KIEL (dpa-AFX) - Unter Corona-Schutzmaßnahmen geht am Montag in drei weiteren Bundesländern das neue Schuljahr los. Nachdem in der vergangenen Woche bereits in Mecklenburg-Vorpommern und Hamburg die Schüler an die Schulen zurückgekommen waren, starten jetzt Schleswig-Holstein, Brandenburg und Berlin.
In Schleswig-Holstein sollen möglichst viele der rund 363 000 Schüler wieder so viel Präsenzunterricht wie möglich bekommen. Bildungsministerin Karin Prien (CDU) spricht von der Wiederaufnahme des Regelbetriebs unter Corona-Bedingungen. Das Ministerium empfiehlt Schülern und Lehrern dringend, in den ersten zwei Wochen eine Mund-Nasen-Bedeckung in der Schule zu tragen - auch während des Unterrichts. Die Jahrgangsstufen 1 bis 6 sind davon ausgenommen.
In Brandenburg gilt in Fluren, Treppenhäusern und Mensen eine Maskenpflicht für Schüler und Lehrer, aber nicht in Klassenräumen und auf Schulhöfen. Weil das Kabinett erst am Dienstag über die Corona-Verordnung berät, ist der Mund-Nasen-Schutz in Schulen zunächst freiwillig. Im Hygieneplan ist ein Mindestabstand von 1,50 Meter für Lehrer untereinander festgeschrieben, nicht aber für Schüler. Sie sollen aber so im Klassenraum sitzen, dass enge Kontakte während des Unterrichts minimiert werden.
Auch in Berlins Schulen gilt der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht mehr. Stattdessen beschloss der Senat eine Maskenpflicht für Schulgebäude, die Lehrer und Schüler einzuhalten haben. Sie kommt auf Fluren, in Aufenthalts- und Begegnungsräumen zum Tragen, nicht jedoch im Unterricht oder auf dem Schulhof.
In Mecklenburg-Vorpommern mussten am Freitag - in der ersten Woche des neuen Schuljahres - zwei Schulen wegen Corona-Fällen wieder geschlossen werden./mho/zeh/DP/he
In Schleswig-Holstein sollen möglichst viele der rund 363 000 Schüler wieder so viel Präsenzunterricht wie möglich bekommen. Bildungsministerin Karin Prien (CDU) spricht von der Wiederaufnahme des Regelbetriebs unter Corona-Bedingungen. Das Ministerium empfiehlt Schülern und Lehrern dringend, in den ersten zwei Wochen eine Mund-Nasen-Bedeckung in der Schule zu tragen - auch während des Unterrichts. Die Jahrgangsstufen 1 bis 6 sind davon ausgenommen.
In Brandenburg gilt in Fluren, Treppenhäusern und Mensen eine Maskenpflicht für Schüler und Lehrer, aber nicht in Klassenräumen und auf Schulhöfen. Weil das Kabinett erst am Dienstag über die Corona-Verordnung berät, ist der Mund-Nasen-Schutz in Schulen zunächst freiwillig. Im Hygieneplan ist ein Mindestabstand von 1,50 Meter für Lehrer untereinander festgeschrieben, nicht aber für Schüler. Sie sollen aber so im Klassenraum sitzen, dass enge Kontakte während des Unterrichts minimiert werden.
Auch in Berlins Schulen gilt der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht mehr. Stattdessen beschloss der Senat eine Maskenpflicht für Schulgebäude, die Lehrer und Schüler einzuhalten haben. Sie kommt auf Fluren, in Aufenthalts- und Begegnungsräumen zum Tragen, nicht jedoch im Unterricht oder auf dem Schulhof.
In Mecklenburg-Vorpommern mussten am Freitag - in der ersten Woche des neuen Schuljahres - zwei Schulen wegen Corona-Fällen wieder geschlossen werden./mho/zeh/DP/he
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