Die Finanzmarktaufsicht hat kürzlich zwei Privatanleger wegen Verstößen gegen die Marktmissbrauchsverordnung (wegen "Crossings") zu Geldstrafen von 600 Euro verurteilt. Wie du sicher weißt, haben "Crossings" keinen wirtschaftlichen Hintergrund, da gleichzeitig Kauf- und Verkaufsaufträge zum gleichen Kurs aufgegeben werden. Kapitalmarktaffine Kleinanleger versuchen durch "Crossings" ihre Steuern zu ...Den vollständigen Artikel lesen ...