DGAP-News: MEDICLIN Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung MEDICLIN Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 24.09.2020 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2020-08-13 / 15:05 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. MEDICLIN Aktiengesellschaft Offenburg - ISIN DE0006595101 - - WKN 659510 - Einladung Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der ordentlichen Hauptversammlung der MEDICLIN Aktiengesellschaft am *Donnerstag, den 24. September 2020, um 14.00 Uhr *ein, die als *virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten* stattfindet. Die Hauptversammlung wird für unsere Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet und ihren Anteilsbesitz nachgewiesen haben, und ihre Bevollmächtigten live in Bild und Ton übertragen. Die Stimmrechtsausübung der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten erfolgt ausschließlich im Wege der Briefwahl oder durch Vollmachtserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter. Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes ist das Maritim Hotel Frankfurt, Theodor-Heuss-Allee 3, 60486 Frankfurt am Main. Tagesordnung 1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts und Konzernlageberichts der MEDICLIN Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2019 und des Berichts des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289a Abs. 1, § 315a Abs. 1 des Handelsgesetzbuchs* Diese Unterlagen nebst dem Vorschlag für die Verwendung des Bilanzgewinns sind ab dem Tag der Einberufung der Hauptversammlung auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.mediclin.de/hauptversammlung abrufbar. Sie sind auch während der Hauptversammlung unter der vorstehend genannten Internetadresse zugänglich. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019 und den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2019 gebilligt; der Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 des Aktiengesetzes (AktG) festgestellt. Einer Feststellung des Jahresabschlusses sowie einer Billigung des Konzernabschlusses durch die Hauptversammlung gemäß § 173 AktG bedarf es daher nicht, sodass zu Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung erfolgt. 2. *Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im festgestellten Jahresabschluss der MEDICLIN Aktiengesellschaft zum 31. Dezember 2019 ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von 51.165.466,01 Euro vollständig in andere Gewinnrücklagen einzustellen. 3. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. 4. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. 5. *Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020* Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines Prüfungsausschusses vor, die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2020 zu wählen. Der Prüfungsausschuss hat in seiner Empfehlung erklärt, dass diese frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine Klausel der in Art. 16 Abs. 6 der EU-Abschlussprüfungsverordnung genannten Art auferlegt wurde. 6. *Wahl zum Aufsichtsrat* Mit Wirkung zum Ablauf des 15. November 2019 hat Herr Dr. Ulrich Wandschneider sein Amt als Mitglied und Vorsitzender des Aufsichtsrats niedergelegt. Auf Antrag der Gesellschaft wurde daher Herr Dr. Jan Liersch durch Beschluss des Amtsgerichts Freiburg im Breisgau vom 4. November 2019 mit Wirkung ab dem 16. November 2019 zum Mitglied des Aufsichtsrats als Vertreter der Anteilseigner bestellt, und von den Mitgliedern des Aufsichtsrats zu dessen Vorsitzenden gewählt. Herr Dr. Liersch soll nun durch die Hauptversammlung zum Mitglied des Aufsichtsrats gewählt werden. Ferner hat Herr Dr. Bernard große Broermann mit Wirkung zum 30. Juni 2020 sein Amt als Mitglied des Aufsichtsrats niedergelegt; an seiner statt soll nun Herr Marco Walker zum Mitglied des Aufsichtsrats gewählt werden. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich nach Maßgabe von § 101 Abs. 1 Satz 1 AktG in Verbindung mit §§ 1 Abs. 1, 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 MitbestG und § 8 Abs. 1 der Satzung aus sechzehn Mitgliedern zusammen, von denen acht Mitglieder durch die Aktionäre und acht Mitglieder durch die Arbeitnehmer gewählt werden. Nach Maßgabe von § 96 Abs. 2 AktG muss sich der Aufsichtsrat zu mindestens 30 Prozent aus Frauen und zu mindestens 30 Prozent aus Männern zusammensetzen. Da der Gesamterfüllung vorliegend widersprochen wurde, ist der Mindestanteil von der Seite der Aufsichtsratsmitglieder der Anteilseigner und der Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer getrennt zu erfüllen. Von den acht durch die Hauptversammlung zu wählenden Aufsichtsratsmitgliedern der Anteilseigner müssen daher mindestens zwei Frauen und mindestens zwei Männer sein; das gleiche gilt für die acht Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer. Diese Voraussetzungen sind im Zeitpunkt der Einberufung sowohl auf der Seite der Anteilseignervertreter als auch auf der Seite der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat der MEDICLIN Aktiengesellschaft erfüllt. Mit der Wahl von Herrn Dr. Liersch und Herrn Walker durch die Hauptversammlung wären drei Frauen und fünf Männer auf Seiten der Anteilseigner vertreten und es wäre das Mindestanteilsgebot daher auch weiterhin erfüllt. Der Aufsichtsrat schlägt vor diesem Hintergrund auf Empfehlung des Nominierungsausschusses vor, a) Herrn Dr. Jan Liersch, Düsseldorf, Geschäftsführer der Broermann Holding GmbH, Königstein im Taunus, b) Herrn Marco Walker, Hamburg, COO der Asklepios Kliniken Gruppe und Geschäftsführer der Asklepios Kliniken Management GmbH, Königstein im Taunus, mit Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung am 24. September 2020 für den Zeitraum bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2024 beschließt, zu Mitgliedern des Aufsichtsrats zu wählen. Die vorgenannten Wahlvorschläge des Aufsichtsrats stützen sich auf die Empfehlungen des Nominierungsausschusses des Aufsichtsrats und berücksichtigen die vom Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung beschlossenen Ziele; gleichzeitig wird die Ausfüllung des Kompetenzprofils für das Gesamtgremium angestrebt. Aufgrund der persönlichen Eigenschaften, der fachlichen Qualifikation und der beruflichen Erfahrungen der Kandidaten und im Hinblick auf die eigenen Zielvorgaben des Aufsichtsrats für seine Zusammensetzung sowie die Forderungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) für die Besetzung des Aufsichtsrats schlagen Nominierungsausschuss und Aufsichtsrat die vorgenannten Kandidaten für die zu besetzenden Aufsichtsratspositionen zur Wahl vor. Für den Fall seiner Wahl in den Aufsichtsrat ist beabsichtigt, dass Herr Dr. Liersch für den Aufsichtsratsvorsitz kandidieren wird. Angaben gemäß Empfehlung C. 13 des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 16. Dezember 2019: Direkt an der MEDICLIN Aktiengesellschaft beteiligt mit einem Anteil von 52,73 % ist die Asklepios Kliniken GmbH & Co. KGaA, Hamburg, indirekt die Asklepios Kliniken Management GmbH, Königstein im Taunus, als deren Komplementärin und die Broermann Holding GmbH, Königstein im Taunus, als deren alleinige Kommanditaktionärin. Herr Dr. Jan Liersch ist Geschäftsführer der Broermann Holding GmbH, Königstein im Taunus; ferner ist er Mitglied des Aufsichtsrats der RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft, Bad Neustadt a.d. Saale, an welcher die Asklepios Kliniken GmbH & Co. KGaA, Hamburg eine wesentliche Beteiligung im Sinne der Empfehlung C. 13 des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 16. Dezember 2019 hält. Herr Dr. Jan Liersch ist zudem bereits gerichtlich bestelltes Mitglied des Aufsichtsrats der MEDICLIN Aktiengesellschaft. Herr Marco Walker ist COO der Asklepios Kliniken Gruppe und Geschäftsführer der Asklepios Kliniken Management GmbH, Königstein im Taunus; ferner ist er Mitglied des Aufsichtsrats der Asklepios Kliniken Langen-Seligenstadt GmbH, Langen, der Asklepios Schwalm-Eder-Kliniken GmbH, Schwalmstadt sowie der Meierhofer AG, München, an welchen die Asklepios Kliniken GmbH & Co. KGaA, Hamburg jeweils eine
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August 13, 2020 09:05 ET (13:05 GMT)