BERLIN (Dow Jones)--Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) hat angekündigt, dass zahlungsunfähige Unternehmen trotz der Corona-Krise bereits ab Oktober wieder pflichtgemäß Insolvenz anmelden müssen. "Unternehmen, die nach dem Auslaufen der bisherigen Regelung Ende September akut zahlungsunfähig sind, sollen wieder verpflichtet sein, einen Insolvenzantrag zu stellen", sagte Lambrecht der Rheinischen Post. "Denn das erforderliche Vertrauen in die Zukunftsfähigkeit der Unternehmen braucht eine tragfähige Grundlage", erklärte Lambrecht.
Dagegen will sie die Aussetzung der Antragspflicht bei einer Insolvenz für alle übrigen Unternehmen bis Ende März verlängern. "Die Corona-Pandemie ist auch in wirtschaftlicher Hinsicht noch nicht ausgestanden. Die weiterhin bestehende Unsicherheit macht auch solchen Unternehmen zu schaffen, bei denen Chancen auf eine dauerhafte Sanierung bestehen", sagte Lambrecht. "Unternehmen, die lediglich überschuldet, aber noch nicht zahlungsunfähig sind, sollen deshalb bis Ende März 2021 Zeit bekommen, um Sanierungs- und Refinanzierungsmöglichkeiten auszuschöpfen".
Darüber hinaus sollten die betroffenen Unternehmen von der Möglichkeit einer präventiven Restrukturierung profitieren können, an der mit Hochdruck gearbeitet werde. Sie setze sich für eine "zeitnahe Kabinettsbefassung" der neuen Regelung ein.
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August 13, 2020 03:00 ET (07:00 GMT)
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