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DGAP-HV: BHS tabletop Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 22.09.2020 in Selb mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: BHS tabletop Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
BHS tabletop Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 22.09.2020 
in Selb mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2020-08-11 / 15:06 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
BHS tabletop Aktiengesellschaft Selb ISIN-Nr. DE0006102007 
Wertpapier-Kenn-Nr. 610200 Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre, wir laden Sie ein 
zur VIRTUELLEN ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG DER BHS TABLETOP AG am Dienstag, den 22. 
September 2020 
um 11:00 Uhr (MESZ) 
 
Die ordentliche Hauptversammlung findet aufgrund einer vom Vorstand mit Zustimmung des 
Aufsichtsrats nach § 1 Absatz 2 Satz 1 und Absatz 6 Satz 1 des Gesetzes über 
Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und 
Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie 
(Bundesgesetzblatt I Nr. 14 2020, S. 570, nachfolgend 
_'COVID-19-Maßnahmengesetz'_) getroffenen Entscheidung als virtuelle 
Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten (mit 
Ausnahme der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft) statt. 
 
Die gesamte virtuelle Hauptversammlung wird für Aktionäre der BHS tabletop AG, die sich 
ordnungsgemäß angemeldet und der Gesellschaft ihren Anteilsbesitz nachgewiesen 
haben, und ihre Bevollmächtigten live in Bild und Ton über das passwortgeschützte 
Aktionärsportal unter der Internetadresse 
 
https://www.bhs-tabletop.de/Aktionaersportal 
 
übertragen. Die Stimmrechtsausübung der Aktionäre erfolgt ausschließlich im Wege 
der Briefwahl oder durch Vollmachtserteilung an die von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertreter. 
 
Eine elektronische Teilnahme an der Hauptversammlung im Sinne von § 118 Absatz 1 Satz 2 
AktG ist ausgeschlossen; insbesondere ermöglicht die Live-Übertragung der 
Hauptversammlung keine elektronische Teilnahme. 
 
Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes ist das Porzellanikon Selb, 
Werner-Schürer-Platz 1, 95100 Selb. Für die Aktionäre und deren Bevollmächtigte (mit 
Ausnahme der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter) besteht kein Recht 
und keine Möglichkeit zur Anwesenheit am Ort der Hauptversammlung. 
 
*Tagesordnungspunkte* 
 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der BHS tabletop AG,* des 
   gebilligten Konzernabschlusses sowie des Lageberichts und des 
   Konzernlageberichts (einschließlich des erläuternden Berichts des 
   Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Absatz 1, 315a Absatz 1 HGB) für das 
   Geschäftsjahr 2019, des Vorschlags für die Verwendung des Bilanzgewinns und 
   des Berichts des Aufsichtsrats. 
 
   Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den 
   Konzernabschluss am 30. März 2020 gebilligt und den Jahresabschluss der BHS 
   tabletop AG damit festgestellt. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen 
   erfolgt daher zu diesem Tagesordnungspunkt keine Beschlussfassung. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 
   2019* 
 
   Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 
   2019 in Höhe von EUR 1.741.988,39 wie folgt zu verwenden: 
 
   Vortrag auf neue Rechnung EUR 1.741.988,39 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das 
   Geschäftsjahr 2019* 
 
   Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das 
   Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2019* 
 
   Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für 
   das Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen. 
5. *Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers der Gesellschaft 
   und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2020* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
   München, zum Abschlussprüfer der Gesellschaft und des Konzerns für das 
   Geschäftsjahr 2020 zu bestellen. 
6. Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre 
   (Minderheitsaktionäre) der BHS tabletop AG mit Sitz in Selb auf die BHS 
   Verwaltungs AG mit Sitz in München (Hauptaktionärin) gegen Gewährung einer 
   angemessenen Barabfindung gemäß § 62 Absatz 1 und 5 Umwandlungsgesetz in 
   Verbindung mit §§ 327a ff. Aktiengesetz (verschmelzungsrechtlicher 
   Squeeze-out) 
 
   Gehören bei einer Verschmelzung zweier Aktiengesellschaften durch Aufnahme 
   nach §§ 2 Nr. 1, 60 ff. UmwG Aktien in Höhe von mindestens neun Zehnteln des 
   Grundkapitals der übertragenden Aktiengesellschaft unmittelbar der 
   übernehmenden Aktiengesellschaft (_Hauptaktionär_), so kann gemäß § 62 
   Absatz 5 Satz 1 und Absatz 1 UmwG i. V. m. §§ 327a ff. AktG die 
   Hauptversammlung der übertragenden Aktiengesellschaft innerhalb von drei 
   Monaten nach dem Abschluss des Verschmelzungsvertrags einen Beschluss nach § 
   327a Absatz 1 Satz 1 AktG über die Übertragung der Aktien der übrigen 
   Aktionäre (_Minderheitsaktionäre_) auf den Hauptaktionär gegen Gewährung einer 
   angemessenen Barabfindung fassen (_verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out_). 
 
   Der BHS Verwaltungs AG, einer im Handelsregister des Amtsgerichts München 
   unter HRB 232184 eingetragenen Aktiengesellschaft deutschen Rechts mit Sitz in 
   München gehören 3.220.587 der insgesamt 3.412.800 auf den Inhaber lautenden 
   Stückaktien an der BHS tabletop AG. Dies entspricht einem prozentualen Anteil 
   am Grundkapital der BHS tabletop AG von ca. 94,36 %. Der BHS Verwaltungs AG 
   gehören somit mehr als neun Zehntel des Grundkapitals der BHS tabletop AG. Sie 
   ist damit Hauptaktionärin der BHS tabletop AG im Sinne von § 62 Absatz 5 Satz 
   1 UmwG. 
 
   Die BHS Verwaltungs AG beabsichtigt, von der Möglichkeit des 
   verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out Gebrauch zu machen. Zu diesem Zweck hat 
   sie mit Schreiben vom 1. April 2020 dem Vorstand der BHS tabletop AG ihre 
   Absicht mitgeteilt, zum Zwecke der Vereinfachung der Konzernstruktur eine 
   Verschmelzung der BHS tabletop AG auf die BHS Verwaltungs AG durchzuführen und 
   hat vorgeschlagen, Verhandlungen über den Abschluss eines entsprechenden 
   Verschmelzungsvertrags mit der BHS tabletop AG aufzunehmen. Ferner hat sie in 
   diesem Schreiben gemäß § 62 Absatz 5 Satz 1 UmwG i.V.m. § 327a Absatz 1 
   AktG an den Vorstand der BHS tabletop AG das Verlangen gerichtet, dass die 
   Hauptversammlung der BHS tabletop AG innerhalb von drei Monaten nach Abschluss 
   des Verschmelzungsvertrags die Übertragung der Aktien der 
   Minderheitsaktionäre der BHS tabletop AG auf die BHS Verwaltungs AG als 
   Hauptaktionärin gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung 
   beschließt. 
 
   Die BHS Verwaltungs AG und die BHS tabletop AG haben am 30. Juni 2020 den 
   Verschmelzungsvertrag (UR Nr. F 3192/2020 des Notars Dr. Sebastian Franck, 
   LL.M. in München) abgeschlossen. Nach diesem Verschmelzungsvertrag überträgt 
   die BHS tabletop AG ihr Vermögen als Ganzes mit allen Rechten und Pflichten 
   unter Auflösung ohne Abwicklung gemäß §§ 2 Nr. 1, 4 ff., 60 ff. UmwG auf 
   die BHS Verwaltungs AG. Der Verschmelzungsvertrag enthält die Angabe nach § 62 
   Absatz 5 Satz 2 UmwG, dass im Zusammenhang mit der Verschmelzung ein 
   Ausschluss der Minderheitsaktionäre der BHS tabletop AG vorgesehen ist. Die 
   Wirksamkeit des Verschmelzungsvertrags steht unter der aufschiebenden 
   Bedingung, dass der nachfolgend zur Beschlussfassung vorgeschlagene Beschluss 
   der Hauptversammlung der BHS tabletop AG gemäß § 62 Absatz 5 Satz 1 UmwG 
   i. V. m. § 327a Absatz 1 Satz 1 AktG über die Übertragung der Aktien der 
   Minderheitsaktionäre der BHS tabletop AG auf die BHS Verwaltungs AG als 
   Hauptaktionärin in das Handelsregister des Sitzes der BHS tabletop AG - mit 
   dem Vermerk nach § 62 Absatz 5 Satz 7 UmwG, dass der 
   Übertragungsbeschluss gleichzeitig mit der Eintragung der Verschmelzung 
   in das Handelsregister des Sitzes der BHS Verwaltungs AG wirksam wird - 
   eingetragen wird. 
 
   Die Vorstände der BHS tabletop AG und der BHS Verwaltungs AG haben vorsorglich 
   einen ausführlichen gemeinsamen schriftlichen Bericht über die Verschmelzung 
   der BHS tabletop AG auf die BHS Verwaltungs AG gemäß § 8 UmwG erstattet. 
 
   Die BHS Verwaltungs AG hat mit konkretisierendem Verlangen vom 3. August 2020 
   die angemessene Barabfindung gemäß § 62 Absatz 5 Satz 8 UmwG i. V. m. § 
   327b Absatz 1 Satz 1 AktG, die den Minderheitsaktionären der BHS tabletop AG 
   für die Übertragung ihrer Aktien auf die BHS Verwaltungs AG als 
   Hauptaktionärin zu zahlen ist, auf EUR 9,83 je auf den Inhaber lautender 
   Stückaktie der BHS tabletop AG festgelegt. 
 
   Die BHS Verwaltungs AG hat in ihrer Eigenschaft als Hauptaktionärin der BHS 
   tabletop AG gemäß § 62 Absatz 5 Satz 8 UmwG i. V. m. § 327c Absatz 2 Satz 
   1 AktG einen schriftlichen Bericht erstattet, in dem die Voraussetzungen für 
   die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der BHS tabletop AG 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

August 11, 2020 09:06 ET (13:06 GMT)

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