DGAP-News: Hesse Newman Capital AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
Hesse Newman Capital AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
am 09.09.2020 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
gemäß §121 AktG
2020-08-03 / 15:05
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Hesse Newman Capital AG Hamburg ISIN DE000HNC2059
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Wir laden
hiermit unsere Aktionäre zu der am Mittwoch, 9.
September 2020, um 10:00 Uhr (MESZ) als virtuelle
Hauptversammlung ohne physische Präsenz
der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigter
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.
*Tagesordnung*
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses
der Hesse Newman Capital AG und des
gebilligten Konzernabschlusses, des
Lageberichts der Hesse Newman Capital AG und
des Konzerns, des Berichts des Aufsichtsrats
sowie des erläuternden Berichts des Vorstands
zu den Angaben nach §§ 289a, 315a HGB für das
Geschäftsjahr 2019*
Der Vorstand macht der Hauptversammlung
gemäß § 176 Abs. 1 des Aktiengesetzes
(AktG) für das Geschäftsjahr 2019 den
festgestellten Jahresabschluss der Hesse
Newman Capital AG und den gebilligten
Konzernabschluss, den Lagebericht der Hesse
Newman Capital AG und des Konzerns, den
Bericht des Aufsichtsrats sowie den
erläuternden Berichts des Vorstands zu den
Angaben nach §§ 289a, 315a HGB für das
Geschäftsjahr 2019 zugänglich.
Die vorgenannten Unterlagen sind von der
Einberufung der Hauptversammlung an über die
Internetseite der Gesellschaft unter
www.hesse-newman.de
(dort unter Investor
Relations/Hauptversammlungen) zugänglich. Sie
werden in der Hauptversammlung vom Vorstand,
der Bericht des Aufsichtsrats vom Vorsitzenden
des Aufsichtsrats, erläutert werden.
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand
aufgestellten Jahresabschluss und den vom
Vorstand aufgestellten Konzernabschluss
gebilligt; der Jahresabschluss ist damit
festgestellt. Eine Feststellung des
Jahresabschlusses oder eine Billigung des
Konzernabschlusses durch die Hauptversammlung
ist daher nicht erforderlich. Deshalb ist zu
diesem Punkt der Tagesordnung keine
Beschlussfassung der Hauptversammlung
vorgesehen.
2. *Beschlussfassung über die Entlastung des
Vorstands für das Geschäftsjahr 2019*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem im
Geschäftsjahr 2019 amtierenden Alleinvorstand
Jens Burgemeister für diesen Zeitraum
Entlastung zu erteilen.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im
Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern des
Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung
zu erteilen.
Dies waren im Geschäftsjahr 2019 die Herren
Dr. Marcus Simon, Prof. Dr. rer. pol. Klaus
Evard und Stefan Trumpp.
4. *Wahl des Abschlussprüfers und des
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2020*
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die ESC
Wirtschaftsprüfung GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, zum
Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für
das Geschäftsjahr 2020 zu wählen.
Der Aufsichtsrat erklärt, dass sein
Beschlussvorschlag frei von ungebührlicher
Einflussnahme durch Dritte ist und dass ihm
keine Klausel auferlegt wurde, die die
Auswahlmöglichkeiten der Hauptversammlung im
Hinblick auf die Auswahl eines bestimmten
Abschlussprüfers oder einer bestimmten
Prüfungsgesellschaft für die Durchführung der
Abschlussprüfung bei diesem Unternehmen auf
bestimmte Kategorien oder Listen von
Abschlussprüfern oder Prüfungsgesellschaften
beschränkt (Erklärungen gemäß Art. 16 der
Verordnung (EU) Nr. 537/2014 vom 16. April
2014 über spezifische Anforderungen an die
Abschlussprüfung bei Unternehmen von
öffentlichem Interesse und zur Aufhebung des
Beschlusses 2005/909/EG der Kommission).
5. *Wahlen zum Aufsichtsrat*
Die Aufsichtsratsmitglieder Dr. Marcus Simon
und Prof. Dr. rer. pol. Klaus Evard sind in
der ordentlichen Hauptversammlung der Hesse
Newman Capital AG am 26. Juli 2018 bis zum
Ende der Hauptversammlung, die über die
Entlastung des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2019 entscheidet, in den
Aufsichtsrat der Gesellschaft gewählt worden.
Ihre Amtszeiten enden daher mit dem Ende
dieser Hauptversammlung.
Herr Stefan Trumpp ist in der ordentlichen
Hauptversammlung der Hesse Newman Capital AG
am 19. Juni 2015 bis zum Ende der
Hauptversammlung, die über die Entlastung des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020
entscheidet, in den Aufsichtsrat gewählt
worden. Seine Bestellung als Mitglied des
Aufsichtsrats der Hesse Newman Capital AG wird
allerdings im Hinblick auf die gesetzliche
Höchstdauer gemäß § 102 Abs. 1 AktG
spätestens mit Ablauf des 31. August 2020
enden.
Aufgrund des Ablaufs der Amtszeiten der Herren
Dr. Marcus Simon, Prof. Dr. rer. pol. Klaus
Evard und Stefan Trumpp sind daher Neuwahlen
zum Aufsichtsrat erforderlich.
Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 96
Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG und § 6 der Satzung
der Gesellschaft aus drei Vertretern der
Aktionäre zusammen. Die Hauptversammlung ist
an Wahlvorschläge nicht gebunden.
Der Aufsichtsrat schlägt vor,
a) Herrn Dr. Marcus Simon, wohnhaft in
Bissendorf, Vorstandsmitglied der
Winninger AG, Hamburg,
b) Herrn Stefan Trumpp, wohnhaft in
Prisdorf, geschäftsführender
Gesellschafter der TC Beteiligung GmbH,
mit Sitz in Prisdorf,
c) Frau Daja H. Böhlhoff, wohnhaft in
Hamburg, Rechtsanwältin und Partnerin von
Blaum Dettmers Rabstein
Rechtsanwaltsgesellschaft mbB,
jeweils mit Wirkung ab Beendigung der
Hauptversammlung am 9. September 2020 bis zur
Beendigung der Hauptversammlung, die über die
Entlastung für das Geschäftsjahr 2021
beschließt, in den Aufsichtsrat zu
wählen.
Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im
Wege der Einzelabstimmung über die Neuwahlen
zum Aufsichtsrat entscheiden zu lassen.
*Angaben gemäß § 125 Absatz 1 Satz 5 AktG
über die zur Wahl in den Aufsichtsrat
vorgeschlagenen Kandidaten:*
Nachfolgend wird angegeben, in welchen anderen
gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und in
welchen vergleichbaren in- oder ausländischen
Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen die
zur Wahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagenen
Kandidaten jeweils Mitglied sind (§ 125 Abs. 1
Satz 5 AktG).
_Dr. Marcus Simon_
_Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu
bildenden Aufsichtsräten:_
_keine_
_Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und
ausländischen Kontrollgremien von
Wirtschaftsunternehmen:_
_keine_
_Stefan Trumpp_
_Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu
bildenden Aufsichtsräten:_
_keine_
_Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und
ausländischen Kontrollgremien von
Wirtschaftsunternehmen:_
_keine_
_Daja H. Böhlhoff_
_Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu
bildenden Aufsichtsräten:_
_keine_
_Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und
ausländischen Kontrollgremien von
Wirtschaftsunternehmen:_
_keine_
*Erklärung zu C.13 des Deutschen Corporate
Governance Kodex:*
Zu C.13 des Deutschen Corporate Governance
Kodex wird erklärt, dass zwischen den zur Wahl
in den Aufsichtsrat vorgeschlagenen Kandidaten
einerseits und der Hesse Newman Capital AG,
deren Konzernunternehmen, den Organen der
Hesse Newman Capital AG oder einem wesentlich
an der Hesse Newman Capital AG beteiligten
Aktionär andererseits keine persönlichen oder
geschäftlichen Beziehungen bestehen, die nach
Einschätzung des Aufsichtsrats ein objektiv
urteilender Aktionär für seine
Wahlentscheidung als maßgebend ansehen
würde.
Bzgl. des vorgeschlagenen Kandidaten Dr.
Marcus Simon wird auf folgende Umstände
hingewiesen: Herr Dr. Marcus Simon ist derzeit
Mitglied und Vorsitzender des Aufsichtsrats
der Hesse Newman Capital AG. Herr Dr. Marcus
Simon ist Vorstandsmitglied der Winninger AG,
Hamburg, sowie Angestellter der Mutschler
Holding AG, Zürich/Schweiz. Alleinaktionärin
der Winninger AG, Hamburg, ist die RV
Portfolio AG, Zürich/Schweiz, an der Herr
Klaus Mutschler, Zürich/Schweiz, wesentlich
beteiligt ist. Herr Klaus Mutschler,
Zürich/Schweiz, ist zudem Mitglied des
Verwaltungsrats der Mutschler Holding AG,
Zürich/Schweiz. Die Mutschler Holding AG,
Zürich/Schweiz, ist Alleinaktionärin der SBW
Schweizer Beteiligungswerte AG,
Zürich/Schweiz, welche gemäß der zuletzt
übermittelten Stimmrechtsmitteilung 88,2890%
der Aktien und Stimmrechte an der Hesse Newman
Capital AG hält.
Bzgl. des vorgeschlagenen Kandidaten Stefan
Trumpp wird auf folgenden Umstand hingewiesen:
Herr Stefan Trump ist zum Zeitpunkt der
Einberufung dieser Hauptversammlung Mitglied
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