Hauptversammlung gemäß § 121 Abs. 4a AktG Düsseldorf (pta031/06.08.2020/16:30) - SPOBAG Aktiengesellschaft, Düsseldorf ISIN DE0005490601 WKN 549060 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Wir laden unsere Aktionäre zu der am Donnerstag, 17. September 2020, 10.00 Uhr, im SATELLITE OFFICE AHOPO GmbH & Co.KG, Alte Hopfenpost, Hopfenstr. 8, 80335 München, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein. TAGESORDNUNG 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2019 sowie des Lageberichts mit den erläuternden Angaben gemäß § 289 Abs. 4 HGB und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 Die vorgenannten Unterlagen können an der Geschäftsadresse, c/o LIVIA Corporate Development SE, Alter Hof 5 in 80331 München, und im Internet unter http://www.spobag-ag.de eingesehen werden. Sie werden den Aktionären auf Anfrage auch zugesandt. 2. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen. 3. Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen. 4. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020 Der Aufsichtsrat schlägt vor, die KKM GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Karlsplatz 4, 80335 München, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2020 zu wählen. 5. Wahlen zum Aufsichtsrat Die amtierenden Aufsichtsratsmitglieder sind am 22. Januar 2018 gerichtlich bestellt worden. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich gemäß § 10 Abs. 1 Satz 1 der aktuellen Satzung aus 3 Personen zusammen, die durch die Hauptversammlung gewählt werden. Der Aufsichtsrat schlägt vor, a. Herrn Caspar Schilgen, Kaufmann, geb. 28. Dezember 1972, wohnhaft in München, b. Herrn Sören Günther, Betriebswirt, geb. 4. Januar 1987, wohnhaft in München, sowie c. Herrn Dr. Axel Tim Koch, Rechtsanwalt, geb. 21. Mai 1973, wohnhaft in München, für die satzungsgemäße Amtszeit, d.h. bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024 beschließt, zu Mitgliedern des Aufsichtsrats der Gesellschaft zu wählen. Alle Kandidaten erfüllen die persönlichen Voraussetzungen gemäß § 100 AktG und haben erklärt, das Mandat im Falle einer gerichtlichen Bestellung anzunehmen. Die Kandidaten sind fachlich geeignet und mit der Materie ausreichend vertraut. Zu 5a. Herr Caspar Schilgen absolvierte nach Abschluss einer Banklehre ein Studium der Wirtschaftswissenschaften an der Universität Schloss Hohenheim. Im Anschluss begann er seine Karriere im Investmentbanking und war unter anderem für PricewaterhouseCoopers und Rothschild im Bereich Mergers & Acquisitions tätig. Herr Schilgen war langjähriger Chief Financial Officer der LIVIA Corporate Development SE, belegte und belegt Leitungspositionen in Tochtergesellschaften der LIVIA Corporate Development SE und ist Chief Executive Officer der Infinity Investment AG. Zu 5b. Herr Sören Günther ist ausgebildeter Bankkaufmann und studierte Betriebswirtschaftslehre an der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt sowie an der Stellenbosch University in Südafrika und dem Loyola Institute of Business Administration in Indien. Hierbei spezialisierte er sich auf den Gebieten der Finanzierung, Rechnungslegung, Controlling und Steuern. Nach unterschiedlichen beruflichen Stationen im Corporate-Finance-Bereich verantwortet er nun als Finanzvorstand der TUBIS AG alle Themen des Finanzapparates, u.a. die Rechnungslegung und die Begleitung der Abschlussprüfung. Herr Günther bekleidet bei folgenden in- und ausländischen Gesellschaften Ämter in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren Kontrollgremien: LIVIA Fin AG, magentaD AG, Plahoma Seven AG Zu 5c. Herr Dr. Axel Tim Koch studierte Jura an den Universitäten Konstanz und Poitiers (Frankreich) und absolvierte sein zweites Staatsexamen in Hamburg. Er promovierte zum US-amerikanischen und europäischen Kartellrecht. Seine Laufbahn begann er als Rechtsanwalt in einer Wirtschaftskanzlei in München. Im Anschluss hieran stieg er vom Syndikus zum Bereichsleiter Recht und Compliance eines deutsch-französischen Kreditinstituts auf und wechselte dann als Teamleiter zur Rechtsabteilung von Amazon Deutschland. Derzeit ist er als selbständiger Rechtsanwalt sowie als Syndikusanwalt der LIVIA Corporate Development SE tätig. Herr Koch bekleidet bei folgenden in- und ausländischen Gesellschaften Ämter in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren Kontrollgremien: LIVIA Corporate Development SE, Plahoma Twelve AG, Plahoma Fourteen AG, TUBIS AG. Es ist beabsichtigt, die Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrats im Wege der Einzelabstimmung durchzuführen. Bedingungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Personen berechtigt, die zu Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, d. h. am 27. August 2020, 00:00 Uhr, (Nachweisstichtag) Aktionäre der Gesellschaft sind und sich zur Hauptversammlung anmelden. Die Anmeldung muss zusammen mit einem vom depotführenden Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut auf den Nachweisstichtag erstellten Nachweis des Anteilsbesitzes spätestens bis zum Ablauf des 10. September 2020 (letzter Anmeldetag) bei der nachstehend genannten Adresse eingehen. Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein. Für den Nachweis genügt die Textform. Die Adresse der für die Gesellschaft empfangsberechtigten Stelle lautet: SPOBAG Aktiengesellschaft c/o GFEI IR Services GmbH Ostergrube 11 30559 Hannover Telefax: +49 (0)511 47 40 23 19 E-Mail: hv@gfei.de Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Versammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs am Nachweisstichtag maßgeblich, das heißt Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für den Zuerwerb von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht teilnahme- und stimmberechtigt. Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes unter der oben genannten Adresse werden den Aktionären Eintrittskarten für die Teilnahme an der Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, möglichst frühzeitig eine Eintrittskarte bei ihrem depotführenden Institut anzufordern. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte Zum Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung hat die SPOBAG Aktiengesellschaft 500.000 Aktien ausgegeben, die jeweils eine Stimme gewähren, so dass die Gesamtzahl der Stimmen 500.000 beträgt. Verfahren für die Stimmabgabe/Stimmrechtsvertretung Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, z. B. durch ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter, ausüben lassen. Auch dann sind eine fristgemäße Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich. Aktionäre, die einen Vertreter bevollmächtigen möchten, können zur Erteilung der Vollmacht auf Wunsch ein Formular verwenden, welches die Gesellschaft für diesen Zweck bereithält. Es wird den ordnungsgemäß angemeldeten Personen zusammen mit der Eintrittskarte zugesendet und kann auch unter http://www.spobag-ag.de/Hauptversammlung/2020 heruntergeladen werden. Es kann zudem unter der oben genannten Adresse postalisch, per Fax oder per E-Mail angefordert werden. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Bei Bevollmächtigung von Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen oder diesen nach § 135 Absätze 8 und 10 AktG gleichgestellten Personen sind in der Regel Besonderheiten zu beachten, die bei dem jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen sind. Den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern müssen neben einer Vollmacht auch Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen; sie können die Stimmrechte nicht nach eigenem Ermessen ausüben. (MORE TO FOLLOW) Dow Jones NewswiresAugust 06, 2020 10:30 ET (14:30 GMT)