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DGAP-HV: BHS tabletop Aktiengesellschaft: -4-

DJ DGAP-HV: BHS tabletop Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 22.09.2020 in Selb mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: BHS tabletop Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
BHS tabletop Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 22.09.2020 
in Selb mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2020-08-11 / 15:06 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
BHS tabletop Aktiengesellschaft Selb ISIN-Nr. DE0006102007 
Wertpapier-Kenn-Nr. 610200 Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre, wir laden Sie ein 
zur VIRTUELLEN ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG DER BHS TABLETOP AG am Dienstag, den 22. 
September 2020 
um 11:00 Uhr (MESZ) 
 
Die ordentliche Hauptversammlung findet aufgrund einer vom Vorstand mit Zustimmung des 
Aufsichtsrats nach § 1 Absatz 2 Satz 1 und Absatz 6 Satz 1 des Gesetzes über 
Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und 
Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie 
(Bundesgesetzblatt I Nr. 14 2020, S. 570, nachfolgend 
_'COVID-19-Maßnahmengesetz'_) getroffenen Entscheidung als virtuelle 
Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten (mit 
Ausnahme der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft) statt. 
 
Die gesamte virtuelle Hauptversammlung wird für Aktionäre der BHS tabletop AG, die sich 
ordnungsgemäß angemeldet und der Gesellschaft ihren Anteilsbesitz nachgewiesen 
haben, und ihre Bevollmächtigten live in Bild und Ton über das passwortgeschützte 
Aktionärsportal unter der Internetadresse 
 
https://www.bhs-tabletop.de/Aktionaersportal 
 
übertragen. Die Stimmrechtsausübung der Aktionäre erfolgt ausschließlich im Wege 
der Briefwahl oder durch Vollmachtserteilung an die von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertreter. 
 
Eine elektronische Teilnahme an der Hauptversammlung im Sinne von § 118 Absatz 1 Satz 2 
AktG ist ausgeschlossen; insbesondere ermöglicht die Live-Übertragung der 
Hauptversammlung keine elektronische Teilnahme. 
 
Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes ist das Porzellanikon Selb, 
Werner-Schürer-Platz 1, 95100 Selb. Für die Aktionäre und deren Bevollmächtigte (mit 
Ausnahme der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter) besteht kein Recht 
und keine Möglichkeit zur Anwesenheit am Ort der Hauptversammlung. 
 
*Tagesordnungspunkte* 
 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der BHS tabletop AG,* des 
   gebilligten Konzernabschlusses sowie des Lageberichts und des 
   Konzernlageberichts (einschließlich des erläuternden Berichts des 
   Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Absatz 1, 315a Absatz 1 HGB) für das 
   Geschäftsjahr 2019, des Vorschlags für die Verwendung des Bilanzgewinns und 
   des Berichts des Aufsichtsrats. 
 
   Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den 
   Konzernabschluss am 30. März 2020 gebilligt und den Jahresabschluss der BHS 
   tabletop AG damit festgestellt. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen 
   erfolgt daher zu diesem Tagesordnungspunkt keine Beschlussfassung. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 
   2019* 
 
   Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 
   2019 in Höhe von EUR 1.741.988,39 wie folgt zu verwenden: 
 
   Vortrag auf neue Rechnung EUR 1.741.988,39 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das 
   Geschäftsjahr 2019* 
 
   Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das 
   Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2019* 
 
   Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für 
   das Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen. 
5. *Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers der Gesellschaft 
   und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2020* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
   München, zum Abschlussprüfer der Gesellschaft und des Konzerns für das 
   Geschäftsjahr 2020 zu bestellen. 
6. Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre 
   (Minderheitsaktionäre) der BHS tabletop AG mit Sitz in Selb auf die BHS 
   Verwaltungs AG mit Sitz in München (Hauptaktionärin) gegen Gewährung einer 
   angemessenen Barabfindung gemäß § 62 Absatz 1 und 5 Umwandlungsgesetz in 
   Verbindung mit §§ 327a ff. Aktiengesetz (verschmelzungsrechtlicher 
   Squeeze-out) 
 
   Gehören bei einer Verschmelzung zweier Aktiengesellschaften durch Aufnahme 
   nach §§ 2 Nr. 1, 60 ff. UmwG Aktien in Höhe von mindestens neun Zehnteln des 
   Grundkapitals der übertragenden Aktiengesellschaft unmittelbar der 
   übernehmenden Aktiengesellschaft (_Hauptaktionär_), so kann gemäß § 62 
   Absatz 5 Satz 1 und Absatz 1 UmwG i. V. m. §§ 327a ff. AktG die 
   Hauptversammlung der übertragenden Aktiengesellschaft innerhalb von drei 
   Monaten nach dem Abschluss des Verschmelzungsvertrags einen Beschluss nach § 
   327a Absatz 1 Satz 1 AktG über die Übertragung der Aktien der übrigen 
   Aktionäre (_Minderheitsaktionäre_) auf den Hauptaktionär gegen Gewährung einer 
   angemessenen Barabfindung fassen (_verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out_). 
 
   Der BHS Verwaltungs AG, einer im Handelsregister des Amtsgerichts München 
   unter HRB 232184 eingetragenen Aktiengesellschaft deutschen Rechts mit Sitz in 
   München gehören 3.220.587 der insgesamt 3.412.800 auf den Inhaber lautenden 
   Stückaktien an der BHS tabletop AG. Dies entspricht einem prozentualen Anteil 
   am Grundkapital der BHS tabletop AG von ca. 94,36 %. Der BHS Verwaltungs AG 
   gehören somit mehr als neun Zehntel des Grundkapitals der BHS tabletop AG. Sie 
   ist damit Hauptaktionärin der BHS tabletop AG im Sinne von § 62 Absatz 5 Satz 
   1 UmwG. 
 
   Die BHS Verwaltungs AG beabsichtigt, von der Möglichkeit des 
   verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out Gebrauch zu machen. Zu diesem Zweck hat 
   sie mit Schreiben vom 1. April 2020 dem Vorstand der BHS tabletop AG ihre 
   Absicht mitgeteilt, zum Zwecke der Vereinfachung der Konzernstruktur eine 
   Verschmelzung der BHS tabletop AG auf die BHS Verwaltungs AG durchzuführen und 
   hat vorgeschlagen, Verhandlungen über den Abschluss eines entsprechenden 
   Verschmelzungsvertrags mit der BHS tabletop AG aufzunehmen. Ferner hat sie in 
   diesem Schreiben gemäß § 62 Absatz 5 Satz 1 UmwG i.V.m. § 327a Absatz 1 
   AktG an den Vorstand der BHS tabletop AG das Verlangen gerichtet, dass die 
   Hauptversammlung der BHS tabletop AG innerhalb von drei Monaten nach Abschluss 
   des Verschmelzungsvertrags die Übertragung der Aktien der 
   Minderheitsaktionäre der BHS tabletop AG auf die BHS Verwaltungs AG als 
   Hauptaktionärin gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung 
   beschließt. 
 
   Die BHS Verwaltungs AG und die BHS tabletop AG haben am 30. Juni 2020 den 
   Verschmelzungsvertrag (UR Nr. F 3192/2020 des Notars Dr. Sebastian Franck, 
   LL.M. in München) abgeschlossen. Nach diesem Verschmelzungsvertrag überträgt 
   die BHS tabletop AG ihr Vermögen als Ganzes mit allen Rechten und Pflichten 
   unter Auflösung ohne Abwicklung gemäß §§ 2 Nr. 1, 4 ff., 60 ff. UmwG auf 
   die BHS Verwaltungs AG. Der Verschmelzungsvertrag enthält die Angabe nach § 62 
   Absatz 5 Satz 2 UmwG, dass im Zusammenhang mit der Verschmelzung ein 
   Ausschluss der Minderheitsaktionäre der BHS tabletop AG vorgesehen ist. Die 
   Wirksamkeit des Verschmelzungsvertrags steht unter der aufschiebenden 
   Bedingung, dass der nachfolgend zur Beschlussfassung vorgeschlagene Beschluss 
   der Hauptversammlung der BHS tabletop AG gemäß § 62 Absatz 5 Satz 1 UmwG 
   i. V. m. § 327a Absatz 1 Satz 1 AktG über die Übertragung der Aktien der 
   Minderheitsaktionäre der BHS tabletop AG auf die BHS Verwaltungs AG als 
   Hauptaktionärin in das Handelsregister des Sitzes der BHS tabletop AG - mit 
   dem Vermerk nach § 62 Absatz 5 Satz 7 UmwG, dass der 
   Übertragungsbeschluss gleichzeitig mit der Eintragung der Verschmelzung 
   in das Handelsregister des Sitzes der BHS Verwaltungs AG wirksam wird - 
   eingetragen wird. 
 
   Die Vorstände der BHS tabletop AG und der BHS Verwaltungs AG haben vorsorglich 
   einen ausführlichen gemeinsamen schriftlichen Bericht über die Verschmelzung 
   der BHS tabletop AG auf die BHS Verwaltungs AG gemäß § 8 UmwG erstattet. 
 
   Die BHS Verwaltungs AG hat mit konkretisierendem Verlangen vom 3. August 2020 
   die angemessene Barabfindung gemäß § 62 Absatz 5 Satz 8 UmwG i. V. m. § 
   327b Absatz 1 Satz 1 AktG, die den Minderheitsaktionären der BHS tabletop AG 
   für die Übertragung ihrer Aktien auf die BHS Verwaltungs AG als 
   Hauptaktionärin zu zahlen ist, auf EUR 9,83 je auf den Inhaber lautender 
   Stückaktie der BHS tabletop AG festgelegt. 
 
   Die BHS Verwaltungs AG hat in ihrer Eigenschaft als Hauptaktionärin der BHS 
   tabletop AG gemäß § 62 Absatz 5 Satz 8 UmwG i. V. m. § 327c Absatz 2 Satz 
   1 AktG einen schriftlichen Bericht erstattet, in dem die Voraussetzungen für 
   die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der BHS tabletop AG 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

August 11, 2020 09:06 ET (13:06 GMT)

DJ DGAP-HV: BHS tabletop Aktiengesellschaft: -2-

auf die BHS Verwaltungs AG dargelegt und die Angemessenheit der festgelegten 
   Barabfindung erläutert und begründet wird (Übertragungsbericht). Demnach 
   hat die BHS Verwaltungs AG die Höhe der Barabfindung auf der Grundlage einer 
   Bewertung der BHS tabletop AG durch die Rödl & Partner GmbH 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft festgelegt. 
 
   Zusammen mit dem konkretisierenden Squeeze-out-Verlangen und damit vor 
   Einberufung der Hauptversammlung hat die BHS Verwaltungs AG zudem dem Vorstand 
   der BHS tabletop AG eine Gewährleistungserklärung der Commerzbank AG mit Sitz 
   in Frankfurt, gemäß § 62 Absatz 5 Satz 8 UmwG i. V. m. § 327b Absatz 3 
   AktG, vom 30. Juli 2020 übermittelt. Die Commerzbank AG hat damit die 
   Gewährleistung für die Erfüllung der Verpflichtung der BHS Verwaltungs AG 
   übernommen, den Minderheitsaktionären der BHS tabletop AG die festgelegte 
   Barabfindung für die übergegangenen Aktien zuzüglich etwaiger gesetzlicher 
   Zinsen nach § 62 Absatz 5 Satz 8 UmwG in Verbindung mit § 327b Absatz 2 AktG 
   unverzüglich zu zahlen, nachdem sowohl der Übertragungsbeschluss der 
   Hauptversammlung der BHS tabletop AG gemäß § 327a Absatz 1 AktG in das 
   Handelsregister des Sitzes der BHS tabletop AG als auch die Verschmelzung in 
   das Handelsregister des Sitzes der BHS Verwaltungs AG eingetragen sind und 
   damit der Übertragungsbeschluss wirksam geworden ist. Die Barabfindung 
   ist nach § 62 Absatz 5 Satz 8 UmwG i. V. m. § 327b Absatz 2 AktG von der 
   Bekanntmachung der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das 
   Handelsregister an mit einem jährlichen Zinssatz in Höhe von 5 Prozentpunkten 
   über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 247 des Bürgerlichen 
   Gesetzbuchs zu verzinsen. 
 
   Die Angemessenheit der von der BHS Verwaltungs AG festgelegten Barabfindung 
   wurde durch die WEDDING & Cie. GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt 
   am Main, unter Hinzuziehung der Sachverständigen für Unternehmensbewertung Dr. 
   Anke Nestler geprüft, die das Landgericht Nürnberg-Fürth durch Beschluss vom 
   9. April 2020 mit Korrektur vom 28. April 2020 auf Antrag der BHS Verwaltungs 
   AG zum Übertragungsprüfer hinsichtlich der Angemessenheit der 
   Barabfindung und zugleich durch Beschluss vom 21. April 2020 und Beschluss vom 
   28. April 2020 und vom 20. Mai 2020 auf Antrag der BHS Verwaltungs AG und der 
   BHS tabletop AG als gemeinsamen Verschmelzungsprüfer ausgewählt und bestellt 
   hat. 
 
   Die WEDDING & Cie. GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, 
   unter Hinzuziehung der Sachverständigen für Unternehmensbewertung Dr. Anke 
   Nestler hat gemäß § 62 Absatz 5 Satz 8 UmwG i. V. m. § 327c Absatz 2 Satz 
   2 bis 4 AktG einen schriftlichen Bericht über das Ergebnis der Prüfung der 
   Angemessenheit der Barabfindung anlässlich der beabsichtigten Beschlussfassung 
   über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre der BHS tabletop AG 
   auf die BHS Verwaltungs AG erstattet. Die WEDDING & Cie. GmbH 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, unter Hinzuziehung der 
   Sachverständigen für Unternehmensbewertung Dr. Anke Nestler kommt in diesem 
   Barabfindungsprüfungsbericht zu dem Ergebnis, dass die von der Hauptaktionärin 
   festgelegte Barabfindung angemessen ist. Die WEDDING & Cie. GmbH 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, unter Hinzuziehung der 
   Sachverständigen für Unternehmensbewertung Dr. Anke Nestler hat zudem 
   vorsorglich gemäß §§ 60, 12 UmwG einen Prüfungsbericht über die Prüfung 
   des Verschmelzungsvertrags zwischen der BHS Verwaltungs AG als übernehmender 
   Gesellschaft und der BHS tabletop AG als übertragender Gesellschaft erstattet. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen: 
 
    "Die auf den Inhaber lautenden Stückaktien 
    der übrigen Aktionäre der BHS tabletop 
    Aktiengesellschaft (Minderheitsaktionäre) 
    werden gemäß § 62 Absatz 5 
    Umwandlungsgesetz i.V.m. §§ 327a ff. 
    Aktiengesetz gegen Gewährung einer von der 
    BHS Verwaltungs Aktiengesellschaft mit Sitz 
    in München (Hauptaktionärin) zu zahlenden 
    angemessenen Barabfindung in Höhe von EUR 
    9,83 je auf den Inhaber lautender 
    Stückaktie der BHS tabletop 
    Aktiengesellschaft auf die Hauptaktionärin 
    übertragen." 
 
   Von der Einberufung der Hauptversammlung an können gemäß §§ 62 Absatz 5 
   Satz 3, Absatz 3 Satz 1, 63 Absatz 1 UmwG sowie § 62 Absatz 5 Satz 5 und Satz 
   8 UmwG i. V. m. § 327c Absatz 3 AktG die folgenden Unterlagen auf der 
   Internetseite der BHS tabletop AG unter 
 
   *https://www.bhs-tabletop.de/de/investor-relations/Finanzkalender-und-Hauptver 
   sammlung* 
 
   und dort unter *Hauptversammlung* eingesehen werden: 
 
   - der Entwurf des 
     Übertragungsbeschlusses; 
   - der von der BHS Verwaltungs AG in ihrer 
     Eigenschaft als Hauptaktionärin der BHS 
     tabletop AG gemäß § 62 Absatz 5 Satz 
     8 UmwG, § 327c Absatz 2 AktG erstattete 
     schriftliche Bericht über die 
     Voraussetzungen für die Übertragung 
     der Aktien der Minderheitsaktionäre der 
     BHS tabletop AG auf die BHS Verwaltungs AG 
     und zur Erläuterung und Begründung der 
     Angemessenheit der festgelegten 
     Barabfindung vom 3. August 2020 
     einschließlich seiner Anlagen; 
   - der gemäß §§ 62 Absatz 5 Satz 8 UmwG, 
     327c Absatz 2 Satz 2 und 4 AktG erstattete 
     Prüfungsbericht des vom Landgericht 
     Nürnberg-Fürth ausgewählten und bestellten 
     sachverständigen Prüfers WEDDING & Cie. 
     GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
     Frankfurt am Main, unter Hinzuziehung der 
     Sachverständigen für Unternehmensbewertung 
     Dr. Anke Nestler, über die Prüfung der 
     Angemessenheit der Barabfindung vom 31. 
     Juli 2020; 
   - der Verschmelzungsvertrag zwischen der BHS 
     Verwaltungs AG als übernehmender 
     Gesellschaft und der BHS tabletop AG als 
     übertragender Gesellschaft vom 30. Juni 
     2020; 
   - die Jahresabschlüsse und die Lageberichte, 
     die Konzernabschlüsse und die 
     Konzernlageberichte der BHS tabletop AG 
     für die Geschäftsjahre 2017, 2018 und 
     2019; 
   - die Jahresabschlüsse der BHS Verwaltungs 
     AG für die Geschäftsjahre 2017, 2018 und 
     2019; 
   - der gemäß § 8 UmwG vorsorglich 
     erstattete gemeinsamer 
     Verschmelzungsbericht der Vorstände der 
     BHS Verwaltungs AG und der BHS tabletop AG 
     vom 3. August 2020; 
   - der gemäß §§ 60, 12 UmwG vorsorglich 
     erstattete Prüfungsbericht des vom 
     Landgericht Nürnberg-Fürth ausgewählten 
     und bestellten gemeinsamen 
     sachverständigen Prüfers WEDDING & Cie. 
     GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
     Frankfurt am Main, unter Hinzuziehung der 
     Sachverständigen für Unternehmensbewertung 
     Dr. Anke Nestler, über die Prüfung des 
     Verschmelzungsvertrags zwischen der BHS 
     Verwaltungs AG und der BHS tabletop AG vom 
     31. Juli 2020; 
   - die Gewährleistungserklärung der 
     Commerzbank AG gemäß §§ 62 Absatz 5 
     Satz 8 UmwG, 327b Absatz 3 AktG vom 30. 
     Juli 2020. 
 
   Die Unterlagen werden auch während der ordentlichen Hauptversammlung der BHS 
   tabletop AG am 22. September 2020 auf der Internetseite der BHS tabletop AG 
   zugänglich sein. 
 
*Weitere Angaben und Hinweise* 
 
Die Durchführung der Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung führt zu einigen 
Modifikationen beim Ablauf der Versammlung sowie der Ausübung der Aktionärsrechte. 
Daher bitten wir um besondere Beachtung der nachfolgenden Hinweise, insbesondere zur 
Möglichkeit der Verfolgung der Hauptversammlung in Bild und Ton, zur Ausübung des 
Stimmrechts und zur Wahrnehmung der Frage- und Widerspruchsmöglichkeit. 
 
*Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte* 
 
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der 
Gesellschaft EUR 8.724.684,66 und ist in 3.412.800 nennwertlose Inhaberstückaktien 
eingeteilt. Die Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte zum Zeitpunkt der Einberufung der 
Hauptversammlung beträgt damit 3.412.800. 
 
*Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des 
Stimmrechts* 
 
Zur stimmberechtigten Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung sind diejenigen 
Aktionäre berechtigt, die sich zur Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in 
Textform und in deutscher Sprache bei der Gesellschaft angemeldet haben. Das Recht der 
Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertreter) zur physischen Anwesenheit vor Ort sowie eine elektronische 
Teilnahme im Sinne von § 118 Absatz 1 Satz 2 AktG ist ausgeschlossen. 
 
Die Aktionäre haben neben der Anmeldung ihre Berechtigung zur Teilnahme an der 
virtuellen Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts durch einen in Textform 
erstellten besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut zu 
erbringen. Der Nachweis des Anteilsbesitzes hat sich auf den Beginn des 1. September 
2020, 00:00 Uhr (MESZ), (Nachweisstichtag) zu beziehen. 
 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

August 11, 2020 09:06 ET (13:06 GMT)

DJ DGAP-HV: BHS tabletop Aktiengesellschaft: -3-

Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft unter der 
nachfolgenden Adresse bis spätestens *Dienstag, den 15. September 2020, 24:00 Uhr 
(MESZ)*, zugegangen sein: 
 
 BHS tabletop AG 
 c/o Computershare Operations Center 
 80249 München 
 Fax: +49 89 30903-74675 
 E-Mail: anmeldestelle@computershare.de 
 
Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes unter der 
vorstehend genannten Adresse werden den Aktionären Anmeldebestätigungen sowie 
Informationen über den elektronischen Zugang für die virtuelle Hauptversammlung 
übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Anmeldebestätigungen sicherzustellen, bitten 
wir die Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung des Nachweises ihres 
Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu tragen. 
 
*Bedeutung des Nachweisstichtags* 
 
Der Nachweisstichtag ist das entscheidende Datum für den Umfang und die Ausübung des 
Teilnahme- und Stimmrechts im Zusammenhang mit der virtuellen Hauptversammlung. Im 
Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung 
oder die Ausübung des Stimmrechts nur als Aktionär, wer einen Nachweis des 
Anteilsbesitzes zum Nachweisstichtag erbracht hat. Veränderungen im Aktienbestand nach 
dem Nachweisstichtag haben hierfür keine Bedeutung. 
 
Auch im Falle einer vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes 
nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts 
ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag 
maßgeblich; das heißt, Veräußerungen nach dem Nachweisstichtag haben 
keine Auswirkung auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts. 
Entsprechendes gilt für den Erwerb und den Hinzuerwerb von Aktien nach dem 
Nachweisstichtag. 
 
Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien und 
ist kein relevantes Datum für eine eventuelle Dividendenberechtigung. 
 
*Details zum passwortgeschützten Aktionärsportal der Gesellschaft* 
 
Ab dem 1. September 2020 steht auf der Internetseite der Gesellschaft unter 
 
https://www.bhs-tabletop.de/Aktionaersportal 
 
das passwortgeschützte Aktionärsportal der Gesellschaft zur Verfügung. Aktionäre, die 
sich ordnungsgemäß angemeldet und ihren Anteilsbesitz nachgewiesen haben, können 
über das passwortgeschützte Aktionärsportal die virtuelle Hauptversammlung am 22. 
September 2020 live in Bild und Ton verfolgen. 
 
Ferner können Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet und ihren Anteilsbesitz 
nachgewiesen haben, gemäß den dafür vorgesehenen Verfahren über das 
passwortgeschützte Aktionärsportal ihr Stimmrecht im Wege der elektronischen Briefwahl 
ausüben, elektronisch Vollmacht und Weisung an die Stimmrechtsvertreter der 
Gesellschaft erteilen, ändern oder widerrufen, Fragen einreichen und während der 
Hauptversammlung Widerspruch gegen einen Beschluss der Hauptversammlung einlegen. 
 
Die für die Nutzung des passwortgeschützten Aktionärsportals erforderlichen 
individualisierten Zugangsdaten werden den Aktionären nach Zugang einer 
ordnungsgemäßen Anmeldung und einer ordnungsgemäßen Bescheinigung über den 
Anteilsbesitz, jeweils mit der Anmeldebestätigung zugesandt. 
 
*Verfahren für die Stimmabgabe durch Briefwahl* 
 
Die Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten können ihre Stimme durch Briefwahl abgeben. 
Zur Ausübung des Stimmrechts im Wege der Briefwahl sind nur diejenigen Aktionäre 
berechtigt, die sich ordnungsgemäß angemeldet und ihren Anteilsbesitz nachgewiesen 
haben. 
 
Bevollmächtigte einschließlich bevollmächtigter Intermediäre (z.B. 
Kreditinstitute), Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberater sowie Personen, die sich 
geschäftsmäßig gegenüber Aktionären zur Ausübung des Stimmrechts in der 
Hauptversammlung erbieten, können sich ebenfalls der Briefwahl bedienen. 
 
Die Stimmabgabe im Wege der Briefwahl erfolgt schriftlich oder im Wege elektronischer 
Kommunikation. 
 
a) Die Stimmabgabe im Wege der Briefwahl kann 
   schriftlich unter Nutzung des auf der 
   Anmeldebestätigung abgedruckten 
   Briefwahlformulars erfolgen. Die Stimmabgaben 
   per Briefwahlformular müssen bis spätestens 
   *Montag, den 21. September 2020, 24:00 Uhr 
   (MESZ)*, der Gesellschaft unter der 
   nachfolgend genannten Adresse zugehen. 
 
    BHS tabletop AG 
    c/o Computershare Operations Center 
    80249 München 
    Fax: +49 89 30903-74675 
b) Die Stimmabgabe im Wege der Briefwahl kann 
   ferner mittels elektronischer Kommunikation 
   erfolgen. Zu diesem Zweck steht den 
   Aktionären, die sich ordnungsgemäß 
   angemeldet und der Gesellschaft ihren 
   Anteilsbesitz nachgewiesen haben, das 
   passwortgeschützte Aktionärsportal unter der 
   Internetadresse 
 
   *https://www.bhs-tabletop.de/Aktionaersportal* 
 
   zur Verfügung. Die notwendigen Zugangsdaten 
   für das Aktionärsportal bitten wir die 
   Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten der per 
   Post übersandten Anmeldebestätigung zu 
   entnehmen. Mittels elektronischer 
   Kommunikation ist die Stimmabgabe per 
   Briefwahl (ebenso wie deren Änderung und 
   Widerruf) noch am Tag der Hauptversammlung 
   möglich, und zwar bis zum Beginn des 
   Abstimmungsvorgangs in der Hauptversammlung am 
   22. September 2020. 
 
   Bitte beachten Sie, dass bei Stimmabgabe im 
   Wege der Briefwahl mittels elektronischer 
   Kommunikation über das Aktionärsportal eine 
   anderweitige Briefwahl oder Vollmachts- und 
   Weisungserteilung gegenstandslos ist. 
 
*Verfahren für die Stimmabgabe durch die von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertreter* 
 
Die Gesellschaft bietet denjenigen Aktionären, die sich ordnungsgemäß angemeldet 
und der Gesellschaft ihren Anteilsbesitz nachgewiesen haben, und deren 
Bevollmächtigten, ferner an, von der Gesellschaft benannte, weisungsgebundene 
Stimmrechtsvertreter mit der Ausübung des Stimmrechts im Rahmen der virtuellen 
Hauptversammlung zu bevollmächtigen. 
 
Den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern müssen in der Vollmacht 
verbindliche Weisungen für die Stimmrechtsausübung erteilt werden. Die 
Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, gemäß den ihnen erteilten Weisungen 
abzustimmen. Die betreffenden Weisungen bedürfen ebenso wie die Vollmacht der Textform; 
gleiches gilt für den Widerruf der Vollmacht und der darin erteilten Weisungen sowie 
deren Änderungen. 
 
Die Vertretung durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter ist auf die 
weisungsgebundene Ausübung des Stimmrechts beschränkt. Aufträge zu Wortmeldungen oder 
Fragen, zum Stellen von Anträgen oder zum Einlegen von Widersprüchen gegen 
Hauptversammlungsbeschlüsse nehmen die von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertreter nicht entgegen. 
 
Für die Bevollmächtigung kann das auf der Anmeldebestätigung aufgedruckte Formular zur 
Vollmacht- und Weisungserteilung an von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter 
verwendet werden. Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertreter (sowie ggf. eine Änderung und der Widerruf erteilter 
Vollmachten und Weisungen) müssen der Gesellschaft bis spätestens *Montag, den 21. 
September 2020, 24:00 Uhr (MESZ)*, unter der nachfolgend genannten Adresse zugehen: 
 
 BHS tabletop AG 
 c/o Computershare Operations Center 
 80249 München 
 Fax: +49 89 30903-74675 
 E-Mail: anmeldestelle@computershare.de 
 
Die Erteilung von Vollmacht und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft 
sowie der Widerruf der Vollmacht oder eine Änderung der Weisungen können auch 
durch Erklärung über elektronische Kommunikation unter Nutzung des passwortgeschützten 
Aktionärsportals erfolgen, das die Gesellschaft unter der Internetadresse 
 
https://www.bhs-tabletop.de/Aktionaersportal 
 
zur Verfügung stellt. Die notwendigen Zugangsdaten für das Aktionärsportal können die 
Aktionäre bzw. Ihre Bevollmächtigten der per Post übersandten Anmeldebestätigung 
entnehmen. Über das Aktionärsportal können Vollmacht und Weisungen an die 
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft noch während der Hauptversammlung bis zum Beginn 
des Abstimmungsvorgangs in der Hauptversammlung am 22. September 2020 erteilt bzw. 
geändert oder widerrufen werden. Bitte beachten Sie, dass bei Erteilung von Vollmacht 
und Weisung an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft durch Erklärung über 
elektronische Kommunikation unter Nutzung des passwortgeschützten Aktionärsportals eine 
anderweitige Übersendung von Vollmacht und Weisung an die Stimmrechtsvertreter 
gegenstandslos ist. 
 
*Verfahren für die Stimmabgabe durch andere Bevollmächtigte* 
 
Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet und der Gesellschaft ihren 
Anteilsbesitz nachgewiesen haben, können auch andere Bevollmächtigte - zum Beispiel 
einen Intermediär (z.B. ein Kreditinstitut), eine Aktionärsvereinigung, einen 
Stimmrechtsberater, eine Person, die sich geschäftsmäßig gegenüber Aktionären zur 
Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung erbietet, oder einen anderen Dritten - 
bevollmächtigen, um ihr Stimmrecht in der virtuellen Hauptversammlung ausüben zu 
lassen. 
 
Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder 
mehrere von diesen zurückweisen. 
 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

August 11, 2020 09:06 ET (13:06 GMT)

Bevollmächtigte (mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter) 
können nicht physisch an der Hauptversammlung teilnehmen. Bevollmächtigte können das 
Stimmrecht für von ihnen vertretene Aktionäre lediglich im Wege der Briefwahl oder 
durch Erteilung von (Unter-)Vollmacht an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft 
ausüben. Die Nutzung des passwortgeschützten Aktionärsportals durch den 
Bevollmächtigten setzt voraus, der dieser vom Vollmachtgeber die mit der 
Anmeldebestätigung zur Hauptversammlung versandten persönlichen Zugangsdaten erhält, 
sofern die Zugangsdaten nicht direkt an den Bevollmächtigten versandt wurden. 
 
Auf die Vollmacht finden die gesetzlichen Vorschriften Anwendung. Die Erteilung der 
Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der 
Gesellschaft bedürfen daher der Textform, wenn weder ein Kreditinstitut oder ein 
sonstiger Intermediär, noch eine Aktionärsvereinigung, ein Stimmrechtsberater oder eine 
sonstige, einem Intermediär gemäß § 135 Absatz 8 AktG gleichgestellte Person 
bevollmächtigt werden. 
 
Bei der Bevollmächtigung eines Kreditinstituts oder eines sonstigen Intermediärs, einer 
Aktionärsvereinigung, eines Stimmrechtsberaters oder einer sonstigen, einem Intermediär 
gemäß § 135 Absatz 8 AktG gleichgestellten Person gelten die besonderen 
gesetzlichen Vorschriften des § 135 AktG, die u.a. verlangen, dass die Vollmacht 
nachprüfbar festzuhalten ist. Das allgemeine gesetzliche Textformerfordernis findet bei 
diesen Vollmachtempfängern demgegenüber nach überwiegender Auffassung keine Anwendung. 
Die betreffenden Vollmachtempfänger setzen jedoch unter Umständen eigene 
Formerfordernisse fest. Einzelheiten sind ggf. bei dem jeweiligen Vollmachtempfänger zu 
erfragen. 
 
Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft einen oder 
mehrere der weiteren Bevollmächtigten zurückweisen. 
 
Vollmachtformulare, die zur Vollmachtserteilung verwendet werden können, werden 
teilnahmeberechtigten Aktionären zusammen mit der Anmeldebestätigung zur 
Hauptversammlung übersandt. 
 
Die Erteilung und der Widerruf der Vollmacht können sowohl durch Erklärung gegenüber 
der Gesellschaft als auch durch Erklärung gegenüber dem zu Bevollmächtigenden erfolgen. 
Für die Erteilung und den Widerruf der Vollmacht durch Erklärung gegenüber der 
Gesellschaft sowie die Übermittlung des Nachweises einer gegenüber dem 
Bevollmächtigten erklärten Vollmacht bzw. deren Widerruf steht nachfolgend genannte 
Adresse zur Verfügung, an welche insbesondere auch eine elektronische Übermittlung 
per E-Mail erfolgen kann: 
 
 BHS tabletop AG 
 c/o Computershare Operations Center 
 80249 München 
 Fax: +49 89 30903-74675 
 E-Mail: anmeldestelle@computershare.de 
 
Sofern nicht die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft bevollmächtigt werden, gilt: 
Eine durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft erteilte Vollmacht bzw. deren Widerruf 
sowie die Übermittlung des Nachweises einer gegenüber dem Bevollmächtigten 
erklärten Vollmacht bzw. deren Widerruf müssen der Gesellschaft unter der vorgenannten 
Adresse bis spätestens *Montag, den 21. September 2020, 24:00 Uhr (MESZ)*, zugehen. 
 
*Bild- und Tonübertragung der gesamten Hauptversammlung im Internet* 
 
Die gesamte Hauptversammlung wird am 22. September 2020 für Aktionäre, die sich 
ordnungsgemäß angemeldet und der Gesellschaft ihren Anteilsbesitz nachgewiesen 
haben, und ihre Bevollmächtigten ab 11:00 Uhr (MESZ) mit Bild und Ton live übertragen. 
Die Live-Übertragung erfolgt über das passwortgeschützte Aktionärsportal unter der 
Internetadresse 
 
https://www.bhs-tabletop.de/Aktionaersportal 
 
Die notwendigen Zugangsdaten für das Aktionärsportal können die Aktionäre bzw. ihre 
Bevollmächtigten der per Post versandten Anmeldebestätigung entnehmen. 
 
*Anträge, Wahlvorschläge, Auskunftsverlangen, Fragen, Widerspruch (Angaben zu den 
Rechten der Aktionäre nach § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127, Aktiengesetz, § 1 Abs. 2 
Satz 1 Nr. 3 i.V.m Satz 2 COVID-19-Maßnahmengesetz, § 245 Nr. 1 Aktiengesetz, § 1 
Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 COVID-19-Maßnahmengesetz)* 
 
a) *Ergänzungsanträge zur Tagesordnung gemäß § 122 Absatz 2 AktG* 
 
   Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder 
   den anteiligen Betrag von 500.000 Euro erreichen, können verlangen, dass 
   Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. 
 
   Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder Beschlussvorlage beiliegen. 
   Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor 
   dem Tag des Zugangs des Verlangens bei der Gesellschaft Inhaber der Aktien 
   sind. 
 
   Das Verlangen muss der Gesellschaft schriftlich (ersatzweise auch in 
   elektronischer Form gemäß § 126a BGB) mindestens 30 Tage vor der 
   Versammlung, also bis *Samstag, den 22. August 2020, 24:00 Uhr (MESZ)*, unter 
   folgender Adresse bzw. E-Mail-Adresse zugehen: 
 
    BHS tabletop AG 
    Hauptversammlung 
    Ludwigsmühle 1 
    95100 Selb 
    Deutschland 
    per E-Mail: 
    hauptversammlung@bhs-tabletop.de 
b) *Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Absatz 1 und 
   127 AktG* 
 
   Jeder Aktionär hat das Recht, Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand 
   und/oder Aufsichtsrat zu Punkten der Tagesordnung (nebst Begründung) sowie 
   Wahlvorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern 
   zu übersenden, soweit entsprechende Wahlen auf der Tagesordnung stehen. 
   Wahlvorschläge bedürfen keiner Begründung. 
 
   Die Gesellschaft wird zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge 
   von Aktionären, einschließlich des Namens und Wohnorts bzw. Sitzes des 
   Aktionärs sowie zugänglich zu machender Begründungen und gegebenenfalls 
   versehen mit den nach § 127 Satz 4 Aktiengesetz zu ergänzenden Inhalten, 
   unverzüglich nach ihrem Eingang unter der Internetadresse 
 
   *https://www.bhs-tabletop.de/de/investor-relations/Finanzkalender-und-Hauptver 
   sammlung* 
 
   und dort unter *"Hauptversammlung"* veröffentlichen. Dabei werden Gegenanträge 
   und Wahlvorschläge berücksichtigt, die spätestens bis *Montag, den 7. 
   September 2020, 24:00 Uhr (MESZ)*, mit dem Nachweis der Aktionärseigenschaft 
   bei der unter a) genannten Adresse bzw. E-Mail-Adresse eingehen. Die 
   Gegenanträge und Wahlvorschläge können bis zu diesem Zeitpunkt auch per 
   Telefax *(nur: +49 9287 73-1114)* übermittelt werden. Anderweitig adressierte 
   Gegenanträge und Wahlvorschläge sowie Gegenanträge ohne Begründung werden 
   nicht berücksichtigt. Die Gesellschaft kann auch noch unter bestimmten 
   weiteren, in den §§ 126 bzw. 127 AktG näher geregelten Voraussetzungen von 
   einer Zugänglichmachung ganz oder teilweise absehen oder Gegenanträge bzw. 
   Wahlvorschläge und deren Begründungen zusammenfassen. Etwaige Stellungnahmen 
   der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse 
   veröffentlicht. 
 
   Form- und fristgerecht bei der Gesellschaft zugegangene und zugänglich zu 
   machende Gegenanträge nach § 126 Absatz 1 AktG und Wahlvorschläge nach § 127 
   AktG werden als in der Hauptversammlung gestellt behandelt, sofern sie von 
   Aktionären übersendet wurden, die sich fristgerecht angemeldet und den 
   Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht haben. 
c) *Fragemöglichkeit der Aktionäre im Wege elektronischer Kommunikation nach § 1 
   Absatz 2 COVID-19-Maßnahmengesetz* 
 
   Auf Grundlage des COVID-19-Maßnahmengesetzes ist den Aktionären in der 
   virtuellen Hauptversammlung eine Fragemöglichkeit im Wege der elektronischen 
   Kommunikation einzuräumen. Ein Recht auf Antwort ist damit nicht verbunden. 
 
   Mit Zustimmung des Aufsichtsrats hat der Vorstand der BHS tabletop AG 
   entschieden, dass den Aktionären, die sich ordnungsgemäß angemeldet und 
   der Gesellschaft ihren Anteilsbesitz nachgewiesen haben, bzw. ihren 
   Bevollmächtigten für die diesjährige virtuelle Hauptversammlung gemäß § 1 
   Absatz 2 COVID-19-Maßnahmengesetzes eine Fragemöglichkeit im Wege der 
   elektronischen Kommunikation eingeräumt wird und Fragen bis spätestens zwei 
   Tage vor der Hauptversammlung im Wege elektronischer Kommunikation 
   einzureichen sind. 
 
   Zur Hauptversammlung angemeldete Aktionäre bzw. deren Bevollmächtigte können 
   der Gesellschaft daher ihre Fragen nur bis *Samstag, 19. September 2020, 24:00 
   Uhr (MESZ)*, im passwortgeschützten Aktionärsportal unter der Internetadresse 
 
   *https://www.bhs-tabletop.de/Aktionaersportal* 
 
   übermitteln. Die notwendigen Zugangsdaten für das Aktionärsportal können die 
   Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten der per Post übersandten 
   Anmeldebestätigung entnehmen. 
 
   Nach diesem Zeitpunkt und insbesondere während der virtuellen Hauptversammlung 
   können keine Fragen gestellt werden. 
 
   Der Vorstand entscheidet nach pflichtgemäßem, freiem Ermessen, welche 
   Fragen er wie beantwortet. Er kann dabei insbesondere Fragen zusammenfassen 
   und im Interesse der anderen Aktionäre sinnvolle Fragen auswählen. Fragen in 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

August 11, 2020 09:06 ET (13:06 GMT)

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