In der zivilisierten Rechtsprechung gilt das Prinzip des "in dubio pro reo" - frei übersetzt: Im Zweifel für den Angeklagten. Nicht so allerdings scheint dieser Grundsatz in der internationalen Politik Anwendung zu finden. Zumindest dann nicht, wenn im Hintergrund bei den einen globale Wirtschaftsinteressen und bei anderen die Erwartung der paradiesischen ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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