DGAP-News: alstria office REIT-AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung alstria office REIT-AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 29.09.2020 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2020-08-17 / 15:05 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. alstria office REIT-AG Hamburg ISIN: DE000A0LD2U1 Einladung zur virtuellen Hauptversammlung am 29. September 2020 English convenience translation available under: www.alstria.com -> Investors -> Annual General Meeting Hiermit laden wir unsere Aktionäre zu der am Dienstag, den 29. September 2020, um 10:30 Uhr MESZ stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein. Die Hauptversammlung wird aufgrund einer vom Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats nach § 1 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 6 Satz 1 des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie vom 27. März 2020 ('*COVID-19-Gesetz*') getroffenen Entscheidung als *virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten* (mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter) stattfinden*.* Die virtuelle Hauptversammlung wird für die Aktionäre der alstria office REIT-AG vollständig in Bild und Ton im Internet übertragen. Die Stimmrechtsausübung der Aktionäre ist im Wege elektronischer Kommunikation (namentlich per elektronischer Briefwahl) sowie Vollmachtserteilung möglich. Den angemeldeten Aktionären wird eine Fragemöglichkeit im Wege elektronischer Kommunikation (bis zum 27. September 2020, 24:00 Uhr MESZ) eingeräumt. Aktionäre, die ihr Stimmrecht ausgeübt haben, können in Abweichung von § 245 Nr. 1 des Aktiengesetzes ('*AktG*') unter Verzicht auf das Erfordernis des Erscheinens in der Hauptversammlung Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung erheben. Einzelheiten hierzu finden sich im Anschluss an die Tagesordnung im Abschnitt 'Weitere Angaben und Hinweise - Besonderheiten der virtuellen Hauptversammlung'. Der Ort der Hauptversammlung, an dem sich der Versammlungsleiter, der die Niederschrift der Versammlung beurkundende Notar und der Vorstand sowie die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft befinden, ist der Sitz der Gesellschaft, Steinstraße 7, 20095 Hamburg. Die Teilnahme von Mitgliedern des Aufsichtsrats darf aufgrund einer vom Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats getroffenen Entscheidung nach § 1 Abs. 1 und Abs. 6 Satz 1 COVID-19-Gesetz i.V.m. § 118 Abs. 3 Satz 2 AktG im Wege der Bild- und Tonübertragung erfolgen. Für die Aktionäre und deren Bevollmächtigte (mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter) besteht kein Recht und keine Möglichkeit zur Anwesenheit am Ort der Hauptversammlung. *Tagesordnung* 1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der alstria office REIT-AG und des gebilligten Konzernabschlusses mit den Lageberichten für die alstria office REIT-AG und den Konzern zum 31. Dezember 2019, des Berichts des Aufsichtsrats sowie des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2019* Die vorstehend genannten Unterlagen (einschließlich der erläuternden Berichte des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 des Handelsgesetzbuches ('*HGB*') (in der am 31. Dezember 2019 gültigen Fassung) können im Internet unter *www.alstria.de -> Investoren -> Hauptversammlung* eingesehen werden. Am 24. Februar 2020 hat der Aufsichtsrat den vom Vorstand am 18. Februar 2020 aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt; der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Eine Feststellung durch die Hauptversammlung erfolgt daher nicht. Die unter diesem Tagesordnungspunkt genannten Unterlagen sind der Hauptversammlung nach § 176 Abs. 1 Satz 1 AktG (in der am 31. Dezember 2019 gültigen Fassung) zugänglich zu machen, ohne dass es einer Beschlussfassung hierzu bedarf. 2. *Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2019* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2019 erzielten Bilanzgewinn in Höhe von EUR 105.000.000,00 wie folgt zu verwenden: *in EUR* Ausschüttung einer 92.348.579,44 Dividende von EUR 0,52 je dividendenberechtigter Stückaktie Einstellung in 0,00 Gewinnrücklagen Gewinnvortrag 12.651.420,56 *Bilanzgewinn* *105.000.000,00* Der Vorschlag berücksichtigt die 177.593.422 zum Zeitpunkt des Vorschlags existierenden Stückaktien der Gesellschaft. Sollte sich die Zahl der für das Geschäftsjahr 2019 dividendenberechtigten Aktien bis zur ordentlichen Hauptversammlung 2020 verändern, wird in der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster Beschlussvorschlag zur Abstimmung gestellt, der unverändert eine Dividende von EUR 0,52 je dividendenberechtigter Stückaktie für das Geschäftsjahr 2019 sowie entsprechend angepasste Beträge für die Ausschüttungssumme und den Gewinnvortrag vorsieht. Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG ist der Anspruch auf die Dividende am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag fällig, das heißt am 2. Oktober 2020. 3. *Grüne Dividende: Erhöhung der Dividende durch teilweise Abänderung des Gewinnvortrags gemäß Tagesordnungspunkt 2 oder (bei Ablehnung) Investition in Grüne Projekte* Unter Tagesordnungspunkt 2 haben Vorstand und Aufsichtsrat der Hauptversammlung vorgeschlagen, die Ausschüttung einer Dividende an die Aktionäre in Höhe von EUR 0,52 je dividendenberechtigter Stückaktie sowie einen Gewinnvortrag in Höhe von EUR 12.651.420,56 zu beschließen. Die Gesellschaft möchte ihren Aktionären zudem die Möglichkeit anbieten über ihren Vorschlag zu einer 'Grünen Dividende' abzustimmen. Die Aktionäre der alstria office REIT-AG sollen darüber entscheiden, ob die unter Tagesordnungspunkt 2 beschlossene Ausschüttung in Höhe von EUR 0,52 je dividendenberechtigter Stückaktie um EUR 0,01 auf EUR 0,53 je dividendenberechtigter Stückaktie erhöht werden soll, oder ob - im Falle der Ablehnung des Beschlussvorschlags - diese Mittel zur Investition in Projekte verwendet werden sollen, die im Anschluss an die Tagesordnung im Abschnitt 'Angaben zu den Grünen Projekten im Rahmen der Grünen Dividende gemäß Tagesordnungspunkt 3' beschrieben sind ('*Grüne Projekte*'). Daher soll nun darüber abgestimmt werden, ob ein Teil des Gewinnvortrags zur Ausschüttung an die Aktionäre und Erhöhung der unter Tagesordnungspunkt 2 beschlossenen Dividende verwendet werden soll. Sollte die Hauptversammlung gegen die Ausschüttung stimmen, würde sich der Vorstand verpflichten, diesen Betrag innerhalb der nächsten 24 Monate in die Grünen Projekte zu investieren. Vor diesem Hintergrund schlagen Vorstand und Aufsichtsrat vor, wie folgt zu beschließen: In teilweiser Abänderung der Beschlussfassung der Hauptversammlung unter Tagesordnungspunkt 2 in Bezug auf den Gewinnvortrag, schlagen Vorstand und Aufsichtsrat vor, den Gewinnvortrag in Höhe von EUR 12.651.420,56 wie folgt zu verwenden: *in EUR* Ausschüttung einer Dividende 1.775.934,22 von EUR 0,01 je dividendenberechtigter Stückaktie Einstellung in Gewinnrücklagen 0,00 Gewinnvortrag 10.875.486,34 Der Vorschlag berücksichtigt die 177.593.422 zum Zeitpunkt des Vorschlags existierenden Stückaktien der Gesellschaft. Sollte sich die Zahl der für das Geschäftsjahr 2019 dividendenberechtigten Aktien bis zur ordentlichen Hauptversammlung 2020 verändern, wird in der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster Beschlussvorschlag zur Abstimmung gestellt, der unverändert eine Dividende von EUR 0,01 je dividendenberechtigter Stückaktie für das Geschäftsjahr 2019 sowie entsprechend angepasste Beträge für die Ausschüttungssumme und den Gewinnvortrag vorsieht. Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG ist der Anspruch auf die Dividende am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag fällig, das heißt am 2. Oktober 2020. Die unter Tagesordnungspunkt 3 beschlossene Ausschüttung wird in einer Summe mit der unter Tagesordnungspunkt 2 beschlossenen Dividende ausgezahlt. 4. *Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. 5. *Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. 6. *Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr
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August 17, 2020 09:05 ET (13:05 GMT)
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