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(2)

DGAP-HV: MyHammer Holding AG: Bekanntmachung der -4-

DJ DGAP-HV: MyHammer Holding AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 22.09.2020 in virtuell mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: MyHammer Holding AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
MyHammer Holding AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
22.09.2020 in virtuell mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 
AktG 
 
2020-08-14 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
MyHammer Holding AG Berlin WKN: A11QWW 
ISIN: DE000A11QWW6 
Wir laden unsere Aktionärinnen und Aktionäre hiermit ein zu der am 
*Dienstag, den 22. September 2020, um 14:00 Uhr,* stattfindenden 
ordentlichen Hauptversammlung, die als virtuelle Hauptversammlung abgehalten 
wird, d.h. ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten. 
 
Die Hauptversammlung findet in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, 
Franklinstr. 28/29, 10587 Berlin, statt. Der Vorstand hat vor dem 
Hintergrund der COVID-19-Pandemie mit Zustimmung des Aufsichtsrats 
entschieden, zum Schutz vor mit dem Corona-Virus verbundenen 
Gesundheitsgefahren die Möglichkeit gemäß § 1 Abs. 2 des Gesetzes über 
Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und 
Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie 
('*COVID-19-Gesetz*') (veröffentlicht als Art. 2 des Gesetzes zur 
Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und 
Strafverfahrensrecht, veröffentlicht im Bundesgesetzblatt, Teil I, vom 27. 
März 2020), zu nutzen und die Hauptversammlung ohne physische Präsenz der 
Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der Stimmrechtsvertreter 
der Gesellschaft) als virtuelle Hauptversammlung abzuhalten. 
 
*Wir bitten die Aktionärinnen und Aktionäre in diesem Jahr daher um 
besondere Beachtung der nach der Tagesordnung in dieser Einberufung unter 
Ziffer II. enthaltenen Hinweise zur Anmeldung zur Hauptversammlung, zur 
Ausübung des Stimmrechts sowie zu weiteren Aktionärsrechten.* 
 
I. 
Tagesordnung 
 
*Tagesordnungspunkt 1* 
*Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten 
Konzernabschlusses sowie des zusammengefassten Lageberichts für die MyHammer 
Holding AG und den Konzern für das Geschäftsjahr 2019, des erläuternden 
Berichts des Vorstands zu den Angaben gem. §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 
Handelsgesetzbuch und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 
2019* 
 
Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt; 
der Jahresabschluss ist damit gem. § 172 Satz 1 Aktiengesetz (AktG) 
festgestellt. Eine Beschlussfassung der Hauptversammlung zu diesem 
Tagesordnungspunkt ist daher nicht erforderlich. Auch die übrigen 
vorgenannten Unterlagen sind der Hauptversammlung nach § 176 Abs. 1 Satz 1 
AktG lediglich zugänglich zu machen, einer Beschlussfassung hierzu bedarf es 
nicht. 
 
*Tagesordnungspunkt 2* 
*Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das 
Geschäftsjahr 2019* 
 
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für 
das Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen. 
 
*Tagesordnungspunkt 3* 
*Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für 
das Geschäftsjahr 2019* 
 
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats 
für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen. 
 
*Tagesordnungspunkt 4* 
*Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das 
Geschäftsjahr 2020* 
 
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ernst & Young GmbH 
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in Stuttgart (Zweigniederlassung 
Berlin) zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 
2020 zu wählen. Die Wahl schließt die etwaige prüferische Durchsicht 
eines verkürzten Abschlusses und eines Zwischenlageberichtes zum 30. Juni 
2020 durch den Abschlussprüfer gemäß § 115 Abs. 5 Satz 1 WpHG ein. 
 
*Tagesordnungspunkt 5* 
*Beschlussfassung über die Änderung von § 14 Abs. 2 der Satzung 
(Nachweis der Teilnahmeberechtigung an der Hauptversammlung)* 
 
Mit dem Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) 
wurden die Bestimmungen für den zur Teilnahme an der Hauptversammlung und 
zur Ausübung des Stimmrechts zu erbringenden Nachweis mit Wirkung zum 03. 
September 2020 geändert. Nach § 123 Abs. 4 Satz 1 AktG in der neuen Fassung 
soll bei Inhaberaktien börsennotierter Gesellschaften für die Teilnahme an 
der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts ein Nachweis des so 
genannten Letztintermediärs in Textform gem. dem neu eingefügten § 67c AktG 
ausreichen. Bisher stellte das Gesetz sprachlich auf einen durch das 
depotführende Institut erstellten Nachweis in Textform ab. 
 
Derzeit lautet die entsprechende Bestimmung in § 14 Abs. 4 der Satzung wie 
folgt: 
 
 'Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur 
 Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen 
 Aktionäre berechtigt, die sich bei der 
 Gesellschaft anmelden und ihren Anteilsbesitz 
 nachweisen. Die Anmeldung muss der Gesellschaft 
 unter der in der Einberufung hierfür 
 mitgeteilten Adresse mindestens sechs Tage vor 
 der Versammlung zugehen. Der Tag des Zugangs 
 der Anmeldung ist nicht mitzurechnen. Die 
 Anmeldung bedarf der Textform und muss in 
 deutscher oder englischer Sprache erfolgen. Die 
 Berechtigung zur Teilnahme an der 
 Hauptversammlung und zur Ausübung des 
 Stimmrechts ist vom Aktionär durch einen in 
 Textform durch das depotführende Institut 
 erstellten Nachweis des Anteilsbesitzes 
 nachzuweisen. Dieser Nachweis kann in deutscher 
 oder englischer Sprache erfolgen, hat sich auf 
 den Beginn des einundzwanzigsten Tages vor der 
 Hauptversammlung zu beziehen und muss der 
 Gesellschaft bis mindestens sechs Tage vor der 
 Versammlung zugehen. Der Tag des Zugangs des 
 Nachweises ist nicht mitzurechnen.' 
 
Zur Anpassung der Satzung an die neue Gesetzesfassung schlagen Vorstand und 
Aufsichtsrat vor, § 14 Abs. 4 der Satzung wie folgt neu zu fassen: 
 
 'Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur 
 Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen 
 Aktionäre berechtigt, die sich bei der 
 Gesellschaft anmelden und ihren Anteilsbesitz 
 nachweisen. Die Anmeldung muss der Gesellschaft 
 unter der in der Einberufung hierfür 
 mitgeteilten Adresse mindestens sechs Tage vor 
 der Versammlung zugehen. Der Tag des Zugangs 
 der Anmeldung ist nicht mitzurechnen. Die 
 Anmeldung bedarf der Textform und muss in 
 deutscher oder englischer Sprache erfolgen. Die 
 Berechtigung zur Teilnahme an der 
 Hauptversammlung und zur Ausübung des 
 Stimmrechts ist vom Aktionär durch einen in 
 Textform durch das depotführende Institut 
 erstellten Nachweis des Anteilsbesitzes 
 nachzuweisen, hierzu reicht in jedem Fall ein 
 vom Letztintermediär gemäß § 67c Abs. 3 
 AktG ausgestellter Nachweis aus. Dieser 
 Nachweis kann in deutscher oder englischer 
 Sprache erfolgen, hat sich auf den Beginn des 
 einundzwanzigsten Tages vor der 
 Hauptversammlung zu beziehen und muss der 
 Gesellschaft bis mindestens sechs Tage vor der 
 Versammlung zugehen. Der Tag des Zugangs des 
 Nachweises ist nicht mitzurechnen.' 
 
*Tagesordnungspunkt 6* 
*Beschlussfassung über die Streichung von § 3 Abs. 4 der Satzung 
(Übermittlung von Mitteilungen nach § 125 Abs. 1 AktG)* 
 
Mit dem Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) 
wurden die Bestimmungen für die Übermittlung von 
Einberufungsinformationen neu geregelt. Der bisherige § 3 Abs. 4 der Satzung 
beruhte dabei auf § 128 Abs. 1 Satz 2 AktG a.F., welcher durch das ARUG II 
nunmehr weggefallen ist. 
 
Zur Anpassung der Satzung an die neue Gesetzesfassung schlagen Vorstand und 
Aufsichtsrat daher vor, wie folgt zu beschließen: 
 
 § 3 Abs. 4 der Satzung wird gestrichen. 
 
*Tagesordnungspunkt 7* 
*Beschlussfassung über die Änderung von § 15 Abs. 1 Satz 4 der Satzung 
(Stimmrecht)* 
 
Derzeit lautet die Bestimmung in § 15 Abs. 1 Satz 4 der Satzung wie folgt: 
 
 'Für die Erteilung von Vollmachten, die an ein 
 Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder 
 andere diesen in § 135 AktG gleichgestellte 
 Personen erteilt werden, gelten die 
 gesetzlichen Bestimmungen.' 
 
Mit dem Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) 
ist der Begriff Kreditinstitut in § 135 AktG entfallen. Stattdessen ist dort 
nun von 'Intermediär' die Rede. 
 
Zur Anpassung der Satzung an die neue Gesetzesfassung schlagen Vorstand und 
Aufsichtsrat vor, § 15 Abs. 1 Satz 4 der Satzung wie folgt neu zu fassen: 
 
 'Für die Erteilung von Vollmachten, die an 
 einen Intermediär oder andere diesen in § 135 
 AktG gleichgestellte Personen (insb. 
 Aktionärsvereinigungen und Stimmrechtsberater) 
 erteilt werden, gelten die gesetzlichen 
 Bestimmungen.' 
Ende der Tagesordnung II. 
Weitere Angaben / Hinweise 
1. *Hauptversammlung ohne physische Präsenz der 
   Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten* 
 
Die Abhaltung der Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung, d.h. ohne 
physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme 
der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft), ist gemäß § 1 des 
COVID-19-Gesetzes zulässig, wenn 
 
- die Bild- und Tonübertragung der gesamten 
  Hauptversammlung erfolgt, 
- die Stimmrechtsausübung der Aktionäre über 
  elektronische Kommunikation (Briefwahl oder 
  elektronische Teilnahme) sowie 
  Vollmachtserteilung möglich ist, 
- den Aktionären eine Fragemöglichkeit im Wege 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

August 14, 2020 09:06 ET (13:06 GMT)

DJ DGAP-HV: MyHammer Holding AG: Bekanntmachung der -2-

der elektronischen Kommunikation eingeräumt 
  wird, 
- den Aktionären, die ihr Stimmrecht ausgeübt 
  haben, in Abweichung von § 245 Nummer 1 AktG 
  unter Verzicht auf das Erfordernis des 
  Erscheinens in der Hauptversammlung eine 
  Möglichkeit zum Widerspruch gegen einen 
  Beschluss der Hauptversammlung eingeräumt 
  wird. 
 
Der Gesetzgeber hat es dabei als zulässig angesehen, dass allein der 
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft vor Ort an der Hauptversammlung als 
Vertreter von Aktionären physisch teilnimmt. 
 
Der Vorstand hat auf dieser Grundlage mit Zustimmung des Aufsichtsrats 
entschieden, dass die Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre 
oder ihrer Bevollmächtigten mit Ausnahme der Stimmrechtsvertreter der 
Gesellschaft als virtuelle Hauptversammlung abgehalten wird. Die Ausübung 
des Stimmrechts durch Aktionäre oder durch Bevollmächtigte kann 
ausschließlich 
 
- im Wege der elektronischen Briefwahl oder 
- durch Vollmachtserteilung an den von der 
  Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter 
  erfolgen. 
 
Eine elektronische Teilnahme an der Versammlung durch Aktionäre oder durch 
Bevollmächtigte im Sinne von § 118 Abs. 1 Satz 2 AktG ist nicht möglich. 
 
Die gesamte Hauptversammlung wird in Bild und Ton über das 
passwortgeschützte HV-Portal der Gesellschaft, welches unter 
 
https://www.myhammer-holding.de/deutsch/investor-relations/hauptversammlung/ 
 
erreichbar ist ('*HV-Portal*'), übertragen. 
 
Aktionäre erhalten ihre Login-Daten zum HV-Portal nach erfolgter Anmeldung 
und Nachweis des Anteilsbesitzes gem. den Erläuterungen in nachfolgender 
Ziffer II. 2. 
 
Über das HV-Portal können gem. den folgenden Erläuterungen auch weitere 
Aktionärsrechte ausgeübt werden. 
 
2. *Voraussetzungen für die Teilnahme an der 
   Hauptversammlung und die Ausübung des 
   Stimmrechts* 
 
Zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und zur Ausübung des 
Stimmrechts - persönlich oder durch Bevollmächtigte - sind nur diejenigen 
Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung anmelden und ihren 
Anteilsbesitz nachweisen. 
 
Die Anmeldung bedarf der Textform und muss in deutscher oder englischer 
Sprache erfolgen. Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und 
zur Ausübung des Stimmrechts ist durch eine in Textform in deutscher oder 
englischer Sprache durch das depotführende Institut erstellte Bescheinigung 
des Anteilsbesitzes nachzuweisen. Der Nachweis des Anteilsbesitzes hat sich 
auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung zu beziehen, also auf 
Dienstag, den 01. September 2020, 00:00 Uhr, (Nachweisstichtag) und muss der 
Gesellschaft ebenso wie die Anmeldung zur Hauptversammlung bis spätestens 
Dienstag, den 15. September 2020, 24:00 Uhr, unter folgender Adresse 
zugehen: 
 
 MyHammer Holding AG 
 c/o AAA HV Management GmbH 
 Am Stadion 18 - 24 
 51465 Bergisch Gladbach 
 Telefax: +49 (0)2202 23569-11 
 E-Mail: myhammer2020@aaa-hv.de 
 
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Versammlung und 
die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis des 
Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang 
des Stimmrechts bemessen sich dabei ausschließlich nach dem 
Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine 
Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall 
der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach 
dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme an der Hauptversammlung und den 
Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs 
am Nachweisstichtag maßgeblich. Veräußerungen von Aktien nach dem 
Nachweisstichtag haben daher keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur 
Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für den 
Zuerwerb von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum 
Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, 
sind daher nicht als Aktionär teilnahme- und stimmberechtigt, sie können 
sich aber ggf. vom Veräußerer bevollmächtigen lassen. 
 
Üblicherweise übernehmen die depotführenden Institute die erforderliche 
Anmeldung und die Übermittlung des Nachweises des Anteilsbesitzes nach 
entsprechender Beauftragung für ihre Kunden. Die Aktionäre werden daher 
gebeten, sich möglichst frühzeitig an ihr jeweiliges depotführendes Institut 
zu wenden. 
 
Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes werden den 
Aktionären *Login-Daten für das HV-Portal* per Post übersandt. 
 
3. *Stimmabgabe durch elektronische Briefwahl* 
 
Die Ausübung des Stimmrechts kann im Wege elektronischer Kommunikation 
erfolgen ('*Briefwahl*'). Auch hierzu ist eine gem. den Erläuterungen in 
vorstehender Ziffer II. 2. rechtzeitige Anmeldung und Nachweis des 
Anteilsbesitzes erforderlich. Die Briefwahl kann (einschließlich 
Widerruf bzw. Änderung der Stimmabgabe) elektronisch unter Verwendung 
des von der Gesellschaft unter 
 
https://www.myhammer-holding.de/deutsch/investor-relations/hauptversammlung/ 
 
angebotenen HV-Portals bis zum Beginn der Abstimmungen in der 
Hauptversammlung erfolgen. 
 
Die für den Zugang zum HV-Portal erforderlichen Login-Daten werden nach 
rechtzeitiger Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes gem. vorstehender 
Ziffer II. 2. übersandt. 
 
4. *Vollmacht und Weisung an 
   Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft* 
 
Wir bieten unseren Aktionären zudem an, von der Gesellschaft benannte 
Stimmrechtsvertreter (Stimmrechtsvertreter) mit der Ausübung des Stimmrechts 
zu bevollmächtigen. Auch hierzu ist eine nach den vorstehenden Erläuterungen 
in Ziffer II. 2. rechtzeitige Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes 
erforderlich. Soweit Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden, müssen 
diesen Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Ohne 
entsprechende Weisung dürfen Stimmrechtsvertreter das Stimmrecht nicht 
ausüben. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der 
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. 
 
Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes werden den 
Aktionären Formulare zur Vollmacht- und Weisungserteilung an die 
Stimmrechtsvertreter per Post übersandt. Für die Bevollmächtigung der 
Stimmrechtsvertreter unter Erteilung ausdrücklicher Weisungen kann auch das 
auf der Internetseite der Gesellschaft unter 
 
https://www.myhammer-holding.de/deutsch/investor-relations/hauptversammlung/ 
 
zur Verfügung gestellte Vollmachts- und Weisungsformular verwendet werden. 
 
Vollmachten und Weisungen an Stimmrechtsvertreter, die per Post, per Fax 
oder per E-Mail übermittelt werden, müssen bis spätestens Freitag, den 18. 
September 2020, 24:00 Uhr, unter folgender Adresse zugehen: 
 
 MyHammer Holding AG 
 c/o AAA HV Management GmbH 
 Am Stadion 18 - 24 
 51465 Bergisch Gladbach 
 Telefax: +49 (0)2202 23569-11 
 E-Mail: myhammer2020@aaa-hv.de 
 
Die Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreter unter Erteilung ausdrücklicher 
Weisungen kann zudem auf elektronischem Weg über das HV-Portal unter 
 
https://www.myhammer-holding.de/deutsch/investor-relations/hauptversammlung/ 
 
bis zum Beginn der Abstimmung in der Hauptversammlung erfolgen. 
 
Für einen Widerruf der Vollmacht an von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertreter sowie für die Änderungen von Weisungen gelten die 
vorstehenden Angaben zu den Möglichkeiten der Übermittlung und zu den 
dabei einzuhaltenden Fristen entsprechend. 
 
5. *Bevollmächtigung anderer Personen als der 
   Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft* 
 
Das Stimmrecht kann durch einen Bevollmächtigten, auch durch einen 
Intermediär oder eine Vereinigung von Aktionären, ausgeübt werden. _Auch 
diese Bevollmächtigten können das Stimmrecht in der virtuellen 
Hauptversammlung aber nur durch Briefwahl oder durch Bevollmächtigung der 
von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ausüben._ Auch in diesem 
Fall ist eine rechtzeitige Anmeldung nach den vorstehenden Erläuterungen in 
Ziffer II. 2. und Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich. 
 
Vollmachten, die nicht an Intermediäre bzw. gemäß § 135 Abs. 8 AktG 
insoweit gleichgestellte Personen oder Vereinigungen (insbesondere 
Aktionärsvereinigungen und Stimmrechtsberater), sondern an Dritte erteilt 
werden, bedürfen der Textform. 
 
Für die Erklärung einer Vollmachterteilung gegenüber der Gesellschaft, ihren 
Widerruf und die Übermittlung des Nachweises einer erklärten Vollmacht 
beziehungsweise deren Widerrufs steht die nachfolgend genannte Adresse zur 
Verfügung: 
 
 MyHammer Holding AG 
 c/o AAA HV Management GmbH 
 Am Stadion 18 - 24 
 51465 Bergisch Gladbach 
 Telefax: +49 (0)2202 23569-11 
 E-Mail: myhammer2020@aaa-hv.de 
 
Erfolgt die Erteilung oder der Nachweis einer Vollmacht oder deren Widerruf 
durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft postalisch, so muss diese aus 
organisatorischen Gründen spätestens bis zum Freitag, 18. September 2020, 
24:00 Uhr, unter der vorstehend genannten Adresse zugehen. Eine 
Übermittlung per Telefax oder per E-Mail ist bis zur Schließung 
der Hauptversammlung möglich. 
 
Werden Intermediäre bzw. diesen gemäß § 135 Abs. 8 AktG insoweit 
gleichgestellte Personen oder Vereinigungen (insbesondere 
Aktionärsvereinigungen und Stimmrechtsberater) bevollmächtigt, haben diese 
die Vollmacht nachprüfbar festzuhalten (§ 135 AktG). Wir empfehlen unseren 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

August 14, 2020 09:06 ET (13:06 GMT)

DJ DGAP-HV: MyHammer Holding AG: Bekanntmachung der -3-

Aktionären, sich bezüglich der Form der Vollmachten mit den Genannten 
abzustimmen. 
 
6. 
 
Die gesamte Hauptversammlung wird in Bild und Ton über das HV-Portal der 
Gesellschaft, welches unter 
 
https://www.myhammer-holding.de/deutsch/investor-relations/hauptversammlung/ 
 
erreichbar ist, übertragen. Am Tag der Hauptversammlung können angemeldete 
Aktionäre bzw. Bevollmächtigte eines angemeldeten Aktionärs sich auf dem 
HV-Portal mit ihren Login-Daten einloggen und ab Beginn der Hauptversammlung 
die Bild- und Tonübertragung verfolgen. 
 
Die für den Zugang zum HV-Portal erforderlichen Login-Daten werden nach 
rechtzeitiger Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes gem. vorstehender 
Ziffer II. 2. per Post übersandt. 
 
7. *Fragemöglichkeit des Aktionärs* 
 
Jeder Aktionär, der sich zu der Hauptversammlung gemäß den 
Erläuterungen unter Ziffer II. 2. angemeldet und seinen Anteilsbesitz 
nachgewiesen hat, hat die Möglichkeit, Fragen an den Vorstand zu stellen. 
Der Vorstand hat auf Grundlage von § 1 Abs. 2 Satz 2, 2. HS COVID-19-Gesetz 
mit Zustimmung des Aufsichtsrats entschieden, dass Fragen bis spätestens 
zwei Tage vor der Versammlung, also bis Samstag, den 19. September 2020, 
24:00 Uhr (eingehend), elektronisch über das HV-Portal der Gesellschaft 
unter 
 
https://www.myhammer-holding.de/deutsch/investor-relations/hauptversammlung/ 
 
einzureichen sind. Die für den Zugang zum HV-Portal erforderlichen 
Login-Daten werden nach rechtzeitiger Anmeldung und Nachweis des 
Anteilsbesitzes gem. vorstehender Ziffer II. 2. übersandt. Der Vorstand 
entscheidet gem. § 1 Abs. 2 Satz 2 COVID-19-Gesetznach pflichtgemäßem, 
freiem Ermessen, welche Fragen er wie beantwortet. 
 
8. 
 
Aktionäre, die ihr Stimmrecht selbst oder durch einen Bevollmächtigten im 
Wege der Briefwahl oder über den Stimmrechtsvertreter ausgeübt haben, haben 
vom Beginn bis zur Schließung der Hauptversammlung durch den 
Versammlungsleiter die Möglichkeit, über das HV-Portal unter 
 
https://www.myhammer-holding.de/deutsch/investor-relations/hauptversammlung/ 
 
Widerspruch gegen die Beschlüsse der Hauptversammlung einzulegen. Die für 
den Zugang zum HV-Portal erforderlichen Login-Daten werden nach 
rechtzeitiger Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes gem. vorstehender 
Ziffer II. 2. übersandt. Widerspruch kann auch durch einen Bevollmächtigten 
eingelegt werden. Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft stehen hierfür aber 
nicht zur Verfügung. 
 
9. *Rechte der Aktionäre, eine Ergänzung der 
   Tagesordnung zu verlangen (§ 122 Abs. 2 
   AktG)* 
 
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals 
oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000 erreichen, können gem. § 122 Abs. 
2 AktG schriftlich (§ 126 BGB) verlangen, dass Gegenstände auf die 
Tagesordnung der Hauptversammlung gesetzt und bekanntgemacht werden. Die 
Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem 
Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die 
Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten. Nach § 70 
AktG bestehen bestimmte Anrechnungsmöglichkeiten, auf die hingewiesen wird. 
Für den Nachweis reicht eine entsprechende Bestätigung des depotführenden 
Kreditinstituts aus. 
 
Das Verlangen ist an den Vorstand zu richten. Jedem neuen Gegenstand der 
Tagesordnung muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das 
Verlangen muss der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung 
zugehen; der Tag des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung sind nicht 
mitzurechnen. Letztmöglicher Zugang für ein Verlangen auf Ergänzung der 
Tagesordnung ist damit Samstag, der 22. August 2020, 24:00 Uhr. 
 
Verlangen zur Ergänzung der Tagesordnung sind an folgende Anschrift zu 
richten: 
 
MyHammer Holding AG, Vorstand, Franklinstr. 28/29, 10587 Berlin 
 
Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden - soweit sie nicht 
bereits mit der Einberufung bekannt gemacht werden - unverzüglich im 
Bundesanzeiger bekanntgemacht und auf der Internetseite 
 
www.myhammer-holding.de/hauptversammlung 
 
veröffentlicht. 
 
10. *Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären 
    gemäß §§ 126 und 127 AktG* 
 
Gegenanträge und Wahlvorschläge, die vor der Hauptversammlung gem. den §§ 
126, 127 AktG über die Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht 
werden sollen, müssen bis Montag, den 07. September 2020, 24:00 Uhr, unter 
folgender Adresse eingehen: 
 
MyHammer Holding AG, Franklinstr. 28/29, 10587 Berlin 
Telefax: +49 (0)30 23322-891 
E-Mail: hv@myhammer-holding.de 
 
Nur unter der vorgenannten Adresse rechtzeitig eingegangene Gegenanträge 
nebst Begründung sowie Wahlvorschläge werden einschließlich des Namens 
des Aktionärs über die Internetseite der Gesellschaft unter 
 
https://www.myhammer-holding.de/deutsch/investor-relations/hauptversammlung/ 
 
unverzüglich zugänglich gemacht, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen 
gem. den §§ 126, 127 AktG hierfür im Übrigen erfüllt sind. Unter der 
vorgenannten Internetadresse werden auch etwaige Stellungnahmen der 
Verwaltung zugänglich gemacht. 
 
11. *Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im 
    Zeitpunkt der Einberufung der 
    Hauptversammlung* 
 
Von den insgesamt ausgegebenen 7.117.391 Stückaktien der Gesellschaft sind 
im Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung 7.117.391 Stückaktien 
teilnahme- und stimmberechtigt, jede Aktie gewährt jeweils eine Stimme. 
 
12. *Veröffentlichungen auf der Internetseite 
    der Gesellschaft / weitergehende 
    Informationen zu den Rechten der Aktionäre* 
 
Alsbald nach der Einberufung werden die Angaben gem. § 124a AktG über die 
Internetseite der Gesellschaft unter 
 
www.myhammer-holding.de/hauptversammlung 
 
zugänglich sein. 
 
Dort werden von der Einberufung der Hauptversammlung an auch weitergehende 
Informationen zu den Rechten der Aktionäre zugänglich gemacht. 
 
Die vorstehend unter Tagesordnungspunkt 1 genannten Unterlagen liegen von 
der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der 
Gesellschaft, Franklinstr. 28/29, 10587 Berlin, zur Einsichtnahme der 
Aktionäre aus. Sie werden den Aktionären auf Anfrage auch kostenlos 
übermittelt. Die genannten Unterlagen sowie der Geschäftsbericht für das 
Geschäftsjahr 2019 werden zusammen mit dieser Tagesordnung auch im Internet 
unter 
 
www.myhammer-holding.de/hauptversammlung 
 
veröffentlicht. 
 
Berlin, im August 2020 
 
*MyHammer Holding AG* 
 
_Der Vorstand_ 
 
*Information für Aktionäre und Aktionärsvertreter zum Datenschutz* 
 
Die MyHammer Holding AG verarbeitet als Verantwortlicher im Sinne von Art. 4 
Nr. 7 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) personenbezogene Daten, um den 
Aktionären und Aktionärsvertretern die Teilnahme an der Hauptversammlung 
sowie die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu 
ermöglichen sowie sonstigen rechtlichen Erfordernissen nachzukommen, denen 
sie im Zusammenhang mit der Hauptversammlung unterliegt (z.B. Publikations- 
und Offenlegungspflichten). Die MyHammer Holding AG ist rechtlich 
verpflichtet, die Hauptversammlung der Aktionäre durchzuführen. Um dieser 
Pflicht nachzugehen, ist die Verarbeitung der unten genannten Kategorien 
personenbezogener Daten unerlässlich. Ohne Angabe der personenbezogenen 
Daten können Aktionäre und ihre Vertreter an der Hauptversammlung nicht 
teilnehmen. 
 
Der Verantwortliche ist unter folgenden Kontaktmöglichkeiten erreichbar: 
 
MyHammer Holding AG, Franklinstr. 28/29, 10587 Berlin 
Telefax: +49 (0)30 23322-891 
E-Mail: hv@myhammer-holding.de 
 
Verarbeitet werden folgende personenbezogene Daten des jeweiligen Aktionärs 
bzw. von Personen, die von einem Aktionär ermächtigt sind, im eigenen Namen 
das Stimmrecht für Aktien auszuüben: Name und Vorname, Anschrift, ggf. 
E-Mail-Adresse (soweit mitgeteilt bzw. bekannt), Aktienanzahl, 
Aktiengattung, Besitzart der Aktien (Eigenbesitz, Fremdbesitz oder 
Vollmachtbesitz) und Nummer der Eintrittskarte. Ist ein Aktionärsvertreter 
vorhanden, werden von diesem folgende personenbezogenen Daten verarbeitet: 
Name und Vorname sowie Anschrift, ggf. E-Mail-Adresse (soweit mitgeteilt 
bzw. bekannt). 
 
Soweit uns diese personenbezogenen Daten nicht von den Aktionären oder 
Aktionärsvertretern selbst im Rahmen der Anmeldung zur Hauptversammlung, der 
Teilnahme an der Hauptversammlung oder aber der Stellung eines 
Ergänzungsverlangens nach § 122 AktG oder der Übersendung eines 
Gegenantrags oder Wahlvorschlags nach §§ 126, 127 AktG übermittelt werden, 
übermittelt die Depotbank des betreffenden Aktionärs die personenbezogenen 
Daten an uns. 
 
Werden Gegenanträge oder Wahlvorschläge nach §§ 126, 127 AktG gestellt, 
werden diese einschließlich des Namens des Aktionärs, der Begründung 
und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung auf der Internetseite der 
Gesellschaft und damit öffentlich zugänglich gemacht. 
 
Sofern ein Aktionär oder ein Vertreter von der Fragemöglichkeit nach § 1 
Abs. 2 Nr. 3 COVID-19-Gesetz Gebrauch macht oder sonst mit der Gesellschaft 
in Kontakt tritt, verarbeitet die Gesellschaft zudem diejenigen 
personenbezogenen Daten, die erforderlich oder sinnvoll sind, um etwaige 
Anliegen zu beantworten (etwa die von Aktionären oder ihren Vertretern 
angegebenen Kontaktdaten, wie zum Beispiel Telefonnummern bzw. 
E-Mail-Adressen). 
 
In der Hauptversammlung ist gem. § 129 AktG das Teilnehmerverzeichnis vor 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

August 14, 2020 09:06 ET (13:06 GMT)

der ersten Abstimmung allen Teilnehmern zugänglich zu machen. Das 
Teilnehmerverzeichnis enthält nach Maßgabe von § 129 AktG die dort 
genannten personenbezogenen Daten der Teilnehmer der Hauptversammlung bzw. 
des vertretenen Aktionärs, u.a. Namen und Wohnort sowie die Zahl der von 
jedem Anwesenden vertretenen Aktien unter Angabe ihrer Gattung und die 
Besitzart. Jedem Aktionär ist zudem auf Verlangen bis zu zwei Jahren nach 
der Hauptversammlung Einsicht in das Teilnehmerverzeichnis zu gewähren. 
 
Die genannten Daten werden drei Jahre nach Beendigung der Hauptversammlung 
gelöscht, es sei denn, die weitere Verarbeitung der Daten ist im Einzelfall 
noch zur Bearbeitung von Anträgen, Entscheidungen oder rechtlichen Verfahren 
in Bezug auf die Hauptversammlung oder aus anderen Gründen erforderlich oder 
gesetzlich angeordnet. 
 
Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist für die Teilnahme an der 
Hauptversammlung und die Wahrnehmung der Rechte als Aktionär zwingend 
erforderlich. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 (1) c) DSGVO. 
 
Die Dienstleister der Gesellschaft (wie etwa HV-Agenturen, Rechtsanwälte 
oder Wirtschaftsprüfer), welche zum Zwecke der Ausrichtung der 
Hauptversammlung beauftragt werden, erhalten von der Gesellschaft nur solche 
personenbezogenen Daten, welche für die Ausführung der beauftragten 
Dienstleistung erforderlich sind und verarbeiten die Daten 
ausschließlich nach Weisung der Gesellschaft als Verantwortlichem. Alle 
Mitarbeiter der MyHammer Holding AG und die Mitarbeiter der beauftragten 
Dienstleister, die Zugriff auf personenbezogene Daten der Aktionäre haben 
und/oder diese verarbeiten, sind verpflichtet, diese Daten vertraulich zu 
behandeln. 
 
Betroffene Personen haben bei Bestehen der entsprechenden gesetzlichen 
Voraussetzungen ein Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO), Berichtigung (Art. 
16 DSGVO), Einschränkung (Art. 18 DSGVO), Widerspruch (Art. 21 DSGVO), 
Übertragbarkeit (Art. 20 DSGVO) und Löschung (Art. 17 DSGVO) bezüglich 
ihrer personenbezogenen Daten. Diese Rechte können betroffene Personen 
gegenüber der MyHammer Holding AG unter den vorstehenden Kontaktdaten 
geltend machen. 
 
Zudem steht Aktionären und Aktionärsvertretern ein Beschwerderecht bei den 
Datenschutz-Aufsichtsbehörden nach Art. 77 DSGVO. 
 
2020-08-14 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, 
Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap.de 
Sprache:     Deutsch 
Unternehmen: MyHammer Holding AG 
             Mauerstraße 79 
             10117 Berlin 
             Deutschland 
E-Mail:      strothmann@aaa-hv.de 
Internet:    https://www.my-hammer.de/ 
 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service 
 
1118897 2020-08-14 
 
 

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August 14, 2020 09:06 ET (13:06 GMT)

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