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Dow Jones News
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(2)

DGAP-HV: Geratherm Medical AG: Bekanntmachung der -5-

DJ DGAP-HV: Geratherm Medical AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 18.09.2020 in Frankfurt a.M. mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: Geratherm Medical AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
Geratherm Medical AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
18.09.2020 in Frankfurt a.M. mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung 
gemäß §121 AktG 
 
2020-08-11 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
Geratherm Medical AG Geratal Wertpapier-Kenn-Nummer 549 
562 
ISIN DE0005495626 Einladung zur ordentlichen 
Hauptversammlung Wir laden unsere Aktionäre zu der am 
Freitag, dem 18. September 2020, 14:00 Uhr, im 
GRANDHOTEL HESSISCHER HOF, 
Friedrich-Ebert-Anlage 40, 60325 Frankfurt am Main, 
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein. 
 
*I. TAGESORDNUNG* 
 
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   der Geratherm Medical AG zum 31. Dezember 
   2019 und des Lageberichts für das 
   Geschäftsjahr 2019 sowie des gebilligten 
   Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2019 und 
   Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 
   2019, des Berichts des Aufsichtsrats sowie 
   des Berichts des Vorstands mit den 
   erläuternden Angaben nach §§ 289a Absatz 1, 
   315a Absatz 1 HGB für das Geschäftsjahr 2019 
 
   Diese Unterlagen können in den 
   Geschäftsräumen der Gesellschaft, 
   Fahrenheitstraße 1 in 99331 Geratal, und 
   im Internet unter 
 
   http://www.geratherm.com 
 
   eingesehen werden. Auf Anfrage werden diese 
   Unterlagen, die im Übrigen auch während 
   der Hauptversammlung ausliegen werden, jedem 
   Aktionär kostenlos übersandt. 
 
   Zu Punkt 1 der Tagesordnung ist keine 
   Beschlussfassung vorgesehen. Der Aufsichtsrat 
   hat den vom Vorstand aufgestellten 
   Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2019 am 
   07. April 2020 gemäß §§ 171, 172 AktG 
   gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit 
   gemäß § 172 AktG festgestellt. Die 
   Voraussetzungen, unter denen gemäß § 173 
   Abs. 1 AktG die Hauptversammlung über die 
   Feststellung des Jahresabschlusses zu 
   beschließen hat, liegen nicht vor. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns* 
 
   Die Geratherm Medical AG konnte in 2019 einen 
   handelsrechtlichen Gewinn in Höhe von 
   1.340.530,37 EUR erwirtschaften. Zusammen mit 
   dem Bilanzgewinn-Vortrag aus den vergangenen 
   Jahren ergibt sich ein kumulierter 
   Bilanzgewinn in Höhe von 3.177.233,32 EUR. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   kumulierten Bilanzgewinn des 
   handelsrechtlichen Jahresabschlusses zum 31. 
   Dezember 2019 in Höhe von 3.177.233,32 EUR 
   wie folgt zu verwenden: 
 
   a) Ausschüttung einer Dividende von 25 Cent 
   je Stückaktie, d. h. in Höhe von insgesamt 
   1.237.499,75 EUR. 
 
   Die Dividende soll am 23. September 2020 
   ausgezahlt werden. 
 
   Für die geplante Dividendenausschüttung in 
   Höhe von 25 Cent je Aktie für das 
   Geschäftsjahr 2019 (insgesamt also 1.237 
   TEUR) sind nach den steuerlichen Vorschriften 
   zuerst der ausschüttbare Gewinn des 
   Geschäftsjahres und danach das steuerliche 
   Einlagekonto zu verwenden. 
 
   Für das Geschäftsjahr 2019 beträgt der 
   erwirtschaftete steuerlich ausschüttbare 
   Gewinn 1.572 TEUR. Er wird durch die 
   Dividendenausschüttung nicht vollständig 
   aufgebraucht, so dass ein Zugriff auf das mit 
   15.206 TEUR fortbestehende steuerliche 
   Einlagekonto zur Ausschüttung nicht möglich 
   ist. Auf den vollen Ausschüttungsbetrag von 
   1.237 TEUR ist deshalb Kapitalertragssteuer 
   nebst Solidaritätszuschlag in Höhe von 26,38 
   % (326 TEUR) einzubehalten. 
 
   Sofern in künftigen Jahren 
   Dividendenausschüttungen den 
   maßgeblichen ausschüttbaren Gewinn 
   übersteigen, können diese auch weiterhin 
   steuerfrei aus dem steuerlichen Einlagekonto 
   geleistet werden. 
 
   b) Vortrag des verbleibenden Betrags auf neue 
   Rechnung in Höhe von 1.939.733,57 EUR. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung des 
   Vorstands für das Geschäftsjahr 2019* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem 
   Mitglied des Vorstands für seine Tätigkeit im 
   Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2019* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Aufsichtsrats für ihre 
   Tätigkeit im Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu 
   erteilen. 
5. *Wahl des Abschlussprüfers für das 
   Geschäftsjahr 2020* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die BDO AG, 
   Erfurt, zum Abschlussprüfer und zum 
   Konzernabschlussprüfer der Gesellschaft für 
   das Geschäftsjahr 2020 zu wählen. 
6. *Beschlussfassung über die Ermächtigung zum 
   Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien* 
 
   Durch Hauptversammlungsbeschluss vom 05. Juni 
   2015 wurde die Gesellschaft ermächtigt, bis 
   zum 04. Juni 2020 eigene Aktien bis zu einem 
   Anteil am Grundkapital, der zehn vom Hundert 
   nicht übersteigen darf, zu erwerben. Unter 
   dem Gesichtspunkt der dem Aktionärswohl 
   verpflichteten Unternehmensführung stellt die 
   Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien ein 
   stabilisierendes Element im Rahmen der 
   Unternehmensführung dar. Da die Ermächtigung 
   zum Erwerb eigener Aktien zum 04. Juni 2020 
   ausgelaufen ist, soll diese erneuert werden. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der 
   Hauptversammlung vor, folgenden Beschluss zu 
   fassen: 
 
   Die Gesellschaft wird ermächtigt, bis zum 17. 
   September 2025 eigene Aktien bis zu einem 
   Anteil am Grundkapital, der zehn vom Hundert 
   nicht übersteigen darf, zu erwerben. Die 
   erworbenen Aktien dürfen zusammen mit anderen 
   eigenen Aktien, welche die Gesellschaft 
   bereits erworben hat und noch besitzt oder 
   welche ihr nach §§ 71a ff. AktG zuzurechnen 
   sind, zu keinem Zeitpunkt 10 % des 
   Grundkapitals der Gesellschaft übersteigen. 
 
   Der von der Gesellschaft gezahlte 
   Erwerbspreis darf den arithmetischen 
   Mittelwert der Börsenkurse der 
   Eröffnungsauktion im XETRA-Handel (oder einem 
   von der Deutschen Börse AG bestimmten 
   Nachfolgesystem) während der letzten 5 
   Börsentage vor dem Erwerb nicht mehr als 10 % 
   unter- oder überschreiten. 
 
   Der Vorstand ist ermächtigt, die aufgrund 
   einer Ermächtigung nach § 71 Abs. 1 Nr. 8 
   AktG erworbenen eigenen Aktien mit Zustimmung 
   des Aufsichtsrats unter Wahrung des 
   Gleichbehandlungsgrundsatzes (§ 53a AktG) zu 
   anderen Zwecken als dem Handel in eigenen 
   Aktien wieder zu veräußern. Die 
   Veräußerung der erworbenen eigenen 
   Aktien kann über die Börse erfolgen. Das 
   Bezugsrecht der Aktionäre ist dabei 
   ausgeschlossen. 
 
   Der Vorstand ist weiterhin ermächtigt, eigene 
   Aktien der Gesellschaft, die aufgrund dieser 
   Ermächtigung erworben werden, einzuziehen, 
   ohne dass die Durchführung der Einziehung 
   eines weiteren Beschlusses der 
   Hauptversammlung bedarf. 
 
   Der Vorstand wird bis zum 17. September 2025 
   weiterhin ermächtigt, Aktien der Gesellschaft 
   zu erwerben, um eigene Aktien Dritten im 
   Rahmen des Zusammenschlusses mit Unternehmen 
   oder im Rahmen des Erwerbs von Unternehmen 
   oder Beteiligungen daran anbieten zu können, 
   wobei das Bezugsrecht der Aktionäre auf die 
   eigenen Aktien ausgeschlossen wird. Die 
   Ermächtigung ist auf den Erwerb von einem 
   Anteil am Grundkapital, der zehn vom Hundert 
   nicht übersteigen darf, beschränkt. Die 
   Ermächtigung kann ganz oder in Teilen 
   ausgeübt werden. 
 
   Der Vorstand ist zudem ermächtigt, die auf 
   Grund dieser Ermächtigung erworbenen eigenen 
   Aktien der Gesellschaft, Personen, die in 
   einem Arbeitsverhältnis zur Gesellschaft 
   stehen, zum Erwerb anzubieten und auf sie 
   übertragen sowie zur Bedienung von 
   Aktienoptionsprogrammen einzusetzen. Sie 
   können auch Mitgliedern des Vorstands der 
   Gesellschaft zum Erwerb angeboten und auf sie 
   übertragen sowie zur Bedienung von 
   Aktienoptionsprogrammen eingesetzt werden. 
   Soweit Mitglieder des Vorstands der 
   Gesellschaft begünstigt sind, obliegt die 
   Auswahl der Begünstigten und die Bestimmung 
   des Umfangs der ihnen jeweils zu gewährenden 
   Aktien zusätzlich dem Aufsichtsrat der 
   Gesellschaft. 
 
   *Zum Ausschluss des Bezugsrechts erstattet 
   der Vorstand gem. §§ 71 Abs. 1 Nr. 8 Satz 5 
   i.V.m. § 186 Abs. 4 AktG wie folgt Bericht:* 
 
   Der Geratherm Medical AG soll die 
   Ermächtigung erteilt werden, eigene Aktien zu 
   erwerben und die Veräußerung der eigenen 
   Aktien auch unter Ausschluss des Bezugsrechts 
   der Aktionäre vornehmen zu können. Dies ist 
   für den Fall vorgesehen, dass die 
   Gesellschaft die Aktien über die Börse 
   verkauft, Dritten im Rahmen von strategischen 
   Partnerschaften, 
   Unternehmenszusammenschlüssen oder bei Erwerb 
   von Unternehmen oder Beteiligungen daran 
   anbietet. 
 
   Der damit verbundene Bezugsrechtsausschluss 
   wird wie folgt begründet: 
 
   Die Gesellschaft soll auch in der Lage sein, 
   eigene Aktien zur Verfügung zu haben, um 
   diese als Gegenleistung im Rahmen der 
   Weitergabe an strategische Investoren, von 
   Unternehmenszusammenschlüssen oder beim 
   Erwerb von Unternehmen oder 
   Unternehmensbeteiligungen gewähren zu können. 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

August 11, 2020 09:05 ET (13:05 GMT)

DJ DGAP-HV: Geratherm Medical AG: Bekanntmachung der -2-

Die Praxis des Unternehmenskaufs verlangt, 
   insbesondere in der Branche, in der die 
   Gesellschaft tätig ist, zunehmend diese Form 
   der Gegenleistung. Die hier vorgeschlagene 
   Ermächtigung soll der Gesellschaft daher die 
   notwendige Flexibilität geben, um sich 
   bietende Gelegenheiten zum Erwerb von 
   Unternehmen oder Unternehmensbeteiligungen 
   schnell und flexibel ausnutzen zu können. 
   Zudem bietet die Hingabe von Aktien gegen 
   Sacheinlage an strategische Investoren die 
   Möglichkeit, die Gesellschaft dauerhaft 
   abzusichern. Die Veräußerer der 
   entsprechenden Beteiligungen können durch die 
   Gewährung von Aktien an die Gesellschaft 
   enger gebunden werden. 
 
   Die Ermächtigung, die erworbenen Aktien 
   sowohl über die Börse als auch in anderer 
   Weise als über die Börse zu veräußern, 
   stellt gem. § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG 
   innerhalb der dort gezogenen Grenzen einen 
   ausdrücklich, als sachlich gerechtfertigt 
   zugelassenen Bezugsrechtsausschluss dar. 
   Insbesondere werden die bezugsberechtigten 
   Aktionäre nicht unangemessen benachteiligt, 
   weil die Veräußerung zum Börsenkurs oder 
   zu einem börsennahen Kurs erfolgt und somit 
   der Gesellschaft ein angemessener Gegenwert 
   aus der Veräußerung der Aktien 
   zufließt. 
 
   Der Bezugsrechtssauschluss ermöglicht es der 
   Gesellschaft zudem, eigene Aktien der 
   Gesellschaft Arbeitnehmern und/oder 
   Mitgliedern des Vorstands zum Erwerb 
   anzubieten sowie zur Bedienung von 
   Aktienoptionsprogrammen einzusetzen. 
   Hierdurch können Aktien als 
   Vergütungsbestandteil für Arbeitnehmer 
   und/oder Mitglieder des Vorstands der 
   Gesellschaft eingesetzt werden, die 
   Beteiligung von Mitarbeitern und/oder 
   Mitgliedern des Vorstands am Aktienkapital 
   der Gesellschaft gefördert werden und damit 
   die Identifikation der Mitarbeiter und der 
   Mitglieder des Vorstands mit der Gesellschaft 
   im Interesse der Gesellschaft und ihrer 
   Aktionäre gestärkt werden. In diesem 
   Zusammenhang können angemessene Sperrfristen 
   für die Veräußerung der Aktien 
   eingeräumt werden. Soweit Mitglieder des 
   Vorstands begünstigt sind, obliegt die 
   Auswahl der Begünstigten und die Bestimmung 
   des Umfangs der ihnen jeweils zu gewährenden 
   Aktien zusätzlich dem Aufsichtsrat der 
   Gesellschaft. 
 
   Konkrete Pläne für die Ausnutzung dieser 
   Ermächtigung bestehen nicht. 
7. *Beschlussfassung über die Wahl von 
   Aufsichtsratsmitgliedern der Geratherm 
   Medical AG* 
 
   Mit Ablauf dieser Hauptversammlung endet die 
   Amtszeit sämtlicher derzeitiger Mitglieder 
   des Aufsichtsrates. Aus diesem Grund ist die 
   Neuwahl des Aufsichtsrates erforderlich. 
 
   Der Aufsichtsrat setzt sich nach § 96 Absatz 
   1 und § 101 Absatz 1 des Aktiengesetzes 
   (AktG) zusammen und besteht nur aus 
   Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre; 
   gemäß § 95 Satz 1 AktG und § 9 Absatz 1 
   der Satzung besteht der Aufsichtsrat aus drei 
   Mitgliedern. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, mit Wirkung ab 
   Beendigung der Hauptversammlung folgende 
   Personen bis zur Beendigung der 
   Hauptversammlung, die über die Entlastung des 
   Geschäftsjahres 2024 beschließt, in den 
   Aufsichtsrat zu wählen: 
 
   *a)* Herrn Dipl.-Kfm. Rudolf Bröcker, 
   Dipl.-Kaufmann, Wohnort: Bensheim. 
 
   *Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden 
   Aufsichtsräten oder in vergleichbaren 
   Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen* 
 
   * Vorsitzender des Aufsichtsrates der Limes 
     Schlosskliniken AG, Köln 
 
   *Unabhängiger Finanzexperte im Sinne von § 
   100 Abs. 5 AktG* 
 
   Herr Bröcker erfüllt aufgrund seines 
   beruflichen Hintergrundes die Qualifikation 
   eines unabhängigen Finanzexperten im Sinne 
   von § 100 Abs. 5 AktG. 
 
   *b)* Herrn Bruno Schoch, Präsident von UNIBEL 
   SA, Paris Wohnort: Suresnes, Frankreich 
 
   *Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden 
   Aufsichtsräten oder in vergleichbaren 
   Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen* 
 
   * Mitglied des Vorstandes der Fromageries 
     BEL SA, Paris 
   * Mitglied des Vorstandes von SICOPA SA, 
     Paris 
   * Mitglied des Aufsichtsrates von Societe 
     des Domaines SAS, Wattwiller, France 
   * Mitglied des Aufsichtsrates der Limes 
     Schlosskliniken AG, Köln 
 
   *Unabhängiger Finanzexperte im Sinne von § 
   100 Abs. 5 AktG* 
 
   Herr Schoch erfüllt aufgrund seines 
   beruflichen Hintergrundes die Qualifikation 
   eines unabhängigen Finanzexperten im Sinne 
   von § 100 Abs. 5 AktG. 
 
   *c)* Herrn Dipl.-Kfm. Dirk Isenberg, Beruf: 
   Vorstandsvorsitzender der MEDIQON Group AG, 
   Königstein; Geschäftsführer der MEDIQON 
   Beteiligungsgesellschaft mbH, Wohnort: 
   Usingen. 
 
   *Mitgliedschaften in weiteren gesetzlich zu 
   bildenden Aufsichtsräten oder in 
   vergleichbaren Kontrollgremien von 
   Wirtschaftsunternehmen* 
 
   * Mitglied des Aufsichtsrates der Limes 
     Schlosskliniken AG, Köln 
 
   *Unabhängiger Finanzexperte im Sinne von § 
   100 Abs. 5 AktG* 
 
   Herr Isenberg erfüllt aufgrund seines 
   beruflichen Hintergrundes die Qualifikation 
   eines unabhängigen Finanzexperten im Sinne 
   von § 100 Abs. 5 AktG. 
 
   Es ist beabsichtigt, die Wahlen zum 
   Aufsichtsrat im Wege der Einzelwahl 
   durchzuführen. 
8. *Beschlussfassung über Satzungsänderungen 
   aufgrund des Gesetzes zur Umsetzung der 
   Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II)* 
 
   Zum 1. Januar 2020 ist das Gesetz zur 
   Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie (ARUG 
   II) in Kraft getreten. Dieses enthält u. a. 
   neue Regelungen bezüglich der Vorbereitung 
   der Hauptversammlung, die für 
   Hauptversammlungen zur Anwendung kommen, die 
   nach dem 3. September 2020 einberufen werden. 
   Die Satzung der Geratherm Medical AG soll an 
   die aktuelle Rechtslage angepasst werden. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, 
   die Satzung an die neuen gesetzlichen 
   Vorgaben anzupassen und folgenden Beschluss 
   zu fassen: 
 
   '§ 12 Sitzungsort, Einberufung und Teilnahme 
   an der Hauptversammlung der Satzung wird wie 
   folgt neu gefasst: 
 
   *§ 12 Sitzungsort, Einberufung und Teilnahme 
   an der Hauptversammlung* 
 
   (1) Die Hauptversammlung findet am Sitz der 
   Gesellschaft bzw. im Umkreis von 100 km vom 
   Sitz der Gesellschaft oder an einem deutschen 
   Börsenplatz statt. 
 
   (2) Die Einberufung der Hauptversammlung 
   erfolgt in der gesetzlich vorgesehenen Form. 
 
   (3) Mitteilungen der Gesellschaft nach § 125 
   AktG werden gemäß den gesetzlichen 
   Bestimmungen übermittelt. 
 
   (4) Zur Teilnahme an der Hauptversammlung, 
   zur Ausübung des Stimmrechts und zur Stellung 
   von Anträgen sind nur diejenigen Aktionäre 
   berechtigt, die sich unter Nachweis ihres 
   Anteilsbesitzes vor der Hauptversammlung bei 
   der Gesellschaft oder einer in der Einladung 
   bezeichneten Stelle in Textform in deutscher 
   oder englischer Sprache innerhalb der 
   gesetzlichen Frist anmelden. 
 
   (5) Für den Nachweis des Anteilsbesitzes 
   reicht ein Nachweis gemäß § 67c Abs. 3 
   AktG aus, der sich auf einen gemäß den 
   gesetzlichen Vorgaben in der Einladung zu 
   bestimmenden Zeitpunkt zu beziehen hat und 
   spätestens bis zum Ablauf der gesetzlich 
   bestimmten Anmeldefrist zugegangen sein 
   muss.' 
 
   Eine Änderungsfassung, in der die vom 
   Vorstand und Aufsichtsrat vorgeschlagenen 
   Änderungen der Satzung kenntlich gemacht 
   sind, ist auf der Internetseite der 
   Gesellschaft unter 
 
   http://www.geratherm.com 
 
   unter 'Investor Relations / Hauptversammlung' 
   abrufbar. 
9. *Zustimmung zu einem Organschafts- und 
   Ergebnisabführungsvertrag mit der GME Rechte 
   und Beteiligungen GmbH* 
 
   Die Gesellschaft und die GME Rechte und 
   Beteiligungen GmbH haben am 09.06.2020 einen 
   Organschafts- und Ergebnisabführungsvertrag 
   unter Abänderung eines bestehenden Vertrags 
   aus dem Jahre 1994 geschlossen. Die 
   Gesellschafterversammlung der GME Rechte und 
   Beteiligungen GmbH hat diesem Vertrag mit 
   Beschluss vom gleichen Tage zugestimmt. Der 
   Vertrag liegt von der Einberufung an in den 
   Räumen der Gesellschaft zur Einsichtnahme 
   durch die Aktionäre aus und wird jedem 
   Aktionär auf Verlangen unverzüglich und 
   kostenlos als Abschrift zugesandt. In 
   gleicher Weise liegen aus und werden 
   versendet die Jahresabschlüsse und 
   Lageberichte der Gesellschaft und die 
   Jahresabschlüsse der GME Rechte und 
   Beteiligungen GmbH für die jeweils letzten 
   drei Geschäftsjahre sowie der Vertragsbericht 
   des Vorstands. Der wesentliche Inhalt des 
   Vertrags wird nachfolgend wiedergegeben: 
 
   'Organschafts- und Ergebnisabführungsvertrag 
 
   Zwischen 
 
   GME Rechte und Beteiligungen GmbH 
   Fahrenheitstraße 1 
   99331 Geratal 
   vertreten durch Herrn Dr. Gert Frank - 
   Geschäftsführer 
   (Organtochter) 
 
   und 
 
   Geratherm Medical AG 
   Fahrenheitstraße 1 
   99331 Geratal 
   vertreten durch Herrn Dr. Gert Frank - 
   Vorstand 
   (Organträger) 
 
   § 1 
   Die Geratherm Medical AG ist Inhaberin 
   sämtlicher Geschäftsanteile der GME Rechte 
   und Beteiligungen GmbH. 
 
   Die GME Rechte und Beteiligungen GmbH 
   verpflichtet sich, unbeschadet ihrer 
   rechtlichen Selbständigkeit, ihre Geschäfte 
   ausschließlich nach Weisungen der 
   Geratherm Medical AG, die sich im Rahmen von 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

August 11, 2020 09:05 ET (13:05 GMT)

DJ DGAP-HV: Geratherm Medical AG: Bekanntmachung der -3-

Recht, Gesetz und Satzung bewegen werden, zu 
   führen. 
 
   § 2 
   Art und Umfang der Produktion/Leistung der 
   GME Rechte und Beteiligungen GmbH bestimmt 
   die Geratherm Medical AG. Gleiches gilt für 
   die Erweiterung, Änderung und 
   Einschränkung des Produktions- / 
   Dienstleistungsprogramms und der 
   Fertigungsmethoden. 
 
   Für den Verkauf und den Absatz wird die 
   Geratherm Medical AG allgemeine Richtlinien 
   geben und spezielle Anweisungen erteilen. 
   Gleiches gilt für die Preisgestaltung. 
 
   § 3 
   Alle wesentlichen Finanzierungsanfragen der 
   GME Rechte und Beteiligungen GmbH werden 
   durch die Geratherm Medical AG entschieden. 
   Das gilt insbesondere für die Aufnahme von 
   Krediten. 
 
   § 4 
   Die Personalpolitik der GME Rechte und 
   Beteiligungen GmbH wird durch die Geratherm 
   Medical AG mitbestimmt. Die Einstellung und 
   Entlassung von leitenden Angestellten sowie 
   von Angestellten bedarf der Zustimmung der 
   Geratherm Medical AG. 
 
   § 5 
   Zur Sicherstellung der Einflussnahme der 
   Geratherm Medical AG auf die GME Rechte und 
   Beteiligungen GmbH kann erstere ein oder 
   mehrere Mitglieder ihrer Geschäftsleitung in 
   die Geschäftsleitung der letzteren 
   delegieren. 
 
   § 6 
   Die GME Rechte und Beteiligungen GmbH hat 
   über alle Geschäftsvorfälle regelmäßig 
   der Geratherm Medical AG zu berichten. Diese 
   ist befugt, alle ihr notwendig erscheinenden 
   Auskünfte zu verlangen und die Bücher und 
   sonstigen Unterlagen der GME Rechte und 
   Beteiligungen GmbH durch Beauftragte 
   einzusehen und überprüfen zu lassen. 
 
   § 7 
   Die GME Rechte und Beteiligungen GmbH führt 
   ihre Unternehmungen für Rechnung der 
   Geratherm Medical AG. Sie ist daher 
   verpflichtet, ihren ganzen Gewinn an diese 
   abzuführen. 
 
   Die Geratherm Medical AG ist zum Ausgleich 
   eines während der Vertragsdauer entstehenden 
   Verlustes den Vorschriften des § 302 AktG 
   entsprechend verpflichtet. 
 
   § 8 
   Die GME Rechte und Beteiligungen GmbH ist 
   während der Vertragsdauer nur insoweit 
   berechtigt, Beträge in freie Rücklagen 
   einzustellen, als dies bei vernünftiger 
   kaufmännischer Beurteilung wirtschaftlich 
   begründet ist. 
 
   Anders als vorvertragliche freie Rücklagen 
   der GME Rechte und Beteiligungen GmbH können 
   freie Rücklagen gem. Abs. 1 an die Geratherm 
   Medical AG abgeführt werden. 
 
   § 9 
   Dieser Vertrag wird beginnend mit dem 
   01.07.2020 auf die Dauer von fünf Jahren 
   geschlossen. Er verlängert sich jeweils um 
   ein weiteres Jahr, falls er nicht 6 Monate 
   vor seinem Ablauf gekündigt wird. 
   Zwischenzeitlich kann der Vertrag nur aus 
   wichtigem Grund gekündigt werden. 
 
   § 10 
   Die Geratherm Medical AG ist verpflichtet, 
   einen während der Vertragsdauer entstandenen 
   Jahresfehlbetrag in entsprechender Anwendung 
   von § 302 AktG in der jeweils gültigen 
   Fassung auszugleichen.' 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu 
   beschließen: 
 
   Dem Organschafts- und 
   Ergebnisabführungsvertrag vom 09.06.2020 
   zwischen der Gesellschaft und der GME Rechte 
   und Beteiligungen GmbH wird zugestimmt. 
 
*II. Voraussetzungen für die Teilnahme an der 
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts* 
 
*Teilnahmeberechtigung* 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung, zur Ausübung des 
Stimmrechts und zur Stellung von Anträgen sind nur 
diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich unter 
Nachweis ihres Aktienbesitzes vor der Hauptversammlung 
bei der nachstehend bezeichneten Stelle in Textform in 
deutscher oder englischer Sprache bis spätestens zum 
Ablauf des 11. September 2020, 24:00 Uhr, anmelden. 
 
Der Aktienbesitz wird nachgewiesen durch die 
Bescheinigung des depotführenden Instituts, die sich 
auf den Beginn des 28. August 2020, 00:00 Uhr, 
(sogenannter Nachweisstichtag) zu beziehen hat. Dieser 
Nachweis ist in Textform in deutscher oder in 
englischer Sprache zu erbringen und muss der 
Gesellschaft ebenfalls unter folgender Anmeldeadresse 
spätestens bis zum Ablauf des 11. September 2020, 24:00 
Uhr, zugehen: 
 
Geratherm Medical AG 
c/o Deutsche Bank AG 
Securities Production 
General Meetings 
Postfach 20 01 07 
60605 Frankfurt am Main 
Telefax: +49 69 12012-86045 
E-Mail: wp.hv@db-is.com 
 
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme 
an der Versammlung und die Ausübung des Stimmrechts als 
Aktionär nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes 
erbracht hat. Dabei richtet sich die Berechtigung zur 
Teilnahme und der Stimmrechtsumfang ausschließlich 
nach dem Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag. Mit dem 
Nachweisstichtag geht keine Sperre für die 
Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. 
Veräußerungen nach dem Nachweisstichtag haben für 
das gesetzliche Teilnahme- und Stimmrecht des 
Veräußerers keine Bedeutung. Ebenso führt ein 
zusätzlicher Erwerb von Aktien der Gesellschaft nach 
dem Nachweisstichtag zu keinen Veränderungen bezüglich 
des Teilnahme- und Stimmrechts. Wer zum 
Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzt und erst 
danach Aktionär wird, ist nicht teilnahme- und 
stimmberechtigt. 
 
*Verfahren für die Stimmabgabe durch einen 
Bevollmächtigten in der Hauptversammlung* 
 
Die Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung 
teilnehmen möchten, weisen wir auf die Möglichkeit der 
Ausübung des Stimmrechts durch einen Bevollmächtigten, 
auch durch eine Vereinigung von Aktionären oder ein 
Intermediär (z. B. ein Kreditinstitut) oder andere von 
§ 135 AktG erfasste Institution oder Personen, hin. 
Auch in diesem Fall sind eine fristgerechte Anmeldung 
und ein Nachweis des Anteilsbesitzes gemäß den 
vorstehenden Bestimmungen erforderlich. Die Erteilung 
der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der 
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft sind in 
Textform zu erteilen. Die Erteilung kann gegenüber dem 
Bevollmächtigten oder gegenüber der Gesellschaft 
erfolgen. Der Nachweis der Bevollmächtigung muss 
entweder am Tag der Hauptversammlung durch den 
Bevollmächtigten vorgewiesen werden oder durch 
Erklärung gegenüber der Gesellschaft per Post oder per 
Fax oder elektronisch per E-Mail an die folgende 
Adresse erfolgen: 
 
Geratherm Medical AG 
Investor Relations - HV 2020 
Fahrenheitstraße 1 
99331 Geratal 
Telefax-Nr.: +49 36205-98115 
E-Mail: info@geratherm.com 
 
Ein Vollmachtsformular wird den zur Hauptversammlung 
ordnungsgemäß angemeldeten Personen auf der 
Rückseite der Eintrittskarte zugesendet. Dieses 
Formular steht auch auf der Internetseite der 
Gesellschaft unter 
 
http://www.geratherm.com 
 
zum Herunterladen bereit. 
 
Die vorstehenden Regelungen über die Form von 
Vollmachten erstrecken sich nicht auf die Form der 
Erteilung, ihr Widerruf und der Nachweis von 
Vollmachten an Intermediäre, Aktionärsvereinigungen 
oder andere von § 135 AktG erfasste Institutionen oder 
Personen. Hier können Besonderheiten gelten; die 
Aktionäre werden gebeten, sich in einem solchen Fall 
mit dem zu Bevollmächtigenden rechtzeitig wegen einer 
von ihm möglicherweise geforderten Form der Vollmacht 
abzustimmen. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine 
Person, kann die Gesellschaft eine oder mehrere von 
diesen zurückweisen. 
 
*Verfahren für die Stimmabgabe durch von der 
Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter in der 
Hauptversammlung* 
 
Als Service bieten wir unseren Aktionären an, einen von 
der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen 
Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung 
zu bevollmächtigen. Die Aktionäre, die dem von der 
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter eine 
Vollmacht erteilen möchten, müssen sich ebenfalls 
gemäß den vorstehenden Bestimmungen fristgerecht 
zur Hauptversammlung anmelden und einen Nachweis des 
Anteilsbesitzes erbringen. Ein Formular zur Vollmachts- 
und Weisungserteilung an den von der Gesellschaft 
benannten Stimmrechtsvertreter steht auf der 
Internetseite der Gesellschaft unter 
 
http://www.geratherm.com 
 
zum Download zur Verfügung. 
 
Ein von der Gesellschaft benannter Stimmrechtsvertreter 
darf nur gemäß einer ihm vom Aktionär zu dem 
jeweiligen Tagesordnungspunkt erteilten Weisung 
abstimmen; auch bei nicht eindeutiger Weisung muss sich 
ein von der Gesellschaft benannter Stimmrechtsvertreter 
zu dem betroffenen Tagesordnungspunkt enthalten. Die 
Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis 
der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft 
bedürfen der Textform. Dieses kann auch elektronisch 
übermittelt werden (E-Mail), indem z. B. die zugesandte 
Eintrittskarte und das auf der Internetseite der 
Gesellschaft erhältliche Vollmachts-/Weisungsformular 
als eingescannte Datei beispielsweise im PDF-Format per 
E-Mail an die nachstehend genannte Adresse übersendet 
wird. Vollmacht und Weisungen an den 
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft müssen aus 
organisatorischen Gründen bis spätestens 17. September 
2020, 17.00 Uhr, (Eingangsdatum bei der Gesellschaft) 
an der nachfolgenden Adresse, Faxnummer oder 
E-Mail-Adresse eingehen: 
 
Geratherm Medical AG 
Investor Relations - HV 2020 
Fahrenheitstraße 1 
99331 Geratal 
Telefax-Nr.: +49 36205-98115 
E-Mail: info@geratherm.com 
 
Alternativ ist eine Übergabe an den 
Stimmrechtsvertreter während der Hauptversammlung 
möglich. Zudem bieten wir ordnungsgemäß 
angemeldeten und in der Hauptversammlung erschienenen 
Aktionären an, den von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertreter auch in der Hauptversammlung mit 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

August 11, 2020 09:05 ET (13:05 GMT)

DJ DGAP-HV: Geratherm Medical AG: Bekanntmachung der -4-

der Ausübung des Stimmrechts zu bevollmächtigen. 
 
Ein Formular zur Vollmachts- und Weisungserteilung 
steht den Aktionären unter der Internetadresse: 
 
http://www.geratherm.com 
 
zum Download zur Verfügung oder kann werktäglich (Mo. - 
Fr.) zwischen 9:00 Uhr und 17:00 Uhr unter der 
Telefon-Nummer +49 (0)36205 - 980 angefordert werden. 
 
Der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft nimmt keine 
Vollmachten zur Einlegung von Widersprüchen gegen 
Hauptversammlungsbeschlüsse, zur Ausübung des Rede- und 
Fragerechts oder zur Stellung von Anträgen entgegen. 
 
Eine Verpflichtung zur Verwendung der von der 
Gesellschaft angebotenen Formulare zur Bevollmächtigung 
bzw. Weisungserteilung an Stimmrechtsvertreter der 
Gesellschaft besteht nicht. 
 
*III. Rechte der Aktionäre* 
 
*Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 
122 Abs. 2 AktG* 
 
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil 
des Grundkapitals oder einen anteiligen Betrag am 
Grundkapital von 500.000,00 EUR erreichen, können 
verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung 
gesetzt und bekannt gemacht werden. Das Verlangen ist 
schriftlich an den Vorstand an die folgende Adresse 
 
Geratherm Medical AG 
Vorstand - HV 2020 
Fahrenheitstraße 1 
99331 Geratal 
 
zu richten und muss der Gesellschaft bis spätestens am 
18. August 2020, 24:00 Uhr, zugehen. Jedem neuen Punkt 
der Tagesordnung muss eine Begründung oder 
Beschlussvorlage beiliegen. Die Antragsteller haben 
nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem 
Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien sind 
und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des 
Vorstands über das Verlangen halten. 
 
*Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß 
§§ 126 Abs. 1, 127 AktG* 
 
Anträge von Aktionären gegen einen Vorschlag der 
Verwaltung zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt 
gemäß § 126 Abs. 1 AktG und Wahlvorschläge von 
Aktionären gemäß § 127 AktG zur Wahl des 
Abschlussprüfers sind ausschließlich zu richten 
an: 
 
Geratherm Medical AG 
Vorstand - HV 2020 
Fahrenheitstraße 1 
99331 Geratal 
Telefax-Nr. +49 36205-98115 
E-Mail: info@geratherm.com 
 
Anträge von Aktionären zu Punkten der Tagesordnung und 
Vorschläge von Aktionären zur Wahl des 
Abschlussprüfers, gegebenenfalls mit Begründung, wobei 
Vorschläge von Aktionären zur Wahl des Abschlussprüfers 
keiner Begründung bedürfen, bis mindestens 14 Tage vor 
der Hauptversammlung, also bis zum 3. September 2020, 
24.00 Uhr, bei der Gesellschaft an der vorstehend 
genannten Adresse eingehen, werden unverzüglich nach 
ihrem Eingang unter der Internetadresse 
 
http://www.geratherm.com 
 
veröffentlicht. Anderweitig adressierte Anträge werden 
nicht berücksichtigt. Eventuelle Stellungnahmen der 
Verwaltung zu den Anträgen werden ebenfalls unter der 
genannten Internetadresse veröffentlicht. 
 
Von einer Veröffentlichung eines Gegenantrags und einer 
etwaigen Begründung kann die Gesellschaft absehen, wenn 
einer der Gründe gemäß § 126 Abs. 2 Nrn. 1 bis 7 
AktG vorliegt, etwa weil der Gegenantrag zu einem 
gesetzes- oder satzungswidrigen Beschluss der 
Hauptversammlung führen würde. Eine etwaige Begründung 
eines Gegenantrags braucht nicht zugänglich gemacht 
werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen 
beträgt. 
 
Wahlvorschläge von Aktionären braucht der Vorstand 
außer in den Fällen des § 126 Abs. 2 AktG auch 
dann nicht zugänglich zu machen, wenn diese nicht die 
Angaben nach § 124 Abs. 3 AktG (Angabe von Namen, 
ausgeübtem Beruf und Wohnort des vorgeschlagenen 
Prüfers) enthalten. 
 
*Auskunftsrecht der Aktionäre gemäß § 131 Abs. 1 
AktG* 
 
In der Hauptversammlung ist gemäß § 131 Abs. 1 
AktG jedem Aktionär auf Verlangen vom Vorstand Auskunft 
über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit 
sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands 
der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht 
erstreckt sich auch auf die rechtlichen und 
geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem 
verbundenen Unternehmen. Die Auskunftspflicht des 
Vorstands erstreckt sich auch auf die Lage des Konzerns 
und der in den Konzernabschluss einbezogenen 
Unternehmen, ebenfalls unter der Voraussetzung, dass 
sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands 
der Tagesordnung erforderlich ist. 
 
Von einer Beantwortung einzelner Fragen kann der 
Vorstand aus den in § 131 Abs. 3 AktG genannten Gründen 
absehen, etwa weil die Erteilung der Auskunft nach 
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung geeignet ist, 
der Gesellschaft oder einem verbundenen Unternehmen 
einen nicht unerheblichen Nachteil zuzufügen. 
 
*IV. Veröffentlichungen auf der Internetseite der 
Gesellschaft gemäß § 124a AktG* 
 
Veröffentlichungen gemäß § 124a AktG zur 
Hauptversammlung finden sich auf der Internetseite der 
Gesellschaft 
 
http://www.geratherm.com 
 
unter 'Investor Relations / Hauptversammlung'. 
 
*V. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte - Angaben 
nach § 49 Abs. 1 Nr. 1 WpHG* 
 
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt im Zeitpunkt 
der Bekanntmachung der Einberufung der Hauptversammlung 
im Bundesanzeiger 4.949.999 EUR und ist eingeteilt in 
4.949.999 nennwertlose Stückaktien. Die Aktien lauten 
auf den Inhaber. Jede Stückaktie gewährt in der 
Hauptversammlung eine Stimme. Die Gesamtzahl der 
Stimmrechte an der Gesellschaft im Zeitpunkt der 
Bekanntmachung der Einberufung der Hauptversammlung im 
Bundesanzeiger beträgt 4.949.999. Aus von der 
Gesellschaft gehaltenen eigenen Aktien können keine 
Stimmrechte ausgeübt werden. Zum Zeitpunkt der 
Einberufung werden von der Gesellschaft keine eigenen 
Aktien gehalten. 
 
*VI. Informationen zum Datenschutz gem. Art. 13, 14 
DSGVO im Hinblick auf die Datenerhebung für Zwecke der 
Hauptversammlung* 
 
Die Geratherm Medical AG verarbeitet im Zusammenhang 
mit der Hauptversammlung Ihre personenbezogenen Daten 
(insbesondere Name, Adresse und weitere Kontaktdaten 
des Aktionärs, Aktienanzahl, Besitzart der Aktie; 
gegebenenfalls Name und Adresse des vom jeweiligen 
Aktionär bevollmächtigten Aktionärsvertreters) nach den 
Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes ('BDSG") sowie 
der Datenschutzgrundverordnung ('DSGVO"), des 
Aktiengesetzes ('AktG') sowie aller weiteren relevanten 
Rechtsvorschriften. Die Gesellschaft verarbeitet 
hierbei Daten, die von den Aktionären im Rahmen der 
Anmeldung zur Hauptversammlung angegeben bzw. aus 
diesem Anlass von ihren depotführenden Banken an die 
Gesellschaft übermittelt werden. 
 
*Verantwortlicher für die Datenverarbeitung und 
Datenschutzbeauftragter* 
 
Verantwortlicher für die Datenverarbeitung ist die 
Geratherm Medical AG, Fahrenheitstraße 1, 99331 
Geratal, E-Mail: info@geratherm.com, Telefon: +49 
36205-980 
 
Den Datenschutzbeauftragten der Geratherm Medical AG 
erreichen Sie unter Geratherm Medical AG, 
Datenschutzbeauftragter, Fahrenheitstraße 1, 99331 
Geratal, E-Mail: info@geratherm.com, Telefon: +49 
36205-980 
 
*Zwecke und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung* 
 
Die Geratherm Medical AG verarbeitet Ihre 
personenbezogenen Daten, um ihren gesetzlichen 
Pflichten nachzukommen und um die Anmeldung und 
Teilnahme der Aktionäre an der Hauptversammlung (z. B. 
Prüfung der Teilnahmeberechtigung) abzuwickeln und den 
Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der 
Hauptversammlung (einschließlich der Erteilung, 
dem Widerruf und dem Nachweis von Vollmachten und 
Weisungen) zu ermöglichen. Ohne die Bereitstellung der 
betreffenden Daten ist Ihre Teilnahme an der 
Hauptversammlung und die Ausübung von Stimmrechten und 
anderer versammlungsbezogener Rechte nicht möglich. 
 
Die Verarbeitung umfasst Vorgänge im Zusammenhang mit 
der Anmeldung eines Aktionärs für die Hauptversammlung, 
der Teilnahme an der Hauptversammlung durch einen 
Bevollmächtigten bzw. den von der Geratherm Medical AG 
benannten Stimmrechtsvertreter, dem 
Teilnehmerverzeichnis sowie 
Tagesordnungsergänzungsverlangen und Gegenanträgen bzw. 
-wahlvorschlägen. 
 
Rechtsgrundlage für die vorstehend beschriebenen 
Datenverarbeitungsvorgänge ist jeweils Art. 6 (1) c) 
DSGVO. Danach ist eine Datenverarbeitung 
rechtmäßig, wenn diese zur Erfüllung einer 
rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist, der der 
Verantwortliche unterliegt. Die Verpflichtung zur 
Vornahme der vorstehend beschriebenen 
Verarbeitungsvorgänge ergibt sich jeweils aus dem 
Aktiengesetz. 
 
Die Verarbeitung der vorgenannten personenbezogenen 
Daten ist jeweils erforderlich, um die gesetzlich 
vorgeschriebenen Pflichten der Geratherm Medical AG zu 
erfüllen. 
 
*Empfänger der personenbezogenen Daten* 
 
Für die Ausrichtung der Hauptversammlung bedienen wir 
uns externer Dienstleister, die Ihre personenbezogenen 
Daten nach unseren Weisungen im Einklang mit Art. 28 
DSGVO verarbeiten. 
 
Im Rahmen des gesetzlich vorgeschriebenen 
Einsichtsrechts in das Teilnehmerverzeichnis der 
Hauptversammlung können andere Teilnehmer und Aktionäre 
Einblick in die in dem Teilnehmerverzeichnis über Sie 
erfassten Daten erlangen. Auch im Rahmen von 
bekanntmachungspflichtigen 
Tagesordnungsergänzungsverlangen, Gegenanträgen bzw. 
-wahlvorschlägen werden Ihre personenbezogenen Daten 
veröffentlicht. 
 
Im Rahmen von gesetzlichen Vorschriften können wir 
verpflichtet sein, Ihre personenbezogenen Daten 
weiteren Empfängern, wie etwa Behörden oder Gerichten, 
zu übermitteln. 
 
Die Übermittlung personenbezogener Daten an einen 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

August 11, 2020 09:05 ET (13:05 GMT)

Empfänger in einem Drittland ist nicht beabsichtigt. 
 
*Dauer der Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten* 
 
Grundsätzlich löschen oder anonymisieren wir Ihre 
personenbezogenen Daten, sobald und soweit sie für die 
zuvor genannten Zwecke nicht mehr erforderlich sind, es 
sei denn, gesetzliche Nachweis- und/oder 
Aufbewahrungspflichten (nach dem Aktiengesetz, dem 
Handelsgesetzbuch, der Abgabenordnung oder sonstigen 
Rechtsvorschriften) verpflichten uns zu einer weiteren 
Speicherung. Die Daten im Zusammenhang mit 
Hauptversammlungen werden regelmäßig nach drei 
Jahren gelöscht oder anonymisiert, es sei denn, die 
weitere Verarbeitung ist im Einzelfall im Zusammenhang 
mit Ansprüchen, die gegen die Geratherm Medical AG oder 
seitens der Geratherm Medical AG geltend gemacht werden 
(gesetzliche Verjährungsfrist von bis zu 30 Jahren), 
erforderlich. 
 
*Ihre Rechte im Zusammenhang mit der Verarbeitung 
personenbezogener Daten zu Ihrer Person* 
 
- Recht auf Auskunft über die seitens der 
  Geratherm Medical AG über Sie gespeicherten 
  Daten (Art. 15 DSGVO) 
- Recht auf Berichtigung unrichtiger über Sie 
  gespeicherter Daten (Art. 16 DSGVO) 
- Recht auf Löschung Ihrer Daten, insbesondere, 
  sofern diese für die Zwecke, für die sie 
  ursprünglich erhoben wurden, nicht mehr 
  erforderlich sind (Art. 17 DSGVO) 
- Recht auf Einschränkung der Verarbeitung 
  (Sperrung), insbesondere, sofern die 
  Verarbeitung Ihrer Daten unrechtmäßig ist 
  oder die Richtigkeit Ihrer Daten durch Sie 
  bestritten wird (Art. 18 DSGVO) 
- Beschwerderecht: Für Beschwerden im Hinblick 
  auf die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen 
  Daten steht Ihnen unser 
  Datenschutzbeauftragter unter den angegebenen 
  Kontaktdaten zur Verfügung. Unabhängig davon 
  haben Sie das Recht, eine Beschwerde bei der 
  zuständigen Datenschutzbehörde einzulegen. 
 
Geratal, im August 2020 
 
*Geratherm Medical AG* 
 
_Der Vorstand_ 
 
2020-08-11 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap.de 
Sprache:     Deutsch 
Unternehmen: Geratherm Medical AG 
             Fahrenheitstr. 1 
             99331 Geratal 
             Deutschland 
Telefon:     +49 36205 980 
Fax:         +49 36205 98115 
E-Mail:      info@geratherm.com 
Internet:    https://www.geratherm.com 
ISIN:        DE0005495626 
WKN:         549562 
Börsen:      Auslandsbörse(n) Regulierter Markt in Frankfurt (Prime 
             Standard), Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München, 
             Stuttgart, Tradegate Exchange 
 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service 
 
1115221 2020-08-11 
 
 

(END) Dow Jones Newswires

August 11, 2020 09:05 ET (13:05 GMT)

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