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DGAP-HV: MEDICLIN Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 24.09.2020 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: MEDICLIN Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
MEDICLIN Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 24.09.2020 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der 
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2020-08-13 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
MEDICLIN Aktiengesellschaft Offenburg - ISIN DE0006595101 - 
- WKN 659510 - Einladung 
 
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der ordentlichen 
Hauptversammlung der MEDICLIN Aktiengesellschaft am 
*Donnerstag, den 24. September 2020, um 14.00 Uhr *ein, die 
als *virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der 
Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten* stattfindet. 
 
Die Hauptversammlung wird für unsere Aktionäre, die sich 
ordnungsgemäß angemeldet und ihren Anteilsbesitz 
nachgewiesen haben, und ihre Bevollmächtigten live in Bild 
und Ton übertragen. Die Stimmrechtsausübung der Aktionäre 
oder ihrer Bevollmächtigten erfolgt ausschließlich im 
Wege der Briefwahl oder durch Vollmachtserteilung an die von 
der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter. Ort der 
Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes ist das Maritim 
Hotel Frankfurt, Theodor-Heuss-Allee 3, 60486 Frankfurt am 
Main. 
 
Tagesordnung 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des 
   gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten 
   Lageberichts und Konzernlageberichts der MEDICLIN 
   Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2019 und des 
   Berichts des Aufsichtsrats sowie des erläuternden 
   Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289a Abs. 
   1, § 315a Abs. 1 des Handelsgesetzbuchs* 
 
   Diese Unterlagen nebst dem Vorschlag für die 
   Verwendung des Bilanzgewinns sind ab dem Tag der 
   Einberufung der Hauptversammlung auf der Internetseite 
   der Gesellschaft unter 
 
   www.mediclin.de/hauptversammlung 
 
   abrufbar. Sie sind auch während der Hauptversammlung 
   unter der vorstehend genannten Internetadresse 
   zugänglich. 
 
   Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten 
   Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019 und den 
   Konzernabschluss zum 31. Dezember 2019 gebilligt; der 
   Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 des 
   Aktiengesetzes (AktG) festgestellt. Einer Feststellung 
   des Jahresabschlusses sowie einer Billigung des 
   Konzernabschlusses durch die Hauptversammlung 
   gemäß § 173 AktG bedarf es daher nicht, sodass zu 
   Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung erfolgt. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   festgestellten Jahresabschluss der MEDICLIN 
   Aktiengesellschaft zum 31. Dezember 2019 ausgewiesenen 
   Bilanzgewinn in Höhe von 51.165.466,01 Euro 
   vollständig in andere Gewinnrücklagen einzustellen. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder 
   des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern des 
   Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder 
   des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern des 
   Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu 
   erteilen. 
5. *Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers 
   für das Geschäftsjahr 2020* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines 
   Prüfungsausschusses vor, die PricewaterhouseCoopers 
   GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am 
   Main, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer 
   für das Geschäftsjahr 2020 zu wählen. 
 
   Der Prüfungsausschuss hat in seiner Empfehlung 
   erklärt, dass diese frei von ungebührlicher 
   Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine Klausel 
   der in Art. 16 Abs. 6 der 
   EU-Abschlussprüfungsverordnung genannten Art auferlegt 
   wurde. 
6. *Wahl zum Aufsichtsrat* 
 
   Mit Wirkung zum Ablauf des 15. November 2019 hat Herr 
   Dr. Ulrich Wandschneider sein Amt als Mitglied und 
   Vorsitzender des Aufsichtsrats niedergelegt. Auf 
   Antrag der Gesellschaft wurde daher Herr Dr. Jan 
   Liersch durch Beschluss des Amtsgerichts Freiburg im 
   Breisgau vom 4. November 2019 mit Wirkung ab dem 16. 
   November 2019 zum Mitglied des Aufsichtsrats als 
   Vertreter der Anteilseigner bestellt, und von den 
   Mitgliedern des Aufsichtsrats zu dessen Vorsitzenden 
   gewählt. Herr Dr. Liersch soll nun durch die 
   Hauptversammlung zum Mitglied des Aufsichtsrats 
   gewählt werden. Ferner hat Herr Dr. Bernard große 
   Broermann mit Wirkung zum 30. Juni 2020 sein Amt als 
   Mitglied des Aufsichtsrats niedergelegt; an seiner 
   statt soll nun Herr Marco Walker zum Mitglied des 
   Aufsichtsrats gewählt werden. 
 
   Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich nach 
   Maßgabe von § 101 Abs. 1 Satz 1 AktG in 
   Verbindung mit §§ 1 Abs. 1, 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 
   MitbestG und § 8 Abs. 1 der Satzung aus sechzehn 
   Mitgliedern zusammen, von denen acht Mitglieder durch 
   die Aktionäre und acht Mitglieder durch die 
   Arbeitnehmer gewählt werden. Nach Maßgabe von § 
   96 Abs. 2 AktG muss sich der Aufsichtsrat zu 
   mindestens 30 Prozent aus Frauen und zu mindestens 30 
   Prozent aus Männern zusammensetzen. Da der 
   Gesamterfüllung vorliegend widersprochen wurde, ist 
   der Mindestanteil von der Seite der 
   Aufsichtsratsmitglieder der Anteilseigner und der 
   Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer getrennt zu 
   erfüllen. Von den acht durch die Hauptversammlung zu 
   wählenden Aufsichtsratsmitgliedern der Anteilseigner 
   müssen daher mindestens zwei Frauen und mindestens 
   zwei Männer sein; das gleiche gilt für die acht 
   Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer. Diese 
   Voraussetzungen sind im Zeitpunkt der Einberufung 
   sowohl auf der Seite der Anteilseignervertreter als 
   auch auf der Seite der Arbeitnehmervertreter im 
   Aufsichtsrat der MEDICLIN Aktiengesellschaft erfüllt. 
   Mit der Wahl von Herrn Dr. Liersch und Herrn Walker 
   durch die Hauptversammlung wären drei Frauen und fünf 
   Männer auf Seiten der Anteilseigner vertreten und es 
   wäre das Mindestanteilsgebot daher auch weiterhin 
   erfüllt. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor diesem Hintergrund auf 
   Empfehlung des Nominierungsausschusses vor, 
 
   a) Herrn Dr. Jan Liersch, Düsseldorf, 
      Geschäftsführer der Broermann Holding 
      GmbH, Königstein im Taunus, 
   b) Herrn Marco Walker, Hamburg, COO der 
      Asklepios Kliniken Gruppe und 
      Geschäftsführer der Asklepios Kliniken 
      Management GmbH, Königstein im Taunus, 
 
   mit Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung am 24. 
   September 2020 für den Zeitraum bis zur Beendigung der 
   Hauptversammlung, die über die Entlastung für das 
   Geschäftsjahr 2024 beschließt, zu Mitgliedern des 
   Aufsichtsrats zu wählen. 
 
   Die vorgenannten Wahlvorschläge des Aufsichtsrats 
   stützen sich auf die Empfehlungen des 
   Nominierungsausschusses des Aufsichtsrats und 
   berücksichtigen die vom Aufsichtsrat für seine 
   Zusammensetzung beschlossenen Ziele; gleichzeitig wird 
   die Ausfüllung des Kompetenzprofils für das 
   Gesamtgremium angestrebt. Aufgrund der persönlichen 
   Eigenschaften, der fachlichen Qualifikation und der 
   beruflichen Erfahrungen der Kandidaten und im Hinblick 
   auf die eigenen Zielvorgaben des Aufsichtsrats für 
   seine Zusammensetzung sowie die Forderungen des 
   Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) für die 
   Besetzung des Aufsichtsrats schlagen 
   Nominierungsausschuss und Aufsichtsrat die 
   vorgenannten Kandidaten für die zu besetzenden 
   Aufsichtsratspositionen zur Wahl vor. 
 
   Für den Fall seiner Wahl in den Aufsichtsrat ist 
   beabsichtigt, dass Herr Dr. Liersch für den 
   Aufsichtsratsvorsitz kandidieren wird. 
 
   Angaben gemäß Empfehlung C. 13 des Deutschen 
   Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 16. 
   Dezember 2019: 
 
   Direkt an der MEDICLIN Aktiengesellschaft beteiligt 
   mit einem Anteil von 52,73 % ist die Asklepios 
   Kliniken GmbH & Co. KGaA, Hamburg, indirekt die 
   Asklepios Kliniken Management GmbH, Königstein im 
   Taunus, als deren Komplementärin und die Broermann 
   Holding GmbH, Königstein im Taunus, als deren 
   alleinige Kommanditaktionärin. 
 
   Herr Dr. Jan Liersch ist Geschäftsführer der Broermann 
   Holding GmbH, Königstein im Taunus; ferner ist er 
   Mitglied des Aufsichtsrats der RHÖN-KLINIKUM 
   Aktiengesellschaft, Bad Neustadt a.d. Saale, an 
   welcher die Asklepios Kliniken GmbH & Co. KGaA, 
   Hamburg eine wesentliche Beteiligung im Sinne der 
   Empfehlung C. 13 des Deutschen Corporate Governance 
   Kodex in der Fassung vom 16. Dezember 2019 hält. Herr 
   Dr. Jan Liersch ist zudem bereits gerichtlich 
   bestelltes Mitglied des Aufsichtsrats der MEDICLIN 
   Aktiengesellschaft. 
 
   Herr Marco Walker ist COO der Asklepios Kliniken 
   Gruppe und Geschäftsführer der Asklepios Kliniken 
   Management GmbH, Königstein im Taunus; ferner ist er 
   Mitglied des Aufsichtsrats der Asklepios Kliniken 
   Langen-Seligenstadt GmbH, Langen, der Asklepios 
   Schwalm-Eder-Kliniken GmbH, Schwalmstadt sowie der 
   Meierhofer AG, München, an welchen die Asklepios 
   Kliniken GmbH & Co. KGaA, Hamburg jeweils eine 

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August 13, 2020 09:05 ET (13:05 GMT)

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