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DGAP-HV: STADA Arzneimittel Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 24.09.2020 in Bad Vilbel mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: STADA Arzneimittel Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der 
Einberufung zur Hauptversammlung 
STADA Arzneimittel Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 24.09.2020 in Bad Vilbel mit dem Ziel der europaweiten 
Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2020-08-17 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
Das am 28. März 2020 in Kraft getretene Gesetz über 
Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, 
Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur 
Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie 
(_C-19 AuswBekG_) eröffnet die Möglichkeit, 
Hauptversammlungen des Jahres 2020 ohne physische 
Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten 
abzuhalten (virtuelle Hauptversammlung). Angesichts der 
auf absehbare Zeit andauernden COVID-19-Pandemie, der 
vom Land Hessen insoweit beschlossenen Verhaltensregeln 
und des Ziels der Vermeidung von Gesundheitsrisiken für 
die Aktionäre, die internen und externen Mitarbeiter 
sowie die Organmitglieder der Gesellschaft hat der 
Vorstand der STADA Arzneimittel AG mit Zustimmung des 
Aufsichtsrats beschlossen, von der Möglichkeit der 
virtuellen Hauptversammlung Gebrauch zu machen. 
 
STADA Arzneimittel Aktiengesellschaft Bad Vilbel WKN 
725180 
ISIN DE0007251803 Einladung zur außerordentlichen 
Hauptversammlung 2020 
(virtuelle Hauptversammlung) Wir laden die Aktionäre 
unserer Gesellschaft zur außerordentlichen 
Hauptversammlung am 24. September 2020 um 10.00 Uhr 
(MESZ) ein. 
 
Die Versammlung findet ohne physische Präsenz der 
Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten in der 
Unternehmenszentrale der STADA Arzneimittel AG, 
Theodor-Heuss-Straße 52, 61118 Bad Vilbel, statt. 
Die gesamte Versammlung wird nach § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 
1 C-19 AuswBekG in Verbindung mit § 22 Abs. 4 der 
Satzung der Gesellschaft unter der Internetadresse 
 
www.stada.com/de/ao-hv2020 
 
für die ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre in 
Bild und Ton übertragen (vgl. die näheren Hinweise nach 
der Wiedergabe der Tagesordnung mit den 
Beschlussvorschlägen). 
 
Tagesordnung Einziger Tagesordnungspunkt ist: 
 
*Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien 
der übrigen Aktionäre der STADA Arzneimittel 
Aktiengesellschaft (Minderheitsaktionäre) auf die Nidda 
Healthcare GmbH (Hauptaktionärin) gegen Gewährung einer 
angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG* 
 
Gemäß § 327a AktG kann die Hauptversammlung einer 
Aktiengesellschaft auf Verlangen eines Aktionärs, dem 
Aktien der Gesellschaft in Höhe von 95% des 
Grundkapitals gehören (Hauptaktionär), die 
Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre 
(Minderheitsaktionäre) auf den Hauptaktionär gegen 
Gewährung einer angemessenen Barabfindung 
beschließen (Ausschluss von Minderheitsaktionären, 
sog. aktienrechtlicher Squeeze-Out). 
 
Das Grundkapital der STADA Arzneimittel AG beträgt 
gegenwärtig EUR 162.090.344,00 und ist eingeteilt in 
62.342.440 Stück Namensaktien ohne Nennbetrag mit einem 
rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 2,60 je 
Aktie. Die STADA Arzneimittel AG hält derzeit 84.273 
eigene Aktien. Die Nidda Healthcare GmbH mit Sitz in 
Bad Vilbel, eingetragen im Handelsregister des 
Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 109528, hält 
gegenwärtig 60.886.922 auf den Namen lautende 
Stückaktien der STADA Arzneimittel AG und damit rund 
97,8% des Grundkapitals der STADA Arzneimittel AG im 
Sinne des § 327a Abs. 2 AktG i.V.m. § 16 Abs. 2 AktG. 
Die Nidda Healthcare GmbH ist damit Hauptaktionärin im 
Sinne des § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG. 
 
Die Nidda Healthcare GmbH hat mit Schreiben vom 5. Juni 
2020 gegenüber dem Vorstand der STADA Arzneimittel AG 
förmlich im Sinne des § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG 
verlangt, alle Maßnahmen durchzuführen, damit die 
Hauptversammlung der STADA Arzneimittel AG die 
Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre 
auf die Nidda Healthcare GmbH gegen Gewährung einer 
angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG 
beschließt. 
 
Die Nidda Healthcare GmbH hat die Höhe der angemessenen 
Barabfindung, die den Minderheitsaktionären als 
Gegenleistung für die Übertragung ihrer Aktien auf 
die Nidda Healthcare GmbH zu zahlen ist, auf EUR 98,51 
je Aktie festgelegt. Mit Schreiben vom 7. August 2020 
hat die Nidda Healthcare GmbH ihr Verlangen vom 5. Juni 
2020 unter Angabe der von ihr festgelegten Höhe der 
Barabfindung an die STADA Arzneimittel AG 
konkretisiert. 
 
In einem schriftlichen Bericht mit Datum vom 10. August 
2020 an die Hauptversammlung hat die Nidda Healthcare 
GmbH die Voraussetzungen für die Übertragung der 
Aktien der Minderheitsaktionäre dargelegt und die 
Angemessenheit der von ihr festgesetzten Barabfindung 
erläutert und begründet (sog. 
Übertragungsbericht). Die Nidda Healthcare GmbH 
hat die angemessene Barabfindung auf Grundlage einer 
durch ValueTrust Financial Advisors SE, 
Theresienstraße 1, 80333 München, durchgeführten 
Unternehmensbewertung ermittelt und festgelegt. Die 
Angemessenheit der Barabfindung wurde zudem durch die 
ADKL AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Breite 
Straße 29-31, 40213 Düsseldorf, als 
sachverständiger Prüfer geprüft und als angemessen 
bestätigt. Die gerichtliche Bestellung der ADKL AG 
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft erfolgte auf Antrag der 
Nidda Healthcare GmbH am 16. Juni 2020 durch 
gerichtlichen Beschluss der 5. Kammer für Handelssachen 
des Landgerichts Frankfurt am Main. 
 
Zudem hat die Nidda Healthcare GmbH dem Vorstand der 
STADA Arzneimittel AG eine Gewährleistungserklärung der 
Deutsche Bank AG, Taunusanlage 12, 60325 Frankfurt am 
Main, übermittelt, in der die Deutsche Bank AG die 
Gewährleistung für die Verpflichtung der Nidda 
Healthcare GmbH übernimmt, den Minderheitsaktionären 
nach Eintragung des Übertragungsbeschlusses im 
Handelsregister unverzüglich die festgelegte 
Barabfindung für die übertragenen Aktien der 
Gesellschaft zuzüglich etwaiger gesetzlicher Zinsen 
nach § 327b Abs. 2 AktG zu zahlen. 
 
Der Ausschluss der Minderheitsaktionäre erfolgt 
aufgrund des Beschlusses der Hauptversammlung und wird 
mit Eintragung des Beschlusses in das Handelsregister 
der STADA Arzneimittel AG wirksam. 
 
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher auf Verlangen 
der Nidda Healthcare GmbH vor, folgenden Beschluss zu 
fassen: 
 
'Die auf den Namen lautenden Stückaktien der übrigen 
Aktionäre der STADA Arzneimittel Aktiengesellschaft mit 
Sitz in Bad Vilbel (Minderheitsaktionäre) werden 
gemäß den §§ 327a ff. AktG gegen Gewährung einer 
von der Hauptaktionärin, der Nidda Healthcare GmbH mit 
Sitz in Bad Vilbel, eingetragen im Handelsregister des 
Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 109528, zu 
zahlenden Barabfindung in Höhe von EUR 98,51 je auf den 
Namen lautende Stückaktie der STADA Arzneimittel 
Aktiengesellschaft auf die Hauptaktionärin übertragen.' 
 
*** 
 
Die folgenden Unterlagen zu dem einzigen 
Tagesordnungspunkt werden den Aktionären ab der 
Einberufung der Hauptversammlung im Internet unter 
 
www.stada.com/de/ao-hv2020 
 
zugänglich gemacht: 
 
* der Entwurf des Übertragungsbeschlusses; 
* die Jahresabschlüsse der STADA Arzneimittel 
  AG, die Konzernabschlüsse sowie die 
  zusammengefassten Lageberichte des 
  STADA-Konzerns und der STADA Arzneimittel AG 
  für die letzten drei Geschäftsjahre 2019, 
  2018, 2017; 
* der Übertragungsbericht der Nidda 
  Healthcare GmbH gemäß § 327c Abs. 2 Satz 
  1 AktG vom 10. August 2020 samt Anlagen 
  (einschließlich des Bewertungsgutachtens 
  der ValueTrust Financial Advisors SE sowie der 
  Gewährleistungserklärung der Deutsche Bank 
  AG); 
* der Prüfungsbericht des gerichtlich bestellten 
  sachverständigen Prüfers ADKL AG 
  Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Breite 
  Straße 29-31, 40213 Düsseldorf, 
  gemäß § 327c Abs. 2 AktG vom 10. August 
  2020. 
 
Die vorgenannten Unterlagen werden zudem während der 
virtuellen Hauptversammlung der STADA Arzneimittel AG 
über das passwortgeschützte Online-Portal der 
Gesellschaft (_HV-Portal_) zugänglich sein. 
 
Internetseite der Gesellschaft und dort zugängliche 
Unterlagen und Informationen 
 
Diese Einladung zur Hauptversammlung, die der 
Hauptversammlung zugänglich zu machenden Unterlagen und 
weitere Informationen im Zusammenhang mit der 
Hauptversammlung sind ab Einberufung der 
Hauptversammlung über die Internetseite der 
Gesellschaft unter 
 
www.stada.com/de/ao-hv2020 
 
zugänglich. Etwaige bei der Gesellschaft eingehende und 
veröffentlichungspflichtige Gegenanträge, 
Wahlvorschläge und Ergänzungsverlangen von Aktionären 
werden ebenfalls über die oben genannte Internetseite 
zugänglich gemacht. Über die Internetseite ist 
auch das HV-Portal erreichbar, das für die 
ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre u.a. eine 
Ausübung des Stimmrechts vor und während der 
Hauptversammlung ermöglicht. Über das HV-Portal 
können die ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre 
die Hauptversammlung am 24. September 2020 ab 10.00 Uhr 
(MESZ) in voller Länge live in Bild und Ton verfolgen. 
Auf der Internetseite der Gesellschaft unter 
 
www.stada.com/de/ao-hv2020 
 
werden nach der Hauptversammlung auch die 
Abstimmungsergebnisse veröffentlicht. 
 

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August 17, 2020 09:05 ET (13:05 GMT)

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