DGAP-News: 'OAB Osnabrücker Anlagen- und Beteiligungs-Aktiengesellschaft' /
Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
'OAB Osnabrücker Anlagen- und Beteiligungs-Aktiengesellschaft':
Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 16.09.2020 in Hamburg
mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
2020-08-07 / 15:05
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
"OAB Osnabrücker Anlagen- und
Beteiligungs-Aktiengesellschaft" Osnabrück WKN: 686410
ISIN: DE0006864101
Auf Verlangen von Aktionären, deren Anteile zusammen
den zwanzigsten Teil des Grundkapitals erreichen
(nachfolgend zusammen die "*Minderheitsaktionäre*"),
lädt der Vorstand hiermit gemäß § 122 Abs. 1 AktG
die Aktionäre der Gesellschaft zu der am
Mittwoch, den 16. September 2020, 10.00 Uhr (MESZ) in
den Räumen Bürgerhaus Wilhelmsburg
Mengestraße 20 - 21107 Hamburg stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung
ein.
*Tagesordnung*
1. *Vorlage des vom Vorstand aufgestellten
Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr
2019/2020 der OAB Osnabrücker Anlagen- und
Beteiligungs-Aktiengesellschaft und
Beschlussfassung über die Feststellung des
Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr
2019/2020 der Gesellschaft*
Die Minderheitsaktionäre schlagen vor, den vom
Vorstand aufgestellten Jahresabschluss der
Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2019/2020
festzustellen.
Die vorstehenden Unterlagen
einschließlich des Vorschlags des
Vorstands über die Verwendung des
Bilanzverlusts liegen in den Geschäftsräumen
der Gesellschaft (Neuer Wall 18, 201354
Hamburg) zur Einsichtnahme durch die Aktionäre
aus. Auf Verlangen wird jedem Aktionär
unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der
Unterlagen erteilt. Ferner werden die
Unterlagen in der Hauptversammlung zugänglich
sein.
2. *Beschlussfassung zur Verwendung des
Bilanzverlusts*
Die Minderheitsaktionäre schlagen vor, den
Bilanzverlust in Höhe von Euro 1.278.228,70
auf neue Rechnung vorzutragen.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung des
Vorstandes*
Die Minderheitsaktionäre schlagen vor, dem
Vorstand für das Geschäftsjahr 2019 / 2020
Entlastung zu erteilen. Die Hauptversammlung
ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.
4. *Beschlussfassung über die Entlastung des
Aufsichtsrates*
Die Minderheitsaktionäre schlagen vor, dem
Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2019 / 2020
Entlastung zu erteilen. Die Hauptversammlung
ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.
5. *Wahlen zum Aufsichtsrat*
Die bisherigen Aufsichtsräte der Gesellschaft
treten mit Ablauf dieser Hauptversammlung von
Ihrem Amt zurück.
Die Minderheitsaktionäre schlagen vor,
folgende Personen in den Aufsichtsrat zu
wählen:
- Herrn Dr. Wolfgang Wiesmann, Stans
(Schweiz), Rechtsanwalt und Steuerberater
- Herrn Roman Teufl, Ebersberg, Kaufmann
- Herrn Tobias Fessel, Gyhum,
Handelsvertreter
Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge
nicht gebunden.
Die Aufsichtsratsmitglieder werden für die
Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung
bestellt, die über die Entlastung für das
vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der
Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr,
in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht
mitgerechnet.
Die Vita der neu zu wählenden Aufsichtsräte
finden Sie auf unserer Homepage unter
oab-ag.de.
6. *Beschlussfassung über die Herabsetzung des
Grundkapitals in vereinfachter Form zum Zwecke
der Deckung von Verlusten und gleichzeitige
Erhöhung des herabgesetzten Grundkapitals*
Die Minderheitsaktionäre schlagen vor,
folgende Beschlüsse zu fassen:
a) Das Grundkapital der Gesellschaft wird
von Euro 1.278.229,70 um Euro 778.229,70
auf Euro 500.000 herabgesetzt. Die
Herabsetzung erfolgt nach den
Vorschriften über die vereinfachte
Kapitalherabsetzung (§§ 229 ff. AktG), um
in Gesamthöhe von Euro 778.229,70
Wertminderungen auszugleichen und
sonstige Verluste zu decken. Die
Kapitalherabsetzung erfolgt in der Weise,
dass der rechnerische Anteil jeder
Stückaktie am Grundkapital auf Euro 1
reduziert wird.
b) Der Vorstand wird ermächtigt, mit
Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren
Einzelheiten der Durchführung des
Beschlusses zu regeln.
c) In Anpassung an den vorstehenden
Beschluss erhält § 4 Abs.1 der Satzung
mit Wirksamwerden der Kapitalherabsetzung
folgende Fassung:
'(1) Das Grundkapital der Gesellschaft
beträgt Euro 500.000.'
d) Zugleich wird das auf Euro 500.000
herabgesetzte Grundkapital der
Gesellschaft gegen Bareinlagen um bis zu
Euro 4.500.000 durch Ausgabe von bis zu
4.500.000 neue, auf den Inhaber lautende
Stückaktien auf bis zu Euro 5.000.000
erhöht. Die neuen Aktien sind ab dem 1.
Juli 2020 zum Gewinnbezug berechtigt. Der
Ausgabebetrag für jede neue Aktie beträgt
Euro 1.
Die neuen Aktien sind zunächst den
Aktionären im Verhältnis 1: 9
anzubieten. Die Bezugsfrist beträgt zwei
Wochen ab Bekanntmachung des
Bezugsangebots.
Der Vorstand wird ermächtigt, die
weiteren Einzelheiten der
Kapitalerhöhung, ihrer Durchführung und
der Bedingungen für die Ausgabe der
Aktien festzusetzen.
Der Beschluss über die Erhöhung des
Grundkapitals wird ungültig, wenn nicht
bis spätestens zum 01. März 2021 die
Durchführung der Kapitalerhöhung im
Handelsregister eingetragen wird.
Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die
Fassung des § 4 der Satzung entsprechend
der Durchführung der Kapitalerhöhung
anzupassen.
7. *Beschlussfassung über die Änderung von §
9 Abs. 3 der Satzung*
Die Minderheitsaktionäre schlagen vor, § 9
Abs. 3 der Satzung wie folgt neu zu fassen:
'Die Hauptversammlung findet am Sitz der
Gesellschaft oder einer anderen Stadt in
Deutschland mit mindestens 100.000 Einwohnern
statt.'
*Weitere Angaben und Hinweise zur Hauptversammlung:*
*Voraussetzungen für die Teilnahme an der
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts*
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung
des Stimmrechts sind nach § 10 der Satzung der
Gesellschaft nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die
sich zur Hauptversammlung angemeldet und der
Gesellschaft ihren Anteilsbesitz nachgewiesen haben.
Zum Nachweis genügt eine in Textform erstellte
Bescheinigung des depotführenden Instituts. Der
Nachweis hat sich auf den Beginn des 26. August 2020,
0.00 Uhr (Nachweisstichtag) zu beziehen. Der Nachweis
und die Anmeldung müssen der Gesellschaft spätestens
bis zum Ablauf des 09. September 2020; 24.00 Uhr, unter
folgenden Kontaktdaten:
OAB Osnabrücker Anlagen- und
Beteiligungs-Aktiengesellschaft
c/o Otto M. Schröder Bank AG
Axel-Springer-Platz 3 - 20355 Hambrg
Telefax: 040 / 35928 101
zugehen.
Aktionäre können für die Anmeldung die ihnen über ihr
depotführendes Institut zugesandte Formulare zur
Eintrittskartenbestellung ausfüllen und an ihr
depotführendes Institut zurücksenden. Das depotführende
Institut wird daraufhin die Anmeldung unter
gleichzeitiger Übersendung des Nachweises des
Anteilsbesitzes an die oben aufgeführte Adresse
vornehmen.
Pro Depot wird nur 1 Eintrittskarte ausgestellt; siehe
besondere Bestimmungen.
*Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte*
Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung
auch durch Bevollmächtigte ausüben lassen. Auch dann
sind eine fristgemäße Anmeldung und der Nachweis
des Anteilbesitzes erforderlich. Die Erteilung einer
Vollmacht ist sowohl vor als auch während der
Hauptversammlung zulässig. Zur Vollmachtserteilung
kommen Erklärungen sowohl gegenüber dem zu
Bevollmächtigenden als auch gegenüber der Gesellschaft
in Betracht. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine
Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von
diesen zurückweisen.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der
Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der
Gesellschaft bedürfen der Textform. Ein Formular für
die Erteilung einer Vollmacht für die Hauptversammlung
wird mit den Eintrittskarten übersandt bzw. steht auf
der Homepage der OAB AG zur Verfügung.
Die Bevollmächtigung kann nachgewiesen werden durch
Vorweisen der Vollmacht bei der Ein- und
Ausgangskontrolle am Tag der Hauptversammlung oder
durch die vorherige Übermittlung des Nachweises
per Post, Telefax oder E-Mail an folgende Kontaktdaten
der Gesellschaft:
OAB Osnabrücker Anlagen- und
Beteiligungs-Aktiengesellschaft
Neuer Wall 18, 201354 Hamburg
Telefax: 040 / 34 03 72
E-Mail: IDUNAHALL@web.de
*Angaben zu den Rechten der Aktionäre nach §§ 122 Abs.
2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG*
*a) Ergänzungsanträge zur Tagesordnung gemäß § 122
Abs. 2 AktG*
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil
des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von Euro
500.000,00 erreichen, können gemäß § 122 Abs. 2
AktG verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung
gesetzt und bekanntgemacht werden. Jeder Gegenstand
bedarf einer Begründung oder einer Beschlussvorlage.
Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der
Gesellschaft zu richten und muss der Gesellschaft
spätestens bis zum Ablauf des 02. September 2020, 24.00
Uhr unter nachfolgender Adresse zugegangen sein:
OAB Osnabrücker Anlagen- und
Beteiligungs-Aktiengesellschaft
Neuer Wall 18, 20354 Hamburg
Telefax: 040 / 34 03 72
E-Mail: IDUNAHALL@web.de
Die betreffenden Aktionäre haben gemäß § 122 Abs.
2, Abs. 1 S. 3 AktG nachzuweisen, dass sie seit
mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des
Verlangens bei der Gesellschaft Inhaber der
erforderlichen Zahl an Aktien sind und dass sie die
Aktien bis zur Entscheidung über den Antrag halten.
Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden
- soweit sie nicht bereits mit der Einberufung
bekanntgemacht wurden - unverzüglich nach Zugang des
Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht.
*b) Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß § 126
Abs. 1, § 127 AktG*
Aktionäre können der Gesellschaft Gegenanträge gegen
Vorschläge der Minderheitsgesellschafter zu bestimmten
Punkten der Tagesordnung sowie Wahlvorschläge
übersenden. Zugänglich zu machende Gegenanträge (nebst
Begründung) und Wahlvorschläge sind schriftlich, per
Telefax oder E-Mail ausschließlich an folgende
Kontaktdaten der Gesellschaft zu übermitteln:
OAB Osnabrücker Anlagen- und
Beteiligungs-Aktiengesellschaft
Neuer Wall 18, 20354 Hamburg
Telefax: 040 / 34 03 72
E-Mail: IDUNAHALL@web.de
Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge
können nicht berücksichtigt werden. Zugänglich zu
machende Gegenanträge müssen begründet werden, für
Wahlvorschläge gilt das nicht.
Die Gesellschaft wird bis spätesten 01. September 2020,
24.00 Uhr, eingehende, zugänglich zu machende
Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären
einschließlich des Namens des Aktionärs, einer
Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der
Verwaltung unter der Internet-Adresse
http://www.oab-ag.de/investor-relations/
zugänglich machen.
*c) Auskunftsrecht nach § 131 Abs. 1 AktG*
In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär oder
Aktionärsvertreter vom Vorstand Auskunft über
Angelegenheiten der Gesellschaft verlangen, soweit die
Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines
Gegenstandes der Tagesordnung erforderlich ist.
*Veröffentlichung von Informationen auf der
Internetseite der Gesellschaft (§ 124a AktG)*
Die Informationen nach § 124a AktG sind von der
Einberufung der Hauptversammlung an im Internet unter
http://www.oab-ag.de/investor-relations/
zugänglich.
*Datenschutzrechtliche Informationen*
Die Gesellschaft verarbeitet personenbezogene Daten
(Namen und Vorname, Anschrift, Email-Adresse,
Aktienanzahl, Besitzart und Nummer der Eintrittskarte;
gegebenenfalls Name und Vorname sowie Anschrift des vom
jeweiligen Aktionär benannte Aktionärsvertreters) auf
Grundlage der geltenden Datenschutzbestimmungen, um den
Aktionären und Aktionärsvertretern die Ausübung ihrer
Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen.
Soweit diese personenbezogenen Daten nicht von den
Aktionären im Rahmen der Anmeldung zur Hauptversammlung
angegeben werden, werden sie von der depotführenden
Bank im Zuge der Anmeldung an die Gesellschaft
übermittelt. Die Verarbeitung der personenbezogenen
Daten der Aktionäre und Aktionärsvertreter erfolgt zu
dem Zweck, die Anmeldung und Teilnahme an der
Hauptversammlung abzuwickeln und den Aktionären ihre
Rechte zu ermöglichen.
Aktionäre können von der Gesellschaft Auskunft über
ihre personenbezogenen Daten, Berichtigung, Löschung,
Einschränkung der Verarbeitung sowie Übertragung
verlangen.
*Besondere Bestimmungen zur Tagesordnung für die
Hauptversammlung der OAB AG am 16.09.2020*
Liebe Aktionäre und Aktionärinnen,
wir wollen unsere Hauptversammlung als
Präsenzveranstaltung durchführen. Es ist uns ein
Anliegen, diese besondere Hauptversammlung mit Präsenz
unserer Aktionäre durchzuführen, um Ihnen Gelegenheit
zu geben, die Fragen direkt zu stellen, die sich aus
den Ausführungen von Aufsichtsrat und Vorstand ergeben.
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen nicht eingehalten
werden oder eingehalten werden können, behält sich die
Verwaltung vor, diese Hauptversammlung - auch
kurzfristig - abzusagen und als spätere virtuelle
Hauptversammlung neu einzuberufen.
Wegen der leider immer noch herrschenden Pandemie
müssen daher zum Schutz aller Anwesenden die
nachstehenden besonderen Bestimmungen vereinbart
werden, die von den teilnehmenden Aktionären, Organen
und Mitarbeitern bei Teilnahme als anerkannt gelten.
*Es gelten folgende Bestimmungen:*
Der Versand der Tagesordnung erfolgt
ausschließlich elektronisch.
Pro Depot wird nur eine Eintrittskarte ausgestellt.
Es ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Der Zutritt zur
Hauptversammlung wird trotz Anmeldung ohne diesen
Schutz nicht gewährt.
Der Mindestabstand (1,5 bis 2 m) muss eingehalten
werden, daher feste Plätze (Bestuhlungsplan- keine
Tische).
Gäste sind nicht zugelassen.
Verpflichtung der Teilnehmer*innen, bei Anzeichen einer
Erkrankung der Veranstaltung fernzubleiben.
Aus hygienischen Gründen wird es keine Bewirtung und /
oder Getränke geben. Die Aktionäre können sich aber
Getränke selbst mitbringen.
Es wird gebeten, die Stimmrechte möglichst dem
Stimmrechtsvertreter/ der Stimmrechtsvertreterin der
Gesellschaft zu übertragen.
Hamburg / Osnabrück im Juli 2020
*
OAB Osnabrücker Anlagen- und
Beteiligungs-Aktiengesellschaft*
_Der Vorstand_
2020-08-07 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: 'OAB Osnabrücker Anlagen- und Beteiligungs-Aktiengesellschaft'
Neuer Wall 18
20354 Hamburg
Deutschland
Telefon: +49 40 352086
Fax: +49 40 340372
E-Mail: hglag@web.de
Internet: http://www.oab-ag.de
ISIN: DE0006864101
WKN: 686410
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August 07, 2020 09:05 ET (13:05 GMT)
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