DJ Ministerien machen Mitarbeitern keine Vorgaben für Aktienhandel
Von Petra Sorge
BERLIN (Dow Jones)--Die Ministerien der Bundesregierung haben keine spezifischen Vorgaben für private Aktiengeschäfte ihrer Mitarbeiter. Eine Regelung für interne Kontrollverfahren, wie sie das Wertpapierhandelsgesetz für die Finanzaufsicht BaFin regele, "hat der Gesetzgeber für die Bundesministerien nicht normiert", erklärte eine Sprecherin von Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) und bestätigte damit einen Bericht der Süddeutschen Zeitung. "Nach unserer Kenntnis sind daher in den Bundesministerien derzeit keine gesonderten Anzeige-, Genehmigungs- und Aufzeichnungspflichten vorgesehen." Beschäftigte müssen daher nicht anzeigen, welche Papiere sie handeln, auch gibt es keine speziellen Verbote bei potenziellen Interessenkonflikten.
Wegen der fehlenden Anzeigepflichten ist es dem Ministerium laut dem Zeitungsbericht auch nicht möglich, eine Übersicht der privaten Aktiengeschäfte der Mitarbeiter zu veröffentlichen. Das ist heikel, weil insbesondere die Mitarbeiter der Abteilung 7 - Finanzmarktregulierung - für die Aufsicht und Regulierung von Banken, Finanzinstituten und Anleihemärkten zuständig sind und damit über interne Spezialkenntnisse verfügen. In anderen Organisationen wie der europäischen Wertpapieraufsicht ESMA oder der Europäischen Zentralbank ist Mitarbeitern der private Handel mit Aktien von Instituten, die sie beaufsichtigen, wegen potenzieller Interessenkonflikte verboten.
Am vergangenen Mittwoch war bekannt geworden, dass Mitarbeiter der Bafin seit 2019 besonders oft die Aktie von Wirecard gehandelt hatten. Wirecard war die privat meist gehandelte Aktie in der Behörde, insbesondere in der für die Marktaufsicht zuständigen Abteilung. Kurz vor dem endgültigen Auffliegen des Betrugs zog das Wirecard-Geschäft nochmals an.
Ob es im Bundesfinanzministerium ein ähnliches Wirecard-Geschäft gegeben hat, könne wegen der fehlenden Aufzeichnungspflicht nicht überprüft werden. Die Ministeriumssprecherin erklärte allerdings, dass es Beschäftigten, die Kenntnis von Insiderinformationen haben, verboten sei, diese für den Handel mit Finanzinstrumenten zu verwenden. "Diese Regeln sind mit Straf- und Bußgeldvorschriften bewehrt." Die Beschäftigten würden zudem "regelmäßig für einen gesetzeskonformen Umgang mit Insiderinformationen sensibilisiert und über ihre rechtlichen Pflichten sowie über Rechtsfolgen aufgeklärt".
Scholz will nun die internen Kontrollsystem überprüfen. Bei der Bafin sollen "zusätzliche und schärfere Regeln" eingeführt werden, so die Sprecherin. Im Ministerium würden "ergänzende und schärfere Regelungen für die Beschäftigten" erarbeitet, sagte sein Sprecher. Es soll eine einheitliche Regel für alle Ressorts geben.
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September 04, 2020 04:10 ET (08:10 GMT)
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