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DGAP-HV: OAB Osnabrücker Anlagen- und Beteiligungs-Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 16.09.2020 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: 'OAB Osnabrücker Anlagen- und Beteiligungs-Aktiengesellschaft' / 
Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
'OAB Osnabrücker Anlagen- und Beteiligungs-Aktiengesellschaft': 
Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 16.09.2020 in Hamburg 
mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2020-08-07 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
"OAB Osnabrücker Anlagen- und 
Beteiligungs-Aktiengesellschaft" Osnabrück WKN: 686410 
ISIN: DE0006864101 
 
Auf Verlangen von Aktionären, deren Anteile zusammen 
den zwanzigsten Teil des Grundkapitals erreichen 
(nachfolgend zusammen die "*Minderheitsaktionäre*"), 
lädt der Vorstand hiermit gemäß § 122 Abs. 1 AktG 
die Aktionäre der Gesellschaft zu der am 
 
Mittwoch, den 16. September 2020, 10.00 Uhr (MESZ) in 
den Räumen Bürgerhaus Wilhelmsburg 
Mengestraße 20 - 21107 Hamburg stattfindenden 
ordentlichen Hauptversammlung 
 
ein. 
 
*Tagesordnung* 
 
1. *Vorlage des vom Vorstand aufgestellten 
   Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 
   2019/2020 der OAB Osnabrücker Anlagen- und 
   Beteiligungs-Aktiengesellschaft und 
   Beschlussfassung über die Feststellung des 
   Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 
   2019/2020 der Gesellschaft* 
 
   Die Minderheitsaktionäre schlagen vor, den vom 
   Vorstand aufgestellten Jahresabschluss der 
   Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2019/2020 
   festzustellen. 
 
   Die vorstehenden Unterlagen 
   einschließlich des Vorschlags des 
   Vorstands über die Verwendung des 
   Bilanzverlusts liegen in den Geschäftsräumen 
   der Gesellschaft (Neuer Wall 18, 201354 
   Hamburg) zur Einsichtnahme durch die Aktionäre 
   aus. Auf Verlangen wird jedem Aktionär 
   unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der 
   Unterlagen erteilt. Ferner werden die 
   Unterlagen in der Hauptversammlung zugänglich 
   sein. 
2. *Beschlussfassung zur Verwendung des 
   Bilanzverlusts* 
 
   Die Minderheitsaktionäre schlagen vor, den 
   Bilanzverlust in Höhe von Euro 1.278.228,70 
   auf neue Rechnung vorzutragen. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung des 
   Vorstandes* 
 
   Die Minderheitsaktionäre schlagen vor, dem 
   Vorstand für das Geschäftsjahr 2019 / 2020 
   Entlastung zu erteilen. Die Hauptversammlung 
   ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung des 
   Aufsichtsrates* 
 
   Die Minderheitsaktionäre schlagen vor, dem 
   Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2019 / 2020 
   Entlastung zu erteilen. Die Hauptversammlung 
   ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. 
5. *Wahlen zum Aufsichtsrat* 
 
   Die bisherigen Aufsichtsräte der Gesellschaft 
   treten mit Ablauf dieser Hauptversammlung von 
   Ihrem Amt zurück. 
 
   Die Minderheitsaktionäre schlagen vor, 
   folgende Personen in den Aufsichtsrat zu 
   wählen: 
 
   - Herrn Dr. Wolfgang Wiesmann, Stans 
     (Schweiz), Rechtsanwalt und Steuerberater 
   - Herrn Roman Teufl, Ebersberg, Kaufmann 
   - Herrn Tobias Fessel, Gyhum, 
     Handelsvertreter 
 
   Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge 
   nicht gebunden. 
 
   Die Aufsichtsratsmitglieder werden für die 
   Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung 
   bestellt, die über die Entlastung für das 
   vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der 
   Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, 
   in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht 
   mitgerechnet. 
 
   Die Vita der neu zu wählenden Aufsichtsräte 
   finden Sie auf unserer Homepage unter 
   oab-ag.de. 
6. *Beschlussfassung über die Herabsetzung des 
   Grundkapitals in vereinfachter Form zum Zwecke 
   der Deckung von Verlusten und gleichzeitige 
   Erhöhung des herabgesetzten Grundkapitals* 
 
   Die Minderheitsaktionäre schlagen vor, 
   folgende Beschlüsse zu fassen: 
 
   a) Das Grundkapital der Gesellschaft wird 
      von Euro 1.278.229,70 um Euro 778.229,70 
      auf Euro 500.000 herabgesetzt. Die 
      Herabsetzung erfolgt nach den 
      Vorschriften über die vereinfachte 
      Kapitalherabsetzung (§§ 229 ff. AktG), um 
      in Gesamthöhe von Euro 778.229,70 
      Wertminderungen auszugleichen und 
      sonstige Verluste zu decken. Die 
      Kapitalherabsetzung erfolgt in der Weise, 
      dass der rechnerische Anteil jeder 
      Stückaktie am Grundkapital auf Euro 1 
      reduziert wird. 
   b) Der Vorstand wird ermächtigt, mit 
      Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren 
      Einzelheiten der Durchführung des 
      Beschlusses zu regeln. 
   c) In Anpassung an den vorstehenden 
      Beschluss erhält § 4 Abs.1 der Satzung 
      mit Wirksamwerden der Kapitalherabsetzung 
      folgende Fassung: 
 
      '(1) Das Grundkapital der Gesellschaft 
      beträgt Euro 500.000.' 
   d) Zugleich wird das auf Euro 500.000 
      herabgesetzte Grundkapital der 
      Gesellschaft gegen Bareinlagen um bis zu 
      Euro 4.500.000 durch Ausgabe von bis zu 
      4.500.000 neue, auf den Inhaber lautende 
      Stückaktien auf bis zu Euro 5.000.000 
      erhöht. Die neuen Aktien sind ab dem 1. 
      Juli 2020 zum Gewinnbezug berechtigt. Der 
      Ausgabebetrag für jede neue Aktie beträgt 
      Euro 1. 
 
      Die neuen Aktien sind zunächst den 
      Aktionären im Verhältnis 1: 9 
      anzubieten. Die Bezugsfrist beträgt zwei 
      Wochen ab Bekanntmachung des 
      Bezugsangebots. 
 
      Der Vorstand wird ermächtigt, die 
      weiteren Einzelheiten der 
      Kapitalerhöhung, ihrer Durchführung und 
      der Bedingungen für die Ausgabe der 
      Aktien festzusetzen. 
 
      Der Beschluss über die Erhöhung des 
      Grundkapitals wird ungültig, wenn nicht 
      bis spätestens zum 01. März 2021 die 
      Durchführung der Kapitalerhöhung im 
      Handelsregister eingetragen wird. 
 
      Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die 
      Fassung des § 4 der Satzung entsprechend 
      der Durchführung der Kapitalerhöhung 
      anzupassen. 
7. *Beschlussfassung über die Änderung von § 
   9 Abs. 3 der Satzung* 
 
   Die Minderheitsaktionäre schlagen vor, § 9 
   Abs. 3 der Satzung wie folgt neu zu fassen: 
 
   'Die Hauptversammlung findet am Sitz der 
   Gesellschaft oder einer anderen Stadt in 
   Deutschland mit mindestens 100.000 Einwohnern 
   statt.' 
 
*Weitere Angaben und Hinweise zur Hauptversammlung:* 
 
*Voraussetzungen für die Teilnahme an der 
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts* 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung 
des Stimmrechts sind nach § 10 der Satzung der 
Gesellschaft nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die 
sich zur Hauptversammlung angemeldet und der 
Gesellschaft ihren Anteilsbesitz nachgewiesen haben. 
Zum Nachweis genügt eine in Textform erstellte 
Bescheinigung des depotführenden Instituts. Der 
Nachweis hat sich auf den Beginn des 26. August 2020, 
0.00 Uhr (Nachweisstichtag) zu beziehen. Der Nachweis 
und die Anmeldung müssen der Gesellschaft spätestens 
bis zum Ablauf des 09. September 2020; 24.00 Uhr, unter 
folgenden Kontaktdaten: 
 
 OAB Osnabrücker Anlagen- und 
 Beteiligungs-Aktiengesellschaft 
 c/o Otto M. Schröder Bank AG 
 Axel-Springer-Platz 3 - 20355 Hambrg 
 Telefax: 040 / 35928 101 
 
zugehen. 
 
Aktionäre können für die Anmeldung die ihnen über ihr 
depotführendes Institut zugesandte Formulare zur 
Eintrittskartenbestellung ausfüllen und an ihr 
depotführendes Institut zurücksenden. Das depotführende 
Institut wird daraufhin die Anmeldung unter 
gleichzeitiger Übersendung des Nachweises des 
Anteilsbesitzes an die oben aufgeführte Adresse 
vornehmen. 
 
Pro Depot wird nur 1 Eintrittskarte ausgestellt; siehe 
besondere Bestimmungen. 
 
*Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte* 
 
Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung 
auch durch Bevollmächtigte ausüben lassen. Auch dann 
sind eine fristgemäße Anmeldung und der Nachweis 
des Anteilbesitzes erforderlich. Die Erteilung einer 
Vollmacht ist sowohl vor als auch während der 
Hauptversammlung zulässig. Zur Vollmachtserteilung 
kommen Erklärungen sowohl gegenüber dem zu 
Bevollmächtigenden als auch gegenüber der Gesellschaft 
in Betracht. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine 
Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von 
diesen zurückweisen. 
 
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der 
Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der 
Gesellschaft bedürfen der Textform. Ein Formular für 
die Erteilung einer Vollmacht für die Hauptversammlung 
wird mit den Eintrittskarten übersandt bzw. steht auf 
der Homepage der OAB AG zur Verfügung. 
 
Die Bevollmächtigung kann nachgewiesen werden durch 
Vorweisen der Vollmacht bei der Ein- und 
Ausgangskontrolle am Tag der Hauptversammlung oder 
durch die vorherige Übermittlung des Nachweises 
per Post, Telefax oder E-Mail an folgende Kontaktdaten 
der Gesellschaft: 
 
 OAB Osnabrücker Anlagen- und 
 Beteiligungs-Aktiengesellschaft 
 Neuer Wall 18, 201354 Hamburg 
 Telefax: 040 / 34 03 72 
 E-Mail: IDUNAHALL@web.de 
*Angaben zu den Rechten der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 
2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG* 
 
*a) Ergänzungsanträge zur Tagesordnung gemäß § 122 
Abs. 2 AktG* 
 
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil 
des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von Euro 
500.000,00 erreichen, können gemäß § 122 Abs. 2 
AktG verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung 
gesetzt und bekanntgemacht werden. Jeder Gegenstand 
bedarf einer Begründung oder einer Beschlussvorlage. 
Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der 
Gesellschaft zu richten und muss der Gesellschaft 
spätestens bis zum Ablauf des 02. September 2020, 24.00 
Uhr unter nachfolgender Adresse zugegangen sein: 
 
 OAB Osnabrücker Anlagen- und 
 Beteiligungs-Aktiengesellschaft 
 Neuer Wall 18, 20354 Hamburg 
 Telefax: 040 / 34 03 72 
 E-Mail: IDUNAHALL@web.de 
 
Die betreffenden Aktionäre haben gemäß § 122 Abs. 
2, Abs. 1 S. 3 AktG nachzuweisen, dass sie seit 
mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des 
Verlangens bei der Gesellschaft Inhaber der 
erforderlichen Zahl an Aktien sind und dass sie die 
Aktien bis zur Entscheidung über den Antrag halten. 
 
Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden 
- soweit sie nicht bereits mit der Einberufung 
bekanntgemacht wurden - unverzüglich nach Zugang des 
Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht. 
 
*b) Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß § 126 
Abs. 1, § 127 AktG* 
 
Aktionäre können der Gesellschaft Gegenanträge gegen 
Vorschläge der Minderheitsgesellschafter zu bestimmten 
Punkten der Tagesordnung sowie Wahlvorschläge 
übersenden. Zugänglich zu machende Gegenanträge (nebst 
Begründung) und Wahlvorschläge sind schriftlich, per 
Telefax oder E-Mail ausschließlich an folgende 
Kontaktdaten der Gesellschaft zu übermitteln: 
 
 OAB Osnabrücker Anlagen- und 
 Beteiligungs-Aktiengesellschaft 
 Neuer Wall 18, 20354 Hamburg 
 Telefax: 040 / 34 03 72 
 E-Mail: IDUNAHALL@web.de 
 
Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge 
können nicht berücksichtigt werden. Zugänglich zu 
machende Gegenanträge müssen begründet werden, für 
Wahlvorschläge gilt das nicht. 
 
Die Gesellschaft wird bis spätesten 01. September 2020, 
24.00 Uhr, eingehende, zugänglich zu machende 
Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären 
einschließlich des Namens des Aktionärs, einer 
Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der 
Verwaltung unter der Internet-Adresse 
 
http://www.oab-ag.de/investor-relations/ 
 
zugänglich machen. 
 
*c) Auskunftsrecht nach § 131 Abs. 1 AktG* 
 
In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär oder 
Aktionärsvertreter vom Vorstand Auskunft über 
Angelegenheiten der Gesellschaft verlangen, soweit die 
Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines 
Gegenstandes der Tagesordnung erforderlich ist. 
 
*Veröffentlichung von Informationen auf der 
Internetseite der Gesellschaft (§ 124a AktG)* 
 
Die Informationen nach § 124a AktG sind von der 
Einberufung der Hauptversammlung an im Internet unter 
 
http://www.oab-ag.de/investor-relations/ 
 
zugänglich. 
 
*Datenschutzrechtliche Informationen* 
 
Die Gesellschaft verarbeitet personenbezogene Daten 
(Namen und Vorname, Anschrift, Email-Adresse, 
Aktienanzahl, Besitzart und Nummer der Eintrittskarte; 
gegebenenfalls Name und Vorname sowie Anschrift des vom 
jeweiligen Aktionär benannte Aktionärsvertreters) auf 
Grundlage der geltenden Datenschutzbestimmungen, um den 
Aktionären und Aktionärsvertretern die Ausübung ihrer 
Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen. 
Soweit diese personenbezogenen Daten nicht von den 
Aktionären im Rahmen der Anmeldung zur Hauptversammlung 
angegeben werden, werden sie von der depotführenden 
Bank im Zuge der Anmeldung an die Gesellschaft 
übermittelt. Die Verarbeitung der personenbezogenen 
Daten der Aktionäre und Aktionärsvertreter erfolgt zu 
dem Zweck, die Anmeldung und Teilnahme an der 
Hauptversammlung abzuwickeln und den Aktionären ihre 
Rechte zu ermöglichen. 
 
Aktionäre können von der Gesellschaft Auskunft über 
ihre personenbezogenen Daten, Berichtigung, Löschung, 
Einschränkung der Verarbeitung sowie Übertragung 
verlangen. 
 
*Besondere Bestimmungen zur Tagesordnung für die 
Hauptversammlung der OAB AG am 16.09.2020* 
 
Liebe Aktionäre und Aktionärinnen, 
 
wir wollen unsere Hauptversammlung als 
Präsenzveranstaltung durchführen. Es ist uns ein 
Anliegen, diese besondere Hauptversammlung mit Präsenz 
unserer Aktionäre durchzuführen, um Ihnen Gelegenheit 
zu geben, die Fragen direkt zu stellen, die sich aus 
den Ausführungen von Aufsichtsrat und Vorstand ergeben. 
 
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen nicht eingehalten 
werden oder eingehalten werden können, behält sich die 
Verwaltung vor, diese Hauptversammlung - auch 
kurzfristig - abzusagen und als spätere virtuelle 
Hauptversammlung neu einzuberufen. 
 
Wegen der leider immer noch herrschenden Pandemie 
müssen daher zum Schutz aller Anwesenden die 
nachstehenden besonderen Bestimmungen vereinbart 
werden, die von den teilnehmenden Aktionären, Organen 
und Mitarbeitern bei Teilnahme als anerkannt gelten. 
 
*Es gelten folgende Bestimmungen:* 
 
Der Versand der Tagesordnung erfolgt 
ausschließlich elektronisch. 
 
Pro Depot wird nur eine Eintrittskarte ausgestellt. 
 
Es ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Der Zutritt zur 
Hauptversammlung wird trotz Anmeldung ohne diesen 
Schutz nicht gewährt. 
 
Der Mindestabstand (1,5 bis 2 m) muss eingehalten 
werden, daher feste Plätze (Bestuhlungsplan- keine 
Tische). 
 
Gäste sind nicht zugelassen. 
 
Verpflichtung der Teilnehmer*innen, bei Anzeichen einer 
Erkrankung der Veranstaltung fernzubleiben. 
 
Aus hygienischen Gründen wird es keine Bewirtung und / 
oder Getränke geben. Die Aktionäre können sich aber 
Getränke selbst mitbringen. 
 
Es wird gebeten, die Stimmrechte möglichst dem 
Stimmrechtsvertreter/ der Stimmrechtsvertreterin der 
Gesellschaft zu übertragen. 
 
Hamburg / Osnabrück im Juli 2020 
 
* 
OAB Osnabrücker Anlagen- und 
Beteiligungs-Aktiengesellschaft* 
 
_Der Vorstand_ 
 
2020-08-07 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap.de 
Sprache:     Deutsch 
Unternehmen: 'OAB Osnabrücker Anlagen- und Beteiligungs-Aktiengesellschaft' 
             Neuer Wall 18 
             20354 Hamburg 
             Deutschland 
Telefon:     +49 40 352086 
Fax:         +49 40 340372 
E-Mail:      hglag@web.de 
Internet:    http://www.oab-ag.de 
ISIN:        DE0006864101 
WKN:         686410 
 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service 
 
1113405 2020-08-07 
 
 

(END) Dow Jones Newswires

August 07, 2020 09:05 ET (13:05 GMT)

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