DJ PTA-HV: Gurktaler AG: Einberufung 8. ordentliche Hauptversammlung
Hauptversammlung gemäß § 107 Abs. 3 AktG
Wien (pta020/25.08.2020/10:30) - Einberufung der Hauptversammlung
Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur 8. ordentlichen Hauptversammlung der Gurktaler Aktiengesellschaft am Mittwoch, dem 23. September 2020, um 14:00 Uhr in der Eventlocation Studio 44, Rennweg 44, 1038 Wien.
Die kommende Hauptversammlung soll als Präsenzversammlung mit physischer Anwesenheit abgehalten werden. Situationsbedingt behält sich der Vorstand vor, die Hauptversammlung abzusagen, wenn die verlässliche Durchführung der Hauptversammlung am 23.09.2020 nicht gesichert erscheint, insbesondere aufgrund der zu diesem Zeitpunkt geltenden behördlichen Auflagen im Zusammenhang mit Maßnahmen, die zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 von staatlichen Behörden getroffen werden.
I. TAGESORDNUNG 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses sowie des Konzernabschlusses zum 31. März 2020, des mit dem Konzernlagebericht zusammengefassten Lageberichts, des Corporate Governance-Berichts sowie des Berichts des Aufsichtsrates an die Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 2019/2020 2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes des Geschäftsjahres 2019/2020 3. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019/2020 4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2019/2020 5. Beschlussfassung über die Jahresvergütung für die Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2019/2020 6. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020/2021 7. Beschlussfassung über die Vergütungspolitik 8. Wahl einer Person in den Aufsichtsrat
II. UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG; BEREITSTELLUNG VON INFORMATIONEN AUF DER INTERNETSEITE
Insbesondere folgende Unterlagen sind spätestens am 2. September 2020 auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://gruppe.gurktaler.at bzw http://gruppe.gurktaler.at/investor-relations/hauptversammlung zugänglich:
* Jahresabschluss, * Konzernabschluss, * Lagebericht und Konzernlagebericht (zusammengefasst), * Corporate Governance-Bericht, * Vorschlag für die Gewinnverwendung, * Bericht des Aufsichtsrates, jeweils für das Geschäftsjahr 2019/2020 * Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2 - 8, * Erklärung des Kandidaten gem § 87 Abs 2 AktG samt Lebenslauf, * Vergütungspolitik, * Formular für die Erteilung einer Vollmacht, * Formular für den Widerruf einer Vollmacht, * vollständiger Text dieser Einberufung.
III. NACHWEISSTICHTAG UND VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des 13. September 2020 (Nachweisstichtag). Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist. Für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag ist eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft spä¬testens am 18. September 2020 (24:00 Uhr, MESZ, Wiener Zeit) ausschließlich auf einem der folgenden Kommunikationswege und Adressen zugehen muss, erforderlich: (i) für die Übermittlung der Depotbestätigung in Textform, die die Satzung gem § 10 Abs 6 genügen lässt Per E-Mail anmeldung.gurktaler@hauptversammlung.at (Depotbestätigungen bitte im Format PDF) Per Telefax: +43 (1) 8900 500 - 59 (ii) für die Übermittlung der Depotbestätigung in Schriftform Per Post oder Boten Gurktaler Aktiengesellschaft c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH 8242 St. Lorenzen am Wechsel, Köppel 60
Per SWIFT GIBAATWGGMS (Message Type MT598 oder MT599; dabei sind unbedingt im Text anzugeben: - bei Stammaktien ISIN AT0000A0Z9G3 - bei Vorzugsaktien ISIN AT0000A0Z9H1)
Die Aktionäre werden gebeten, sich an ihr depotführendes Kreditinstitut zu wenden und die Ausstellung und Übermittlung einer Depotbestätigung zu veranlassen. Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien und hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung.
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten: * Angaben über den Aussteller: Firma und Anschrift oder eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (BIC), * Angaben über den Aktionär: Name/Firma und Anschrift, bei natürlichen Personen zusätzlich das Geburtsdatum, bei juristischen Personen gegebenenfalls Register und Nummer unter der die juristische Person in ihrem Herkunftsstaat geführt wird, * Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs sowie die Bezeichnung der Gattung oder der Wertpapierkennnummer; Stammaktien ISIN AT0000A0Z9G3, Vorzugsaktien ISIN AT0000A0Z9H1, * Depotnummer andernfalls eine sonstige Bezeichnung, * Zeitpunkt auf den sich die Depotbestätigung bezieht. Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der Hauptversammlung muss sich auf das Ende des Nachweisstichtages 13. September 2020 (24:00 Uhr, MESZ, Wiener Zeit) beziehen. Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache entgegengenommen.
Identitätsnachweis Die Aktionäre und deren Bevollmächtigte werden ersucht, zur Identifikation bei der Registrierung einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis bereit zu halten.
IV. MÖGLICHKEIT ZUR BESTELLUNG EINES VERTRETERS UND DAS DABEI EINZUHALTENDE VERFAHREN Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist und dies der Gesellschaft gemäß den Festlegungen in dieser Einberufung Punkt III nachgewiesen hat, hat das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt. Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer juristischen Person) in Textform (§ 13 Abs 2 AktG) erteilt werden, wobei auch mehrere Personen bevollmächtigt werden können.
Die Erteilung einer Vollmacht ist sowohl vor als auch während der Hauptversammlung möglich.
Für die Übermittlung von Vollmachten bieten wir folgende Kommunikationswege und Adressen an: Per Post oder Boten Gurktaler Aktiengesellschaft c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH 8242 St. Lorenzen am Wechsel, Köppel 60 Per Telefax: +43 (1) 8900 500 - 59 Per E-Mail: anmeldung.gurktaler@hauptversammlung.at (Vollmachten bitte im Format PDF)
Die Vollmachten müssen spätestens bis 22. September 2020, 16:00 Uhr, MESZ, Wiener Zeit, bei einer der zuvor genannten Adressen eingehen, sofern sie nicht am Tag der Hauptversammlung an der Ein- und Ausgangskontrolle der Hauptversammlung übergeben werden. Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://gruppe.gurktaler.at/investor-relations/hauptversammlung abrufbar. Wir bitten im Interesse einer reibungslosen Abwicklung stets die bereitgestellten Formulare zu verwenden. Einzelheiten zur Bevollmächtigung, insbesondere zur Textform und zum Inhalt der Vollmacht, ergeben sich aus dem den Aktionären zur Verfügung gestellten Vollmachtsformular. Hat der Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut (§ 10a AktG) Vollmacht erteilt, so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung, auf dem für dessen Übermittlung an die Gesellschaft vorgesehenen Weg, die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde. Aktionäre können auch nach Vollmachtserteilung die Rechte in der Hauptversammlung persönlich wahrnehmen. Persönliches Erscheinen gilt als Widerruf einer vorher erteilten Vollmacht. Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht.
V. HINWEISE AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE NACH DEN §§ 109, 110, 118 UND 119 AKTG
1. Ergänzung der Tagesordnung durch Aktionäre nach § 109 AktG Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform per Post oder Boten spätestens am 2. September 2020 (24:00 Uhr, MESZ, Wiener Zeit) der Gesellschaft ausschließlich an der Adresse 1190 Wien, Heiligenstädter Straße 43, Investor Relations, zH Frau Brigitte Dudli, zugeht. Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen. Die Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass die antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf, nachzuweisen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt III) verwiesen.
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
August 25, 2020 04:30 ET (08:30 GMT)