DGAP-News: Hesse Newman Capital AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung Hesse Newman Capital AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 09.09.2020 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2020-08-03 / 15:05 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. Hesse Newman Capital AG Hamburg ISIN DE000HNC2059 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am Mittwoch, 9. September 2020, um 10:00 Uhr (MESZ) als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigter stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein. *Tagesordnung* 1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Hesse Newman Capital AG und des gebilligten Konzernabschlusses, des Lageberichts der Hesse Newman Capital AG und des Konzerns, des Berichts des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a, 315a HGB für das Geschäftsjahr 2019* Der Vorstand macht der Hauptversammlung gemäß § 176 Abs. 1 des Aktiengesetzes (AktG) für das Geschäftsjahr 2019 den festgestellten Jahresabschluss der Hesse Newman Capital AG und den gebilligten Konzernabschluss, den Lagebericht der Hesse Newman Capital AG und des Konzerns, den Bericht des Aufsichtsrats sowie den erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a, 315a HGB für das Geschäftsjahr 2019 zugänglich. Die vorgenannten Unterlagen sind von der Einberufung der Hauptversammlung an über die Internetseite der Gesellschaft unter www.hesse-newman.de (dort unter Investor Relations/Hauptversammlungen) zugänglich. Sie werden in der Hauptversammlung vom Vorstand, der Bericht des Aufsichtsrats vom Vorsitzenden des Aufsichtsrats, erläutert werden. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den vom Vorstand aufgestellten Konzernabschluss gebilligt; der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Eine Feststellung des Jahresabschlusses oder eine Billigung des Konzernabschlusses durch die Hauptversammlung ist daher nicht erforderlich. Deshalb ist zu diesem Punkt der Tagesordnung keine Beschlussfassung der Hauptversammlung vorgesehen. 2. *Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem im Geschäftsjahr 2019 amtierenden Alleinvorstand Jens Burgemeister für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. 3. *Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. Dies waren im Geschäftsjahr 2019 die Herren Dr. Marcus Simon, Prof. Dr. rer. pol. Klaus Evard und Stefan Trumpp. 4. *Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020* Der Aufsichtsrat schlägt vor, die ESC Wirtschaftsprüfung GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2020 zu wählen. Der Aufsichtsrat erklärt, dass sein Beschlussvorschlag frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist und dass ihm keine Klausel auferlegt wurde, die die Auswahlmöglichkeiten der Hauptversammlung im Hinblick auf die Auswahl eines bestimmten Abschlussprüfers oder einer bestimmten Prüfungsgesellschaft für die Durchführung der Abschlussprüfung bei diesem Unternehmen auf bestimmte Kategorien oder Listen von Abschlussprüfern oder Prüfungsgesellschaften beschränkt (Erklärungen gemäß Art. 16 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 vom 16. April 2014 über spezifische Anforderungen an die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse und zur Aufhebung des Beschlusses 2005/909/EG der Kommission). 5. *Wahlen zum Aufsichtsrat* Die Aufsichtsratsmitglieder Dr. Marcus Simon und Prof. Dr. rer. pol. Klaus Evard sind in der ordentlichen Hauptversammlung der Hesse Newman Capital AG am 26. Juli 2018 bis zum Ende der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 entscheidet, in den Aufsichtsrat der Gesellschaft gewählt worden. Ihre Amtszeiten enden daher mit dem Ende dieser Hauptversammlung. Herr Stefan Trumpp ist in der ordentlichen Hauptversammlung der Hesse Newman Capital AG am 19. Juni 2015 bis zum Ende der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020 entscheidet, in den Aufsichtsrat gewählt worden. Seine Bestellung als Mitglied des Aufsichtsrats der Hesse Newman Capital AG wird allerdings im Hinblick auf die gesetzliche Höchstdauer gemäß § 102 Abs. 1 AktG spätestens mit Ablauf des 31. August 2020 enden. Aufgrund des Ablaufs der Amtszeiten der Herren Dr. Marcus Simon, Prof. Dr. rer. pol. Klaus Evard und Stefan Trumpp sind daher Neuwahlen zum Aufsichtsrat erforderlich. Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG und § 6 der Satzung der Gesellschaft aus drei Vertretern der Aktionäre zusammen. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. Der Aufsichtsrat schlägt vor, a) Herrn Dr. Marcus Simon, wohnhaft in Bissendorf, Vorstandsmitglied der Winninger AG, Hamburg, b) Herrn Stefan Trumpp, wohnhaft in Prisdorf, geschäftsführender Gesellschafter der TC Beteiligung GmbH, mit Sitz in Prisdorf, c) Frau Daja H. Böhlhoff, wohnhaft in Hamburg, Rechtsanwältin und Partnerin von Blaum Dettmers Rabstein Rechtsanwaltsgesellschaft mbB, jeweils mit Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung am 9. September 2020 bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2021 beschließt, in den Aufsichtsrat zu wählen. Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der Einzelabstimmung über die Neuwahlen zum Aufsichtsrat entscheiden zu lassen. *Angaben gemäß § 125 Absatz 1 Satz 5 AktG über die zur Wahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagenen Kandidaten:* Nachfolgend wird angegeben, in welchen anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und in welchen vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen die zur Wahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagenen Kandidaten jeweils Mitglied sind (§ 125 Abs. 1 Satz 5 AktG). _Dr. Marcus Simon_ _Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:_ _keine_ _Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:_ _keine_ _Stefan Trumpp_ _Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:_ _keine_ _Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:_ _keine_ _Daja H. Böhlhoff_ _Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:_ _keine_ _Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:_ _keine_ *Erklärung zu C.13 des Deutschen Corporate Governance Kodex:* Zu C.13 des Deutschen Corporate Governance Kodex wird erklärt, dass zwischen den zur Wahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagenen Kandidaten einerseits und der Hesse Newman Capital AG, deren Konzernunternehmen, den Organen der Hesse Newman Capital AG oder einem wesentlich an der Hesse Newman Capital AG beteiligten Aktionär andererseits keine persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen bestehen, die nach Einschätzung des Aufsichtsrats ein objektiv urteilender Aktionär für seine Wahlentscheidung als maßgebend ansehen würde. Bzgl. des vorgeschlagenen Kandidaten Dr. Marcus Simon wird auf folgende Umstände hingewiesen: Herr Dr. Marcus Simon ist derzeit Mitglied und Vorsitzender des Aufsichtsrats der Hesse Newman Capital AG. Herr Dr. Marcus Simon ist Vorstandsmitglied der Winninger AG, Hamburg, sowie Angestellter der Mutschler Holding AG, Zürich/Schweiz. Alleinaktionärin der Winninger AG, Hamburg, ist die RV Portfolio AG, Zürich/Schweiz, an der Herr Klaus Mutschler, Zürich/Schweiz, wesentlich beteiligt ist. Herr Klaus Mutschler, Zürich/Schweiz, ist zudem Mitglied des Verwaltungsrats der Mutschler Holding AG, Zürich/Schweiz. Die Mutschler Holding AG, Zürich/Schweiz, ist Alleinaktionärin der SBW Schweizer Beteiligungswerte AG, Zürich/Schweiz, welche gemäß der zuletzt übermittelten Stimmrechtsmitteilung 88,2890% der Aktien und Stimmrechte an der Hesse Newman Capital AG hält. Bzgl. des vorgeschlagenen Kandidaten Stefan Trumpp wird auf folgenden Umstand hingewiesen: Herr Stefan Trump ist zum Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung Mitglied
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