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EANS-News: STRABAG SE: Bundesverfassungsgericht in Deutschland bestätigt Teile der Beschwerde gegen WindSeeGeset

DJ EANS-News: STRABAG SE: Bundesverfassungsgericht in Deutschland bestätigt Teile der Beschwerde gegen WindSeeGeset - ANHANG

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  Corporate News übermittelt durch euro adhoc. Für den Inhalt ist der Emittent 
  verantwortlich. 
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Unternehmen 
 
Wien/Karlsruhe - Das deutsche Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat heute 
in einem Senatsbeschluss eine Verfassungsbeschwerde gegen Regelungen des 
WindSeeG (Aktenzeichen 1 BvR 1679/17) in Teilen bestätigt. STRABAG hatte - über 
ihre betroffenen Projektgesellschaften und gemeinsam mit acht weiteren 
Projektträgerinnen - die Verfassungsbeschwerde Ende Juli 2017 eingereicht, um 
die Anfang 2017 in Kraft getretenen, neuen gesetzlichen Regelungen für die 
Offshore-Windenergie überprüfen zu lassen. Insbesondere wurden durch das 
WindSeeG bereits getätigte Investitionen der Beschwerdeführerinnen ohne 
Entschädigungsregelung durch eine verfassungsrechtlich unzulässige Rückwirkung 
entwertet. 
 
STRABAG begrüßt den heutigen Beschluss, mit dem das Bundesverfassungsgericht 
den Grundsatz des Vertrauensschutzes in Deutschland gestärkt hat. Das 
Unternehmen wird die Entscheidungsbegründung zunächst detailliert prüfen und 
abwarten, in welcher Weise der Gesetzgeber die Vorgaben des 
Bundesverfassungsgerichts bis zur gesetzten Frist am 30.6.2021 umsetzt. 
 
Auf die Ergebnisguidance des STRABAG SE-Konzerns hat der Entscheid daher keinen 
unmittelbaren Einfluss. 
 
 
 
Rückfragehinweis: 
STRABAG SE 
Diana Neumüller-Klein 
Head of Corporate Communications 
Tel:   +43 1 22422-1116 
diana.klein@strabag.com 
 
Ende der Mitteilung                               euro adhoc 
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Anhänge zur Meldung: 
=--------------------------------------------- 
http://resources.euroadhoc.com/documents/2246/5/10542868/0/STRABAG_SE_Verfassungsbeschwerde_20082020_d.pdf 
 
 
 

(END) Dow Jones Newswires

August 20, 2020 09:48 ET (13:48 GMT)

© 2020 Dow Jones News
Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
Während Halbleiter- und KI-Infrastrukturwerte von einem Hoch zum nächsten jagen, wurden viele Software-Aktien in den vergangenen Monaten regelrecht aus den Depots gedrängt. Die Angst vor Disruption hat Investoren zu einem radikalen Strategiewechsel veranlasst – mit der Folge, dass zahlreiche Qualitätsunternehmen heute auf Mehrjahrestiefs notieren.

Doch genau hier entsteht eine seltene Chance. Denn während die Bewertungen im Halbleitersektor inzwischen auf ambitionierten Niveaus liegen, ist der Bewertungsabschlag bei Software-Titeln so hoch wie seit Jahren nicht mehr. Gleichzeitig liefern viele Unternehmen weiterhin starke Wachstumszahlen und integrieren KI erfolgreich in ihre Geschäftsmodelle. Die Diskrepanz zwischen Kursentwicklung und operativer Stärke könnte sich schon bald auflösen.

Für Anleger bedeutet das: antizyklisch denken und gezielt zugreifen, bevor der Markt dreht. Denn erste technische Signale deuten darauf hin, dass sich die Trendwende bereits anbahnt.

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Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.