BERLIN (dpa-AFX) - Die Länder haben sich darauf geeinigt, bei Verstößen gegen die Maskenpflicht ein Bußgeld von mindestens 50 Euro festzulegen - mit Ausnahme von Sachsen-Anhalt. Das ist das Ergebnis der Beratungen der Ministerpräsidenten am Donnerstag mit Kanzlerin Angela Merkel (CDU).
Wie aus dem Beschlusspapier hervorgeht, gibt es außerdem einen Prüfauftrag an die Verkehrsminister von Bund und Ländern. Diese sollen prüfen, wie für alle Verkehrsträger im Regional- und Fernverkehr die Voraussetzungen dafür geschaffen werden können, dass ein erhöhtes Beförderungsentgelt eingeführt werden könnte. Dies solle "wie ein Bußgeld" wirken. Merkel sagte, dieses erhöhte Beförderungsentgelt könne dann von Beschäftigten bei der Bahn direkt erhoben werden.
Sachsen-Anhalts Regierungschef Reiner Haseloff (CDU) machte nach den Beratungen deutlich, er habe ein Mindestbußgeld abgelehnt. In Sachsen-Anhalt gebe es ein "viel schärferes Schwert", nämlich ein Beförderungsverbot im öffentlichen Personennahverkehr für Fahrgäste ohne Mund-Nasenschutz.
Das Mindestbußgeld soll allgemein bei Verstößen gelten, nicht nur in Bussen und Bahnen. Bisher gibt es in den Ländern einen "Flickenteppich" aus unterschiedlichen Regelungen. In einigen Ländern wie Bayern gelten hohe Bußgelder, in anderen Ländern gar keine - etwa in Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt oder dem Saarland.
Auch in Hamburg, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz liegen die Regeln aktuell noch unter einem Mindestbußgeld von 50 Euro. Die Landesregierung in Sachsen hatte bereits entschieden, vom 1. September an bei Verstößen gegen die Maskenpflicht im Nahverkehr und in Geschäften ein Bußgeld von 60 Euro zu erheben./bk/rm/hoe/sk/DP/eas