Eine Kunde widerruft erfolgreich seine Baufinanzierung bei der Oldenburgischen Landesbank aufgrund von Formfehlern im Kreditvertrag. Das LG Osnabrück gibt ihm Recht. Da die Bank auf die Einrichtung eines hauseigenen Kontos für die Abwicklung des Immobilienkredits bestanden hatte, hätte sie auf die damit verbundenen Kosten hinweisen müssen. Das wird ihr nun zum Verhängnis. ...Den vollständigen Artikel lesen ...