Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gegen ÖBAG-Vorstand Thomas (Schmid) wegen Verstoßes gegen das Suchtmittelgesetz sind eingestellt worden. Begründung: Die Hinweise auf Kokainkonsum sind verjährt. Die Verjährungsfrist beträgt ein Jahr. Damit war fast zu rechnen. Weiterhin ermittelt wird gegen Thomas in der Casinos-Affäre. Hier stehen Korruptionsvorwürfe im Raum. Es um die Bestellung des ehemaligen ...Den vollständigen Artikel lesen ...