DGAP-News: alstria office REIT-AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
alstria office REIT-AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
am 29.09.2020 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
gemäß §121 AktG
2020-08-17 / 15:05
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
alstria office REIT-AG Hamburg ISIN: DE000A0LD2U1 Einladung
zur virtuellen Hauptversammlung
am 29. September 2020 English convenience translation
available under:
www.alstria.com -> Investors -> Annual General Meeting
Hiermit laden wir unsere Aktionäre zu der am Dienstag, den
29. September 2020, um 10:30 Uhr MESZ stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung ein.
Die Hauptversammlung wird aufgrund einer vom Vorstand mit
Zustimmung des Aufsichtsrats nach § 1 Abs. 2 Satz 1 und Abs.
6 Satz 1 des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-,
Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und
Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der
COVID-19-Pandemie vom 27. März 2020 ('*COVID-19-Gesetz*')
getroffenen Entscheidung als *virtuelle Hauptversammlung ohne
physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten*
(mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter) stattfinden*.*
Die virtuelle Hauptversammlung wird für die Aktionäre der
alstria office REIT-AG vollständig in Bild und Ton im
Internet übertragen. Die Stimmrechtsausübung der Aktionäre
ist im Wege elektronischer Kommunikation (namentlich per
elektronischer Briefwahl) sowie Vollmachtserteilung möglich.
Den angemeldeten Aktionären wird eine Fragemöglichkeit im
Wege elektronischer Kommunikation (bis zum 27. September
2020, 24:00 Uhr MESZ) eingeräumt. Aktionäre, die ihr
Stimmrecht ausgeübt haben, können in Abweichung von § 245 Nr.
1 des Aktiengesetzes ('*AktG*') unter Verzicht auf das
Erfordernis des Erscheinens in der Hauptversammlung
Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung erheben.
Einzelheiten hierzu finden sich im Anschluss an die
Tagesordnung im Abschnitt 'Weitere Angaben und Hinweise -
Besonderheiten der virtuellen Hauptversammlung'.
Der Ort der Hauptversammlung, an dem sich der
Versammlungsleiter, der die Niederschrift der Versammlung
beurkundende Notar und der Vorstand sowie die von der
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft
befinden, ist der Sitz der Gesellschaft, Steinstraße 7,
20095 Hamburg. Die Teilnahme von Mitgliedern des
Aufsichtsrats darf aufgrund einer vom Vorstand mit Zustimmung
des Aufsichtsrats getroffenen Entscheidung nach § 1 Abs. 1
und Abs. 6 Satz 1 COVID-19-Gesetz i.V.m. § 118 Abs. 3 Satz 2
AktG im Wege der Bild- und Tonübertragung erfolgen. Für die
Aktionäre und deren Bevollmächtigte (mit Ausnahme der von der
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter) besteht kein
Recht und keine Möglichkeit zur Anwesenheit am Ort der
Hauptversammlung.
*Tagesordnung*
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses
der alstria office REIT-AG und des gebilligten
Konzernabschlusses mit den Lageberichten für
die alstria office REIT-AG und den Konzern zum
31. Dezember 2019, des Berichts des
Aufsichtsrats sowie des Vorschlags des
Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns
für das Geschäftsjahr 2019*
Die vorstehend genannten Unterlagen
(einschließlich der erläuternden Berichte
des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Abs.
1, 315a Abs. 1 des Handelsgesetzbuches
('*HGB*') (in der am 31. Dezember 2019
gültigen Fassung) können im Internet unter
*www.alstria.de -> Investoren ->
Hauptversammlung*
eingesehen werden.
Am 24. Februar 2020 hat der Aufsichtsrat den
vom Vorstand am 18. Februar 2020 aufgestellten
Jahresabschluss und den Konzernabschluss
gebilligt; der Jahresabschluss ist damit
festgestellt. Eine Feststellung durch die
Hauptversammlung erfolgt daher nicht. Die
unter diesem Tagesordnungspunkt genannten
Unterlagen sind der Hauptversammlung nach §
176 Abs. 1 Satz 1 AktG (in der am 31. Dezember
2019 gültigen Fassung) zugänglich zu machen,
ohne dass es einer Beschlussfassung hierzu
bedarf.
2. *Verwendung des Bilanzgewinns für das
Geschäftsjahr 2019*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im
Geschäftsjahr 2019 erzielten Bilanzgewinn in
Höhe von EUR 105.000.000,00 wie folgt zu
verwenden:
*in EUR*
Ausschüttung einer 92.348.579,44
Dividende von EUR 0,52 je
dividendenberechtigter
Stückaktie
Einstellung in 0,00
Gewinnrücklagen
Gewinnvortrag 12.651.420,56
*Bilanzgewinn* *105.000.000,00*
Der Vorschlag berücksichtigt die 177.593.422
zum Zeitpunkt des Vorschlags existierenden
Stückaktien der Gesellschaft. Sollte sich die
Zahl der für das Geschäftsjahr 2019
dividendenberechtigten Aktien bis zur
ordentlichen Hauptversammlung 2020 verändern,
wird in der Hauptversammlung ein entsprechend
angepasster Beschlussvorschlag zur Abstimmung
gestellt, der unverändert eine Dividende von
EUR 0,52 je dividendenberechtigter Stückaktie
für das Geschäftsjahr 2019 sowie entsprechend
angepasste Beträge für die Ausschüttungssumme
und den Gewinnvortrag vorsieht.
Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG ist der
Anspruch auf die Dividende am dritten auf den
Hauptversammlungsbeschluss folgenden
Geschäftstag fällig, das heißt am 2.
Oktober 2020.
3. *Grüne Dividende: Erhöhung der Dividende durch
teilweise Abänderung des Gewinnvortrags
gemäß Tagesordnungspunkt 2 oder (bei
Ablehnung) Investition in Grüne Projekte*
Unter Tagesordnungspunkt 2 haben Vorstand und
Aufsichtsrat der Hauptversammlung
vorgeschlagen, die Ausschüttung einer
Dividende an die Aktionäre in Höhe von EUR
0,52 je dividendenberechtigter Stückaktie
sowie einen Gewinnvortrag in Höhe von EUR
12.651.420,56 zu beschließen.
Die Gesellschaft möchte ihren Aktionären zudem
die Möglichkeit anbieten über ihren Vorschlag
zu einer 'Grünen Dividende' abzustimmen.
Die Aktionäre der alstria office REIT-AG
sollen darüber entscheiden, ob die unter
Tagesordnungspunkt 2 beschlossene Ausschüttung
in Höhe von EUR 0,52 je dividendenberechtigter
Stückaktie um EUR 0,01 auf EUR 0,53 je
dividendenberechtigter Stückaktie erhöht
werden soll, oder ob - im Falle der Ablehnung
des Beschlussvorschlags - diese Mittel zur
Investition in Projekte verwendet werden
sollen, die im Anschluss an die Tagesordnung
im Abschnitt 'Angaben zu den Grünen Projekten
im Rahmen der Grünen Dividende gemäß
Tagesordnungspunkt 3' beschrieben sind
('*Grüne Projekte*').
Daher soll nun darüber abgestimmt werden, ob
ein Teil des Gewinnvortrags zur Ausschüttung
an die Aktionäre und Erhöhung der unter
Tagesordnungspunkt 2 beschlossenen Dividende
verwendet werden soll. Sollte die
Hauptversammlung gegen die Ausschüttung
stimmen, würde sich der Vorstand verpflichten,
diesen Betrag innerhalb der nächsten 24 Monate
in die Grünen Projekte zu investieren.
Vor diesem Hintergrund schlagen Vorstand und
Aufsichtsrat vor, wie folgt zu
beschließen:
In teilweiser Abänderung der Beschlussfassung
der Hauptversammlung unter Tagesordnungspunkt
2 in Bezug auf den Gewinnvortrag, schlagen
Vorstand und Aufsichtsrat vor, den
Gewinnvortrag in Höhe von EUR 12.651.420,56
wie folgt zu verwenden:
*in EUR*
Ausschüttung einer Dividende 1.775.934,22
von EUR 0,01 je
dividendenberechtigter
Stückaktie
Einstellung in Gewinnrücklagen 0,00
Gewinnvortrag 10.875.486,34
Der Vorschlag berücksichtigt die 177.593.422
zum Zeitpunkt des Vorschlags existierenden
Stückaktien der Gesellschaft. Sollte sich die
Zahl der für das Geschäftsjahr 2019
dividendenberechtigten Aktien bis zur
ordentlichen Hauptversammlung 2020 verändern,
wird in der Hauptversammlung ein entsprechend
angepasster Beschlussvorschlag zur Abstimmung
gestellt, der unverändert eine Dividende von
EUR 0,01 je dividendenberechtigter Stückaktie
für das Geschäftsjahr 2019 sowie entsprechend
angepasste Beträge für die Ausschüttungssumme
und den Gewinnvortrag vorsieht.
Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG ist der
Anspruch auf die Dividende am dritten auf den
Hauptversammlungsbeschluss folgenden
Geschäftstag fällig, das heißt am 2.
Oktober 2020. Die unter Tagesordnungspunkt 3
beschlossene Ausschüttung wird in einer Summe
mit der unter Tagesordnungspunkt 2
beschlossenen Dividende ausgezahlt.
4. *Entlastung des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2019*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im
Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern des
Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu
erteilen.
5. *Entlastung des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2019*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im
Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern des
Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung
zu erteilen.
6. *Bestellung des Abschlussprüfers und des
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
August 17, 2020 09:05 ET (13:05 GMT)
© 2020 Dow Jones News
