BERLIN (dpa-AFX) - Die Sanktionen der Bundesregierung gegen Hongkong haben in der Praxis kaum unmittelbare Auswirkungen. So hat der Exportstopp für Güter, die von der Polizei oder anderen Regierungsbehörden zur Unterdrückung oder Überwachung der Bevölkerung eingesetzt werden könnten, gar keinen direkten Effekt: Lieferungen solcher sogenannten Dual-Use-Güter nach Hongkong wurden schon seit Anfang 2018 nicht mehr genehmigt. Das geht aus Antworten der Bundesregierung auf Anfragen der Linken-Bundestagsabgeordneten Sevim Dagdelen hervor, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegen.
Auch die Aussetzung des Auslieferungsabkommens mit Hongkong wird sich zumindest nicht auf bestehende Ersuchen auswirken. Denn Hongkong hat seit mehr als fünf Jahren nicht mehr um Auslieferung mutmaßlicher Straftäter gebeten, wie das Justizministerium der dpa auf Anfrage mitteilte.
Den Export militärischer Rüstungsgüter - der ebenfalls gestoppt wurde - erlaubte die Bundesregierung in den vergangenen Jahren nur noch in wenigen Einzelfällen: Von 2015 bis 2019 waren es den jährlichen Berichten des Wirtschaftsministeriums zufolge zwölf Lieferungen für zusammen 54 159 Euro.
Die Sanktionen waren von der Bundesregierung wegen des neuen Sicherheitsgesetzes für Hongkong und der Verschiebung der Parlamentswahl ausgesprochen worden. Das Sicherheitsgesetz richtet sich gegen Aktivitäten, die China als subversiv, separatistisch oder terroristisch ansieht. Vor zwei Wochen hatte Hongkongs Regierungschefin Carrie Lam dann auch noch bekanntgegeben, dass die eigentlich für September geplante Parlamentswahl verschoben wird und das mit der Corona-Pandemie begründet.
Die Linken-Außenpolitikerin Dagdelen nannte den Lieferstopp für Güter, die ohnehin kaum noch exportiert werden, "grotesk". Er sei "offensichtlich dem Willen geschuldet, sich am China-Bashing der Trump-Administration zu beteiligen". Dagdelen sprach sich für einen generellen Exportstopp für Materialien aus, die für Repression und Folter genutzt werden können./mfi/DP/stk
Auch die Aussetzung des Auslieferungsabkommens mit Hongkong wird sich zumindest nicht auf bestehende Ersuchen auswirken. Denn Hongkong hat seit mehr als fünf Jahren nicht mehr um Auslieferung mutmaßlicher Straftäter gebeten, wie das Justizministerium der dpa auf Anfrage mitteilte.
Den Export militärischer Rüstungsgüter - der ebenfalls gestoppt wurde - erlaubte die Bundesregierung in den vergangenen Jahren nur noch in wenigen Einzelfällen: Von 2015 bis 2019 waren es den jährlichen Berichten des Wirtschaftsministeriums zufolge zwölf Lieferungen für zusammen 54 159 Euro.
Die Sanktionen waren von der Bundesregierung wegen des neuen Sicherheitsgesetzes für Hongkong und der Verschiebung der Parlamentswahl ausgesprochen worden. Das Sicherheitsgesetz richtet sich gegen Aktivitäten, die China als subversiv, separatistisch oder terroristisch ansieht. Vor zwei Wochen hatte Hongkongs Regierungschefin Carrie Lam dann auch noch bekanntgegeben, dass die eigentlich für September geplante Parlamentswahl verschoben wird und das mit der Corona-Pandemie begründet.
Die Linken-Außenpolitikerin Dagdelen nannte den Lieferstopp für Güter, die ohnehin kaum noch exportiert werden, "grotesk". Er sei "offensichtlich dem Willen geschuldet, sich am China-Bashing der Trump-Administration zu beteiligen". Dagdelen sprach sich für einen generellen Exportstopp für Materialien aus, die für Repression und Folter genutzt werden können./mfi/DP/stk
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