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DGAP-HV: TRATON SE: Bekanntmachung der -4-

DJ DGAP-HV: TRATON SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 23.09.2020 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: TRATON SE / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
TRATON SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 23.09.2020 
in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2020-08-12 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
TRATON SE München International Securities 
Identification Number (ISIN) DE000TRAT0N7 
Wertpapierkennnummer (WKN): TRAT0N 
 
Das am 28. März 2020 in Kraft getretene Gesetz über 
Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, 
Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur 
Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie 
(_C19-AuswBekG_) eröffnet die Möglichkeit, ordentliche 
Hauptversammlungen des Jahres 2020 ohne physische 
Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigen 
abzuhalten (virtuelle Hauptversammlung). Angesichts der 
auf absehbare Zeit andauernden COVID-19-Pandemie, der 
vom Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und 
Pflege insoweit beschlossenen Verhaltensregeln und des 
Ziels der Vermeidung von Gesundheitsrisiken für die 
Aktionäre, die internen und externen Mitarbeiter sowie 
die Organmitglieder der Gesellschaft hat der Vorstand 
der TRATON SE mit Zustimmung des Aufsichtsrats 
beschlossen, von der Möglichkeit der virtuellen 
Hauptversammlung Gebrauch zu machen. 
 
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 
(virtuelle Hauptversammlung) 
 
Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre, 
 
wir laden Sie hiermit zu der am *Mittwoch, dem 23. 
September 2020, um 10.00 Uhr (MESZ)*, stattfindenden 
ordentlichen Hauptversammlung der TRATON SE ein. 
 
Die Versammlung findet ohne physische Präsenz der 
Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten im Truck Forum, 
Dachauer Straße 570, 80995 München, statt. Die 
gesamte Versammlung wird nach § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 
C19-AuswBekG in Verbindung mit § 19 Abs. 4 der Satzung 
der Gesellschaft unter der Internetadresse 
 
www.traton.com/hauptversammlung 
 
für die ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre über 
das passwortgeschützte Online-Portal der Gesellschaft 
(Aktionärsportal) in Bild und Ton übertragen; diese 
Übertragung ermöglicht keine Teilnahme an der 
Hauptversammlung im Sinne von § 118 Abs. 1 Satz 2 AktG* 
(vgl. die näheren Hinweise nach der Wiedergabe der 
Tagesordnung mit den Beschlussvorschlägen). 
 
* Die für Aktiengesellschaften mit Sitz in Deutschland 
maßgeblichen Vorschriften, insbesondere des HGB 
und des AktG, finden auf die Gesellschaft aufgrund der 
Verweisungsnormen der Art. 5, Art. 9 Abs. 1 lit. c) 
ii), Art. 53 sowie Art. 61 der Verordnung (EG) Nr. 
2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 2001 über das Statut 
der Europäischen Gesellschaft (SE) (_SE-VO_) Anwendung, 
soweit sich aus spezielleren Vorschriften der SE-VO 
nichts anderes ergibt. 
 
*Tagesordnung* 
 
und Vorschläge zur Beschlussfassung für die ordentliche 
Hauptversammlung der TRATON SE am Mittwoch, dem 23. 
September 2020: 
 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   der TRATON SE und des gebilligten 
   Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2019 sowie 
   des für die TRATON SE und den TRATON Konzern 
   zusammengefassten Lageberichts für das 
   Geschäftsjahr 2019 einschließlich des 
   Berichts des Aufsichtsrats* 
 
   Die unter dem Tagesordnungspunkt 1 genannten 
   Unterlagen enthalten auch den 
   Vergütungsbericht, den erläuternden Bericht zu 
   den Angaben nach § 289a Abs. 1, § 315a Abs. 1 
   HGB, den Bericht nach § 289 Abs. 4 HGB sowie 
   die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 
   289f, § 315d HGB. Die Unterlagen sind im 
   Internet unter 
 
   www.traton.com/hauptversammlung 
 
   zugänglich. Zudem werden diese Unterlagen in 
   der Hauptversammlung näher erläutert werden. Zu 
   dem Tagesordnungspunkt 1 ist keine 
   Beschlussfassung vorgesehen, da der 
   Aufsichtsrat den vom Vorstand aufgestellten 
   Jahres- und Konzernabschluss gemäß den 
   gesetzlichen Bestimmungen am 20. Februar 2020 
   gebilligt hat. 
2. *Verwendung des Bilanzgewinns* 
 
   Bis zum Ablauf des 31. Dezember 2019 bestand 
   zwischen der Volkswagen AG als herrschender 
   Gesellschaft und der TRATON SE als beherrschter 
   Gesellschaft ein Beherrschungs- und 
   Gewinnabführungsvertrag. Die TRATON SE war 
   daher verpflichtet, den im Einzelabschluss der 
   TRATON SE für das Geschäftsjahr 2019 
   ausgewiesenen Jahresüberschuss an die 
   Volkswagen AG abzuführen. Gleichwohl will die 
   TRATON SE, wie bereits im Wertpapierprospekt 
   der Gesellschaft vom 14. Juni 2019 unter Ziffer 
   8.3 ('_2019 Dividend_') erläutert, eine 
   Dividende an ihre Aktionäre ausschütten. Aus 
   diesem Grund hat die TRATON SE im Geschäftsjahr 
   2019 einen Teil ihrer Kapitalrücklagen in 
   ausschüttungsfähigen Bilanzgewinn umgewandelt. 
 
   Daher schlagen Vorstand und Aufsichtsrat vor, 
   den Bilanzgewinn der TRATON SE für das 
   abgelaufene Geschäftsjahr 2019 in Höhe von EUR 
   600.000.000,00 wie folgt zu verwenden: 
 
   Ausschüttung einer        EUR 500.000.000,00 
   Dividende von EUR 1,00 je 
   dividendenberechtigter 
   Stückaktie: 
   Einstellung in            EUR 0,00 
   Gewinnrücklagen: 
   Gewinnvortrag:            EUR 100.000.000,00 
 
   Für den Fall, dass die Gesellschaft zum 
   Zeitpunkt der Hauptversammlung eigene Aktien 
   hält, die gemäß § 71b AktG nicht 
   dividendenberechtigt sind, wird der 
   Hauptversammlung vorgeschlagen, bei einer 
   unveränderten Dividende von EUR 1,00 je 
   dividendenberechtigter Stückaktie den auf nicht 
   dividendenberechtigte Stückaktien entfallenden 
   Teilbetrag des Bilanzgewinns auf neue Rechnung 
   vorzutragen. 
 
   Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG ist der 
   Anspruch auf Auszahlung der Dividende am 
   dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss 
   folgenden Geschäftstag, das heißt am 28. 
   September 2020, fällig. 
3. *Entlastung des Vorstands* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern des 
   Vorstands Entlastung für diesen Zeitraum zu 
   erteilen. 
4. *Entlastung des Aufsichtsrats* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern des 
   Aufsichtsrats Entlastung für diesen Zeitraum zu 
   erteilen. 
5. *Wahl des Abschlussprüfers* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ernst & Young 
   GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, 
 
   a) zum Abschlussprüfer und 
      Konzernabschlussprüfer für das 
      Geschäftsjahr 2020 sowie zum Prüfer für 
      eine etwaige prüferische Durchsicht 
      zusätzlicher unterjähriger 
      Finanzinformationen im Sinne von § 115 
      Abs. 7 WpHG im Geschäftsjahr 2020 
 
      und 
   b) zum Prüfer für eine etwaige prüferische 
      Durchsicht zusätzlicher unterjähriger 
      Finanzinformationen im Sinne von § 115 
      Abs. 7 WpHG im Geschäftsjahr 2021 bis zur 
      nächsten Hauptversammlung 
 
   zu bestellen. 
 
   Der Wahlvorschlag stützt sich auf die 
   Empfehlung und Präferenz des 
   Prüfungsausschusses. Auf Grundlage eines 
   gemäß Art. 16 der Verordnung (EU) Nr. 
   537/2014 des Europäischen Parlaments und des 
   Rates vom 16. April 2014 über spezifische 
   Anforderungen an die Abschlussprüfung bei 
   Unternehmen von öffentlichem Interesse und zur 
   Aufhebung des Beschlusses 2005/909/EG der 
   Kommission (_Abschlussprüferverordnung_) 
   durchgeführten Auswahlverfahrens, an dem nur 
   eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 
   teilgenommen hat, hat der Prüfungsausschuss dem 
   Aufsichtsrat die Ernst & Young GmbH 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, 
   empfohlen. 
 
   Der Prüfungsausschuss hat erklärt, dass seine 
   Empfehlung frei von ungebührlicher 
   Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine 
   die Auswahlmöglichkeiten beschränkende Klausel 
   im Sinne von Art. 16 Abs. 6 der 
   Abschlussprüferverordnung auferlegt wurde. 
 
   Es ist beabsichtigt, über Tagesordnungspunkt 5 
   lit. a) bzw. 5 lit. b) einzeln abstimmen zu 
   lassen. 
6. *Satzungsänderung* 
 
   Die Voraussetzungen für die Teilnahme an der 
   Hauptversammlung und die Ausübung des 
   Stimmrechts wurden durch das Gesetz zur 
   Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie 
   (_ARUG II_) geändert. Bei Inhaberaktien 
   börsennotierter Gesellschaften soll nach dem 
   geänderten § 123 Abs. 4 S. 1 AktG zukünftig für 
   die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die 
   Ausübung des Stimmrechts der Nachweis des 
   Letztintermediärs gemäß dem neu 
   eingefügten § 67c Abs. 3 AktG ausreichen. Nach 
   § 18 Abs. 3 S. 1 der Satzung der Gesellschaft 
   ist entsprechend den Vorgaben der derzeit 
   geltenden Fassung des § 123 Abs. 4 S. 1 AktG 
   zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur 
   Ausübung des Stimmrechts ein in Textform und in 
   deutscher oder englischer Sprache erstellter 
   besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes durch 
   das depotführende Institut erforderlich. 
 
   Das ARUG II ist zum 1. Januar 2020 in Kraft 
   getreten. Die Änderungen des § 123 Abs. 4 
   S. 1 AktG und der neu vorgesehene § 67c AktG 
   finden gemäß § 26j Abs. 4 EGAktG ab dem 3. 
   September 2020 und erstmals auf 
   Hauptversammlungen, die nach dem 3. September 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

August 12, 2020 09:05 ET (13:05 GMT)

DJ DGAP-HV: TRATON SE: Bekanntmachung der -2-

2020 einberufen werden, Anwendung. Sie werden 
   damit bereits vor der ordentlichen 
   Hauptversammlung der Gesellschaft im Jahr 2021 
   anwendbar sein. 
 
   Um ein Abweichen der Regelungen zu diesem 
   Nachweis für die Teilnahme an der 
   Hauptversammlung der Gesellschaft oder der 
   Ausübung des Stimmrechts in Satzung und Gesetz 
   zu vermeiden, soll bereits jetzt die Anpassung 
   der Satzung beschlossen werden. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, 
   zu beschließen: 
 
   § 18 Abs. 3 der Satzung wird wie folgt neu 
   gefasst: 
 
   'Für den Nachweis des Aktienbesitzes nach 
   Absatz 1 ist ein besonderer Nachweis des 
   Anteilsbesitzes erforderlich. Ein Nachweis über 
   den Anteilsbesitz gemäß § 67c Abs. 3 AktG 
   ist hierfür in jedem Fall ausreichend. Der 
   Nachweis des Anteilsbesitzes hat sich auf den 
   Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung 
   zu beziehen und muss der Gesellschaft so zeitig 
   zugehen, dass die gesetzlich festgelegte Frist 
   für den Zugang des Nachweises bei der 
   Gesellschaft gewahrt ist. In der Einberufung 
   kann eine kürzere, in Tagen zu bemessende Frist 
   vorgesehen werden.' 
 
*Weitere Angaben* 
 
*Internetseite der Gesellschaft und dort zugängliche 
Unterlagen und Informationen sowie Veröffentlichungen 
in anderen Medien* 
 
Diese Einladung zur Hauptversammlung, die der 
Hauptversammlung zugänglich zu machenden Unterlagen, 
einschließlich der erforderlichen Informationen 
nach § 124a AktG, Anträge von Aktionären sowie 
weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der 
Aktionäre nach Art. 56 Satz 2 und 3 SE-VO, Art. 50 Abs. 
2 SEAG, § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127 und § 131 
Abs. 1 AktG sind ab Einberufung der Hauptversammlung 
über die Internetseite der Gesellschaft unter 
 
www.traton.com/hauptversammlung 
 
abrufbar. 
 
Die Einberufung der Hauptversammlung ist im 
Bundesanzeiger vom 12. August 2020 veröffentlicht und 
wurde solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, 
bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die 
Informationen in der gesamten Europäischen Union 
verbreiten. 
 
In der Anlage zu dieser Einberufung sind die gemäß 
Datenschutzgrundverordnung erforderlichen Hinweise zum 
Datenschutz abgedruckt. 
 
*Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der 
Einberufung der Hauptversammlung* 
 
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 
beträgt das Grundkapital der Gesellschaft 500.000.000 
Euro und ist eingeteilt in 500.000.000 auf den Inhaber 
lautende Stückaktien. Jede Stückaktie gewährt eine 
Stimme. Die Gesellschaft hat keine eigenen Aktien. Zum 
Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beläuft 
sich die Gesamtzahl der Aktien und der Stimmrechte 
somit jeweils auf 500.000.000. 
 
*Durchführung der Hauptversammlung als virtuelle 
Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre 
und ihrer Bevollmächtigten, Übertragung in Bild 
und Ton* 
 
Mit Blick auf die fortdauernde COVID-19-Pandemie wird 
die ordentliche Hauptversammlung am 23. September 2020 
auf Grundlage des C19-AuswBekG als virtuelle 
Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre 
und ihrer Bevollmächtigten mit der Möglichkeit zur 
Verfolgung der virtuellen Hauptversammlung und 
Stimmrechtsausübung im Wege der elektronischen 
Zuschaltung (_Zuschaltung_) durchgeführt. Eine 
Teilnahme im Sinne des § 118 Abs. 1 Satz 2 AktG ist 
nicht vorgesehen. 
 
Die Aktionäre und ihre Bevollmächtigten (mit Ausnahme 
der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft) können daher 
nicht physisch an der Hauptversammlung teilnehmen. 
Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre können die 
gesamte Hauptversammlung am 23. September 2020 ab 10.00 
Uhr (MESZ) jedoch in voller Länge live per Bild- und 
Tonübertragung unter der Internetadresse 
 
www.traton.com/hauptversammlung 
 
über das passwortgeschützte Online-Portal der 
Gesellschaft (_Aktionärsportal_) verfolgen. Den 
ordnungsgemäß angemeldeten Aktionären wird 
anstelle der herkömmlichen Eintrittskarte eine 
Zugangskarte zugeschickt. Die Zugangskarte enthält 
unter anderem die individuellen Zugangsdaten, mit denen 
die Aktionäre das unter der Internetadresse 
 
www.traton.com/hauptversammlung 
 
zugängliche passwortgeschützte Aktionärsportal nutzen 
können. 
 
Die Eröffnung durch den Versammlungsleiter und die Rede 
des Vorstands können auch von sonstigen Interessierten 
unter 
 
www.traton.com/hauptversammlung 
 
live über das Internet verfolgt werden. Unter derselben 
Internetadresse steht nach der Hauptversammlung eine 
Aufzeichnung der Eröffnung durch den Versammlungsleiter 
und der Rede des Vorstands, nicht aber der gesamten 
Hauptversammlung, zur Verfügung. 
 
*Passwortgeschütztes Aktionärsportal* 
 
Unter der Internetadresse 
 
www.traton.com/hauptversammlung 
 
hat die Gesellschaft ein passwortgeschütztes 
Aktionärsportal eingerichtet, das ab dem 2. September 
2020 zugänglich ist. Über dieses können die 
ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre (und ggf. 
deren Bevollmächtigte) unter anderem die 
Hauptversammlung in Bild und Ton verfolgen, ihr 
Stimmrecht durch Briefwahl oder Vollmachts- und 
Weisungserteilung an die Stimmrechtsvertreter der 
Gesellschaft ausüben, Vollmachten erteilen, Fragen 
einreichen und Widerspruch zu Protokoll erklären. Um 
das Aktionärsportal nutzen zu können, müssen Sie sich 
mit den individuellen Zugangsdaten, die Sie mit Ihrer 
Zugangskarte erhalten, einloggen. 
 
Weitere Einzelheiten zum Aktionärsportal und den 
Anmelde- und Nutzungsbedingungen erhalten die Aktionäre 
zusammen mit ihrer Zugangskarte bzw. im Internet unter 
 
www.traton.com/hauptversammlung 
 
Bitte beachten Sie auch die technischen Hinweise am 
Ende dieser Einladungsbekanntmachung. 
 
*Voraussetzungen für die Zuschaltung zur 
Hauptversammlung und Ausübung der Aktionärsrechte, 
insbesondere des Stimmrechts* 
 
Diejenigen Aktionäre, die sich bis spätestens zum 
Ablauf des 16. September 2020 (24.00 Uhr MESZ) bei der 
Gesellschaft angemeldet und dieser ihren Anteilsbesitz 
nachgewiesen haben (_ordnungsgemäß angemeldete 
Aktionäre_), können über das Aktionärsportal ihre 
Rechte, insbesondere das Stimmrecht, ausüben und die 
gesamte Hauptversammlung verfolgen. 
 
Der Nachweis des Anteilsbesitzes, in der Regel vom 
depotführenden Institut erstellt, muss sich auf den 
Beginn des 2. September 2020 (0.00 Uhr MESZ) 
(Nachweisstichtag) beziehen. Im Verhältnis zur 
Gesellschaft gilt für die Zuschaltung zur 
Hauptversammlung und die Ausübung der Aktionärsrechte, 
insbesondere des Stimmrechts, als Aktionär nur, wer den 
Nachweis des Anteilsbesitzes rechtzeitig erbracht hat. 
Dies bedeutet, dass Aktionäre, die ihre Aktien erst 
nach dem Nachweisstichtag erworben haben, sich weder 
zur Hauptversammlung zuschalten noch ihre 
Aktionärsrechte, insbesondere das Stimmrecht, ausüben 
können. Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf 
die Veräußerbarkeit der Aktien. Aktionäre, die 
ihre Aktien nach dem Nachweisstichtag veräußern, 
sind deshalb - bei rechtzeitiger Anmeldung und Vorlage 
des Nachweises des Anteilsbesitzes - im Verhältnis zur 
Gesellschaft gleichwohl zur Zuschaltung zur 
Hauptversammlung und zur Ausübung ihrer 
Aktionärsrechte, insbesondere ihres Stimmrechts, 
berechtigt. 
 
Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes 
bedürfen jeweils der Textform (§ 126b BGB), haben in 
deutscher oder englischer Sprache zu erfolgen und 
müssen der Gesellschaft rechtzeitig zugegangen sein. 
Wie die Anmeldung muss auch der Nachweis des 
Anteilsbesitzes der Gesellschaft zum Ablauf des 16. 
September 2020 (24.00 Uhr MESZ) unter der nachstehenden 
Adresse zugehen: 
 
TRATON SE 
c/o Computershare Deutschland GmbH & Co. KG 
Computershare Operations Center 
80249 München 
Fax: + 49 89 30903-74675 
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de 
 
Nach Eingang des Nachweises ihres Anteilsbesitzes und 
der Anmeldung bei der Gesellschaft unter der oben 
genannten Adresse werden den Aktionären Zugangskarten 
für die Ausübung der Rechte in Bezug auf die 
Hauptversammlung einschließlich der individuellen 
Zugangsdaten für das Aktionärsportal zum Zwecke der 
Zuschaltung zur Hauptversammlung und zur Ausübung des 
Stimmrechts übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der 
Zugangskarten sicherzustellen, werden die Aktionäre 
gebeten, möglichst frühzeitig Zugangskarten bei ihren 
depotführenden Instituten anzufordern. Die Anmeldung 
und der Nachweis des Anteilsbesitzes werden in diesen 
Fällen von dem jeweiligen depotführenden Institut an 
die Gesellschaft versendet. Aktionäre, die rechtzeitig 
eine Zugangskarte bei ihren depotführenden Instituten 
angefordert haben, brauchen insoweit nichts weiter zu 
veranlassen. 
 
*Ausübung des Stimmrechts durch (elektronische) 
Briefwahl* 
 
Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre können ihre 
Stimmen in Textform oder im Wege elektronischer 
Kommunikation abgeben (Briefwahl). 
 
Im Vorfeld der Hauptversammlung steht Ihnen dafür zum 
einen das mit der Zugangskarte übersandte 
Briefwahlformular zur Verfügung. Das entsprechende 
Formular kann postalisch unter der Adresse TRATON SE, 
c/o Computershare Deutschland GmbH & Co. KG, 
Computershare Operations Center, 80249 München, 
Deutschland, per Fax: +49 (0)89 30903-74675 oder per 
E-Mail an 
 
anmeldestelle@computershare.de 
 
angefordert werden und steht auch auf der Internetseite 
der Gesellschaft unter 
 
www.traton.com/hauptversammlung 
 
zum Download bereit. 
 
Die mittels des Briefwahlformulars vorgenommene 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

August 12, 2020 09:05 ET (13:05 GMT)

DJ DGAP-HV: TRATON SE: Bekanntmachung der -3-

Stimmabgabe bereits im Vorfeld der Hauptversammlung 
muss aus organisatorischen Gründen der Gesellschaft bis 
22. September 2020, 24.00 Uhr (MESZ), (Datum des 
Eingangs) zugehen. Die Stimmabgabe mittels 
Briefwahlformular ist ausschließlich an folgende 
Adresse zu richten: 
 
TRATON SE 
c/o Computershare Deutschland GmbH & Co. KG 
Computershare Operations Center 
80249 München 
Fax: + 49 89 30903-74675 
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de 
 
Briefwahlstimmen, die einer ordnungsgemäßen 
Anmeldung nicht zweifelsfrei zugeordnet werden können, 
werden nicht berücksichtigt. 
 
Vor und während der Hauptversammlung steht Ihnen für 
die Ausübung des Stimmrechts im Wege der elektronischen 
Briefwahl auch das unter der Internetadresse 
 
www.traton.com/hauptversammlung 
 
erreichbare passwortgeschützte Aktionärsportal der 
Gesellschaft zur Verfügung. Die elektronische Briefwahl 
über das Aktionärsportal ist ab dem 2. September 2020 
bis zum Beginn der Abstimmungen am Tag der 
Hauptversammlung möglich. Über das Aktionärsportal 
können Sie auch während der Hauptversammlung bis zum 
Beginn der Abstimmung etwaige zuvor im Wege der 
Briefwahl erfolgte Stimmabgaben ändern oder widerrufen. 
Dies gilt auch für mittels des Briefwahlformulars 
vorgenommene Stimmabgaben. 
 
Erhält die Gesellschaft für ein und denselben 
Aktienbestand mehrere Stimmabgaben per Briefwahl oder 
erhält sie diese auf verschiedenen 
Übermittlungswegen, wird die zuletzt erteilte 
formgültige Stimmabgabe per Briefwahl als verbindlich 
erachtet. Wenn auf unterschiedlichen 
Übermittlungswegen voneinander abweichende 
Erklärungen eingehen und nicht erkennbar ist, welche 
zuletzt abgegeben wurde, werden diese in folgender 
Reihenfolge berücksichtigt: 1. per Aktionärsportal, 2. 
per E-Mail, 3. per Telefax und 4. in Papierform. Bei 
nicht formgültig erteilten Stimmabgaben per Briefwahl 
ist die Stimmabgabe per Briefwahl ungültig. 
 
Weitere Hinweise zur Briefwahl erhalten die 
ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre zusammen mit 
der Zugangskarte. Entsprechende Informationen und eine 
nähere Beschreibung der elektronischen Briefwahl über 
das Aktionärsportal sind auch im Internet unter 
 
www.traton.com/hauptversammlung 
 
einsehbar. 
 
*Ausübung des Stimmrechts durch Vollmachts- und 
Weisungserteilung an die Stimmrechtsvertreter der 
Gesellschaft* 
 
Als Service bieten wir unseren Aktionären an, von der 
Gesellschaft benannte weisungsgebundene 
Stimmrechtsvertreter zur Ausübung ihres Stimmrechts auf 
der Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Auch in diesem 
Fall sind jeweils eine fristgemäße Anmeldung und 
der Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich. Soweit 
von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter zur 
Ausübung des Stimmrechts bevollmächtigt werden, müssen 
diesen in jedem Fall Weisungen zu den einzelnen 
Tagesordnungspunkten für die Ausübung des Stimmrechts 
erteilt werden. Die Stimmrechtsvertreter sind 
verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Ohne 
solche ausdrücklichen Weisungen werden die 
Stimmrechtsvertreter das Stimmrecht nicht ausüben. 
 
Die Erteilung der Vollmacht, die Erteilung von 
Weisungen und deren Änderung sowie der Widerruf 
der Vollmacht an die Stimmrechtsvertreter bedürfen der 
Textform (§ 126b BGB); sie sind nur auf den nachfolgend 
beschriebenen Wegen möglich: 
 
Im Vorfeld der Hauptversammlung ist die Erteilung einer 
Vollmacht mit Weisungen an die Stimmrechtsvertreter 
mittels des Vollmachts- und Weisungsformulars möglich, 
das die Aktionäre zusammen mit der Zugangskarte zur 
Hauptversammlung erhalten. Das entsprechende Formular 
kann postalisch unter der Adresse TRATON SE, c/o 
Computershare Deutschland GmbH & Co. KG, Computershare 
Operations Center, 80249 München, Deutschland, per Fax: 
+49 (0)89 30903-74675 oder per E-Mail an 
 
anmeldestelle@computershare.de 
 
angefordert werden und steht auch auf der Internetseite 
der Gesellschaft unter 
 
www.traton.com/hauptversammlung 
 
zum Download bereit. 
 
Die mittels Vollmachts- und Weisungsformular 
vorgenommene Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreter 
und Erteilung von Weisungen an sie bereits im Vorfeld 
der Hauptversammlung müssen aus organisatorischen 
Gründen der Gesellschaft bis 22. September 2020, 24.00 
Uhr (MESZ), (Datum des Eingangs) zugehen. Die 
Bevollmächtigung und Weisungserteilung an die von der 
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter mittels 
Vollmachts- und Weisungsformular sind 
ausschließlich an folgende Adresse zu richten: 
 
TRATON SE 
c/o Computershare Deutschland GmbH & Co. KG 
Computershare Operations Center 
80249 München 
Fax: + 49 89 30903-74675 
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de 
 
Vollmacht und Weisungen an die von der Gesellschaft 
benannten Stimmrechtsvertreter können auch elektronisch 
über das Aktionärsportal der Gesellschaft bis zum 
Beginn der Abstimmungen am Tag der Hauptversammlung 
erteilt, geändert oder widerrufen werden. Nähere 
Einzelheiten zum Aktionärsportal der Gesellschaft 
erhalten die Aktionäre im Internet unter 
 
www.traton.com/hauptversammlung 
 
Erhalten die Stimmrechtsvertreter für ein und denselben 
Aktienbestand mehrere Vollmachten und Weisungen oder 
erhalten sie diese auf verschiedenen 
Übermittlungswegen, wird die zuletzt erteilte 
formgültige Vollmacht mit den entsprechenden Weisungen 
als verbindlich erachtet. Wenn auf unterschiedlichen 
Übermittlungswegen voneinander abweichende 
Erklärungen eingehen und nicht erkennbar ist, welche 
zuletzt abgegeben wurde, werden diese in folgender 
Reihenfolge berücksichtigt: 1. per Aktionärsportal, 2. 
per E-Mail, 3. per Telefax und 4. in Papierform. Bei 
nicht formgültig erteilten Vollmachten werden die 
Stimmrechtsvertreter die Stimmen in der 
Hauptversammlung nicht vertreten. Soweit neben 
Vollmacht und Weisungen an die von der Gesellschaft 
benannten Stimmrechtsvertreter für ein und denselben 
Aktienbestand auch Briefwahlstimmen vorliegen, werden 
stets die Briefwahlstimmen als vorrangig angesehen; die 
Stimmrechtsvertreter werden insoweit von einer ihnen 
erteilten Vollmacht keinen Gebrauch machen und die 
betreffenden Aktien nicht vertreten. 
 
Weitere Hinweise zur Vollmachts- und Weisungserteilung 
an die von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertreter erhalten die ordnungsgemäß 
angemeldeten Aktionäre zusammen mit der Zugangskarte . 
Entsprechende Informationen sind auch im Internet unter 
 
www.traton.com/hauptversammlung 
 
einsehbar. 
 
*Bevollmächtigung Dritter zur Ausübung des Stimmrechts 
und sonstiger Rechte* 
 
Aktionäre können ihr Stimmrecht und sonstige Rechte 
nach entsprechender Vollmachtserteilung durch einen 
Bevollmächtigten, z.B. durch ein Kreditinstitut, eine 
Aktionärsvereinigung, einen Stimmrechtsberater oder 
einen sonstigen bevollmächtigten Dritten, ausüben 
lassen. Auch in diesen Fällen sind jeweils eine 
fristgemäße Anmeldung und der Nachweis des 
Anteilsbesitzes zum Nachweisstichtag erforderlich. 
Bevollmächtigte Dritte können das Stimmrecht ihrerseits 
durch Briefwahl oder Vollmacht und Weisungen an die 
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ausüben (siehe 
oben). Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine 
Person, kann die Gesellschaft gemäß § 134 Abs. 3 
Satz 2 AktG eine oder mehrere von diesen zurückweisen. 
 
Die Erteilung der Vollmacht, ihre Änderung, ihr 
Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung 
gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 
126b BGB), wenn keine Vollmacht nach § 135 AktG erteilt 
wird. 
 
Bei der Bevollmächtigung zur Stimmrechtsausübung nach § 
135 AktG (Vollmachtserteilung an Intermediäre, 
Stimmrechtsberater, Aktionärsvereinigungen, oder 
sonstige geschäftsmäßig Handelnde) sind in der 
Regel Besonderheiten zu beachten. Aktionäre, die eine 
Vollmacht zur Stimmrechtsausübung nach § 135 AktG 
erteilen wollen, werden gebeten, etwaige Besonderheiten 
der Vollmachtserteilung bei den jeweils zu 
Bevollmächtigenden zu erfragen und sich mit diesen 
abzustimmen. 
 
Die Erteilung der Vollmacht kann gegenüber dem 
Bevollmächtigten oder gegenüber der Gesellschaft 
erfolgen. Wird die Vollmacht durch Erklärung gegenüber 
der Gesellschaft erteilt, ist ein gesonderter Nachweis 
der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft nicht 
erforderlich. Wird hingegen die Vollmacht durch 
Erklärung gegenüber dem Bevollmächtigten erteilt, 
bedarf es des Nachweises der Bevollmächtigung (z. B. 
die Vollmacht im Original oder in Kopie) gegenüber der 
Gesellschaft, soweit sich nicht aus § 135 AktG etwas 
anderes ergibt. Die Bevollmächtigung gegenüber der 
Gesellschaft oder der Nachweis einer erteilten 
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft ist der 
Gesellschaft an die folgende Adresse zu übermitteln: 
 
TRATON SE 
c/o Computershare Deutschland GmbH & Co. KG 
Computershare Operations Center 
80249 München 
Fax: + 49 89 30903-74675 
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de 
 
Auch die Änderung oder der Widerruf einer bereits 
erteilten Vollmacht kann auf den vorgenannten 
Übermittlungswegen unmittelbar der Gesellschaft 
gegenüber erklärt werden. 
 
Erfolgt die Erteilung oder der Nachweis einer 
Vollmacht, deren Änderung oder Widerruf durch eine 
Erklärung gegenüber der Gesellschaft auf dem Postweg, 
so muss diese aus organisatorischen Gründen der 
Gesellschaft bis zum 22. September 2020, 24.00 Uhr 
(MESZ), (Datum des Eingangs) zugehen. Eine 
Übermittlung an die Gesellschaft per E-Mail oder 
per Fax ist auch bis zum Beginn der Abstimmungen am Tag 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

August 12, 2020 09:05 ET (13:05 GMT)

der Hauptversammlung noch möglich. 
 
Aktionäre, die einen Vertreter bevollmächtigen wollen, 
werden gebeten, zur Erteilung der Vollmacht das 
Formular zu verwenden, welches die Gesellschaft hierfür 
bereitstellt. Es wird den ordnungsgemäß 
angemeldeten Aktionären zusammen mit der Zugangskarte 
zugesandt und kann postalisch unter der Adresse TRATON 
SE, c/o Computershare Deutschland GmbH & Co. KG, 
Computershare Operations Center, 80249 München, 
Deutschland, per Fax: +49 (0)89 30903-74675 oder per 
E-Mail an 
 
anmeldestelle@computershare.de 
 
angefordert werden. Darüber hinaus kann ein 
Vollmachtsformular auch auf der Internetseite der 
Gesellschaft unter 
 
www.traton.com/hauptversammlung 
 
heruntergeladen werden. 
 
Neben den oben genannten Übermittlungswegen können 
Vollmachten bis zum Beginn der Abstimmungen am Tag der 
Hauptversammlung auch elektronisch über das 
passwortgeschützte Aktionärsportal der Gesellschaft 
erteilt bzw. geändert oder widerrufen werden. Nähere 
Einzelheiten zum Aktionärsportal der Gesellschaft 
erhalten die Aktionäre im Internet unter 
 
www.traton.com/hauptversammlung 
 
Die Rechteausübung durch einen Bevollmächtigten sowie 
die Zuschaltung über das Aktionärsportal setzen voraus, 
dass der Bevollmächtigte vom Vollmachtgeber die mit der 
Zugangskarte versandten individuellen Zugangsdaten 
erhält. Auch in diesem Fall ist der Nachweis der 
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft 
erforderlich. Der Nachweis der Bevollmächtigung ist auf 
den oben beschriebenen Wegen an die Gesellschaft zu 
übermitteln. 
 
Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen, 
Stimmrechtsberatern und sonstigen Intermediären oder 
gemäß § 135 AktG Gleichgestellten, die eine 
Mehrzahl von Aktionären vertreten, wird empfohlen sich 
im Vorfeld der Hauptversammlung hinsichtlich der 
Ausübung des Stimmrechts unter der oben genannten 
Adresse zu melden. 
 
Weitere Hinweise zur Vollmachtserteilung an Dritte 
erhalten die ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre 
zusammen mit der Zugangskarte. Entsprechende 
Informationen und eine nähere Beschreibung der 
Vollmachtserteilung an Dritte über das Aktionärsportal 
sind auch im Internet unter 
 
www.traton.com/hauptversammlung 
 
einsehbar. 
 
*Ergänzungsanträge zur Tagesordnung auf Verlangen einer 
Minderheit gemäß Art. 56 Satz 2 und 3 SE-VO, § 50 
Abs. 2 SEAG, § 122 Abs. 2 AktG* 
 
Aktionäre, deren Anteile allein oder zusammen den 
zwanzigsten Teil (5 %) des Grundkapitals oder allein 
oder zusammen den anteiligen Betrag von 500.000 Euro 
erreichen (dies entspricht 500.000 Aktien), können 
verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung 
gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen 
Gegenstand muss eine Begründung oder eine 
Beschlussvorlage beiliegen. Ergänzungsverlangen sind 
schriftlich an den Vorstand zu richten und müssen der 
Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der 
Hauptversammlung - der Tag des Zugangs und der Tag der 
Hauptversammlung sind dabei nicht mitzurechnen -, also 
bis spätestens zum Ablauf des 23. August 2020 (24.00 
Uhr MESZ), zugehen. Später zugegangene 
Ergänzungsverlangen werden nicht berücksichtigt. Die 
Aktionäre werden gebeten, entsprechende 
Ergänzungsverlangen an die folgende Adresse zu richten: 
 
TRATON SE 
Vorstand 
Hauptversammlung/FL 
Dachauer Straße 641 
80995 München 
 
Fax: + 49 89 36098-572 
 
Bekanntzumachende Ergänzungsverlangen der Tagesordnung 
werden - soweit sie nicht mit der Einberufung bekannt 
gemacht wurden - unverzüglich nach Zugang des 
Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht und 
solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei 
denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die 
Information in der gesamten Europäischen Union 
verbreiten. Sie werden außerdem unter der 
Internetadresse 
 
www.traton.com/hauptversammlung 
 
bekannt gemacht und den Aktionären mitgeteilt. 
 
*Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß § 126 Abs. 
1, § 127 AktG* 
 
Die Aktionäre können zudem Gegenanträge gegen 
Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu 
bestimmten Punkten der Tagesordnung an die Gesellschaft 
stellen sowie Wahlvorschläge zur Wahl des 
Abschlussprüfers (Tagesordnungspunkt 5) machen. 
Gegenanträge müssen mit einer Begründung versehen sein; 
bei Wahlvorschlägen bedarf es keiner Begründung. 
Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären zur 
Hauptversammlung sind jeweils ausschließlich an 
die folgende Adresse zu richten: 
 
TRATON SE 
Vorstand 
Hauptversammlung/FL 
Dachauer Straße 641 
80995 München 
 
Fax: + 49 89 36098-572 
E-Mail: hv-antrag.traton@traton.com 
 
Anderweitig adressierte Gegenanträge und/oder 
Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt. 
 
Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären, die der 
Gesellschaft unter der vorstehend angegebenen Adresse 
mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung - der Tag 
des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung sind dabei 
nicht mitzurechnen -, also bis spätestens zum Ablauf 
des 8. September 2020 (24.00 Uhr MESZ), zugegangen 
sind, werden einschließlich des Namens des 
Aktionärs und insbesondere im Fall von Gegenanträgen 
der Begründung sowie etwaiger Stellungnahmen der 
Verwaltung unverzüglich über die Internetseite 
 
www.traton.com/hauptversammlung 
 
zugänglich gemacht (§ 126 Abs. 1 Satz 3, § 127 Satz 1 
AktG). 
 
Die Gesellschaft kann von einer Zugänglichmachung eines 
Gegenantrags und seiner Begründung sowie eines 
Wahlvorschlags absehen, wenn einer der 
Ausschlusstatbestände des § 126 Abs. 2 AktG vorliegt. 
Die Ausschlusstatbestände sind auf der Internetseite 
der Gesellschaft unter 
 
www.traton.com/hauptversammlung 
 
dargestellt. Wahlvorschläge werden zudem nur zugänglich 
gemacht, wenn sie den Namen, den ausgeübten Beruf und 
den Wohnort der vorgeschlagenen Person und bei 
Vorschlägen zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern die 
zusätzlichen Angaben zu deren Mitgliedschaft in anderen 
gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten enthalten. 
 
Die Gesellschaft wird nach den §§ 126, 127 AktG 
zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge 
von ordnungsgemäß angemeldeten Aktionären im 
Rahmen der virtuellen Hauptversammlung so behandeln, 
als ob sie in der Hauptversammlung gestellt worden 
wären. Dies gilt auch für Gegenanträge zu 
Tagesordnungspunkten, die aufgrund von zulässigen und 
rechtzeitig gestellten Ergänzungsanträgen zur 
Tagesordnung auf Verlangen einer Minderheit von 
Aktionären gemäß § 122 Abs. 2 AktG auf die 
Tagesordnung gesetzt worden sind. 
 
*Fragemöglichkeit im Wege der elektronischen 
Kommunikation gemäß § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 
C19-AuswBekG* 
 
In einer virtuellen Hauptversammlung haben die 
Aktionäre lediglich die Möglichkeit, Fragen im Wege der 
elektronischen Kommunikation zu stellen (§ 1 Abs. 2 
Satz 1 Nr. 3 C19-AuswBekG). Der Vorstand kann 
festlegen, dass Fragen spätestens zwei Tage vor der 
Hauptversammlung einzureichen sind. Hiervon hat der 
Vorstand der TRATON SE mit Zustimmung des Aufsichtsrats 
Gebrauch gemacht. Über die Beantwortung der Fragen 
entscheidet der Vorstand gemäß § 1 Abs. 2 Satz 2 
C19-AuswBekG nach pflichtgemäßem, freiem Ermessen. 
 
Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre können Fragen 
bis spätestens zwei Tage vor der Hauptversammlung, d.h. 
bis zum Ablauf des 20. September 2020, 24.00 Uhr 
(MESZ), über das unter der Internetadresse 
 
www.traton.com/hauptversammlung 
 
zugängliche Aktionärsportal der Gesellschaft 
einreichen. Eine Einreichung von Fragen auf einem 
anderen Übermittlungsweg ist nicht möglich. Nach 
Ablauf der vorstehend genannten Frist können Fragen 
nicht mehr eingereicht werden. 
 
*Erklärung von Widersprüchen zu Protokoll* 
 
Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre, die ihr 
Stimmrecht im Wege der elektronischen Kommunikation 
oder über Vollmachtserteilung ausgeübt haben, können 
vom Beginn der Hauptversammlung bis zu deren 
Schließung durch den Versammlungsleiter über das 
unter der Internetadresse 
 
www.traton.com/hauptversammlung 
 
zugängliche Aktionärsportal der Gesellschaft auf 
elektronischem Wege Widerspruch gegen Beschlüsse der 
Hauptversammlung zu Protokoll des Notars erklären. 
 
*Technische Hinweise zur virtuellen Hauptversammlung* 
 
Für die Verfolgung der virtuellen Hauptversammlung 
sowie zur Nutzung des Aktionärsportals und zur Ausübung 
von Aktionärsrechten benötigen Sie eine 
Internetverbindung sowie ein internetfähiges und zur 
Bild- und Tonübertragung geeignetes Endgerät mit einer 
aktuellen Browser-Version. Um die Bild- und 
Tonübertragung der Hauptversammlung optimal wiedergeben 
zu können, wird eine stabile Internetverbindung mit 
einer ausreichenden Übertragungsgeschwindigkeit 
empfohlen. 
 
Für den Zugang zum passwortgeschützten Aktionärsportal 
der Gesellschaft benötigen Sie Ihre individuellen 
Zugangsdaten, die Sie mit der Zugangskarte erhalten. 
 
Um das Risiko von Einschränkungen bei der Ausübung von 
Aktionärsrechten durch technische Probleme während der 
virtuellen Hauptversammlung zu vermeiden, wird 
empfohlen - soweit möglich - die Aktionärsrechte 
(insbesondere das Stimmrecht) bereits vor Beginn der 
Hauptversammlung auszuüben. 
 
Weitere Einzelheiten zum Aktionärsportal und den 
Anmelde- und Nutzungsbedingungen erhalten die Aktionäre 
zusammen mit der Zugangskarte bzw. im Internet unter 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

August 12, 2020 09:05 ET (13:05 GMT)

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