SCHLESWIG (dpa-AFX) - Schleswig-Holsteins Oberverwaltungsgericht hat die Maskenpflicht an den Schulen außerhalb der Klassenräume bestätigt. Diese Pflicht verletze nicht das Erziehungsrecht der Eltern, das auch den Schutz des Kindeswohls umfasst, entschieden die Richter am Freitag unter Verweis auf das Grundgesetz (Az. 3 MR 37/20). "Durch das Tragen einer Maske ist keine Kindeswohlgefährdung zu befürchten; denn in das Recht auf körperliche Unversehrtheit des Kindes ... wird dadurch nicht eingegriffen."
Der 3. Senat wies einen Eilantrag von Eltern eines Schülers der zweiten Klasse ab. Die Antragsteller hatten beantragt, die Maskenpflicht vorläufig außer Kraft zu setzen. "Der Senat bezweifelt, ob das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit durch die Maskenpflicht an den Schulen überhaupt berührt werde", heißt es in der Mitteilung. Es gebe derzeit keine belastbaren wissenschaftlichen Erkenntnisse dafür, dass das Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung in der Schule geeignet wäre, maßgebliche allgemeine Gesundheitsgefahren für Schüler hervorzurufen.
Angesichts des Wiederanfahrens des öffentlichen Lebens und der Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts sei eine auch für den Schulbetrieb geltende Maskenpflicht nicht unverhältnismäßig. Sie sei vielmehr geboten und erforderlich, um einem weiteren raschen Wiederanstieg der Infektionszahlen und einem damit möglicherweise einhergehenden (erneuten) Herunterfahren gesellschaftsrelevanter Bereiche entgegenzuwirken. Mildere Mittel wie eine Maskenpflicht nur für Rückkehrer aus Risikogebieten seien wegen der Übertragbarkeit des Coronavirus vor Symptombeginn nicht gleich wirksam. Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts ist unanfechtbar.
"Unser Weg einer Maske dort, wo kein Abstand eingehalten werden kann, ist richtig", sagte Bildungsministerin Karin Prien zu der Entscheidung. "An den Schulen haben wir nach unseren Erkenntnissen nur noch rund 350 Kinder an rund 100 Schulen, die sich weigern eine Maske zu tragen", berichtete die CDU-Politikerin. "Dies ist aus Sicht der medizinischen Experten epidemiologisch kein relevantes Problem." Das zeige, dass das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung als gemeinsame Anstrengung zur Eindämmung der Coronapandemie breit akzeptiert werde./wsz/DP/stw