MÜNCHEN (dpa-AFX) - Das im Zuge der Corona-Schutzmaßnahmen verbotene Grillen auf öffentlichen Plätzen und in Anlagen ist in Bayern wieder erlaubt. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof setzte die entsprechende Regelung am Dienstag in einem Normenkontroll-Eilverfahren vorläufig außer Vollzug - wegen Unverhältnismäßigkeit (Az. 20 NE 20.1754 vom 1.9.2020). Die Staatsregierung hatte das Grillen in der Öffentlichkeit zum Schutz vor Ansteckungen unabhängig von den anwesenden Personen generell untersagt./eri/DP/jha
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