Anzeige
Mehr »
Montag, 27.07.2026 - Börsentäglich über 12.000 News
Bergbau an Land vs. Tiefsee-Knollen: Welcher Fußabdruck siegt?
Anzeige

Indizes

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Aktien

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Xetra-Orderbuch

Fonds

Kurs

%

Devisen

Kurs

%

Rohstoffe

Kurs

%

Themen

Kurs

%

Erweiterte Suche
Dow Jones News
277 Leser
Artikel bewerten:
(1)

Bundesamt: Fusionsanmeldungen in der Corona-Krise eingebrochen

DJ Bundesamt: Fusionsanmeldungen in der Corona-Krise eingebrochen

BERLIN (Dow Jones)--Seit dem coronabedingten Lockdown sind deutlich weniger Übernahmen beim Bundeskartellamt gemeldet worden. Allein im Mai verzeichneten die Wettbewerbshüter über 50 Prozent weniger Neuanmeldungen als im Vorjahresmonat, wie die Bonner Behörde anlässlich der Vorstellung ihres Jahresberichts 2019 mitteilte. Im ersten Halbjahr 2020 sank die Zahl der angezeigten Fusionsvorhaben insgesamt um über 20 Prozent auf 505.

"Wir werden es uns nicht leisten können, die Fusionskontrolle in Zeiten der Corona-Krise zu lockern", erklärte Amtspräsident Andreas Mundt. Diese Zahl werde in den nächsten Monaten allerdings krisenbedingt wieder anziehen. Es gebe "bereits erste Anzeichen dafür, dass wir zahlreiche Übernahmen von Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten sehen werden". So seien es im August nur noch 11 Prozent weniger Fusionsanzeigen als im Vorjahreszeitraum gewesen.

Insgesamt prüfte das Bundeskartellamt 2019 rund 1.400 geplante Zusammenschlüsse. Davon wurden 14 vertieft geprüft. In vier Fällen endete das Verfahren mit einer Untersagung, in sechs Verfahren zogen die Beteiligten ihre Vorhaben zurück. Eine Fusion wurde unter der Auflagen, drei weitere letztlich ohne Auflagen freigegeben.

Weiter Streit mit Amazon und Facebook 

Im Fokus der Kartellwächter steht weiterhin die Digitalwirtschaft. So musste die US-Handelsplattform Amazon ihre Geschäftsbedingungen für Dritthändler auf dem Amazon Marketplace weltweit im Sinne der Händler anpassen. Derzeit streitet sich der Konzern mit den Prüfern um die Frage, ob und in welcher Form Amazon die Preissetzung seiner Händler beeinflusst. Ein weiteres Urteil gegen Facebook steht noch in diesem Jahr aus. Das Oberlandesgericht Düsseldorf prüft das von der Behörde verhängte Verbot, wonach der Konzern Daten der Nutzer aus verschiedenen Quellen nicht mehr sammeln und zusammenführen darf.

Auch mögliche Übernahmen aus China standen im Fokus. Intensiv prüfte das Kartellamt etwa den geplanten Kauf des Rangierlokomotiven-Herstellers Vossloh Locomotives durch den größten Bahntechnik-Giganten CRRC in Peking, erteilte aber im April 2020 eine Freigabe. Behördenchef Mundt begründete die Entscheidung mit den starken Wettbewerbern in diesem Markt. Dennoch sei "eine Blaupause" für den künftigen Umgang mit Staatsunternehmen erarbeitet worden.

Kontakt zur Autorin: petra.sorge@wsj.com

DJG/pso/kla

(END) Dow Jones Newswires

September 02, 2020 06:01 ET (10:01 GMT)

Copyright (c) 2020 Dow Jones & Company, Inc.

© 2020 Dow Jones News
Achtung, Korrektur!
Die Börsen laufen heiß. Trotz geopolitischer Krisen und steigender Zinsen klettern viele Indizes weiter Richtung Allzeithoch. Doch unter der Oberfläche zeigen sich erste Risse: Der Abverkauf bei Halbleiter-, KI- und Space-Aktien macht deutlich, wie schnell sich die Stimmung drehen kann.

Besonders gefährlich ist die aktuelle Gemengelage aus schwacher Saisonalität, dünner Liquidität in den Sommermonaten und historisch hohen Bewertungen. Selbst vermeintlich sichere Blue Chips sind inzwischen teuer bewertet und damit anfällig für Korrekturen. Gleichzeitig liefern technische Indikatoren erste Warnsignale. So werden viele Rekordstände nicht mehr bestätigt.

Für Anleger steigen die Risiken spürbar. Wer jetzt nicht genauer hinschaut, läuft Gefahr, auf dem falschen Fuß erwischt zu werden.

In unserem aktuellen Spezialreport zeigen wir fünf Aktien, bei denen die Abwärtsrisiken besonders hoch sind – und wo sich Gewinnmitnahmen oder sogar Short-Strategien anbieten könnten.

Jetzt den kostenlosen Report sichern – bevor die Korrektur Fahrt aufnimmt!
Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.