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DGAP-HV: alstria office REIT-AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 29.09.2020 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: alstria office REIT-AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
alstria office REIT-AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
am 29.09.2020 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung 
gemäß §121 AktG 
 
2020-08-17 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
alstria office REIT-AG Hamburg ISIN: DE000A0LD2U1 Einladung 
zur virtuellen Hauptversammlung 
am 29. September 2020 English convenience translation 
available under: 
www.alstria.com -> Investors -> Annual General Meeting 
Hiermit laden wir unsere Aktionäre zu der am Dienstag, den 
29. September 2020, um 10:30 Uhr MESZ stattfindenden 
ordentlichen Hauptversammlung ein. 
 
Die Hauptversammlung wird aufgrund einer vom Vorstand mit 
Zustimmung des Aufsichtsrats nach § 1 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 
6 Satz 1 des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, 
Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und 
Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der 
COVID-19-Pandemie vom 27. März 2020 ('*COVID-19-Gesetz*') 
getroffenen Entscheidung als *virtuelle Hauptversammlung ohne 
physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten* 
(mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertreter) stattfinden*.* 
 
Die virtuelle Hauptversammlung wird für die Aktionäre der 
alstria office REIT-AG vollständig in Bild und Ton im 
Internet übertragen. Die Stimmrechtsausübung der Aktionäre 
ist im Wege elektronischer Kommunikation (namentlich per 
elektronischer Briefwahl) sowie Vollmachtserteilung möglich. 
Den angemeldeten Aktionären wird eine Fragemöglichkeit im 
Wege elektronischer Kommunikation (bis zum 27. September 
2020, 24:00 Uhr MESZ) eingeräumt. Aktionäre, die ihr 
Stimmrecht ausgeübt haben, können in Abweichung von § 245 Nr. 
1 des Aktiengesetzes ('*AktG*') unter Verzicht auf das 
Erfordernis des Erscheinens in der Hauptversammlung 
Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung erheben. 
 
Einzelheiten hierzu finden sich im Anschluss an die 
Tagesordnung im Abschnitt 'Weitere Angaben und Hinweise - 
Besonderheiten der virtuellen Hauptversammlung'. 
 
Der Ort der Hauptversammlung, an dem sich der 
Versammlungsleiter, der die Niederschrift der Versammlung 
beurkundende Notar und der Vorstand sowie die von der 
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft 
befinden, ist der Sitz der Gesellschaft, Steinstraße 7, 
20095 Hamburg. Die Teilnahme von Mitgliedern des 
Aufsichtsrats darf aufgrund einer vom Vorstand mit Zustimmung 
des Aufsichtsrats getroffenen Entscheidung nach § 1 Abs. 1 
und Abs. 6 Satz 1 COVID-19-Gesetz i.V.m. § 118 Abs. 3 Satz 2 
AktG im Wege der Bild- und Tonübertragung erfolgen. Für die 
Aktionäre und deren Bevollmächtigte (mit Ausnahme der von der 
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter) besteht kein 
Recht und keine Möglichkeit zur Anwesenheit am Ort der 
Hauptversammlung. 
 
*Tagesordnung* 
 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   der alstria office REIT-AG und des gebilligten 
   Konzernabschlusses mit den Lageberichten für 
   die alstria office REIT-AG und den Konzern zum 
   31. Dezember 2019, des Berichts des 
   Aufsichtsrats sowie des Vorschlags des 
   Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns 
   für das Geschäftsjahr 2019* 
 
   Die vorstehend genannten Unterlagen 
   (einschließlich der erläuternden Berichte 
   des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 
   1, 315a Abs. 1 des Handelsgesetzbuches 
   ('*HGB*') (in der am 31. Dezember 2019 
   gültigen Fassung) können im Internet unter 
 
   *www.alstria.de -> Investoren -> 
   Hauptversammlung* 
 
   eingesehen werden. 
 
   Am 24. Februar 2020 hat der Aufsichtsrat den 
   vom Vorstand am 18. Februar 2020 aufgestellten 
   Jahresabschluss und den Konzernabschluss 
   gebilligt; der Jahresabschluss ist damit 
   festgestellt. Eine Feststellung durch die 
   Hauptversammlung erfolgt daher nicht. Die 
   unter diesem Tagesordnungspunkt genannten 
   Unterlagen sind der Hauptversammlung nach § 
   176 Abs. 1 Satz 1 AktG (in der am 31. Dezember 
   2019 gültigen Fassung) zugänglich zu machen, 
   ohne dass es einer Beschlussfassung hierzu 
   bedarf. 
2. *Verwendung des Bilanzgewinns für das 
   Geschäftsjahr 2019* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   Geschäftsjahr 2019 erzielten Bilanzgewinn in 
   Höhe von EUR 105.000.000,00 wie folgt zu 
   verwenden: 
 
   *in EUR* 
   Ausschüttung einer          92.348.579,44 
   Dividende von EUR 0,52 je 
   dividendenberechtigter 
   Stückaktie 
   Einstellung in              0,00 
   Gewinnrücklagen 
   Gewinnvortrag               12.651.420,56 
   *Bilanzgewinn*              *105.000.000,00* 
 
   Der Vorschlag berücksichtigt die 177.593.422 
   zum Zeitpunkt des Vorschlags existierenden 
   Stückaktien der Gesellschaft. Sollte sich die 
   Zahl der für das Geschäftsjahr 2019 
   dividendenberechtigten Aktien bis zur 
   ordentlichen Hauptversammlung 2020 verändern, 
   wird in der Hauptversammlung ein entsprechend 
   angepasster Beschlussvorschlag zur Abstimmung 
   gestellt, der unverändert eine Dividende von 
   EUR 0,52 je dividendenberechtigter Stückaktie 
   für das Geschäftsjahr 2019 sowie entsprechend 
   angepasste Beträge für die Ausschüttungssumme 
   und den Gewinnvortrag vorsieht. 
 
   Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG ist der 
   Anspruch auf die Dividende am dritten auf den 
   Hauptversammlungsbeschluss folgenden 
   Geschäftstag fällig, das heißt am 2. 
   Oktober 2020. 
3. *Grüne Dividende: Erhöhung der Dividende durch 
   teilweise Abänderung des Gewinnvortrags 
   gemäß Tagesordnungspunkt 2 oder (bei 
   Ablehnung) Investition in Grüne Projekte* 
 
   Unter Tagesordnungspunkt 2 haben Vorstand und 
   Aufsichtsrat der Hauptversammlung 
   vorgeschlagen, die Ausschüttung einer 
   Dividende an die Aktionäre in Höhe von EUR 
   0,52 je dividendenberechtigter Stückaktie 
   sowie einen Gewinnvortrag in Höhe von EUR 
   12.651.420,56 zu beschließen. 
 
   Die Gesellschaft möchte ihren Aktionären zudem 
   die Möglichkeit anbieten über ihren Vorschlag 
   zu einer 'Grünen Dividende' abzustimmen. 
 
   Die Aktionäre der alstria office REIT-AG 
   sollen darüber entscheiden, ob die unter 
   Tagesordnungspunkt 2 beschlossene Ausschüttung 
   in Höhe von EUR 0,52 je dividendenberechtigter 
   Stückaktie um EUR 0,01 auf EUR 0,53 je 
   dividendenberechtigter Stückaktie erhöht 
   werden soll, oder ob - im Falle der Ablehnung 
   des Beschlussvorschlags - diese Mittel zur 
   Investition in Projekte verwendet werden 
   sollen, die im Anschluss an die Tagesordnung 
   im Abschnitt 'Angaben zu den Grünen Projekten 
   im Rahmen der Grünen Dividende gemäß 
   Tagesordnungspunkt 3' beschrieben sind 
   ('*Grüne Projekte*'). 
 
   Daher soll nun darüber abgestimmt werden, ob 
   ein Teil des Gewinnvortrags zur Ausschüttung 
   an die Aktionäre und Erhöhung der unter 
   Tagesordnungspunkt 2 beschlossenen Dividende 
   verwendet werden soll. Sollte die 
   Hauptversammlung gegen die Ausschüttung 
   stimmen, würde sich der Vorstand verpflichten, 
   diesen Betrag innerhalb der nächsten 24 Monate 
   in die Grünen Projekte zu investieren. 
 
   Vor diesem Hintergrund schlagen Vorstand und 
   Aufsichtsrat vor, wie folgt zu 
   beschließen: 
 
   In teilweiser Abänderung der Beschlussfassung 
   der Hauptversammlung unter Tagesordnungspunkt 
   2 in Bezug auf den Gewinnvortrag, schlagen 
   Vorstand und Aufsichtsrat vor, den 
   Gewinnvortrag in Höhe von EUR 12.651.420,56 
   wie folgt zu verwenden: 
 
   *in EUR* 
   Ausschüttung einer Dividende   1.775.934,22 
   von EUR 0,01 je 
   dividendenberechtigter 
   Stückaktie 
   Einstellung in Gewinnrücklagen 0,00 
   Gewinnvortrag                  10.875.486,34 
 
   Der Vorschlag berücksichtigt die 177.593.422 
   zum Zeitpunkt des Vorschlags existierenden 
   Stückaktien der Gesellschaft. Sollte sich die 
   Zahl der für das Geschäftsjahr 2019 
   dividendenberechtigten Aktien bis zur 
   ordentlichen Hauptversammlung 2020 verändern, 
   wird in der Hauptversammlung ein entsprechend 
   angepasster Beschlussvorschlag zur Abstimmung 
   gestellt, der unverändert eine Dividende von 
   EUR 0,01 je dividendenberechtigter Stückaktie 
   für das Geschäftsjahr 2019 sowie entsprechend 
   angepasste Beträge für die Ausschüttungssumme 
   und den Gewinnvortrag vorsieht. 
 
   Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG ist der 
   Anspruch auf die Dividende am dritten auf den 
   Hauptversammlungsbeschluss folgenden 
   Geschäftstag fällig, das heißt am 2. 
   Oktober 2020. Die unter Tagesordnungspunkt 3 
   beschlossene Ausschüttung wird in einer Summe 
   mit der unter Tagesordnungspunkt 2 
   beschlossenen Dividende ausgezahlt. 
4. *Entlastung des Vorstands für das 
   Geschäftsjahr 2019* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern des 
   Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu 
   erteilen. 
5. *Entlastung des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2019* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern des 
   Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung 
   zu erteilen. 
6. *Bestellung des Abschlussprüfers und des 
   Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 

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August 17, 2020 09:05 ET (13:05 GMT)

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