FRANKFURT (Dow Jones)--Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) will bei der Meldepflicht von Steuertricks Fakten schaffen, notfalls gegen den Widerstand unionsgeführter Bundesländer sowie der Bundestagsfraktionen von Union und FDP. Das berichtet die Süddeutsche Zeitung.
Wirtschaftsprüfer und Steuerberater sind seit dem 1. Juli 2020 gesetzlich verpflichtet anzuzeigen, wenn sie für Kunden grenzüberschreitende Steuersparmodelle entwickeln. An diesem Freitag will Scholz der Branche nun mitteilen, wie die neuen Vorschriften anzuwenden sind: Wann und wie müssen sich Steuerberater und Wirtschaftsprüfer bei grenzüberschreitenden Steuerausgestaltungen an das Bundeszentralamt für Steuern wenden - und wie geht es dann weiter? Das 72 Seiten umfassende Schreiben "Anwendung der Vorschriften über die Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen" ist an die obersten Finanzbehörden der Länder und das Bundeszentralamt für Steuern gerichtet.
Es definiert sowohl die Anwendungsbereiche der Meldepflicht, insbesondere bei welchen Steuerarten sie anfällt, als auch die Art von Gestaltungsmodellen, sowie, wer als Beteiligter oder Vermittler gilt. Die Pflicht soll für alle gängigen Steuerarten (Einkommen, Erbschaft, Gewerbe, Körperschaft, Grunderwerb, Kraftfahrzeug, Versicherung, Grund und Boden, Erbschaft und Schenkung sowie Luftverkehrsteuer) gelten, mit Ausnahme der Kirchensteuer. Zu typischen grenzüberschreitenden Steuersparmodellen gehören etwa spezielle Firmengründungen im Ausland, besondere Investments oder auch Beteiligungen an Kapitalgesellschaften.
In dem Schreiben heißt es, die Meldepflicht hänge nicht davon ab, ob der Nutzer die grenzüberschreitende Steuergestaltung tatsächlich umsetze. Es reiche, wenn der Berater einem Mandanten im Beratungsgespräch verschiedene steuerliche Handlungsoptionen gebe, die jeweils als grenzüberschreitende Steuergestaltungen anzusehen wären. Am Ende sind zudem zahlreiche Ausnahmen von der Meldepflicht aufgeführt. Nicht meldepflichtig sind etwa das Ausschöpfen von Freibeträgen, der Abschluss von Altersvorsorgeverträgen, Forschungszulagen oder die Übertragung von Anrechten.
Beim Bundesfinanzministerium war zunächst keine Stellungnahme zu dem Bericht zu erhalten.
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August 06, 2020 14:00 ET (18:00 GMT)
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