DJ PTA-HV: Warimpex Finanz- und Beteiligungs AG: Einladung zur 34. ordentlichen Hauptversammlung
Hauptversammlung gemäß § 107 Abs. 3 AktG
Wien (pta014/02.09.2020/12:30) - Warimpex Finanz- und Beteiligungs Aktiengesellschaft FN 78485 w mit dem Sitz in Wien ("Gesellschaft") Einladung zu der am Montag, den 5. Oktober 2020 um 10:00 Uhr in 1210 Wien, "floridotower", Floridsdorfer Hauptstraße 1, 30. Stock stattfindenden 34. ordentlichen Hauptversammlung
Die Gesellschaft hat die ursprünglich für den 20. Mai 2020 geplante ordentliche Hauptversamm-lung im April 2020 aufgrund behördlicher Vorgaben und Empfehlungen von Experten zur Ein-dämmung der Verbreitung der COVID-19 Pandemie verschoben. In Anbetracht der positiven Entwicklung in Österreich im Zusammenhang mit der COVID-19 Pandemie hat der Vorstand der Gesellschaft nunmehr entschieden, die diesjährige ordentliche Hauptversammlung der Warimpex Finanz- und Beteiligungs Aktiengesellschaft als Präsenz-Hauptversammlung abzuhalten. Die oberste Prämisse für die Gesellschaft ist dabei selbstverständlich weiterhin der Schutz der Gesundheit aller Teilnehmerinnen und Teilnehmer, insbesondere der Aktionärinnen und Aktio-näre. Wir bitten Sie deshalb um Verständnis, dass zur Minimierung des Verbreitungsrisikos von COVID-19 entsprechende Präventions- und Sicherheitsmaßnahmen getroffen werden. Um An-sammlungen mehrerer Personen bestmöglich zu vermeiden und Abstandsregeln im Sinne von rechtlichen Vorgaben einhalten zu können, wird aus diesem Grund etwa auf das traditionelle Buffet im Anschluss an die Hauptversammlung verzichtet. Um ein potenzielles Ansteckungsrisi-ko zu minimieren, werden organisatorische, insbesondere räumliche und hygienische Maßnah-men getroffen. Bitte berücksichtigen Sie auch, dass Teilnehmerinnen und Teilnehmer der 34. ordentlichen Hauptversammlung gebeten werden, einen Mund-Nasenschutz mitzuführen und zu nutzen. All diese Maßnahmen dienen dem Schutz der Gesundheit aller Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Wir leisten in dieser herausfordernden Situation gemeinsam mit Ihnen, unseren geschätzten Ak-tionärinnen und Aktionären, einen wichtigen Beitrag im Sinne der gesellschaftlichen Verantwor-tung. Wenngleich die Gesellschaft stets einen direkten und intensiven Dialog mit ihren Aktionärinnen und Aktionären sucht, empfiehlt die Gesellschaft aufgrund der COVID-19 Pandemie, von der Möglichkeit der Bevollmächtigung des unabhängigen Stimmrechtsvertreters Florian Beckermann (Vertreter vom Interessensverband der Anleger, IVA) Gebrauch zu machen. Die Gesellschaft behält sich vor, situationsbedingt weitere zusätzliche Sicherheitsvorkehrungen zum Schutz der Gesundheit aller Teilnehmerinnen und Teilnehmer sowie zur Minimierung des Verbreitungsrisikos von COVID-19 zu treffen und die Hauptversammlung bei Veränderung der derzeitigen Situation etwaig auch kurzfristig abzusagen und neu anzuberaumen.
T a g e s o r d n u n g 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses samt Lagebericht, gesondertem (konsoli-diertem) nichtfinanziellen Bericht und Corporate Governance-Bericht zum 31.12.2019 sowie des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht zum 31.12.2019 sowie des Vorschlags für die Gewinnverwendung und des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts für das Geschäftsjahr 2019. 2. Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss ausgewiesenen Bilan-zergebnisses. 3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäfts-jahr 2019. 4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Ge-schäftsjahr 2019. 5. Beschlussfassung über die Festsetzung einer Vergütung für die Mitglieder des Aufsichts-rats für das Geschäftsjahr 2019. 6. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020. 7. Beschlussfassung über die Vergütungspolitik.
Unterlagen: Die folgenden Unterlagen liegen am Sitz der Gesellschaft ("floridotower", Floridsdorfer Haupt-straße 1, 1210 Wien) zur Einsicht der Aktionäre auf: * Jahresabschluss samt Lagebericht, * Gesonderter (konsolidierter) nichtfinanzieller Bericht nach § 243b UGB, * Corporate Governance-Bericht nach § 243c UGB, * Konzernabschluss samt Konzernlagebericht, * Vorschlag für die Verwendung des im Jahresabschluss ausgewiesenen Bilanzergebnis-ses, * Bericht des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2019, sowie * Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2. bis 7., * Transparenzangaben gemäß § 270 Abs 1a UGB zu Tagesordnungspunkt 6., * Vergütungspolitik, * Formular für die Erteilung einer Vollmacht, * Formular für den Widerruf einer Vollmacht, * Formular für die Erteilung einer Vollmacht an einen Vertreter des IVA, * Formular für den Widerruf einer Vollmacht an einen Vertreter des IVA, * vollständiger Text dieser Einberufung, * weitergehende Informationen über die Aktionärsrechte gemäß §§ 109, 110, 118 und 119 AktG. Die oben genannten Unterlagen liegen spätestens ab dem 21. Tag vor der Hauptversammlung, somit spätestens ab 14.09.2020, am Sitz der Gesellschaft auf und sind ab diesem Tag auch auf der Internetseite der Gesellschaft (www.warimpex.com), Subseite Investor Relations, Subseite Hauptversammlung zugänglich. Diese Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung auflie-gen. Hinweis gemäß § 106 Z 5 AktG: Gemäß § 109 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals errei-chen, schriftlich verlangen, dass Punkte auf die Tagesordnung der Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen. Die Antragsteller müssen seit mindestens drei Monaten vor Antragstel-lung Inhaber der Aktien sein. Dieses Verlangen muss der Gesellschaft spätestens am 14.09.2020 zugehen. Diese Verlangen können der Gesellschaft in Schriftform an ihren Sitz in "floridoto-wer", Floridsdorfer Hauptstraße 1, 1210 Wien, zu Handen Herrn Dr. Daniel Folian übermittelt werden. Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begrün-dung beiliegen. Die Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass die antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Mona-ten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Ge-sellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf, nachzuweisen. Hinsichtlich der übrigen Anforde-rungen an die Depotbestätigung wird auf die nachfolgenden Ausführungen zur Teilnahmeberech-tigung verwiesen. Gemäß § 110 AktG können Aktionäre der Gesellschaft, deren Anteile zusammen zumindest 1 % des Grundkapitals erreichen, der Gesellschaft zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform (schriftlich, Unterschrift ist nicht erforderlich) Vorschläge zur Beschlussfassung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge zusammen mit den Namen der betreffenden Aktionäre, der anzuschließenden Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des Auf-sichtsrats auf der Internetseite der Gesellschaft (www.warimpex.com), Subseite Investor Relati-ons, Subseite Hauptversammlung, zugänglich gemacht werden. Dieses Verlangen muss der Ge-sellschaft spätestens am siebenten Werktag vor der Hauptversammlung, sohin spätestens am 24.09.2020, zugehen. Diese Verlangen können der Gesellschaft in Textform an ihren Sitz in "floridotower", Florids-dorfer Hauptstraße 1, 1210 Wien, zu Handen Herrn Dr. Daniel Folian, elektronisch (an die E-Mail-Adresse daniel.folian@warimpex.com oder per Telefax an +43 (0)1 310 55 00 122) über-mittelt werden. Die Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass die antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Mo-naten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Ge-sellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf, nachzuweisen. Hinsichtlich der übrigen Anforde-rungen an die Depotbestätigung wird auf die nachfolgenden Ausführungen zur Teilnahmeberech-tigung verwiesen. Gemäß § 118 AktG ist jedem Aktionär auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Tages-ordnungspunkts erforderlich ist. Aktionärsrechte, die an die Innehabung von Aktien während eines bestimmten Zeitraums ge-knüpft sind, können nur ausgeübt werden, wenn der entsprechende Nachweis der Aktionärsei-genschaft im jeweils relevanten Zeitraum durch eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG nach-gewiesen wird. Weitergehende Informationen zu diesen Aktionärsrechten gemäß §§ 109, 110, 118 und 119 AktG sowie zu den Zeitpunkten, bis zu denen diese ausgeübt werden können, sind auf der In-ternetseite der Gesellschaft (www.warimpex.com), Subseite Investor Relations, Subseite Haupt-versammlung ab sofort zugänglich. Teilnahmeberechtigung, Depotbestätigung, Nachweisstichtag und Vertretung: Zur Teilnahme an dieser Hauptversammlung sind nur jene Aktionäre berechtigt, die am Ende des zehnten Tages vor dem Tag der Hauptversammlung (Nachweisstichtag) Aktionäre waren. Nachweisstichtag ist der 25.09.2020. Der Nachweis der Aktionärseigenschaft am Nachweisstichtag bei depotverwahrten Inhaberaktien gegenüber der Gesellschaft zur Ausübung ihrer Rechte erfolgt durch die Vorlage einer Bestäti-gung des Anteilsbesitzes, die vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD
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September 02, 2020 06:30 ET (10:30 GMT)