 
Hauptversammlung sind ausschließlich zu richten 
an: 
 
Ringmetall Aktiengesellschaft 
c/o Link Market Services GmbH 
Landshuter Allee 10 
80637 München 
E-Mail: antraege@linkmarketservices.de 
 
Die Ringmetall Aktiengesellschaft wird alle 
Gegenanträge zu einem Vorschlag des Vorstands und/oder 
des Aufsichtsrats zu einem bestimmten 
Tagesordnungspunkt gemäß § 126 Abs. 1 Aktiengesetz 
und Wahlvorschläge gemäß § 127 Aktiengesetz 
einschließlich einer etwaigen Begründung und einer 
etwaigen Stellungnahme der Verwaltung im Internet unter 
 
http://www.ringmetall.de 
 
im Bereich 'Investor Relations/Hauptversammlung' 
veröffentlichen, wenn sie der Ringmetall 
Aktiengesellschaft spätestens bis zum *13. August 2020* 
bis 24:00 Uhr unter der oben genannten Adresse oder 
E-Mail-Adresse zugehen. 
 
Gegenanträge und Wahlvorschläge, die bis Donnerstag, 
13. August 2020, 24:00 Uhr, ordnungsgemäß zugehen, 
werden in der Hauptversammlung so behandelt als seien 
sie in der Hauptversammlung gestellt worden, wenn der 
antragstellende oder den Wahlvorschlag unterbreitende 
Aktionär ordnungsgemäß zur Hauptversammlung 
angemeldet ist. 
 
*Fragemöglichkeit der Aktionäre* 
 
Den Aktionären wird nach Maßgabe von Artikel 2 § 1 
Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 und Satz 2 des COVID-19-Gesetzes 
eine Fragemöglichkeit im Wege der elektronischen 
Kommunikation eingeräumt. Fragen der Aktionäre sind bis 
spätestens Mittwoch, 26. August 2020, 24:00 Uhr, im 
Wege elektronischer Kommunikation unter Nutzung des im 
Internet unter 
 
http://www.ringmetall.de 
 
im Bereich 'Investor Relations/Hauptversammlung' 
zugängliche passwortgeschützte HV-Portal einzureichen. 
Später eingehende Fragen werden nicht berücksichtigt. 
Ein Recht zur Einreichung von Fragen besteht nur für 
ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre. Während der 
Hauptversammlung können keine Fragen gestellt werden. 
Der Vorstand entscheidet abweichend von § 131 
Aktiengesetz nach pflichtgemäßem, freiem Ermessen, 
welche Fragen er wie beantwortet. 
 
Darüber hinaus stehen den Aktionären weder das 
Auskunftsrecht gemäß § 131 Aktiengesetz noch ein 
Rede- oder Fragerecht in und während der 
Hauptversammlung zu. 
 
*Möglichkeit des Widerspruchs gegen 
Hauptversammlungsbeschlüsse* 
 
Aktionären oder Bevollmächtigten, die das Stimmrecht 
ausgeübt haben, wird in Abweichung von § 245 Nr. 1 AktG 
unter Verzicht auf das Erfordernis des Erscheinens in 
der Hauptversammlung die Möglichkeit eingeräumt, gegen 
Beschlüsse der Hauptversammlung Widerspruch zur 
Niederschrift zu erklären. Der Widerspruch kann 
ausschließlich auf elektronischem Wege über das im 
Internet unter 
 
http://www.ringmetall.de 
 
im Bereich 'Investor Relations/Hauptversammlung' 
zugängliche passwortgeschützte HV-Portal ab der 
Eröffnung der Hauptversammlung bis zu deren 
Schließung durch den Versammlungsleiter erklärt 
werden. 
 
*Weitergehende Erläuterungen* 
 
Weitergehende Erläuterungen zu den Antragsrechten (§§ 
122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 Abs. 1 Aktiengesetz) und 
Auskunftsrechten (§ 131 Aktiengesetz) der Aktionäre 
können im Internet unter 
 
http://www.ringmetall.de 
 
im Bereich 'Investor Relations/Hauptversammlung' 
eingesehen werden. 
 
*Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte zum Zeitpunkt 
der Einberufung der Hauptversammlung* 
 
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 
beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 
29.069.040,00 und ist eingeteilt in 29.069.040 
Stückaktien. Die Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte 
an der Gesellschaft im Zeitpunkt der Bekanntmachung der 
Einberufung der Hauptversammlung im Bundesanzeiger 
beträgt damit jeweils 29.069.040. Aus von der 
Gesellschaft gehaltenen oder ihr gemäß § 71d 
Aktiengesetz zuzurechnenden eigenen Aktien können keine 
Stimmrechte ausgeübt werden; zum Zeitpunkt der 
Bekanntmachung der Einberufung der Hauptversammlung im 
Bundesanzeiger hält die Gesellschaft keine eigenen 
Aktien. 
 
IX. 
Hinweis zum Datenschutz 
 
Europaweit gelten seit dem 25. Mai 2018 neue Regelungen 
zum Datenschutz. In unserer Datenschutzrechtlichen 
Betroffeneninformation für Aktionäre und 
Aktionärsvertreter haben wir alle Informationen zur 
Verarbeitung personenbezogener Daten unserer Aktionäre 
und Aktionärsvertreter zusammengefasst. Die 
Datenschutzhinweise können im Internet unter 
 
http://www.ringmetall.de 
 
im Bereich 'Investor Relations/Hauptversammlung' 
eingesehen werden und werden auch in der 
Hauptversammlung zur Einsichtnahme der Aktionäre 
ausgelegt. 
 
München, im Juli 2020 
 
*Ringmetall Aktiengesellschaft* 
 
_Der Vorstand_ 
 
2020-07-31 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap.de 
Sprache:     Deutsch 
Unternehmen: Ringmetall Aktiengesellschaft 
             Innere Wiener Strasse 9 
             81667 München 
             Deutschland 
E-Mail:      preuss@ringmetall.de 
Internet:    http://www.ringmetall.de 
 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service 
 
1107741 2020-07-31 
 
 

(END) Dow Jones Newswires

July 31, 2020 09:05 ET (13:05 GMT)

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